Nicht erst, seit Frank Schirrmacher öffentlich darüber nachgedacht hat, dass die Linke recht hat, ist Links sein wieder in: Denn dank den aktuellen Entwicklungen im Internet ist bei Unternehmen radikales Umdenken gefragt. Also Genessonschaft statt Aktiengesellschaft?

Genossenschaften vs. Aktiengesellschaft: Rechtsformen im Vergleich

Genossenschaft vs. Aktiengesellschaft: Unterschiede und Gemeinsamkeiten

Eine wichtige rechtliche Frage, die sich in vielen Kontexten mit vielen verschiedenen Arten von Unternehmen stellt, ist die Frage nach der Rechtsform des Unternehmens. Den Unternehmen stehen verschiedene Rechtsformen zur Verfügung, die es ihnen ermöglichen, sich an ihre spezifischen Aufgaben und Bedürfnisse anzupassen. In Deutschland ist die Standard-Unternehmensform die GmbH. Die nicht unbedingt gängigsten, aber vielleicht interessantesten Rechtsformen für Unternehmen sind heute die Genossenschaft und die Aktiengesellschaft.

Eine Genossenschaft ist eine gemeinschaftsbasierte Organisation, die sich im Besitz ihrer Mitglieder befindet und von ihnen kontrolliert wird. Die Genossenschaft ist gesetzlich verpflichtet, dafür zu sorgen, dass ihre Mitglieder stets ein wirksames Mitspracherecht bei der Verwaltung der Genossenschaft haben. Die Verwaltungsstruktur der Genossenschaft ist demokratisch.

In einer Aktiengesellschaft haben die Mitglieder keine rechtlich durchsetzbare Verpflichtung, dafür zu sorgen, dass die Mitglieder der Genossenschaft ein wirksames Mitspracherecht bei der Verwaltung haben. In einer Aktiengesellschaft sind die Mitglieder gesetzlich verpflichtet, dafür zu sorgen, dass sie Zugang zum Vermögen der Gesellschaft haben.

Trend statt Massenmarkt

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Die demokratische Unternehmensform macht die Genossenschaft zur idealen Rechtsform von digitalen Unternehmen. Denn der Trend geht gerade im Internet mehr und mehr zu speziellen Produkte und Dienstleistungen statt Massenmarkt, kommunikatives Miteinander statt Werbekampagnen, Kooperation statt Konkurrenz, solide Finanzierung statt überzogener Kredite.

Dass es dafür quasi sogar eine eigene Rechtsform gibt, ist Zufall – denn dies war bislang völlig unpopulär. Die Unternehmensform Genossenschaft, die Mitwirkung, Mitgestaltung und Mitverantwortung ermöglicht, gibt es schon seit dem 19. Jahrhundert: die Genossenschaft. Und sie wird in den letzten Jahren zunehmend neu entdeckt.

Unabhängigkeit macht kostengünstig

Dafür gibt es auch spannende Beispiele: Freiberufler aus der IT-Branche gründeten 2004 in Bremen einen Dienst, um ihren Mitgliedern IT-Projekte zu vermitteln. Grundgedanke war, sich von professionellen Vermittlern unabhängig zu machen.

Denn auf dem deutschen IT-Markt werden Spezialisten in der Regel durch Personalagenturen oder Projektbörsen vermittelt, die daran kräftig mitverdienen: “Wir wollen diesen Zwischenhandel durch Direktvermarktung ausschalten und damit das Einkommen der Mitglieder, aber auch deren Wettbewerbsfähigkeit erhöhen”, erklärt Vorstand Manfred Feige die Motivation.

Neue Zielgruppen erschließen mit der perfekten Rechtsform

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Da die Jariva eG jeden Spezialisten persönlich kennt, kann sie passgenau Kunden, Projekte und Experten zusammenbringen – schneller und effizienter als große Vermittler. Und die Freiberufler können ihren Kostenvorteil an ihre Kunden weitergegeben. Mehr noch: Durch Arbeitsteilung und Kooperation sind die Mitglieder in der Lage, auch größere und komplexere Projekte anzunehmen.

Jariva sorgt sogar für eine Vertretung bei Krankheit. Und: Gerade bei Problemen und Krisen hilft sich die Gemeinschaft gegenseitig, weil die Genossen mit Rat und Tat zur Stelle sind.

Genossenschaft als antikapitalistische Rechtsform?

Jariva hat sich dabei ganz bewusst für die Gesellschaftsform der Genossenschaft entschieden: “Wir wollten gemeinsam Synergien nutzen. Und der Lebenszweck einer Genossenschaft ist nun mal, ihre Mitglieder wirtschaftlich zu fördern”, sagt Vorstand Feige.

Genau das ist es auch, was Genossenschaften von anderen Rechtsformen wie zum Beispiel der Aktiengesellschaft unterscheidet: Zwar haben beide Gesellschaftsformen Aufsichtsrat und Vorstand sowie als höchstes Gremium die Generalversammlung, die bei der AG allerdings Hauptversammlung heißt. Und bei beiden Gesellschaftsformen erwirbt man Geschäftsanteile, die bei der AG Aktien heißt. Ende der Gemeinsamkeiten.

Vor- und Nachteile von Genossenschaft und Aktiengesellschaft

Überraschenderweise scheint es eine hitzige Debatte darüber zu geben, welche Unternehmensform die beste ist: Einige behaupten, die Aktiengesellschaft sei die bessere Unternehmensform, da sie mehr Flexibilität bietet und nicht so bürokratisch ist wie eine Genossenschaft. Andere behaupten, die Genossenschaft sei die vernünftigste Wahl, da sie einfacher zu verwalten sei und ihren Mitgliedern mehr Vorteile biete.

Tatsache ist: Eine Genossenschaft ist gar nicht so antikapitalistisch, wie sie auf den ersten Blick daher kommt. Zum Beispiel hat sie einiges gemein mit einer Aktiengesellschaft. Aber es gibt auch einige elementare Unterschiede. Was ist nun das bessere System?

Sagen wir mal so: Die Eichborn-AG, die diese Rechtsform gewählt hatte, um von großen Verlagshäusern unabhängig zu sein, hat vor kurzem Insolvenz angemeldet. Die TAZ als Genossenschaft funktioniert weiter und fährt als eines der wenigen Medienhäuser in Deutschland Gewinne ein. Wo aber liegen die Unterschiede zwischen beiden Rechtsformen?

Demokratie oder Einflussnahme: Auf die Unternehmensziele kommt es an

Der essenzielle Unterschied zwischen AG und eG, was übrigens nichts anderes heißt als eingetragene Genossenschaft, besteht darin, wie der Anteilseigner seinen Einfluss ausüben kann. Bei der AG ist das Stimmrecht an die Aktie gekoppelt. Den größten Einfluss hat also, wer die meisten Aktien besitzt. Gut erkennbar ist dieses Prinzip bei den Hauptversammlungen der großen deutschen Aktiengesellschaften.

Ein Beispiel: 6.000 Kleinaktionäre stimmen bei einer Beschlussfassung mit nein. Ein Aktionär aus der ersten Reihe stimmt mit ja. Der Versammlungsleiter verkündet daraufhin, dass der Beschluss angenommen wurde. Der Herr aus der ersten Reihe vertritt eine Gesellschaft, die 91 Prozent der Aktien hält. Und 6.000 Kleinaktionäre müssen folgen.

Bei einer Genossenschaft wäre eine solche Machtkonzentration hingegen undenkbar und genau das macht sie weitaus flexibler als andere Rechtsformen. Und vielleicht auch besser. Am Ende hängt es von den Unternehmenszielen ab, welche Form geeigneter erscheint und wer über Wohl und Wehe des Unternehmens entscheiden soll.


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