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Offenlegung & Urheberrechte: Exali hat unsere Arbeit finanziell unterstützt. Außerdem wird unsere Berufshafpflichtversicherung bei Exali geführt. Bildmaterial erstellt im Rahmen einer kostenlosen Kooperation mit Shutterstock.
Von Ralph Günther (Mehr) • Zuletzt aktualisiert am 31.12.2022 • Zuerst veröffentlicht am 30.08.2013 • Bisher 7376 Leser, 2637 Social-Media-Shares Likes & Reviews (5/5) • Kommentare lesen & schreiben
Die Goldenen Zeiten des Handwerks sind vorbei. Wer heute den Schritt in die Selbständigkeit wagt macht dies immer häufiger in den “neuen Berufen”. Z.B. in der IT-, Kreativ oder Consultingbranche. So spannend diese neuen Tätigkeitsfelder sind, so komplex ist mittlerweile auch die Haftungssituation geworden. Das unterschätzen viele, genauso wie die Lücken der Berufshaftpflicht-Anbieter in puncto Versicherungsumfang.
Der Gründerboom in Deutschland hält an: Immer mehr Experten wagen den Schritt in die Selbständigkeit, Startups und Unternehmen entern den Markt mit innovativen Konzepten und neuen Dienstleistungen. So gab es Anfang 2013 rund 1,23 Millionen Selbstständige in Deutschland wie das Statistik-Portal Statista zeigt. Zum Vergleich: Zehn Jahre vorher waren es gerade mal 533.000.
Doch egal ob Existenzgründer oder “alter Hase” im Selbständigen-Business: In meiner Schadenspraxis stelle ich immer wieder fest, dass die persönliche Haftung gnadenlos unterschätzt wird, wenn es durch Fehler im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit zum Schaden kommt.
Dass der Auftraggeber bzw. geschädigte Dritte den selbständigen Dienstleister im Schadenfall jedoch in Haftung bzw. Regress nehmen kann, ergibt sich aus den gesetzlichen Bestimmungen – insbesondere dem Schuldrecht im BGB. Wer einem Anderen einen Schaden (Personen-, Sach- oder Vermögensschaden) zufügt, steht per Gesetz finanziell in der Verantwortung.
Dazu kommen die Risiken aus vertraglichen Vorgaben von Projektvermittlern und Auftraggebern, die in einem umkämpften Markt vom Freiberufler häufig wohl oder übel akzeptiert werden müssen. Sie bieten die Möglichkeit, den Freiberufler aufgrund von vertraglichen Vereinbarungen und Leistungszugsagen in Anspruch zu nehmen, was über die gesetzliche Haftung hinausgehen kann (Sichtwort: Haftungsverschärfung).
Die Bandbreite der möglichen Risiken veranschaulichen auch diese Schadenfälle aus der Praxis:
Weil sie eine geschützte Wortmarke als Slogan auf der Businessplattform XING veröffentlichte, flatterte einer Freiberuflerin aus dem Medienbereich eine Abmahnung inklusive Unterlassungserklärung ins Haus. Angesetzter Streitwert: 100.000 Euro.
Weil die Analysen und Handlungsempfehlungen eines freiberuflichen Consultants nicht zum gewünschten Erfolg für seinen Auftraggeber führten, nahm der ihn für den verpassten Projektzuschlag mit 70.000 Euro Kostenforderung in Haftung.
Wegen eines kleines Missgeschicks bei Arbeiten im System legte ein selbständiger IT-Experte das Kassensystems seines Kunden lahm. Eine Stunde lang ging in 400 Filialen nichts mehr – ein Schaden von rund 200.000 Euro Umsatzausfall.
Viel Selbständige treffen deshalb Präventivmaßnahmen und versuchen die Haftung in ihren AGB auszuschließen oder zumindest einzuschränken. Das ist allerdings keine optimale Lösung.
Wie die Praxis zeigt, ist so ein Haftungsausschluss per AGB trügerisch, denn in den meisten Fällen halten Haftungsausschlüsse oder Begrenzungen in den Geschäftsbedingungen einer gerichtlichen Überprüfung nicht stand. Die gesetzliche Haftung lässt sich nicht so einfach “aushebeln”.
Existenzbedrohende Schäden können durch eine Berufs-Haftpflicht-Versicherung abgefedert werden können. Doch Vorsicht: Berufs-Haftpflicht ist nicht gleich Berufs-Haftpflicht.
So decken viele Anbieter traditionell lediglich Personen- und Sachschäden sowie daraus resultierende Folgeschäden ab, lassen die Absicherung sogenannter reiner Vermögensschäden – zu denen beispielweise Rechtsverletzungen, Beratungsfehler oder Programmierfails gehören – komplett außen vor.
Und auch in puncto Mitversicherung der bereits erwähnten vertraglichen Haftung sind die meisten Versicherer zurückhaltend. Insbesondere wenn die Berufs-Haftpflicht-Versicherungen auf Basis der Allgemeinen Haftpflicht-Bedingungen (kurz AHB) angeboten werden. Denn diese schließen Ansprüche, die über die gesetzliche Haftung hinausgehen, kategorisch aus.
Auch beim Thema “Absicherung von Rechtsverletzungen” trennt sich die “Spreu vom Weizen”: Einige Versicherer machen den Schutz im Fall von Rechtsverletzungen von einer vorhergehenden juristischen Prüfung abhängig, was in der Praxis nur schwerlich umsetzbar ist.
Oder sie schließen die Kostenübername im Fall von Rechtsverletzungen in Common Law Ländern (USA, England, Kanada) komplett aus – in Zeiten globaler beruflicher Dienstleistungen eine gefährliche Versicherungslücke.
Doch es geht natürlich auch anders. Um Freiberufler und Selbständige dafür zu sensibilisieren, was eine gute Berufs-Haftpflicht-Versicherung für Schutz bieten kann, habe ich eine Checkliste mit ausgewählten Kriterien zusammengestellt:
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Ralph Günther ist Versicherungsexperte und Gründer sowie Geschäftsführer von exali.de.Ralph Günther hat langjährige Erfahrung im Risikomanagement und der Versicherung von IT-Experten, Kreativen und Consultants. Sein Fokus liegt auf der Absicherung von Vermögensschäden und der Weiter- und Neuentwicklung branchenspezifischer Versicherungskonzepte. Sein Wissen gibt er regelmäßig als Autor in relevanten Fachmedien an seine Zielgruppe weiter. Alle Texte von Ralph Günther.
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