2008 wurde das GmbH-Recht geändert. Es wurde nicht nur die Mini-GmbH geschaffen, sondern auch bei der traditionellen GmbH-Gründung einiges geändert.

Was ist nötig?
Für die Gründung einer GmbH benötigen Sie eine Stammeinlage von mindestens 25.000 Euro, die durch alle Gesellschafter gemeinsam aufzubringen ist. Das Stammkapital kann aus Bar- oder Sacheinlagen bestehen.
Wenn Sie die Einlagen bar einzahlen, müssen Sie beim Eintrag ins Handelsregister ein Viertel der Einlagen, mindestens aber die Hälfte des gesetzlichen Mindeststammkapitals von 12.500 Euro einzahlen. Für den restlichen Betrag haftet jeweils der Gesellschafter.
Sacheinlagen
Sacheinlagen, also bewegliche oder unbewegliche Güter wie Autos, Immobilien oder Unternehmen, müssen hingegen immer in voller Höhe erbracht werden, zudem muss der Wert der Sacheinlage in einem Sachgründungsbericht nachgewiesen werden, der das Handelsregister vom Wert der Schaeinlagen überzeugt – das kann auch geprüft werden.
Im Insolvenzfall haben die Gesellschafter aber die Pflicht, den Differenzbetrag bis zu den 25.000 Euro Stammkapital noch zu erbringen.
Gesellschaftsvertrag beim Notar beurkunden
Zunächst muss der Gesellschaftsvertrag der GmbH beim Notar beurkundet werden. Dieser leitet auch den Gesellschaftsvertrag mit der notariell beglaubigten Unterschrift der Geschäftsführung an das Handelsregister weiter.
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Da das Aufsetzen eines Gesellschaftsvertrages traditionell zeitaufwändig und teuer ist, gibt es seit 1. November 2008 eine schnellere und billigere Alternative:
Schnelle Alternative: Notarielles Gründungsprotokoll
Sie können die Gesellschaft durch ein einfaches notarielles Gründungsprotokoll mit einer Mindestsatzung gründen – das ist die einfach und kostengünstige Variante. Diese ist allerdings nur möglich, wenn der gesetzlich vorgeschriebene Mindestinhalt eines Gesellschaftsvertrages für die Gründung genügt.
Dafür darf u.a. Ihre GmbH nicht mehr als drei Gesellschafter und nur einen Geschäftsführer haben. Und: Sie können nur mit Gründungsprotokoll gründen, wenn Sie das Stammkapital als Bareinlage erbringen. Eine Sachgründung ist beim Gründungsprotokoll nicht möglich.
Der tradtionelle Weg
Wenn diese Standardlösung nicht in Frage kommt, können Sie natürlich auch weiterhin mit einem individuell erstellten notariellen Gesellschaftsvertrag gründen, der es ihnen ermöglich, eigene Regelungen zu treffen.
Beispielsweise musste nach dem GmbH-Recht alter Fassung die Geschäftsführung dem Verkauf von Geschäftsanteilen zustimmen. Seit November 2008 kann jetzt jeder Geschäftsanteil ohne Zustimmung jederzeit verkauft werden. Wenn Sie das nicht möchten, können Sie das in einer individuellen, notariell beurkundeten Satzung anders regeln.
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