Für besonders begabte und fleißige Weiterbildungswillige oder in bestimmten Berufszweigen Tätige gibt es darüber hinaus Stiftungen, die die Finanzierung der Maßnahme übernehmen. Wer sich hier bewirbt, dem sollte klar sein, dass besondere Erwartungen an ihn gestellt werden – dennoch: versuchen kann man es.

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Stiftungen

Informieren Sie sich unter http://www.stiftungsindex.de, ob es in Ihrem Berufsbereich auch spezielle Stiftungen für Arbeitnehmer gibt. Die Stiftung Begabtenförderungswerk berufliche Bildung (SBB) beispielsweise unterstützt Absolventen einer dualen Berufsausbildung, die höchstens 24, in besonderen Ausnahmefällen maximal 27 Jahre alt sein dürfen.

Vor allem aber muss eine besondere Begabung erkennbar sein. Das heißt: die Berufsabschlussprüfung muss mit besser als „gut“ beweitet worden sein. Zudem lässt sich die Qualifizierung aber auch durch die besonders erfolgreiche Teilnahme an einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb oder durch den begründeten Vorschlag eines Betriebes oder der Berufsschule nachweisen.

Was wird gefördert?

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Gefördert werden dann grundsätzlich berufsbegleitende Weiterbildungen, aber auch Arbeitslose können sich bewerben. Dagegen sind Studenten und Akademiker von der Förderung ausgeschlossen, auch ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis von weniger als 15 Stunden Wochenarbeitszeit reicht nicht aus. Dafür bekommt man als Stipendium, das nicht zurückgezahlt werden muss, bis zu 5.400 Euro (in der Regel verteilt auf drei Jahre).

Die Gelder können dann für anspruchsvolle Weiterbildungen genutzt werden. Dazu zählen neben fachübergreifenden Maßnahmen wie EDV-Kursen und Intensiv-Sprachkursen auch fachbezogene Angebote wie beispielsweise Weiterbildungen zum Ausbilder, Meister oder Fachkaufmann sowie fachbezogene Seminare und Lehrgänge.

Wer vergibt die Stipendien?

Vergeben werden die Stipendien von den regionalen Stellen, die die Berufsabschlusszeugnisse der Bewerber ausgestellt haben, zum Beispiel die Industrie- und Handelskammern, die Handwerkskammern oder Landwirtschaftskammern. Sie geben auch weitere Informationen und versenden die Bewerbungsunterlagen. Nur für Interessierte aus Gesundheitsfachberufen ist die SBB direkt zuständig.

Berufsbezogene Weiterbildung im Ausland

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Das Programm LEONARDO DA VINCI der Europäischen Union richtet sich auch an Auszubildende und junge Arbeitnehmer sowie Studenten und Hochschulabsolventen, die bei der Durchführung von Praktika, die Arbeitserfahrung im Ausland vermitteln sollen, mit monatlich etwa 300 Euro (abhängig von der Höhe des Praktikumsgeldes, monatlich muss der Geförderte insgesamt 500 Eure bekommen) unterstützt werden.

Die Praktika mit einer Dauer von 3-12 Monaten müssen in einem Unternehmen in einem anderen EU-Staat bzw. Island, Liechtenstein, Norwegen oder einem der Beitrittskandidaten absolviert und im Inland anerkannt werden. Weitere Informationen: Nationale Agentur beim Bundesinstitut für Berufsbildung.

Auch InWEnt (Organisation für internationale Personalentwicklung, Weiterbildung und Dialog – aus der Fusion von Carl Duisberg Gesellschaft e.V. und Deutscher Stiftung für internationale Entwicklung hervorgegangen) vergibt Programme zur beruflichen Aus- und Weiterbildung (z. B. Sprachkurse, Studiencolleges, Praktika usw.). Zielgruppe: Fach- und Führungskräfte sowie Hochschulabsolventen. Informationen bei INWENT.

Bildungscheck

In einige Bundesländern gibt es darüber hinaus eigene Fördermittel, die Weiterbildungswillige beim lebenslangen Lernen unterstützen sollen. In Nordrhein-Westfalen steht zum Beispiel der Bildungsscheck zur Verfügung; Ihn können Beschäftigte in kleineren Unternehmen und Existenzgründer in den ersten Jahren der Selbständigkeit beantragen.

Die Bedingung: Das Unternehmen muss maximal 250 Beschäftigte (ausgenommen: Öffentlicher Dienst) haben. Den Antrag auf einen Bildungscheck können aber auch Existenzgründer und Inhaber junger Unternehmen, wenn sie nicht länger als fünf Jahre selbständig sind, beantragen.

Bildungschecks nach Bundesländern – 2 Beispiele

Die Angebote variieren zum Teil erheblich. In Niedersachsen z.B. kann man eine Förderung für eine Marketingberatung erhalten, für die unter bestimmten Voraussetzungen 50 % erstattet werden.

In Nordrhein-Westfalen gibt es beispielsweise den Bildungsscheck, den Beschäftigte in Unternehmen mit maximal 250 Beschäftigten (ausgenommen: Öffentlicher Dienst) sowie Existenzgründer und Inhaber junger Unternehmen, wenn sie nicht länger als fünf Jahre selbständig sind, beantragen können. Dafür gelten folgende Bedingungen:

  1. Voraussetzung ist, dass Wohn- oder Arbeitsort in NRW liegen. Bildungsschecks erhalten nur Beschäftigte, die im laufenden und im vorangegangenen Jahr an keiner betrieblich veranlassten Weiterbildung teilgenommen haben. Ausgenommen sind Arbeitslose und Auszubildende, da für diese Gruppen andere Fördermittel zur Verfügung stehen.
  2. Es werden 50 Prozent der nachgewiesenen Teilnahme- und Prüfungsentgelte, jedoch max. 500,00 Euro pro Bildungsscheck, bezuschusst. Gefördert werden können z.B. Sprach- und EDV-Kurse, Schlüsselqualifikationen (Rhetorik, Stressbewältigung am Arbeitsplatz etc.), Lern- und Arbeitstechniken, Medienbildung, CNC-Schulungen oder Schweißerlehrgänge.
  3. Ausgenommen sind u.a. arbeitsplatzbezogene Anpassungsqualifizierungen, wie z. B. Maschinenbedienerschulungen und Trainings, die dem Verkauf spezifischer Produkte dienen oder Angebote, die der Erholung, der Unterhaltung, der privaten Haushaltsführung, der sportlichen oder künstlerischen Betätigung oder der Vermittlung entsprechender Kenntnisse und Fertigkeiten dienen.

Voraussetzung

Voraussetzung ist, dass Wohn- oder Arbeitsort in NRW liegen. Bildungsschecks erhalten nur Beschäftigte, die im laufenden und im vorangegangenen Jahr an keiner betrieblich veranlassten Weiterbildung teilgenommen haben.

Ausgenommen sind Arbeitslose und Auszubildende, da für diese Gruppen andere Fördermittel zur Verfügung stehen. Es werden 50 % der nachgewiesenen Teilnahme- und Prüfungsentgelte, jedoch max. 500 Euro pro Bildungsscheck, bezuschusst.

Was wird gefördert

Gefördert werden können z. B. Sprach- und EDV- Kurse, Schlüsselqualifikationen (Rhetorik, Stressbewältigung am Arbeitsplatz etc.), Lern- und Arbeitstechniken, Medienbildung, CNC-Schulungen oder Schweißerlehrgänge.

Ausgenommen sind u. a. arbeitsplatzbezogene Anpassungsqualifizierungen wie z. B. Maschinenbedienerschulungen und Trainings, die dem Verkauf spezifischer Produkte dienen oder Angebote, die der Erholung, der Unterhaltung, der privaten Haushaltsführung, der sportlichen oder künstlerischen Betätigung oder der Vermittlung entsprechender Kenntnisse und Fertigkeiten dienen.

So läuft das Antragsverfahren ab:


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