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Von Susanne Kleimst (Mehr) • Zuletzt aktualisiert am 17.09.2018 • Zuerst veröffentlicht am 17.09.2018 • Bisher 6846 Leser, 2685 Social-Media-Shares Likes & Reviews (5/5) • Kommentare lesen & schreiben
Arbeitsschutz ist in Deutschland sehr wichtig – Arbeitgeber und auch Arbeitnehmer müssen hier zahlreiche gesetzliche Regelungen aus Sozialgesetzbuch oder Arbeitsschutzgesetz beachten. Letztendlich ist es auch ein Employer Branding Thema. Ein Überblick über die wichtigsten Regelungen.
Vor 150 Jahren waren die Bedingungen in vielen Unternehmen und Fabriken eine Katastrophe. Mit der Industrialisierung, die aus Großbritannien in die Staaten des späteren Deutschlands einzog, wurde nicht nur die Gesellschaft auf den Kopf gestellt. Lohnarbeiter mussten unter Bedingungen arbeiten, die heute als unmenschlich empfunden werden. Eine Folge anstrengender und ermüdender Tätigkeiten war eine massive Häufig von Unfällen. Betroffene Familien verloren damit ein Einkommen – und rutschten sozial noch weiter ab. Das 19. Jahrhundert hat vor diesem Hintergrund nicht nur die ersten Sozialversicherungen entstehen lassen.
In diese Phase des wirtschaftlichen Umbruchs fiel auch die Entstehung des Arbeitsschutzes. Unternehmen wurden durch den Gesetzgeber verpflichtet, Arbeitnehmer zu schützen – durch entsprechende Bedingungen am Arbeitsplatz. Eine „Erfindung“, die bis heute nachwirkt. An die moderne Arbeitswelt wäre ohne die Schicht der Lohnarbeiter und den Arbeitsschutz nicht zu denken. Dieser steht heute wieder vor einer neuen Herausforderung. Immer mehr Berufe werden ins Büro verlagert. Und selbst in der Industrie sorgt die Digitalisierung dafür, dass beim Arbeitsschutz neue Weg zu gehen sind. Welche Regelungen und Gesetze gelten heute überhaupt und was müssen die Betroffenen dabei beachten?
Heute ist die korrekte Einhaltung von Arbeitsschutzregelungen sogar ein Employer-Branding-Thema. Denn welche hochqualifizierte Fachkraft möchte in einem Unternehmen arbeiten, das ihre Gesundheit gefährdet.
Wie viele Arbeitsunfälle vorkommen, darüber wird in Deutschland sogar Buch geführt – seitens der DGUV. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung hat für 2017 einen Rückgang um 0,4 Prozent gegenüber dem Vorjahr verzeichnet. Trotzdem passierten immer noch mehr als 870.000 Arbeitsunfälle.
Im Vergleich zu den letzten 20 Jahren hat sich deren Zahl allerdings sehr deutlich reduziert. Ein Grund sind die gesetzlichen Regeln, welche hier gelten. Maßgebend für die Sicherheit am Arbeitsplatz ist das Arbeitsschutzgesetz. Dieses ist aber nicht allein relevant. In der Praxis wird zwischen dem allgemeinen Arbeitsschutz das direkte Arbeitsumfeld betreffen unterschieden und den sozialen Arbeitsschutz.
Darüber hinaus greift auch das SGB VII (Sozialgesetzbuch 7. Buch) in diesen Bereich ein. Es ist zuständig für die Unfallversicherung und beinhaltet dementsprechend auch diverse Schutzvorschriften.
Obwohl das ArbSchG zentrales Gesetz für die Arbeitssicherheit ist, stellt es letztlich nur den Rahmen für den Arbeitsschutz dar. Eine Besonderheit sind die sich aus dem Gesetz ableitenden Verordnungen, welche einzelne Bereiche im Detail regeln.
Bis 2016 existierte eine eigene Verordnung für Bildschirmarbeitsplätze. Aus den verschiedenen Verordnungen ergeben sich nicht nur Rahmenbedingungen für Arbeitsstätten in Produktion oder Handwerk. Auch bezüglich der Büroarbeitsplätze sind die Vorgaben der Verordnungen relevant – etwa, wenn es um Aspekte wie die Barrierefreiheit, die optimale Raumtemperatur oder Lüftung geht. All diese Aspekte sind wichtig dafür, ob Mitarbeiter ihren Job gut machen können.
Arbeitsplatzsicherheit bzw. der Arbeitsschutz sind kein einfaches Themengebiet – besonders wenn es um Details geht. Auf den ersten Blick nur für Unternehmen interessant, sollten sich auch Arbeitnehmer damit beschäftigten. Hintergrund: Arbeitgeber haben die Aufgabe, die Sicherheit der Beschäftigten zu gewährleisten sowie deren Gesundheit zu schützen. Unternehmen, in denen diese beiden Bereich zu kurz kommen, lassen sich meist schon recht früh erkennen.
Wie sieht der Arbeitsschutz letztlich aus? Generell sind pauschale Antworten in diesem Zusammenhang gar nicht so einfach. Im Wesentlichen hängt der Maßnahmenkatalog von der Gefährdung ab.
Ein Baubetrieb steht beim Arbeitsschutz vor anderen Herausforderungen als eine Marketing-Agentur. Welche Besonderheiten lassen sich aus diesem Beispiel ableiten. Für Bauunternehmen sind etwa Gefahren durch:
relevant. So kommt es bei einer Sanierung im Altbau vor, dass die Staubbelastung (durch Bauschutt) sehr hoch ausfallen kann. Parallel besteht auch das Risiko, mit Herausforderungen wie Asbest konfrontiert zu werden.
Arbeitsschutz basiert hier zum einen auf der persönlichen Schutzausrüstung (PSA), die aus Arbeitsschutzstiefeln/Schuhen sowie Helmen, Lärmschutz und Atemschutz besteht. Andererseits müssen Unternehmen dafür sorgen, dass das Equipment alle Schutzvorschriften erfüllt. Beim Arbeiten in der Höhe ist beispielsweise mit einer entsprechenden Sicherheitsausrüstung zu arbeiten.
Eine ganz andere Situation ergibt sich bei Bildschirmarbeitsplätzen. Hier ergeben sich gesundheitliche Belastungen unter anderem durch die Gestaltung des Arbeitsplatzes – Stichwort Haltungsschäden. In der Vergangenheit Thema war bei Arbeitsschutz auch die Frage, inwiefern Laserdrucker (durch Feinstäube) zu einer gesundheitlichen Belastung führen. Eine Ahnung davon, wie komplex die Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen ausfallen kann, vermittelt das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit.
Arbeitsschutz droht von Unternehmen und Beschäftigten auf den reinen Arbeitsplatz reduziert zu werden. Diese Haltung trifft in der Praxis allerdings nicht zu. Hintergrund: Der Gesetzgeber setzt hier eher in Richtung eines ganzheitlichen Konzepts an. Besonders deutlich wird dieser Aspekt im Hinblick auf die Arbeitsstättenverordnung. Hier geht es darum, für Beschäftigte ein gewisses Arbeitsumfeld zu schaffen. Aufgrund dieses Anspruchs beschäftigt sich die Arbeitsstättenverordnung auch mit Aspekten wie:
Ein Aspekt, welcher in der Verordnung einen eigenen Punkt darstellt, ist die Erste Hilfe. Festgelegt wird hier unter anderem, in welchem Umfang Verbandkästen bereitzuhalten sind (Anzahl abhängig von der Zahl der Beschäftigten) oder ab welcher Betriebsgröße eigene Räumlichkeiten für die Erste Hilfe existieren müssen. Letztere sind beispielsweise in Betrieben mit besonderer Gefährdung ab einer Arbeitnehmerzahl von 100 Beschäftigten einzurichten.
Diese Reichweite der Arbeitsstättenverordnung macht sie im Hinblick auf die Sicherheit am Arbeitsplatz bedeutsam. Aber: Es reicht nicht aus, einfach Gesetze und Verordnungen zu erlassen. Damit der Arbeitsschutz in der Praxis greifen kann, muss dessen Einhaltung überwacht werden. Und dafür sind neben den Unfallkassen in Deutschland die Arbeitsschutz- bzw. Gewerbeaufsichtsämter verantwortlich.
Arbeitsschutz ist inzwischen für Beschäftigte selbstverständlich. In der Praxis können die unterschiedlichen Regelungen schnell für Probleme sorgen. Besonders für kleinere Unternehmen ergeben sich aus den verschiedenen Verordnungen Herausforderungen. Und teils kommt es hier zu Situationen, die für alle Beteiligten nicht ganz unproblematisch sind.
Zu den Beispielen gehören die Sanitärräume. Welche Anforderungen diese unterliegen, regelt die Arbeitsstättenverordnung. Letztere geht sehr detailliert auf die baulichen Rahmenbedingungen ein. So ist zum Beispiel eine lichte Höhe von 2,50 Metern vorgeschrieben. Und die Verordnung legt auf einen weiteren Aspekt Wert – die Trennung von Mann und Frau.
Unternehmen sind verpflichtet, für weibliche Angestellte eigene Sanitäreinrichtungen zu unterhalten. Was, wenn dies nicht möglich ist? Heißt es hier am Ende, dass der Betrieb zur reinen Männerdomäne wird?
Nein, die Verordnung bietet auch hier gewisse Möglichkeiten. Sofern die Zahl der Beschäftigten neun Personen nicht überschreitet, kann eine gemeinsame Nutzung der Sanitärräume erlaubt werden – sofern die Nutzung zeitlich nach Geschlecht getrennt erfolgen kann.
Ein ebenfalls heikles Thema ist die Barrierefreiheit. Nicht in jedem Unternehmen lässt sich diese ohne Weiteres herstellen. Auch Arbeitsplätze im Büro müssen gewissen Sicherheitsanforderungen entsprechen. Darüber hinaus geht es jedoch auch um die richtigen Rahmenbedingungen wie die Umgebungstemperatur oder Pausenräume.
Wie sicher sind die Arbeitsplätze in Deutschland? Diese Frage lässt sich am einfachsten durch den Blick auf die Unfallstatistiken beantworten. In den frühen 1990er Jahren war deren Zahl erschreckend hoch. Inzwischen ist die Zahl deutlich unter die Marke von 1 Million Arbeitsunfälle pro Jahr gesunken. Diese Entwicklung ist auch einem zunehmend besseren Arbeitsschutz zu verdanken.
Die Entwicklung begann im 19. Jahrhundert. Und auch heute sieht sich der Arbeitsschutz immer wieder neuen Herausforderungen gegenüber. Eine Tatsache, die bei der Barrierefreiheit und den Reformen zum Bildschirmarbeitsplatz deutlich wird. Auch wenn einige der Maßnahmen vom Blickwinkel der Unternehmen unnötig erscheinen: Jeder Unfall, der verhindert werden kann, gibt dem Arbeitsschutzgesetz recht.
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Susanne Kleimst ist Analystin und Fachjournalistin für den deutschsprachigen Raum. Sie hat in Gießen und Berlin studiert und arbeitet heute als selbständige Journalistin in ihrer Wahlheimat Stuttgart. Schwerpunktmäßig behandelt sie dabei die Themenbereiche Finanzen und Versicherungen. Alle Texte von Susanne Kleimst.
Ich denke man muss natürlich zwischen Betrieben unterscheiden, die gefährliche arbeiten verrichten zu Unternehmen, die ungefährlicher arbeiten. Ein klassisches Büro, hat mit einem Betrieb der gesundheitsschädliche Substanzen verwendet, deutlich weniger Verletzungsrisiken. Ich denke in Betrieben, die gefährliche Arbeiten verrichten sollten dringend Evakuierungsanlagen installieren. Mit diesen kann im Notfall das ganze Unternehmen rechtzeitig geräumt werden!
Da gebe ich Ihnen recht, aber alleine sitzen ist ja schon gesundheitsschädlich ;-)
Ich denke Arbeitsschutz ist wirklich ganz wichtig, vor allem wenn man in der Industrie arbeitet. Ein Freund von mir muss täglich mit einem Kammerofen arbeiten. Diese Öfen heizen sich bis zu 700 Grad auf. Da muss wirklich oberste Vorsicht geboten sein, damit dem Arbeitnehmer nichts zustößt.
Danke für Ihren Hinweis!
Ihr Blog enthält tatsächloch tolle Tipps zum Thema Arbeitssicherheit, Danke dafür!
Tolles Blog, lese ich sehr gerne.
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