Wer selbständig ist, muss sich auch selber um seine Absicherung kümmern. Dabei hat man die Qual der Wahl zwischen den gesetzlichen Sicherungssystemen oder einer privaten Vorsorge. Wie soll man sich entscheiden?

16 Versicherungen für Existenzgründer: Absichern gegen Risiken

Warum überhaupt Versicherungen?

Weil sie Nützlich sind. Solche zum Beispielsweise, die Ihr Haftungsrisiko minimieren – oder den Verdienstausfall bei Krankheit. Ein unabhängiger Finanzberater kann Ihnen helfen, die passenden Versicherungen für sie zu finden. Sofern er auch wirklich unabhängig ist!

Wenn Sie sich um die Sozialversicherung gekümmert haben, sind Sie aber lange noch nicht abgesichert: Denn es gibt auch eine Reihe von betrieblichen Versicherungen, über die Sie nachdenken sollten, wenn Sie vollständig abgesichert sein wollen. Die Qual der Wahl besteht sowohi im Bereich der Krankenversicherung, als auch in der Altersvorsorge und bei der Arbeitslosenversicherung. Ein Überblick:

1. Gesetzliche Krankenversicherung

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Selbstständige müssen sich krankenversichern. Aber sie haben die Wahl: Sie können sich entweder privat oder freiwillig gesetzlich versichern. Was für Sie günstiger ist, hängt u. a. von Alter, Geschlecht und von Familienplanung ab.

Wer zuvor in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung war, kann dort bleiben. Er zahlt dafür einen fixen Prozentsatz seines Einkommens, hat aber eine Reihe von Vorteilen wie zum Beispiel Familienversicherung oder Krankengeld bei längerer Krankheit.

Außerdem ist eine ermäßigte Beitragszahlung möglich, wenn Sie unterhalb bestimmter Einkommensgrenzen verdienen oder nur nebenberuflich selbständig sind.

Fein raus sind Arbeitnehmer, die nur nebenher selbständig arbeiten: So lange sie damit nicht mehr verdienen als in ihrem Hauptjob, hat ihr Einkommen keinen Einfluss auf die Versicherungsbeiträge.

2. Private Krankenversicherung

Die Entscheidung für eine Private Krankenversicherung (PKV) sollten Sie gut überlegen. Grundsätzlich ist ein späterer Wechsel in die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) nicht möglich.

Als junger Unternehmer zahlen Sie in der privaten deutlich niedrigere Beiträge bei einer besseren Absicherung, aber eine große Familie kann später erhebliche Zusatzkosten verursachen. Auch sollten Sie die Erstattung von Kosten im Krankheitsfall in Form von Krankengeld bedenken.

Wer zuvor nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung oder nie gesetzlich versichert war, muss sich privat versichern.

3. Pflegeversicherung

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Einen weiteren Bestandteil der sozialen Absicherung stellt die Pflegeversicherung dar. Im Bedarfsfall werden pflegebedürftige Personen in häuslicher oder stationärer Pflege finanziell unterstützt. Die Pflegeversicherung ist verpflichtend, egal ob Sie als freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung sind oder sich privat versichert haben.

Wenn Sie Ihre Situation heute betrachten, ist das Thema der eigenen Pflege für die meisten noch ganz weit weg. Gerade Selbständige haben soviel zu beachten – das Unternehmen erfolgreich führen, Konjunkturabhängigkeiten mindern, WorkLifeBalance, eigene Geldanlage und Altersvorsorge klären….

Was passiert im Pflegefall?

Wenn Sie jedoch in Ihrer Familie oder Ihrem Bekanntenkreis erlebt haben, was passiert, wenn jemand dauerhaft auf Hilfe angewiesen ist, wissen Sie sicherlich, welche finanziellen Folgen eine Pflegebedürftigkeit haben kann. Sie kennen dann das Problem, als erwachsenes Kind, gerade mitten im Aufbau neben der ganzen psychischen Belastung auch finanziell einspringen zu müssen, wenn Eltern pflegebedürftig werden.

Da können schnell eigene Pläne unfreiwillig über den Haufen geworfen werden. Damit es Ihren Kindern nicht so ergeht, ist eine rechtzeitige Absicherung nötig.

Gesetzliche Pflegeversicherung

Die Gesetzliche Pflegeversicherung ist sowohl für gesetzlich als auch für privat Krankenversicherte vorgeschrieben. Geld von der Pflegeversicherung erhält ein Versicherter dann, wenn er in eine der drei Pflegestufen eingestuft wurde.

Die Einstufung wird vom medizinischen Dienst vorgenommen und hängt davon ab, wie viel Hilfe jemand bei Verrichtungen des täglichen Lebens benötigt. Dabei wird die Unterstützung für hauswirtschaftliche Belange berücksichtigt und die Unterstützung für die so genannte Grundpflege. Unter Grundpflege versteht man Hilfe beim An- und Auskleiden, Essen und der Körperpflege.

Übrigens: Die Leistungen der Pflegeversicherung wurden seit ihrer Einführung im Jahr 1995 bislang nur einmal erhöht. Von einem Inflationsausgleich kann man also nicht sprechen.

Private Vorsorge

Aber Vorsicht: Die Zahlungen der Pflegeversicherung reichen meist nicht aus, wenn man durch Krankheit oder Unfall zum Pflegefall wird. Wer eine Familie absichern muss, sollte eine private Pflegezusatzversicherung abschließen.

Eine weitere Möglichkeit, für den Pflegefall vorzusorgen, ist der Aufbau von Vermögen. Ihr Unternehmen stellt beispielsweise einen Wert dar. Egal wie Ihr privates Vermögen angelegt ist, ob es sich beispielsweise um Rentenversicherungen, Kapitallebensversicherungen oder Aktienvermögen handelt:

Werden Sie zum Pflegefall, können und müssen Sie Ihr Vermögen liquidieren und aufbrauchen. Vielleicht ist es sogar so groß, dass Sie es nicht aufbrauchen müssen, sondern dass die Erträge reichen, die Lücke zwischen Lebensunterhalt im Pflegefall, und den Leistungen Ihrer gesetzlichen Rente und der gesetzlichen Pflegeversicherung zu füllen.

Ein Vermögen kann aufgezehrt werden

Wenn dem so ist: Glückwunsch, dieses Thema ist für Sie erledigt. Behalten Sie aber im Hinterkopf, dass auch ein hohes liquides Vermögen durch besondere Umstände, wie Hausrenovierungen, hohe selbst zu tragende Krankheitskosten, etc. aufgezehrt werden könnte.

Meist ist ein ausreichendes Vermögen, gerade in jungen Jahren, noch nicht vorhanden. Die Absicherung der Arbeitskraft für das Unternehmen, vielleicht eine eigene Immobilie und die Familiengründung haben oftmals Ihr Vermögen zeitweilig völlig gebunden. Das Risiko Ihres eigenen Pflegefalls können Sie dann nur, wie für den Berufsunfähigkeitsfall, mittels einer Versicherung absichern.

4. Rentenversicherung

Als Selbstständiger sind Sie in der Regel nicht versicherungspflichtig, d.h. Sie müssen sich selber um Ihre Altersvorsorge kümmern. Ausnahmen bestehen jedoch bei einigen Berufsgruppen.

Alle anderen können sich freiwillig versichern und ihre Beiträge frei wählen. In den ersten fünf Jahren nach der Gründung haben sie die Chance, sich durch eine Pflichtversicherung den Anspruch auf Riester-Förderung zu erwerben. Es kann natürlich Sinn machen freiwillig, in die gesetzlichen Sicherungssysteme einzahlen, aber ob sich das auch wirklich lohnt, muss in jedem Einzelfall geprüft werden.

5. Arbeitslosenversicherung

Das Risiko der Arbeitslosigkeit sollten sie in Ihrer Honorarfindung berücksichtigen. Neuerdings haben Sie jedoch als Existenzgründer die Möglichkeit, sich freiwillig gegen Arbeitslosigkeit zu versichern, sofern Sie zuvor in die staatliche Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben – und zwar in Form eines festen Monatsbeitrags.

Bedingung: Sie müssen vor der Gründung auch in der staatlichen Arbeitslosenversicherung gewesen sein. Eine private Arbeitslosenversicherung lohnt hingegen in der Regel nicht. Für Akademiker, die während Ihres Studium nicht sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren, ist diese Möglichkeit daher ausgeschlossen.

6. Der Gründungszuschuss

Erinnern Sie sich noch an die Ich-AG? Sie war bald derartig in Verruf geraten, dass die Bundesregierung sich dazu entschloss, diese Gründungsförderung wieder abzuschaffen. Mittlerweile gibt es statt Ich-AG und Überbrückungsgeld neue Förderinstrumente.

Der Gründungszuschuss ist ein Betrag in Höhe Ihres zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes I zum Lebensunterhalt. Er wird neun Monate lang gewährt. Außerdem erhalten Sie während dieser Zeit einen Zuschlag von 300 Euro/Monat für die soziale Absicherung. Sollte die Arbeitsagentur nach neun Monaten Ihren Antrag noch einmal verlängern, wird für weitere sechs Monate nur noch der Zuschlag von 300 Euro/Monat für die soziale Absicherung gezahlt, nicht mehr aber der Betrag in Höhe des zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes I.

7. Einstiegsgeld

Wer Arbeitslosengeld II (Hartz IV) bekommt, kann ebenfalls gefördert werden – und zwar mit dem Einstiegsgeld. Zweck des Einstiegsgeldes ist es allerdings nicht, Selbständigkeit an sich zu fördern. Es soll vielmehr Empfängern von ALG II helfen, den Schritt aus der Langzeitarbeitslosigkeit heraus in die Selbständigkeit zu wagen. Das Einstiegsgeld wird zusätzlich zum Arbeitslosengeld II gezahlt. Entscheidend für einen erfolgreichen Antrag ist es, den Fallmanager persönlich zu überzeugen, dass das Einstiegsgeld helfen wir, die Arbeitslosigkeit dauerhaft zu beenden.

8. Ergänzendes Arbeitslosengeld II

Wer schon selbständig ist, aber nicht genug zum Leben verdient, kann ergänzendes Arbeitslosengeld II in Höhe des normalen ALG II-Satzes bekommen. Wie viel „nicht genug“ ist, lässt sich nur grob sagen: Der genaue Wert richtet sich u.a. nach den tatsächlichen Miet- und Heizkosten und den persönlichen Freibeträgen. Als Richtwert gilt: Die Einkommensgrenze, unterhalb derer Selbstständige ergänzendes Alg II bekommen können, liegt z.B. für Alleinstehende im Westen bei rund 950 Euro, für ein Paar mit einem Kind im Osten bei rund 1.600 Euro.

Allerdings dürfen Antragsteller nur sehr wenig Vermögen auf der Bank haben. Alle Einkünfte werden außerdem auf das Arbeitslosengeld angerechnet. Auch wenn der Lebenspartner zu viel verdient, bekommen man in der Regel nichts. Und nur wer nachweist, dass mit diesem Geld die Chance besesteht, mit der Selbständigkeit irgendwann wieder halbwegs vernünftig Geld zu verdienen, ist weitestgehend von den Verpflichtungen normaler ALG-II-Empfänger befreit.

9. Private Altersvorsorge

Die private Altersvorsorge ist in der Regel lukrativer als die staatliche Rentenversicherung. Private Rentenversicherungen versprechen dabei Sicherheit, werfen jedoch nur magere Renditen ab und kosten hohe Gebühren.

Experten empfehlen daher die Anlage in Fonds, am besten in gebührensparenden Fondssparplänen. Natürlich ist das nicht risikofrei.

10. Berufsunfähigkeitsversicherung

Sie gilt als eine der sinnvollsten Absicherungen. Denn die staatliche Erwerbminderungsrente, die dann fällig wird, wenn ein Rentenversicherungspflichtiger vor Eintritt des Rentenalters nicht mehr arbeiten kann, deckt das Risiko kaum noch ab.

Die Beitragshöhe variiert stark und hängt vom Alter des Versicherten und den vereinbarten Leistungen ab. Kritisch bei der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung ist die abstrakte Verweisung. Steht sie im Vertrag, prüft die Versicherung, ob der Unternehmer im Falle einer Berufsunfähigkeit nicht dennoch eine verwandte Tätigkeit ausüben könnte – unabhängig davon, ob es überhaupt entsprechende Jobs gibt.

11. Alternativen zur Berufsunfähigkeitsversicherung

Oft schließen die Versicherungen auch Vorerkrankungen von der Versicherung aus.

Wer deshalb keinen guten Berufsunfähigkeitsschutz bekommt, hat noch andere Möglichkeiten: Dread Disease Versicherungen gegen einzelne schwere Krankheiten, eine Grundfähigkeitenversicherung oder eine private Erwerbsunfähigkeitsversicherung.

12. Unfallversicherung

Hingegen zahlt die private Unfallversicherung nur bei Unfällen – zwar weltweit und dazu noch zu niedrigen Beiträgen – aber Krankheiten kommen statistisch gesehen viel öfter vor als Unfälle.

Die Berufsgenossenschaft, in der sich Selbstständige auch freiwillig absichern können (Vorsicht: in manchen herrscht Versicherungspflicht!) zahlt zwar auch bei Berufskrankheiten, deren Katalog ist aber stark eingegrenzt.

13. Haftpflichtversicherung

Eine Betriebsaftpflichtversicherung deckt Schäden, die anderen im Rahmen des Geschäftsbetriebes zustoßen – etwa wenn sich jemand in den eigenen Büroräumen verletzt. Für echte Vermögensschäden (die Arbeit wird nicht rechtzeitig fertig und der Kunde hat finanzielle Einbußen) gibt es die Vermögensschadenshaftpflicht.

Die Produkthaftpflicht übernimmt neben Sach- und Personenschäden durch fehlerhafte Produkte auch Vermögensschäden. Bei bestimmten Berufen, z.B. Rechtsanwälten oder Vermögensberatern, ist eine Berufshaftpflicht sogar Pflicht. Und manchmal lassen sich berufliche und private Haftpflichtversicherung günstig kombinieren.

14. Rechtsschutzversicherung

Relativ verzichtbar ist ein Rechtsschutz. Er übernimmt nämlich weder Schadensersatzansprüche noch eine vorbeugende Rechtsberatung.

Dafür müssen meist teuere und unnötige Leistungen mitgezahlt werden. Eine günstige Alternative für Selbstständige können Rechtsberatung und -schutz über einen Berufsverband sein.

15. Weitere Versicherungen

Betriebskosten-, Betriebsunterbrechungs- oder Forderungsausfallversicherungen lohnen sich nur für größere Unternehmen. Sinnvoll kann es sein, Unternehmensanlagen abzusichern.

Teure Spezialversicherungen, etwa gegen Glasbruch, Sturm oder Feuer rentieren sich meist nicht. Eher sollte man eine Gesamtversicherung der wahrscheinlichsten Risiken abschließen.

16. Rat und Hilfe bei der Auswahl der richtigen Versicherung

Die Wahl der richtigen privaten Versicherung ist kompliziert. Daher ist es sinnvoll, sich unabhängig beraten zu lassen. Doch vorsicht bei kostenlosen Online-Vergleichen oder der Beratung durch einen Makler: Oft spielen hier die Höhe der Provisionen bei den Empfehlungen eine wesentliche Rolle. Besser sind unabhängige, neutrale Versicherungsberater. Diese dürfen sich nur so nennen, wenn sie eine entsprechende gerichtliche Zulassung haben, die jegliche Vermittlung verbietet. Leider ist die Beratung auch sehr teuer. Eine preiswerte Alternative sind daher die kostenpflichtigen Tabellen der Verbraucherzentralen oder die Tests der Stiftung Warentest.

Wer sich vorab über die Zufriedenheit der Kunden mit ihrer Versicherung informieren will, sollte einen Blick in die Beschwerdestatistiken der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) werfen. Bei Streitfällen mit der Versicherung kann man sich auch an einen Versicherungs-Ombudsmann wenden. Seinen Schlichtungsspruch akzeptieren die meisten Versicherer.


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