Ohne Kapital können Sie die beste Idee nicht in die Tat umsetzen, deshalb stellt eine detaillierte Finanzplanung die Grundlage für Ihr Projekt dar. Aber es ist auch wichtig, an die Steuern zu denken, damit keine Insolvenz droht!

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Business-Plan & Co: Viele Formalien für Gründer

Businessplan erstellen, Anmeldung bei Finanz- und Gewerbeamt und für die Finananzierung sorgen – Existenzgründung ist kein Spaziergang. Rund 450 Fragen in 20 verschiedenen Fragebögen müssen Jungunternehmer beantworten.

Dabei müssen oft genug immer wieder die gleichen bzw. leicht variierenden Daten für die Finanzverwaltung, die Sozialversicherung, die Berufsgenossenschaften, die Agentur für Arbeit und für eine Vielzahl von Behörden und Einrichtungen angegeben und erfasst werden. Zu viel Aufwand, der viele Gründungswillige schließlich abschreckt.

Nur lästige Formalität für Gründer?

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Für viele Existenzgründer ist der Businessplan nur eine lästige Formalität auf dem Weg zur Finanzierung. Das muss aber nicht sein: Denn ein solcher Plan bietet die Möglichkeit, die eigene Geschäftsidee auf Stärken und Schwächen abzuklopfen, die Marketingstrategie und die Finanzierung zu überdenken.

Doch die beste Geschäftsidee nützt nichts, wenn Sie mangels Finanzierung nicht umgesetzt werden kann. Genau hieran scheitern aber viele Gründungen. Doch das muss nicht sein. Richtig vorbereitet ins Kreditgespräch geht und wissen, worauf es ankommt, kann den Bankangestellten überzeugen – vorausgesetzt natürlich, die Geschäftsidee ist gut.

1. Kostenplanung

Dabei planen Sie nicht nur für sich selbst, sondern müssen auch eventuelle Kapitalgeber von Ihrem Geschäftsplan überzeugen. Für Ihren Businessplan benötigen Sie eine genaue Umsatz– und Ertragsplanung, bestehend aus den Komponenten Kostenplanung, Umsatzplanung, Rentabilitätsvorschau und Liquiditätsplan.

Entscheidend für Ihren Erfolg ist die Höhe der insgesamt anfallenden Kosten. Auch eventuell anfallende Personalkosten und der kalkulatorische Unternehmerlohn – also Ihr eigener Lohn – müssen berechnet werden. Bedenken Sie, dass Sie auch Ihre eigenen Lebenshaltungskosten verdienen müssen, bevor Sie weiter in Ihr Unternehmern investieren können.

2. Umsatzplanung

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Die Basis Ihres Rentabilitätsplanes bilden die Umsätze. Auch sie müssen möglichst genau vorhergesagt werden. Schätzen Sie Ihre möglichen Einnahmen vorsichtig! Gerade Existenzgründer erwarten am Anfang zu hohe Umsätze.

3. Rentabilitätsvorschau

Als Rentabilitätsvorschau bezeichnet man die Gegenüberstellung von kalkulierten Kosten und erwarteten Erträgen. Üblicherweise erstellt man die Rentabilitätsvorschau für einen Zeitraum von mindestens drei Jahren.

4. Liquiditätsplanung

Durch eine genaue Liquiditätsplanung lässt sich berechnen, ob Sie in den nächsten Monaten über ausreichend Geld verfügen, um offene Rechnungen zu bezahlen und weiterarbeiten zu können.

5. Fördermöglichkeiten

Büroeinrichtung, Computer, Faxgerät, Drucker sowie eine einfache Geschäftsausstattung mit Visitenkarten, Briefpapier und Business-Homepage: Die Liste der notwendigen Investitionen ist lang.

Einen Teil dieser Ausgaben kann man sicherlich mit Eigenkapital aufbringen. In vielen Fällen stehen aber auch größere Investitionen an. Hierfür können auch öffentliche Förderprogramme z.B. der Arbeitsagentur, des Bundes oder der Länder in Anspruch genommen werden. Neben Existenzgründungszuschüssen bietet beispielsweise die KfW-Mittelstandsbank günstige Kredite für Unternehmer an.

6. Eigenkapital

Im Optimalfall verfügt der Gründer über Eigenkapital, denn vor allem in der Startphase sind noch keine regelmäßigen Einnahmen zu erwarten. Aus diesem Grund sollte ein Unternehmer immer ein Monatsgehalt auf der hohen Kante haben, um auf Einnahmenausfälle reagieren zu können.

Andernfalls riskiert man seine Liquidität. Außerdem gilt Eigenkapital als Kriterium der Kreditwürdigkeit: Bei Verhandlungen mit Kreditgebern spielt die Höhe des vorhandenen Eigenkapitals eine entscheidende Rolle. Tipp: Ein Gründer sollte mindestens 15 Prozent – ideal wären 30 Prozent – des Gesamtfinanzierungsbedarfs durch Eigenkapital abdecken können.

7. Fremdkapital

Bei größerem Finanzierungsbedarf kommt man meist nicht ohne Fremdkapital aus. Je nach Laufzeit ergeben sich verschiedene Möglichkeiten:

8. Die Wahl des richtigen Kontos

Gründer können auch beim richtigen Girokonto und der richtigen Bank ordentlich sparen. So war mein altes Konto, das nur bei einem bestimmten monatlichen Geldeingang kostenlos ist, für mich als Selbständige mehr als unpraktisch, da das Geld eben nicht in regelmäßigen Raten sondern meist auf einmal (z.B. quartals- oder projektweise) fließt.

Natürlich ist so ein Kontowechsel kein kleiner Schritt, denn ich musste allen Kunden und allen, die Geld von mir wollen, bescheid geben – das sind für Selbständige in der Regel ein paar mehr als für Angestellte. Aber es gibt bessser, um nicht zu sagen kostenlose Angebot. Und zwar auch für Selbständige, die sich von dem “Sie können nur ein Geschäftskonto eröffnen”-Geschwätz der Banken nicht verunsichern lassen sollten (stimmt nämlich nicht!), aber die Banken wollen natürlich an den Geschäftskunden extra verdienen. Nach langem Überlegen war es dann so weit und weit schneller und einfacher vollzogen als gedacht. Also: Optionen prüfen!

9. Auf die Steuer achten

Ein wichtiger Aspekt, der ebenfalls in die Finanzplanung einbezogen werden sollte, ist die Steuer: Worauf sollten Sie genau achten? Neben komplizierteren Steuerarten wir Gewerbe- oder Körperschaftssteuer gibt es zwei Steuerarten, die quasi alle Selbständigen gleich von Anfang an betreffen.

Einkomenssteuer: Ganz oder gar nicht

Die Einkommenssteuer wird auf den Gewinn bezahlt. Gewinn bedeutet: Umsatz minus Betriebsausgaben. Betriebsausgaben sind Kosten, die im Zusammenhang mit der selbständigen Tätigkeit entstehen. Wichtig: Die jeweilige Aufwendung muss beruflich und nicht privat sein. Laufende Kosten – “ganz oder gar nicht”: Das Arbeitszimmer zu Hause, das zur Hälfte auch ein Gästezimmer ist, darf nicht zur Hälfte, sondern gar nicht abgesetzt werden.

Auch bei einer Dienstreise plus Urlaub gilt: Wer private und beruflich veranlasst Kosten nicht trennen kann, muss die gesamten Reisekosten privat tragen. Von den Koten von Pkw, Telefon und PC wird bei gemischter Nutzung der Anteil der beruflichen Nutzung als Betriebsausgabe anerkannt. Anders bei langlebigen Anschaffungen:

Die Kosten können abgesetzt werden, sofern sie nachweislich zu mehr als 10% beruflich genutzt werden. Bei privater Mitnutzung muss jedoch ein entsprechender Betrag als Betriebseinnahme verbucht werden.

Wie geht das mit der Umsatzsteuer bzw. Mehrwertsteuer?

Als Verbraucher kennen Sie die Umsatzsteuer als Ärgernis beim Einkauf: Auf alles, was Sie einkaufen, müssen Sie zusätzlich zum Kaufpreis Umsatzsteuer zahlen – und das macht Ihren Einkauf immer auch um den entsprechenden Betrag teurer. Als Unternehmer jedoch ist das anders: Sie dürfen die Umsatzsteuer nicht nur an Ihre Kunden weiterreichen, sondern auch die Vorsteuer behalten, die Sie selbst für Ihre Waren und Arbeitsmittel gezahlt haben.

Von der Mehrwertsteuer, die an das Finanzamt geht, darf man die gesamte Mehrwertsteuer aus den Betriebsausgaben abziehen. Dieser Betrag ist die Vorsteuer. Günstig ist es, wenn man die Vorsteuer pauschal abziehen kann. Für alle anderen ist die Berechnung der Vorsteuer recht mühsam: Sie müssen am Jahresende die verausgabte Mehrwertsteuer aus all ihren Ausgabenbelegen einzeln herausrechnen. Damit das nicht allzu aufwendig wird, sollte man in der Buchhaltung alle Ausgaben von Anfang an in zwei Spalten nach Nettobetrag und Mehrwertsteuer trennen. Dabei gilt: Nur wo Mehrwertsteuer draufsteht, ist auch Mehrwertsteuer drin. Aus Quittungen, auf denen weder ein Mehrwertsteuersatz noch der Mehrwertsteuerbetrag verzeichnet ist, kann man auch keine Vorsteuer abziehen. Seit 2004 ist der Vorsteuerabzug sogar nur noch aus Rechnungen erlaubt, die den Anforderungen des Umsatzsteuergesetzes entsprechen. Auch aus Notbelegen darf in der Regel keine Vorsteuer abgezogen werden. Und so funktioniert das genau:

10. Achtung Insolvenz

Auch die Möglichkeit einer Insolvenz gehört zur Finanzplanung. Denn dank dem komplizierten Steuerrecht geht das schneller, als einem lieb ist. Die Neuregelung des Insovenzverfahrens brachte immerhin die Vereinfachtung des Insolvenzverfahrens für Verbraucher, eine Regelung zur Insolvenzfestigung von Lizensverträgen sowie eine Stärkung der Gläubigerposition im Insolvenzverfahren vor.

Wenn Sie nun tatsächlich insolvent gehen, brauchen Sie einen Insolvenzverwalter. In der Regel ist es nur Rechtsanwälten und zugelassenen öffentlichen und Privaten Stellen und Personen nach dem Rechtsberatungsgesetz entsprechend erlaubt, solche Rechtsberatung zu betreiben. Andere private Schulden-, Insolvenz- oder Finanzberater sind dazu nicht befugt und können dafür nicht auch noch Vergütung verlangen.

Ein Finanzberater darf nur dann ein Insolvenzverfahren einleiten, wenn er nach dem Rechtsberatungsgesetz dazu befugt ist.  Das entschied das Landgericht Coburg. In einem konkreten Fall hatte ein Finanzberater Vorbereitungsverhandlungen für ein Insolvenzverfahren durchgeführt, bei denen die rechtliche Seite, nicht die wirtschaftliche Seite im Vordergrund gestanden hatte, da es vorrangig darum gegangen sei, das entsprechende Gerichtsverfahren in Gang zu setzen. Dazu war der Finanzdienstleister aber nicht befugt und musste daher sein Honorar zurückzahlen.


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