Die Arbeitsvermittlung ist eigentlich die Hauptaufgabe der Bundesagentur für Arbeit. Was leistet sie eigentlich genau?

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So können Sie die Arbeitsvermittlung nutzen

Die Arbeitsvermittlung kann nur Stellen vermitteln, die es auch gibt. Bei guter Konjunktur kann sie diesen Auftrag natürlich besser erfüllen als in schlechten Zeiten. Bei Ihrer Jobsuche sollten Sie sich daher nicht allein auf das Arbeitsamt verlassen. Besser ist es, selbst aktiv zu werden. So ist die Chance größer, nicht in eine ungeliebte Weiterbildung gesteckt zu werden oder einen zwar „zumutbaren“, aber für Sie völlig unbefriedigenden Job annehmen zu müssen. Außerdem verbessern Sie Ihre Erfolgsaussichten und zeigen Ihrem zukünftigen Chef, dass Sie bereit sind, sich aus eigenem Antrieb zu engagieren – und das sieht jeder gerne. Nehmen Sie aber ruhig alle Hilfestellungen der Arbeitsagentur in Anspruch.

Nutzen Sie das Informationsangebot der BA, aber suchen Sie auch selbst aktiv nach einem Job. Das bringt mehr und zeigt auch Ihrem zukünftigen Arbeitgeber, dass Sie engagiert sind.

Vermittlung einer neuen Arbeit

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Bei der Suche nach einem Job kann Ihnen das Arbeitsamt vielleicht direkt weiterhelfen. Wenn Sie einen der folgenden Vermittlungswege beschreiten oder eine Förderung erhalten wollen, können Sie sich auf der Website der BA oder direkt bei Ihrem Arbeitsvermittler bzw. Fallmanager weitere Informationen besorgen.

Der Arbeitsvermittler wird Ihnen (z.B. nach Ihrem Wohnort oder Ihrem Namen) zugewiesen. Wer nun für Sie zuständig ist, erfahren Sie an der Infostelle im Eingangsbereich des Arbeitsamtes. Dass Sie, wie geplant, einfach zum nächsten freien Vermittler gehen, ist in vielen Arbeitsämtern noch Zukunftsmusik. Der Vermittler erstellt ein Profil Ihrer fachlichen und persönlichen Stärken und Schwächen und vergleicht es mit den Anforderungen von Stellenangeboten, um so vielleicht das Passende für Sie zu finden. Unterstützen Sie Ihren Arbeitsvermittler dabei, so gut es geht: Seien Sie ehrlich und verschweigen Sie nichts. Ein korrektes Profil kann die ohnehin nicht rosigen Aussichten auf einen neuen Job verbessern. Ihr Profil wird auch in den „Virtuellen Arbeitsmarkt“ eingespeist – ein Computersystem, das Stellenangebote und die Profile der Jobsuchenden automatisch abgleicht.

Arbeitsvermittler: Was können Sie konkret tun?

Arbeitsvermittler haben außerdem Kontakte zu Firmen und helfen Ihnen beim Erstellen Ihrer Bewerbungsunterlagen. Sie sollten Sie auch zu allen Aspekten und Problemen der Stellensuche beraten können, etwa zu möglichen Geldleistungen, z.B. der Übernahme von Bewerbungskosten. Wenn der Arbeitsvermittler nicht mehr weiter weiß und der Meinung ist, Ihnen kann nur eine Weiterbildungs- oder Trainingsmaßnahme helfen, wird er Sie an die Arbeitsberatung verweisen, auf die wir noch zu sprechen kommen.

Wenn Sie Arbeitslosengeld oder Arbeitslosengeld II beziehen und zum Arbeitsvermittler kommen (auch weil Sie sich ja regelmäßig dort melden müssen), wird dieser versuchen, den Job zu finden, der zu Ihnen passt. Nicht immer schafft er das. Wenn er Ihnen die Adresse einer Firma gibt, müssen Sie sich dort bewerben, ob Sie wollen oder nicht! Dabei spielt es keine Rolle, ob die angebotene Stelle Ihrem Beruf entspricht – oft genug werden Ihnen leider Jobs angeboten werden, für die Sie überqualifiziert sind. Wenn Sie z.B. Sekretärin sind und man Ihnen einen Job als Datentypistin anbietet, können Sie nicht mit der Begründung: „Das ist nicht mein Beruf“ ablehnen. Es macht dabei keinen Unterschied, ob die angebotene Stelle nur drei Stunden in der Woche umfasst oder Sie das erste oder das zehnte Mal ablehnen – wenn Sie ohne wichtigen Grund „Nein“ sagen, müssen Sie vermutlich mit Sperrzeiten rechnen.

Pflicht zur Bewerbung: Achtung Sperrzeiten

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Sie beißen also in den sauren Apfel und bewerben sich. Aber Vorsicht: Wenn Sie jetzt eine ganz schlechte, vor Rechtschreibfehlern nur so strotzende Bewerbung schreiben (mit der verständlichen Hoffnung: „Dann nimmt man mich ja nicht!“), hat das auch negative Auswirkungen. Damit erwecken Sie beim Arbeitsvermittler nämlich den Eindruck, dass Sie keine Lust haben zu arbeiten – und schon kann es Sperrzeiten oder Leistungskürzungen hageln. Gleiches gilt dann übrigens, wenn Sie das Vorstellungsgespräch in zerfetzten Jeans oder durch unflätiges Benehmen boykottieren oder gar nicht erst hingehen. Das Arbeitsamt verlangt von Ihnen, dass Sie sich bemühen und das auch zeigen. Wenn Ihr Vermittler Sie bittet, Ihre Bewerbungen vorzuzeigen, ist es schlecht, wenn die dann eine Katastrophe sind. Und Ihr Arbeitgeber „in spe“ muss begründen, warum Sie nicht eingestellt wurden. Daher: Treten Sie sowohl auf dem Amt als auch bei Vorstellungsgesprächen immer gepflegt, freundlich, offen und engagiert auf, so dass Sie von vornherein einen positiven Eindruck erwecken und der Arbeitsvermittler nicht auf die Idee kommt, Sie wollten nicht arbeiten.

Übrigens: Wenn Sie den Sperrzeiten entgehen wollen, dürften Sie dann gute Chancen haben, wenn Sie für den angebotenen Job nicht ausreichend qualifiziert sind: Wenn Sie Mechaniker sind und Ihnen Ihr Vermittler eine Stelle als Friseur anbietet, liegt der Fehler bei ihm und Sie können (falls Ihnen dennoch eine Sperrzeit droht, weil Sie den Job nicht bekommen haben) mit seinem direkten Vorgesetzten reden. Als „Masche“ taugt das jedoch nur bedingt: Wenn Sie als Sekretärin den Job als Datentypistin ablehnen, weil Sie zu wenig Computerkenntnisse haben, dann sind Sie auch als Sekretärin zukünftig kaum noch vermittelbar – und vielleicht bietet man Ihnen aus genau diesem Grund dann demnächst eine Stelle als Putzfrau an…

Personal Service Agenturen (PSA)

Hier handelt es sich um private Zeitarbeitsfirmen, die im Auftrag der BA Arbeitslose einstellen, um sie dann zeitweise an Firmen zu verleihen. Sie können dabei in verschiedene Jobs reinschnuppern, Kontakte in unterschiedlichen Betrieben knüpfen und dadurch Ihre Chancen verbessern. Vielleicht bleiben Sie sogar bei einer Firma „kleben“. Leider kann es gut sein, dass Ihnen die PSA keinen Job anbieten kann, denn auch die Stellenangebote für Leiharbeiter sind bei der momentanen Arbeitsmarktlage begrenzt.

Sie sollten daher die PSA als eine Möglichkeit unter vielen sehen: Es zu versuchen, kann nicht schaden, denn Geld bekommen Sie hier genauso wie beim Arbeitsamt – und vielleicht finden Sie einen Job. Wenn Sie aber merken, dass es nichts bringt, sollten Sie andere Wege gehen. Auf keinen Fall dürfen Sie sich ganz auf eine PSA verlassen und zu Hause sitzend geduldig auf den nächsten Job warten oder sich von einem möglichen Misserfolg völlig frustrieren lassen.

Vermittlungsgutscheine

Nach sechs Wochen Arbeitslosigkeit können Sie, falls Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld I oder II haben, einen Vermittlungsgutschein bekommen. Diesen können Sie einem privaten Arbeitsvermittler aushändigen, nachdem er Ihnen einen sozialversicherungspflichtigen Job mit einer Mindestarbeitszeit von 15 Wochenstunden und für wenigstens drei Monate besorgt hat. Geld bekommt der Vermittler erst, wenn Sie den Arbeitsvertrag unterschrieben haben – je länger Sie arbeitslos waren, desto mehr. Die volle Summe (einheitlich 2000 Euro) bekommt er nur dann, wenn Sie sechs Monate lang gearbeitet haben. Sie selbst brauchen gar nichts zu bezahlen. Wenn der Vermittler Geld von Ihnen verlangt, ist das unzulässig! Schalten Sie ruhig mehrere Vermittler ein – das erhöht die Chancen, Sie bezahlen mit dem Gutschein ja nur bei Erfolg. Aber erwarten Sie auch hier keine Wunder. Ein privater Arbeitsvermittler muss übrigens durch die BA anerkannt worden sein (mehr dazu auf der Webseite der BA).

Förderungen

  1. Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (ABM): Bei einer ABM erhalten die Arbeitgeber einen Zuschuss zu den Lohnkosten. Für Sie als Arbeitnehmer kann es dann sinnvoll sein, wenn Sie arbeitslos sind und wenig Aussichten haben, einen „normalen“ Job zu finden. Durch die ABM bleiben Sie im Berufsleben, lernen vielleicht sogar etwas Neues und Ihre Chancen steigen, über die ABM zu einer normalen Maßnahme zu kommen. Leider können Sie sich die ABM nicht selbst aussuchen. Das Arbeitsamt weist sie zu. Immerhin können Sie sich erkundigen, welche Maßnahmen in Ihrer Region gefördert werden und welche für Sie in Frage kommen könnten. Damit signalisieren Sie dem Arbeitsberater Ihre Eigenbemühungen. Einen Rechtsanspruch auf die Förderung haben Sie aber nicht. Der Nachteil: Sie sind während einer solchen Maßnahme nicht arbeitslosenversichert und erwerben damit keinen neuen Anspruch auf Arbeitslosengeld.
  2. Berufliche Rehabilitation: Wer wegen seiner psychischen oder physischen Beeinträchtigung nur schwer eine Stelle bekommt, kann Hilfe von der BA erhalten: Arbeitsvermittlung, Ausbildungs- oder Übergangsgeld, Kraftfahrzeughilfe, Geld für technische Hilfsmittel oder eine behindertengerechte Wohnung und schließlich Bildungsgutscheine für Weiterbildungsmaßnahmen. Wenden Sie sich dazu an die speziell ausgebildeten Reha-Teams, die Sie auf dem Arbeitsamt finden.
  3. Erstattung von Bewerbungskosten: Eine professionelle Bewerbung mit Zeugniskopien, Fotos, Mappen und Porto geht ins Geld – und erst recht, wenn Sie einige Dutzend davon verfassen müssen. Aber: Wer schon arbeitslos ist, befürchten muss, arbeitslos zu werden, oder eine Ausbildungsstelle sucht, kann bis zu 260 _ pro Jahr an Bewerbungskosten vom Arbeitsamt erstattet bekommen. Ihr Arbeitsvermittler wird Ihnen sagen, ob und wie viel Zuschuss Sie erhalten, bei ihm stellen Sie auch den Antrag.

Sammeln Sie alle Quittungen, die Sie im Zusammenhang mit Ihren Bewerbungen bekommen können: Bewerbungsfotos, Briefpapier und Umschläge, Bewerbungsmappen, Kopien, Druckerpatronen, Briefmarken… Notieren Sie die Ausgaben in Ihrem „Tagebuch“.

Mobilitätsbeihilfen

Wenn Sie einen Job suchen, wird von Ihnen erwartet, dass Sie „flexibel und mobil“ sind. Das ist nicht immer ganz billig. Das Arbeitsamt übernimmt „unter Umständen“ die Kosten für die Fahrten zur Arbeitsstelle, getrennte Haushaltsführung oder einen Umzug.

Auch die Anschaffung von Ausrüstungsgegenständen wie Arbeitskleidung wird finanziell unterstützt, und auch für den Lebensunterhalt bis zum ersten Gehalt kann das Arbeitsamt aufkommen. Die Beihilfen können Sie beim Arbeitsvermittler beantragen.

Zuschüsse zu den Lohnkosten für Arbeitgeber

Sie sind gut ausgebildet, haben lange Jahre Berufserfahrung, aber in der Logik des Arbeitsmarkts ein Problem, weil Sie über 50 Jahre oder nicht zu 100% einsatzfähig sind? Dann stuft Sie das Arbeitsamt als „schwer vermittelbar“ ein. Das mag nicht schön sein, weil man Ihre Kompetenzen nicht berücksichtigt, bietet aber positiv gedacht einen Vorteil:

Ein Arbeitgeber, der Sie beschäftigen will, kann dafür Geld vom Arbeitsamt erhalten. Sie können Ihrem möglichen zukünftigen Chef damit ein zusätzliches Argument liefern. Dieses Argument haben Sie auch, wenn Sie als Arbeitsloser in einer neu gegründeten Firma anfangen wollen, denn auch dann kann Ihr Chef für Sie einen Zuschuss einstreichen.

Vermittlung ins Ausland

Wenn Sie in Deutschland keinen Job finden, ist vielleicht ein Job im Ausland die richtige Lösung. Aber: Ohne qualifizierte Berufsausbildung und ausreichende Sprachkenntnisse dürfte das nicht einfach sein.

Die BA unterstützt auswanderungswillige Arbeitnehmer bei einer Aussicht auf Vermittlung sogar mit speziellen Weiterbildungsmaßnahmen. Gute Chancen haben Fachkräfte, deren Kenntnisse in einem anderen Land dringend benötigt werden – und das ist stark von der Konjunktur abhängig. Informieren Sie sich daher ausführlich – z.B. bei einer der folgenden Anlaufstellen.

Zentralstelle für Arbeitsvermittlung (ZAV)

Die ZAV berät und vermittelt als Personalagentur u.a. Fachkräfte für Führungsaufgaben (ohne Altersbeschränkung) sowie Nachwuchskräfte (junge Berufstätige, Auszubildende) bis maximal 35 Jahre (abhängig vom Programm) für Jobs und Praktika ins Ausland.

Europäische Berufsberatungszentren (EBZ)

Die EBZs befinden sich in verschiedenen Arbeitsämtern in ganz Deutschland. Jede Dienststelle befasst sich aber nur mit einem Partnerland. Berufsberater, die sich mit der Thematik auskennen und auch die jeweilige Sprache sprechen, helfen Ihnen mit Beratung, Informationsveranstaltungen und Vermittlung weiter.

European Employment Services (EURES)

18 Europäische Länder (EU, EWR, Schweiz) sind hier mit ihren öffentlichen Arbeitsverwaltungen sowie Gewerkschaften und Arbeitgebervereinigungen beteiligt.

Europäische Programme

Einige Programme in Europa ermöglichen Arbeitnehmern einen begrenzten Aufenthalt (je nach Programm bis zu zwölf Monate) in einem anderen europäischen Land. Vorteil: Gute Organisation, finanzielle Unterstützung und Ansprechpartner vor Ort. Nachteil: Nicht jeder kann teilnehmen, es gibt solche Programme nur für jüngere Menschen oder spezielle Berufsgruppen.

Hilfe zur Selbsthilfe: Stellenangebote und Informationen der BA

Das Arbeitsamt vermittelt nicht nur neue Stellen, es kann Ihnen auch helfen, sich selbst aktiv um einen neuen Job zu bemühen. Nutzen Sie diese Chancen. Hier finden Sie eine Übersicht über die verschiedenen Stellen- und Informationsangebote.

Der „virtuelle Arbeitsmarkt“

Der virtuelle Arbeitsmarkt ist eine Datenbank, in dem offene Stellen und die Qualifikationsprofile von Arbeits- und Ausbildungsplatzsuchenden verglichen werden. Mit enthalten sind Angebote zahlreicher privater Stellenbörsen, die mit dem Arbeitsamt zusammenarbeiten. Ihr Arbeitsvermittler kann im Computer sehen, welche Stellen auf Ihre Fähigkeiten zugeschnitten sind. Falls es keine gibt, kann er immerhin erkennen, auf welchem Gebiet es sich u.U. für Sie lohnt, sich weiterzubilden. Wenn Sie beispielsweise in der Vergangenheit als Sekretärin gearbeitet haben, aber bestimmte Computerprogramme nicht beherrschen und allein deshalb keinen neuen Job bekommen, erhöhen Sie Ihre Chancen enorm, wenn Sie diese Programme erlernen.

Ihr „Profil“ können Sie selbst von zu Hause oder vom Computer im BIZ aus verwalten. Auf der Eingangsseite der BA können Sie sich dann mit Ihren persönlichen Daten (Name, Adresse, Telefon, Geburtsdatum usw.) registrieren. Dann loggen Sie sich ein (Benutzername und Kennwort eingeben) und erstellen Ihr persönliches Profil: Ausbildung, Berufserfahrung, allgemeine Fähigkeiten, persönliche Eigenschaften, gewünschter Einsatzbereich und Gehalt. Sie können das Profil dann mit Stellenangeboten abgleichen oder es darüber hinaus wie eine Bewerbung veröffentlichen. Mit einer PIN-Nummer (die teilt Ihnen das Arbeitsamt nach der Registrierung durch E-Mail oder Post mit) sollen Sie dann das konkrete Angebot freischalten können.

Markt + Chance Stellenangebote

Zeitung der ZAV (Auflage: 155 000) mit aktuellen Jobanzeigen der BA, übersichtlich nach Branchen gegliedert, erscheint jeden Freitag kostenlos zum Mitnehmen in Arbeitsämtern, Rathäusern oder Büchereien. Eine Ausgabe mit Bewerberprofilen erscheint alle zwei Wochen freitags mit Stellengesuchen aus allen Bereichen und wird kostenlos an Firmen abgegeben. Hier können auch Sie kostenlos Stellengesuche veröffentlichen. Fragen Sie dazu Ihren Arbeitsvermittler.

Bewerbungscoachings

Wer arbeitslos ist, kann von der BA auch die Teilnahme an einem Bewerbertraining (mehr auf Seite 66) bezahlt bekommen: Hier lernen Sie u.a., wie Sie Stellenanzeigen richtig lesen und eine ordentliche Bewerbungsmappe erstellen. Ihre eigene Bewerbung können Sie dann auch gleich durchsehen lassen. So können Sie Fehler vermeiden und sicherstellen, dass Ihre Unterlagen dem gängigen Standard entsprechen. Ein Service, den Sie nutzen sollten, falls Sie die Möglichkeit dazu haben.

Bewerbungstipps für Ausbildungsplatzsuchende

Die Broschüre Richtig bewerben, aber wie? Tipps für die Bewerbung um einen Ausbildungsplatz richtet sich vor allem an junge Leute, ebenso wie die CD-ROM Bewerbung um eine Ausbildungsstelle: Auf dieser CD sind die Informationen nicht nur schriftlich, sondern auch mit Filmen und Bildern aufbereitet. Die Benutzer können aber auch Bewerbungssituationen üben und mit Checklisten ihr Vorgehen planen. Die CD gehört zum Mach’s Richtig-Berufswahlordner, der ebenfalls zahlreiche Bewerbungstipps enthält.

JOBPROFI

Die Mappe hilft Ihnen bei den wichtigsten Stationen der Stellensuche: Was kann ich, was will ich? Wie suche ich selbst aktiv nach einem Job, wie lese ich Stellenanzeigen? Und wie bewerbe ich mich, wie überstehe ich das Vorstellungsgespräch?

Orientierungshilfe zu Auswahltests

Sie sind zum Auswahltest geladen und wissen nicht, wie Sie sich vorbereiten können? Diese Broschüre erklärt kostenlos, welche Auswahlverfahren es gibt, und beinhaltet zahlreiche Übungsaufgaben. Sie ist allerdings recht allgemein gehalten. Alternative Übungsmöglichkeiten gibt es im Eichborn-Buch Auswahltests bestehen aus der Reihe Fit für den Job.

Eigeninitiative: Wie Sie sich selbst helfen

Sie sollten sich bei der Jobsuche nicht nur auf die Arbeitsagentur verlassen. Zwar kann sie Ihnen auch bei diesen Wegen helfen, einen Job zu finden – etwa mit Beratung, Adressen und Nennung von Ansprechpartnern; dennoch sind Sie relativ auf sich gestellt, wenn Sie einen der folgenden Wege gehen – doch von dieser Eigeninitiative können Sie nur profitieren. Im Folgenden eine kurze Übersicht, wie Sie vielleicht selbst an einen Job kommen:

Nicht vergessen: Was muss ich bei der Jobsuche beachten?


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