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Von Simone Janson (Mehr) • Zuletzt aktualisiert am 13.11.2008 • Zuerst veröffentlicht am 13.11.2008 • Bisher 10318 Leser, 4261 Social-Media-Shares Likes & Reviews (5/5) • Kommentare lesen & schreiben
BAföG ist aber nicht die einzige Möglichkeit, ein Aufbaustudium vom Staat finanziert zu bekommen. Der Staat hilft Ihnen auch noch auf andere Weise bei der Finanzierung eines Aufbaustudiengang. Eine Anlaufstelle ist die Bundesagentur für Arbeit.
Allerdings gibt es hier ein Problem: Es gibt keine klaren gesetzlichen Regelungen, die Ihnen sagen ob Sie Geld von der Arbeitsagentur erhalten oder nicht. Vielmehr ist der Arbeitsberater für die Beratung und Finanzierung der Weiterbildung zuständig. Vereinbaren Sie einen Termin für ein persönliches Gespräch.
Allerdings sollten Sie nicht völlig unvorbereitet in das Gespräch gehen, sondern einige Dinge beachten und wissen, unter welchen Umständen die Bundesagentur eine Weiterbildung überhaupt fördert.
Die Arbeitsagentur fördert nämlich nur zwei Arten von Weiterbildungen: Die Trainingsmaßnahme nach §48 und §421i SGB III (Aufbaustudienfänge fallen jedoch in der Regel nicht darunter) und die berufliche Weiterbildung nach §77 ff SGB III.
Zudem können die Agenturen für Arbeit die Möglichkeiten der gesetzlich geregelten aktiven Arbeitsförderungsleistungen durch freie Leistungen der aktiven Arbeitsförderung erweitern. (Freie Förderung nach §10 SGB III).
Die im Arbeitsagenturjargon so genannten Trainingsmaßnahmen heißen offiziell „Maßnahmen zur Verbesserung der Eingliederungsaussichten“. Sie dauern in der Regel nicht länger als zwölf Wochen, sollen Sie bei der Berufsorientierung unterstützen und Ihre Chancen bei der Jobvermittlung verbessern: etwa durch Sprachkurse, Bewerbungscoachings oder Existenzgründungsberatungen. Für einen Aufbaustudiengang kommt diese Förderung in der Regel also nicht in Frage.
Neben dem Training gibt es dann bei der Arbeitsagentur die „echten“ Weiterbildungsmaßnahmen, die laut SGB so genannte „Förderung der beruflichen Weiterbildung“. Diese Förderungen können Sie auch für ein Aufbaustudium erhalten, wenn wenn Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld haben bzw. dieses erhalten.
Dazu müssen Sie in den letzten zwei Jahren mindestens 12 Monate lang versicherungspflichtig gearbeitet haben. Oder aber Sie erhalten Arbeitslosengeld II. Einen Rechtsanspruch auf eine Weiterbildung oder Trainingsmaßnahme haben Sie allerdings nicht. Sie können nur hoffen, dass man Ihnen diese Maßnahme gewährt und entsprechende Überzeugungsarbeit leisten.
Für viele Aufbaustudiengänge gibt es Förderprogramme und Stipendien privater Stiftungen und Unternehmen.
Mit rund 700 Links stellt der Stiftungsindex die derzeit umfangreichste Sammlung deutscher Stiftungen dar.
Dabei findet man neben den bekannten und großen Stiftungen auch eine Vielzahl kleiner und weniger bekannter Förderinitiativen.
Viele davon sind aber sehr klein und fördern nach speziellen, eng gefassten Kriterien, z.B. nur für bestimmte Fachbereiche oder nur Leute aus einer Region. In der Datenbank werden auch Hinweise zu ausländischen Stiftungen mit Schwerpunkt USA angeboten.
Bei der Auswahl zählen nicht immer nur hervorragende Noten. Und tatsächlich sollen einige Stiftungen Schwierigkeiten haben, ihr Geld loszuwerden. Neben dem Stiftungsindex sind auch der Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft, mit Datenbank zu Studien- und Reisestipendien sowie der Bundesverband Deutscher Stiftungen wichtige erste Anlaufstellen, über die weitere Fördermöglichkeiten gefunden werden können.
Daneben gibt es zahlreiche Unternehmen, die vor allem MBA-Studiengänge fördern. Die BASF unterstütz beispielsweise die Teilnehmer des internationalen Management Studiengangs European MBA an der Mannheimer Business School mit Stipendien in Höhe von 10 000 bis 19 500 € pro Teilnehmer. Die Stipendiaten kommen aus dem In- und Ausland und verschiedenen Fachbereichen.
Die Stipendien wurden dabei nicht ausgeschrieben, sondern von Hochschule und Stipendiengeber aus dem Kreis derjenigen ausgewählt, die nach einem umfangreichen Auswahlverfahren einen der 17 Studienplätze gewinnen konnte.
Und die Fachhochschule für Wirtschaft Berlin schreibt Stipendien für ein berufsbegleitendes Frauen-MBA-Studium aus. Die Stipendiatinnen werden in der Finanzierung des zweijährigen Aufbaustudiums mit jeweils 5.000 Euro unterstützt und lernen anwendungsbezogenes Wissen und wichtige Management-Skills, die Frauen helfen sollen, in Führungspositionen zu gelangen.
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Simone Janson ist Verlegerin, Beraterin und eine der 10 wichtigsten deutschen Bloggerinnen laut Blogger-Relevanz-Index. Sie ist außerdem Leiterin des Instituts Berufebilder Yourweb, mit dem sie Geld für nachhaltige Projekte stiftet. Laut ZEIT gehört ihr als Marke eingetragenes Blog Best of HR – Berufebilder.de® zu den wichtigsten Blogs für Karriere, Berufs- und Arbeitswelt. Mehr zu ihr im Werdegang. Alle Texte von Simone Janson.
Danke für Ihren tollen Artikel zur Studienfinanzierung. Das ist ein wirklich wichtiges Thema und es ist gut sehen, dass es hier Beachtung findet. Weiter so!
Sehr ärgerlich, dass hier Paragraphen genannt werden, die nicht mehr aktuell sind. Entweder aktualisieren, oder aus dem Netz nehmen !
Hallo Alex,
es steht ganz deutlich lesbar ein Datum bei dem Beitrag. Ein Blog hat nunmal eine chronologische Reihenfolge und aus Gründen der Transparenz sollten alte Beiträge auch nach Jahren noch lesbar sein.
Hallo Frank,
zunächst mal muss ich vorausschicken, dass ich aufgrund des Rechtsdienstleistungsgesetzes keine persönliche Einschätzung des Falles geben darf und werde, sondern nur einige weiterführende Informationen. Vielleicht hat aber noch einer der Mitleser persönliche Erfahrungen.
Hier mal ein Link zu einem weiteren Beitrag zum Thema Bildungsgutschein – aus dem hervorgeht, das man eben keinen Rechtsanspruch auf einen Bildungsgutschein hat, Arbeitslosengeld hin oder her.
Das bedeutet aber auch umgekehrt, dass der Bildungsgutschein nicht zwingend vom ALG I abhängig ist, wie man hier sehr schön nachlesen kann:
Was den Anspruch von ALG I während des Studiums angeht, so darf eine Nebenbeschäftigung eben nicht mehr als 15 Stunden die Woche umfassen:
Wobei ich es in diesem Zusammenhang rechtlich interessant finde, dass die BA neuerdings auch Weiterbildungen während der Kurzarbeit zahlt: – aber das nur am Rande.
Bliebe noch zu überlegen/auszukundschaften, ob es auch andere Finanzierungswege gibt:
Meister-BAföG:
Einen Bildungskredit:
Oder ein BAföG-Darlehen:
Daneben gibt es noch Stipendien, Bildungschecks )
Einige Fördermittel gibt es auch hier: http://www.foerderdatenbank.de
Bei Stipendien gibt es meist eine Altersgrenze, so um die 30. Ansonsten muss man da mal kräftig googeln oder an der Hochschule fragen.
Viele Grüße und viel Glück
Simone Janson
Ich würde gern ein spezifisches Aufbaustudium (Medizin-Physiker) aufnehmen und habe prinzipiell Anspruch auf Arbeitslosengeld 1. Auf meine Nachfrage beim Arbeitsvermittler bekam ich jedoch die Auskunft, dass sich Studium (auch Aufbau- und Zusatzstudium) und Arbeitslosengeld prinzipiell ausschließen, was mit der Nicht-Verfügbarkeit des Studierenden für den Arbeitsmarkt während des Studiums zusammenhängt. Von Seiten des Arbeitsamtes klang das eher doch nach einer klaren gesetzlichen Regelung. Wird diese Argumentation vom Arbeitsamt möglicherweise nur prinzipiell vorgehalten und sollte ich versuchen – sozusagen als Einzelfall – doch einen Bildungsgutschein für dieses Aufbaustudium zu bekommen mit einer entsprechenden Finanzierung durch Arbeitslosengeld?
Auch wenn ich die Frage aufgrund des Rechtsdienstleistungsgesetzes nicht direkt mit persönlicher Einschätzung beantworten darf, habe ich doch ein paar weiterführende Tipps zum Thema parat, die vielleicht noch mehr Leser interessieren:
Hier mal der Hinweis zu weiteren Beiträgen zum Thema Bildungsgutschein – aus dem hervorgeht, das man eben keinen Rechtsanspruch auf einen Bildungsgutschein hat, Arbeitslosengeld hin oder her.
Das bedeutet aber auch umgekehrt, dass der Bildungsgutschein nicht zwingend vom ALG I abhängig ist. Was den Anspruch von ALG I während des Studiums angeht, so darf eine Nebenbeschäftigung eben nicht mehr als 15 Stunden die Woche umfassen.
Wobei ich es in diesem Zusammenhang rechtlich interessant finde, dass die BA neuerdings auch Weiterbildungen während der Kurzarbeit zahlt: Link . Aber das nur am Rande.
Bliebe noch zu überlegen/auszukundschaften, ob es auch andere Finanzierungswege, zum Beispiel Stipendien, Fördergelder, BAföG gibt: Bei Stipendien gibt es meist eine Altersgrenze, so um die 30. Ansonsten muss man da mal kräftig googeln oder an der Hochschule fragen.
Viel Erfolg!
[…] können bei netten Sachbearbeitern auf eine Förderung der Weiterbildung hoffen, die jedoch, anders als Förderung zur beruflichen Wiedereingliederung wie […]
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