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Von Simone Janson (Mehr) • Zuletzt aktualisiert am 15.12.2022 • Zuerst veröffentlicht am 18.05.2016 • Bisher 4747 Leser, 1244 Social-Media-Shares Likes & Reviews (5/5) • Kommentare lesen & schreiben
Die Grundstruktur eines allgemeinen Zeugnisses gilt auch für Führungskräftezeugnisse, allerdings gibt es zwei wesentliche Bedingungen, die erfüllt sein müssen, damit ein angemessener Eindruck entsteht.
Um eine erfolgreiche Karriere zu machen, muss man seine Professionalität und Kompetenz nachweisen. Das gilt im besonderen Maße für Menschen, die sich weiter oben in der Hierarchie befinden. Und das gilt gerade dann, wenn man als Führungskraft einen neuen Job sucht oder von einem Headhunter kontaktiert wurde.
Ein gutes Arbeitszeugnis ist ein notwendiger Schritt, wenn Sie sich um eine Stelle bemühen, aber es gibt einige Punkte, auf die Sie achten sollten, besonders wenn Sie eine Fach- oder Führungskraft sind. Bei einem so wichtigen Thema ist es wichtig, zu wissen, worauf es ankommt.
Bitten Sie Ihren aktuellen bzw. ehemaligen Arbeitgeber rechtzeitig um ein entsprechendes Zeugnis. Wenn Sie sich um eine Stelle bewerben und ein schlechtes Arbeitszeugnis vorlegen, kann das ein Nachteil für Ihre Bewerbung sein. Zumindest könnten sich Ihre Chancen, für die Stelle in Betracht gezogen zu werden, dadurch verringern.
Um dieses Problem zu vermeiden, ist es wichtig, so schnell wie möglich ein Arbeitszeugnis von Ihrem Arbeitgeber zu erhalten. Je früher Sie es erhalten, desto mehr Zeit haben Sie für die Vorbereitung Ihres Lebenslaufs und der zugehörigen Dokumente und desto geringer ist die Wahrscheinlichkeit, dass Ihr früherer Arbeitgeber Ihnen ein schlechtes Zeugnis ausstellt, auf das sie nicht mehr passend reagieren können.
Die wichtigste Information für Arbeitgeber ist, ob Sie schon einmal für sie gearbeitet haben. Ein potenzieller Arbeitgeber wird wissen wollen, ob Sie über die entsprechende Erfahrung verfügen, nach der er sucht. Um sicherzustellen, dass Sie die richtigen Informationen haben, sollten Sie ein geeignetes Arbeitszeugnis vorlegen.
Wer seinen Arbeitgeber wechseln möchte, sollte daher zumindest über ein aktuelles Zwischenzeugnis verfügen oder nach Austritt ein qualifiziertes Arbeitszeugnis erhalten, das künftigen Vorgesetzten einen Eindruck von Tätigkeit, Leistung und persönlichem Verhalten gibt.
Arbeitgeber sind verpflichtet, Arbeitnehmern Arbeitszeugnisse auszustellen. Das ist ein normales Verfahren, das Sie in Betracht ziehen sollten, wenn Sie einen Job bekommen möchten. Niemand wird Ihnen einen Job geben, wenn Sie nicht die entsprechenden Referenzen vorweisen können.
Diese Bescheinigung wird aus verschiedenen Gründen benötigt, z.B. für eine Anstellung, aus rechtlichen Gründen und für viele andere Zwecke. Ein Arbeitszeugnis ist in unserer Gesellschaft weit verbreitet und stellt daher ein wichtiges Dokument dar.
Es kann verschiedene Formate haben und gilt als das zentrale Karrieredokument für das Reputationsmanagement. Auch wenn es viele verschiedene Arten von Referenzen gibt, die in vielerlei Hinsicht wichtig sind – etwa veröffentlichte Publikationen, Websites, oder erfolgreich abgeschlossene Projekte – nichts ist so wichtig wie das Arbeitszeugnis.
Am ehesten kommt noch das Empfehlungsschreiben des Arbeitgebers an die Bedeutung des Arbeitszeugnisses heran. Denn nichts scheint so unbestechlich und objektiv wie die Aussagen und Meinungen der bisherigen Arbeitgeber. Das gilt für Fachkräfte ebenso wie für Führungskräfte mit disziplinarischer und/oder fachlicher Führungsverantwortung.
Man sollte nun meinen, es gäbe beim Arbeitszeugnis nichts weiter zu beachten, da ja Arbeitszeugnisse für alle gleich aufgebaut sind. Dennoch gibt es einige relevante Unterschiede, auf die Führungskräfte beim Erhalt ihres Zeugnisses und auf die Personaler bei der Analyse dessen achten sollten.
Ein Arbeitszeugnis ist der Beweis für die Fähigkeiten und Kenntnisse des Mitarbeiters, in diesem Fall der Führungskraft. Das Arbeitszeugnis ist ein Dokument, das Ihre beruflichen Fähigkeiten beschreibt und einem potenziellen Arbeitgeber erklärt, wie gut Sie die Arbeit erledigen können. Und das im günstigsten Fall auch etwas Positives über ihre Persönlichkeit aussagt.
Wer sich als Fach- oder Führungskraft um einen neuen Job bewirbt, tut gut daran, darauf zu achten, dass sein Arbeitszeugnis die folgendenen Punkte erfüllt.
Ein Arbeitszeugnis muss grundsätzlich bestimmten formalen und inhaltlichen Ansprüchen entsprechen.
Unabdingbar ist die fehlerfreie Formulierung der Inhalte: Das Vermeiden von Fehlern in Rechtschreibung, Grammatik oder Zeichensetzung hat oberste Priorität. Nichtigkeiten und Allgemeinplätze sollten sich die zuständigen Personaler bei der Anfertigung des Zeugnisses sparen. Der Umfang des Arbeitszeugnisses kann im Ausnahmefall drei DIN A4-Seiten betragen, allerdings nur bei einer langjährigen internen Karriere mit wechselnden Aufgaben.
Die Beschreibung der Leistung und des persönlichen Verhaltens sollte vollständig, vor allem aber ohne Widersprüche lesbar sein.
Die Inhalte der Arbeitszeugnisse folgen immer einem gleichen Aufbau. Nach dem Nennen der personenbezogenen Daten (Name und Position) folgt eine kurze Einleitung mit Informationen zum Arbeitnehmer und einer Beschreibung des Unternehmens. Anschließend werden die Aufgaben und Tätigkeiten des Beschäftigten aufgeführt. Diese sollten so verständlich und informativ beschrieben werden, dass auch Dritte diese direkt nachvollziehen können. Auf unternehmensinterne Fachsprache sollte verzichtet werden, denn gerade bei Konzernen sind diese eigenen Sprachkreationen anzutreffen, die für Außenstehende nicht mehr nachvollziehbar sind.
Bei der Aufzählung der Aufgaben gilt das Prinzip Wichtigstes zuerst und nebensächliche Tätigkeit oder Aufgaben mit geringer Verantwortung zuletzt.
In dem darauffolgenden Baustein wird die Leistung des Beschäftigten beurteilt. Dies geschieht anhand von fünf unterschiedlichen Kriterien: Dem Fachwissen und der Weiterbildung (Lernfreude), der Arbeitsbefähigung (Intelligenz, analytisches Denkvermögen), der Arbeitsbereitschaft (Einsatz und Motivation), Arbeitsweise (Fleiß, Selbstständigkeit) und natürlich auch dem Ergebnis der Arbeit (Qualität und Quantität). Der Abschnitt endet mit der sogenannten Gesamtzufriedenheitsformel, welche den Schnitt der Einzelbewertungen spiegeln soll. Widerspricht diese der Einzelwertung verliert sie an Glaubwürdigkeit.
In der Beurteilung des persönlichen Verhaltens wird das Handeln gegenüber Vorgesetzten und Kollegen kritisch beleuchtet. Auch können hier Besonderheiten im Sozialverhalten herausgestellt werden – zum Beispiel wenn sich der Angestellte durch eine besonders hohe Loyalität zu anderen hervorhebt.
Die soeben beschriebenen Bausteine gelten in der Form auch für Führungskräfte, allerdings mit einigen zusätzlichen Angaben. Insbesondere Aufgaben mit entsprechender Verantwortung, wie beispielsweise der Besitz einer Prokura oder die Verwaltungsmacht eines bestimmten Budgets, sollten als relevante Tätigkeiten aufgeführt werden.
Da Führungskräfte eine disziplinarische und/oder fachliche Führung von Mitarbeitern haben, sollte die Beurteilung der Personalverantwortung ein Bestandteil des Arbeitszeugnisses sein. Wie viele Arbeitnehmer leitet der Beschäftigte an (direkt/indirekt)? Und vor allem: Wie ist sein Führungsstil? Ist er kompetent, durchsetzungs- und kommunikationsstark? Hat er zu der Entwicklung eines Teamgefühls beigetragen? Wie sind seine individuelle Haltung gegenüber dem Unternehmen und das persönliche Verhalten gegenüber Angestellten? Diese Inhalte sind für künftige Unternehmen von hoher Relevanz und können als ersten Vergleich zur eigenen Arbeitsweise und dem Teamfit herangezogen werden.
Weiterhin messen Unternehmen ihre Führungskräfte für gewöhnlich an den wirtschaftlichen Folgen ihres Handels. Das bedeutet, der konkrete Nutzen des Beschäftigten für das Unternehmen – die erlangten (Miss-)Erfolge und Resultate – wird beurteilt und sollte auch genannt werden. Hierzu zählen Beförderungen, Umsatzsteigerungen, verantwortete Umstrukturierungsmaßnahmen, Kosteneinsparungen, Teamformungen oder das Erfüllen von Zielvorgaben. Konkrete Daten wie eine Umsatzsteigerung, eine Marktdurchdringung oder Kundenzufriedenheit zählen ebenfalls zu den Resultaten.
In der Regel haben die betreffenden Führungskräfte einen Einfluss auf das anzufertigende Arbeitszeugnis und gestalten dieses proaktiv mit. In einem sachlichen Austausch mit dem Personaler oder in der Vorbereitung eines groben Entwurfes können hier erste Zeugnisformulierungen abgeklopft werden. Es ist außerdem ratsam, Gespräche über vereinbarte Ziele zu dokumentieren und diese zum Verfassen des Arbeitszeugnisses wieder zu Rate zu ziehen. Dadurch erhält man eine valide Grundlage für Bewertungskriterien.
Der Grund des Ausscheidens aus dem Unternehmen sollte auch in einem Arbeitszeugnis für Führungskräfte neutral und nicht karrierebehindernd formuliert sein. Auf diesem Teil liegt eine erhöhte Aufmerksamkeit beim Leser. Die Formulierung „auf eigenem Wunsch“ ist die gängigste und unkomplizierteste Weise, einen Unternehmensaustritt zu begründen. Der Ausdruck „verlasst das Unternehmen in beiderseitigem Einvernehmen“ klingt – wie auch der gesamte Rest des Arbeitszeugnisses – zwar wohlwollend, kann aber bei zukünftigen HR-Mitarbeitern Skepsis wecken.
Insbesondere die Formulierung „betriebsbedingt“ lässt stark die Vermutung auf interne Konflikte zu und sollte unbedingt näher erläutert werden. Den negativen Klang kann man relativieren, indem beispielsweise klar gestellt wird, dass die Führungskraft keinen direkten Einfluss auf den Erfolg beziehungsweise Misserfolg eines Unternehmens hat. Nur dann kann der künftige Arbeitgeber wissen, dass der Bewerber keine Mitschuld an einer z.B. drohenden Insolvenz trägt.
Der Schlussteil beinhaltet vor allem den Grund, weshalb der Beschäftigte aus dem Unternehmen ausscheidet. Dies kann auf eigenem Wunsch, betriebsbedingt oder durch das Auslaufen eines Vertrages geschehen und sollte auch so formuliert werden. Eine neutrale Darstellung des Beweggrundes sollte beachtet werden. Der letzte Teil des Zeugnisses schließt mit wohlwollenden Zukunftswünschen.
Die Formulierung des Arbeitszeugnisses ist grundsätzlich in einem freundlichen und positiven Stil verfasst. Dies bedeutet allerdings nicht, dass keine negativen Aspekte behandelt werden. Arbeitszeugnisse sind in Codes verfasst, die Rückschlüsse auf unterschiedliche Noten zulassen und genau hier wird dem Arbeitgeber Spielraum zugestanden, um eine ausgewogene Beurteilung vornehmen zu können.
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Simone Janson ist Verlegerin, Beraterin und eine der 10 wichtigsten deutschen Bloggerinnen laut Blogger-Relevanz-Index. Sie ist außerdem Leiterin des Instituts Berufebilder Yourweb, mit dem sie Geld für nachhaltige Projekte stiftet. Laut ZEIT gehört ihr als Marke eingetragenes Blog Best of HR – Berufebilder.de® zu den wichtigsten Blogs für Karriere, Berufs- und Arbeitswelt. Mehr zu ihr im Werdegang. Alle Texte von Simone Janson.
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