Wer fest im Arbeitsleben steht, macht sich in den meisten Fällen kaum Gedanken darüber, was sein wird, wenn sie ihren Beruf nicht mehr ausüben können. Dabei kann eine Berufsunfähigkeitsversicherung helfen.

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Was bedeutet Berufsunfähigkeit?

Als Berufsunfähigkeit wird bezeichnet, wenn der Arbeitnehmer noch vor dem Eintritt ins Rentenalter aus gesundheitlichen Gründen seinen Beruf nicht mehr ausüben kann. Doch vor allem junge Menschen möchten sich mit diesem Thema nicht befassen, denn für sie ist es unvorstellbar, dass sie eines Tages berufsunfähig werden könnten.

Zu den Erkrankungen, die zu diesem Umstand führen können, sind beispielsweise psychische Erkrankungen zu zählen. Ebenfalls können Herz- und Rückenbeschwerden, Krebs oder starke Einschränkungen des Bewegungsapparates dazu gezählt werden. Dabei ist es möglich, mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung finanzielle Vorsorge zu betreiben.

Jeder Vierte muss vorzeitig seinen Beruf aufgeben

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Auch schwere Unfälle, die zu einer dauerhaften Invalidität führen, können verantwortlich dafür sein. Laut den Statistiken passiert es mittlerweile jedem vierten Menschen, dass er aus einem dieser Gründe vorzeitig seinen Beruf aufgeben muss.

Da vom Staat kaum eine ausreichende, finanzielle Unterstützung zu erwarten ist, sodass der Berufsunfähige enorme Einbußen hinzunehmen hat, sollte eine Berufsunfähigkeitsversicherung vorhanden sein.

Warum eine Absicherung wichtig sein kann

Die Versicherung ist vor allem für all diejenigen als besonders wichtig zu erachten, die nach dem 01. Januar 1961 geboren sind. Seit der Rentenreform haben sie keine ausreichende Absicherung durch die gesetzliche Rentenversicherung zu erwarten.

Die gesetzliche Berufsunfähigkeit oder Erwerbsunfähigkeit, aus denen die Rentenleistungen resultierten, wurden durch die Erwerbsminderungsrente ersetzt. Dadurch ist eine erhebliche Versorgungslücke entstanden, sodass eine private Absicherung als überaus wichtig angesehen werden kann.

Erwerbsunfähigkeitsversicherung greift nur eingeschränkt

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Die volle Erwerbsunfähigkeitsrente erhält nur der Arbeitnehmer, der weniger als drei Stunden am Tag in der Lage ist, einen Beruf auszuüben. Die Höhe beträgt rund 34 Prozent des letzten Bruttoeinkommens.

Wer drei bis sechs Stunden arbeitsfähig ist, muss sich mit etwa 17 Prozent begnügen, wer mehr als sechs Stunden arbeiten kann, erhält keinerlei Leistungen. Dabei kann auch verlangt werden, dass der Arbeitnehmer einen völlig branchenfremden Beruf ausübt.

Die private Berufsunfähigkeitsversicherung

Besteht eine private Absicherung, dann erbringt diese sofort Leistung bei einer beruflichen und nachgewiesenen Einschränkung und dies in der vereinbarten Rentenhöhe. Einen anderen Beruf auszuüben, der mit dem Erlernten nichts gemein hat, wird nicht verlangt.

Allerdings ist es wichtig, vor dem Abschluss einen Vergleich durchzuführen, um das beste Angebot zum vernünftigsten Beitrag zu erhalten. Vor allem sollte darauf geachtet werden, dass die Rentenzahlung so ausgewählt wird, dass finanziell keine Einbußen hingenommen werden müssen.

Knackpunkte bei der Berufsunfähigkeitsversicherung

Allerdings gibt es bei jeder Berufsunfähigkeitsversicherung auch einige Knackpunkte zu beachten, etwa bestimmte Vertragsklauseln oder

1. Achtung abstrakte Verweisung

Außerdem sollte die Laufzeit bis zum Eintritt ins Rentenalter gewählt werden. Darüber hinaus ist darauf zu achten, dass die abstrakte Verweisung grundsätzlich ausgeschlossen ist. Das aus dem Grunde, dass Leistungen nicht mit der Begründung verweigert werden können, dass der Versicherte trotz seiner Einschränkungen noch einen anderen Beruf ausführen kann.

Wenn Ihr Versicherungs-Vertrag eine Formulierung wie „…wenn der Versicherte aus gesundheitlichen Gründen außer Stande ist, seinen Beruf oder eine andere Tätigkeit auszuüben, die er auf Grund seiner Ausbildung und Erfahrung ausüben kann und die seiner bisherigen Lebensstellung entspricht“ enthält: Lassen Sie die Finger davon. Es handelt sich nämlich um eine so genannte abstrakte Verweisung.

Das bedeutet, dass Sie von der Versicherung kein Geld bekommen, so lange Sie noch eine solche Tätigkeit ausüben können und zwar, auch wenn Sie die andere Arbeit auch nur theoretisch ausführen könnten, es aber in der Praxis gar keinen Bedarf für Ihre (gesundheitlich eingeschränkte) Arbeitskraft gibt und Sie daher keinen Job finden – das kann nach der aktuellen Rechtssprechung auch bedeuten, dass Sie 20 Prozent weniger verdienen.

2. Vorerkrankungen korrekt angeben

Wenn Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen, ist es von größer Bedeutung, welche Vorerkrankungen Ihre Krankengeschichte aufweist. Denn
um die Beiträge und Bedingungen für die gesamte Vertragslaufzeit festzulegen, prüft jedes Versicherungsunternehmen zuvor auch die gesundheitlichen Risiken.

Dann werden Sie aufgrund Ihrer Gesundheitsmerkmale und Krankheitsvorgeschichte einer Gemeinschaft mit gleich eingeschätztem sogenanntem Risikoprofil zugeordnet. Dafür müssen Sie eine Reihe von Fragen zur Gesundheit in den fünf bis zehn Jahren vor der Antragstellung schriftlich beantworten.

Wenn zahlreiche oder schwierige Vorerkrankungen bestehen, verlangen viele Unternehmen einen Risikozuschlag in Form höherer Beiträge. Es ist möglich, dass die gesundheitliche Beeinträchtigung zu erheblich ist, um dies durch einen Beitragszuschlag auszugleichen. In manchen Fällen sind die Antragsteller auch nicht bereit, eine erhöhte Prämie zu zahlen.

3. Achtung Selbständige

Bei der Berufsunfähigkeitsprüfung bei Abschluss einer Berufsunfähigkeitversicherung gelten für Selbstständige mit Angestellten besondere Bestimmungen. Bei ihnen zählt zum „Beruf“ nicht nur die Tätigkeit, die sie selbst ausüben. Geprüft wird auch, ob Sie nach einer Krankheit oder einem Unfall bestimmte Aufgaben delegieren könnten.

Eine solche Umorganisation des Betriebes ist einem Selbstständigen unter folgenden Bedingungen zuzumuten: Sie müssen weiterhin einen sinnvollen Arbeitsbereich haben (keine Gelegenheitsarbeit), der Ihren Kenntnissen, Fähigkeiten und Ihrer Arbeitskraft sowie Ihrer Stellung als Betriebsinhaber entspricht.

Außerdem muss die Umorganisation räumlich möglich sein und keine erheblichen finanziellen Einbußen oder Investitionen nach sich ziehen. Im Ernstfall müssen Sie allerdings beweisen, dass eine Umorganisation nicht infrage kommt (etwa wegen Ihrer Gesundheit). Das allgemeine wirtschaftliche Risiko wird dabei nicht berücksichtigt.

Rechtzeitig Alternativen zur Berufsunfähigkeitsversicherung prüfen

Da aus den oben genannten Gründen Berufsunfähigkeitsversicherungen für viele Menschen nicht möglich sind, sollten Absicherungswillige auch Alternativen prüfen, um im Ernstfall nicht ganz ohne Versicherung dazustehen.

Dazu gehören auch sogenannte Grundfähigkeiten- oder auch Dread Disease- sowie Lebensversicherungen, die nur bestimmte Risiken absichern. Sie können zwar keinen umfassen Berufsunfähigkeitsschutz bieten, aber dennoch eine gangbare Alternative darstellen.


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