Existenzgründung & Firmenname: Das müssen Unternehmen rechtlich beachten
Unter dem handelsrechtlichen Begriff der „Firma“ wir nicht das Unternehmen als Ganzes bezeichnet, sondern lediglich der Name, unter dem der Kaufmann im Geschäftsverkehr auftritt (§ 17 HGB). Daraus ergeben sich verschiedene Pflichten.

- Warum ist die Wahl des Firmennamens so entscheidend?
- Worauf es bei der Wahl des richtigen Firmennamens ankommt
- Eine kleine Anekdote
- Den Firmennamen ändern? Keine gute Idee!
- Eine Firma darf nur von einem Kaufmann geführt werden
- Kleinunternehmer und GbR müssen mit Eigennamen auftreten
- Unzulässige Firmennamen
- Top Bücher zum Thema
- Text als PDF lesen
- eKurs on Demand buchen
- Individuelles eBook nach Wunsch
- Persönliche Beratung für Ihren Erfolg
Warum ist die Wahl des Firmennamens so entscheidend?
Sie haben einige Ideen für ein neues Unternehmen, aber der Gedanke, den richtigen Namen dafür zu wählen, ist schwierig? Tatsache ist: Die Wahl des richtigen Namens ist für jedes Unternehmen von entscheidender Bedeutung – und das gerade in Zeitalter von Domains, deren Wert mit zunehmendem Alter und Verlinkung im Netz steigt und eine Veränderung schwierig macht.
Der Firmenname ist einer der wichtigsten Faktoren bei der Bildung einer Identität für Ihr Unternehmen. Und die Wahl des richtigen Namens ist eine schwierige Entscheidung, die aber von entscheidender Bedeutung für Ihren Erfolg ist. Denn ein brandneues Unternehmen ist eine großartige Möglichkeit, sich einen Namen zu machen und ein großartiger erster Schritt in Richtung einer blühenden Zukunft.
Gerade in kleinen Unternehmen kann der richtige Firmenname ein entscheidender Faktor für den Erfolg oder Misserfolg eines Unternehmens sein. Deshalb sollten Sie sich die Zeit nehmen, den Namen Ihres Unternehmens zu recherchieren, bevor Sie sich die Mühe machen, ihn zu bewerben.
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Worauf es bei der Wahl des richtigen Firmennamens ankommt
Aber was ist ein guter Markenname und ein guter Copyright-Name? Welche Art von Recherchen führen Sie durch, um den richtigen Namen für Ihr Unternehmen zu finden? Welchen Namen sollen Sie wählen? Es kann schwierig und zeitaufwändig sein, einen guten und einprägsamen Firmennamen zu finden.
Noch schwieriger ist es, sicherzustellen, dass der Name einzigartig ist und nicht von einem anderen Unternehmen verwendet wird. Was geht Ihnen durch den Kopf, wenn Sie einen Namen auswählen? Sie wollen einen Namen, der kurz und leicht zu merken ist. Sie möchten einen Namen, der den Auftrag und die Werte des Unternehmens vermittelt. Es ist auch wichtig, einen Namen zu wählen, der dem Namen eines anderen Unternehmens nicht zu sehr ähnelt und der nicht zu schwer zu buchstabieren und auszusprechen ist.
Eine kleine Anekdote
Als ich vor einigen Jahren meinen Unternehmensnamen wählte, achtete ich darauf, dass dieser am Anfang des Alphabets zu finden war.
Zugegeben: Noch besser wäre ein Name mit A gewesen. Aber ich wollte auch nicht irgendeinen sinnentleerten Namen sondern etwas, das auch meinen fachlichen Schwerpunkt charakterisiert. Und das sind nun mal Beruf und Bildung. Und: Arbeitsblog hat mir nicht so gefallen – obwohl es denn jetzt auch gibt.
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Inspirierende Orte erleben und Erfolge gestalten dank unserem Shop, Rabatte dazu per Newsletter, mehr auf unseren Fokus-Seiten: [*Anzeige]Später dann zahlte sich diese Strategie aus: Nachdem ich mich in diversen Listen der Job- und Karriereblogs ganz oben wiederfand, wurde mir klar, warum die Domain berufebilder.de, doch eine gute Wahl gewesen ist: Der Name fängt mit B an. Und B steht im Alphabet und damit auf jeder Liste ziemlich weit vorne. Mit Erfolg, wie man heute sieht.
Den Firmennamen ändern? Keine gute Idee!
Es ist immer sinnvoll, den Namen Ihres Unternehmens frühzeitig festzulegen, um sicherzustellen, dass der Name von den Kunden bevorzugt wird. Es ist auch wichtig zu wissen, dass der Name, den Sie wählen, auch im Laufe der Zeit bestehen muss. Dennoch sollte man den Namen gut überlegen, denn eine spätere Änderung des eingetragenen Firmen- oder gar Markennamens ist mit hohen Kosten verbunden.
Zwar kann man den Unternehmensnamen später noch ändern, doch das immer Nachteile. Abgesehen von dem Bürokratischen Aufwand und den dadurch entstehenden Kosten: Jeder Unternehmensname, jedes Unternehmen, jede Firma ist ein Brand mit einem gewissen Wiedererkennungswert. Wenn man ihn später noch ändert, geht dieser Wiedererkennungswert verloren. Und das ist schlecht für Marketing und Marken-Image.
Eine Firma darf nur von einem Kaufmann geführt werden
Nun ist mein Unternehmen natürlich keine Firma. Da die Anbindung des Firmenbegriffs an die Kaufmannseigenschaft im Sinne des HGB anknüpft, kann eine Firma nur von einem im Handelsregister eingetragenen Kaufmann geführt werden.
Dennoch ist das Thema Namenswahl grundsätzlich für alle Selbständigen interessant, z.B. auch wenn es um die Registrierung einer eigenen Domain geht – wie oben schon erwähnt.
Im Einzelnen sind daher für Kaufleute zulässig:
- Namensfirma (zum Beispiel: „Müller GmbH“, „Schmitz OHG“, „Manfred Krause e.K.“)
- Sachfirma (zum Beispiel: „Top Vermögensanlage GmbH“, „Die Durstlöscher OHG“)
- Phantasiefirma (zum Beispiel: „ABC GmbH“, „Luxuria OHG“)
- Kombination (zum Beispiel: „Luxuria Vermögensberatung GmbH“)
Kleinunternehmer und GbR müssen mit Eigennamen auftreten
Andere Unternehmen (sog. Kleingewerbetreibende oder Kleinunternehmer und die Gesellschaft bürgerlichen Rechts) sind nach der Gewerbeordnung grundsätzlich verpflichtet, im Geschäftsverkehr mit Vor- und Familiennamen aufzutreten (§ 15 b Abs. 1 Gewerbeordnung – GewO).
Zulässig sind alle Firmierungen, denen eine Kennzeichnungs- und Unterscheidungskraft zukommt und die nicht wesentliche geschäftliche Verhältnisse irreführt. Darüber hinaus muss der Firmenname auch eine präzise Rechtsformangabe enthalten (zum Beispiel: GmbH, OHG, eingetragener Kaufmann – e.K.-)
Unzulässige Firmennamen
Unzulässig ist hingegen eine Firmierung bei reinen Gattungsbegriffen (zum Beispiel: „Modegeschäft e.K.“, „Imbiss e.K.“). Vor der Eintragung des Firmennamens erfolgt eine eingeschränkte Prüfung durch das Handelsregister (§ 18 Abs. 2 Satz 2 HGB).
Nur bei einer klar erkennbaren Irreführung im Firmennamen wird das Handelsregister daher die Eintragung verweigern. Jedoch können sich aus der Namensgebung ggf. auch wettbewerbsrechtliche Konsequenzen ergeben. Nach den Regelungen des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) können Abwehr- bzw. Unterlassungsansprüche eines Mitbewerbers gegen die Führung eines Firmennamens entstehen.
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Simone Janson ist Verlegerin, Beraterin und eine der wichtigsten deutschen Erfolgs-Bloggerinnen laut ZEIT und Blogger-Relevanz-Index. Sie initiierte die eingetragene Marke Best of HR – Berufebilder.de® und die Reise-Marke Travel2s.de sowie das Institut Berufebilder Yourweb, mit dem sie Geld für nachhaltige Projekte stiftet. Mehr zu ihr im Werdegang. Alle Texte von Simone Janson.
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3 Antworten zu „Existenzgründung & Firmenname: Das müssen Unternehmen rechtlich beachten“
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Was für eine gelungen Aufbereitung dieses wichtigen Themas. Vielen Dank dafür!#
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Danke dafür. Wir machen uns auch gerade Gedanken über den Namen von unserem StartUp.
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