Mehr Erfolgserlebnisse?
Shop & Newsletter bieten sie Ihnen:
Für Ihren beruflichen wie persönlichen Erfolg Informationen, die Sie wirklich brauchen: Staatlich geförderter Verlag, beteiligt an geförderten EU-Programmen, engagiert für Klimaschutz und nachhaltige Wohnformen, ausgezeichnet mit dem Global Business Award als Publisher of the Year: Bücher, Magazine, Daten-Analyse. Print- und Onlinepublikationen sowie neuste Technik gehen dabei Hand in Hand – mit über 20 Jahren Erfahrung, Partnern wie dem Bundesbildungsministerium, Kunden wie Samsung, DELL, Telekom oder Hochschulen. Dahinter steht Simone Janson, referenziert in ARD, FAZ, ZEIT, WELT, Wikipedia.
Offenlegung & Urheberrechte:
Von Simone Janson (Mehr) • Zuletzt aktualisiert am 14.02.2012 • Zuerst veröffentlicht am 14.02.2012 • Bisher 4926 Leser, 4349 Social-Media-Shares Likes & Reviews (5/5) • Kommentare lesen & schreiben
Amazon ist praktisch und auch ich nutze gerne den Amazon-Marketplace, um mein Bücherregal zu entrümpeln. Leider ist es offenbar kein Einzelfall, dass Amazon seine Kunden dabei recht willkürlich behandelt, wie Leserberichte auf Best of HR – Berufebilder.de® zeigen. Daraus hat sich nun eine Inititative gegründet, die gegen Amazon rechtlich vorgehen will. Da mein Beitrag bei akademie.de aus dem Jahr 2008, der den Stein mit ins Rollen gebracht hat, mittlerweile nicht mehr verfügbar ist, poste ich ihn hier für alle interessierten nochmals.
Was aber war genau passiert? Wie gesagt hatte ich 2008 bei Amazon ein paar Bücher als Privatverkäufer verkauft. Da ich meine Bücher nicht teuer anbieten wollte, wählte ich als Versand eine unversicherte, offene Büchersendung.
Und es passierte das, was jeder, der übers Internet Artikel verkauft, immer befürchten muss: Das Buch ging verloren. Nur der leere Umschlag kam bei der Käuferin an. Und die beschwerte sich zunächst, übrigens nicht gerade freundlich, bei mir.
Nun befindet man sich als Verkäufer über Amazon.de was die Versandkosten angeht in einem Dilemma: Bei Ebay beispielsweise kann man die Versandkosten ja selbst festlegen und den Käufern kommunizieren, dass ein versicherter Versand mehr kostet.Der Käufer kann dann entscheiden, ob ihm das die Sache wert ist. Und man muss sagen: Den meisten ist es das nicht.
Bei Amazon.de hingegen gibt es eine sogenannte Versandkostenpauschale von drei Euro. Das Geld kommt aber nicht dem Verkäufer zu Gute, auch wenn Amazon.de das so kommuniziert, sondern Amazon verrechnet Kaufpreis und Pauschale mit den für den Kaufpreis anfallenden Gebühren – und die sind, anders als bei Ebay, nicht gerade gering.
Wer also noch einen kleinen Gewinn machen will, dem bleibt einem nichts anderes übrig, als den Kaufpreis entsprechend hoch anzusetzen. Dieses Verfahren hat Amazon.de mir in einer eMail sogar empfohlen:
“Es liegt in der Verantwortung des Verkaeufers, den Verkaufspreis so zu kalkulieren, dass gegebenfalls eine Lieferung mit Empfangsbestaetigung in Betracht gezogen werden kann.”
Nur: Dann kauft es keiner, denn anders als bei Ebay kann der Käufer den Preis ja auch nicht selbst bestimmen. Genau das hatte ich im Hinterkopf: Der Käufer möchte es billig – dann muss er auch mit dem Risiko leben, dass der Artikel beim Versand verloren geht.
Und das teilte ich der Käuferin mit. Übrigens bot ich auch an, den Artikel nochmal zu versenden, da ich gerade dieses Buch doppelt geschenkt bekommen hatte. Aber das wollte sie nicht. Dabei würde ich das jedem Market-Place-Nutzer raten: Bevor Sie einen Antrag auf A-z-Garantie stellen, sollten Sie sich unbedingt mit dem Verkäufer in Verbindung setzen und sich versuchen, gütlich zu einigen.
Die Käuferin wandte sich also an Amazon.de und beantragte eine A-z-Garantie. Amazon.de bat mich daraufhin um Stellungnahme. Die gab ich ausführlich – und hörte dann von Amzon.de nichts mehr. Ein paar Tage später musste ich feststellen, dass Amazon.de das Geld einfach mit meinem Verkäuferkonto verrechnet hatte.
Diese Praxis ist rechtlich mindestens fragwürdig – und da habe ich in meinem Artikel auch ausführlich dargelegt. Ab morgen dazu mehr!
Was mich derweil irritiert ist, dass der auch für Käufer vergleichsweise teuere Amazon-Marketplace immer noch so gut läuft, weil die meisten Leute offenbar zu bequem sind, mal bei Ebay reinzuschauen, wo die gleichen Bücher merklich günstiger angeboten werden. Oder anders gesagt: Bücher ist etwas, das bei Ebay einfach nicht läuft.
Diesen Text als PDF erwerben (nur zur eigenen Nutzung ohne Weitergabe gemäß AGB): Bitte schicken Sie uns nach dem Kauf eine eMail mit gewünschten Titel an support@berufebilder.de, wir schicken das PDF dann umgehend zu. Sie können auch Text-Reihen erwerben.
4,99€Kaufen
Sie haben Fragen rund zu Karriere, Recruiting, persönliche Entwicklung oder Reichweitensteigerung? Unser KI-Berater hilft Ihnen für 5 Euro im Monat – für Buchkäufer kostenlos. Für weitere Themen bieten wir spezielle IT-Services
5,00€ / pro Monat Buchen
Bis zu 30 Lektionen mit je 4 Lernaufgaben + Abschlusslektion als PDF-Download. Bitte schicken Sie uns nach dem Kauf eine eMail mit gewünschten Titel an support@berufebilder.de. Alternativ stellen wir gerne Ihren Kurs für Sie zusammen oder bieten Ihnen einen persönlichen regelmäßigen eMail-Kurs – alle weiteren Informationen!
29,99€Kaufen
Falls unser Shop Ihnen nicht Ihr Wunschthema bietet: Wir stellen gerne ein Buch nach Ihren Wünschen zusammen und liefern in einem Format Ihrer Wahl. Bitte schreiben Sie uns nach dem Kauf unter support@berufebilder.de
79,99€Kaufen
Simone Janson ist Verlegerin, Beraterin und eine der 10 wichtigsten deutschen Bloggerinnen laut Blogger-Relevanz-Index. Sie ist außerdem Leiterin des Instituts Berufebilder Yourweb, mit dem sie Geld für nachhaltige Projekte stiftet. Laut ZEIT gehört ihr als Marke eingetragenes Blog Best of HR – Berufebilder.de® zu den wichtigsten Blogs für Karriere, Berufs- und Arbeitswelt. Mehr zu ihr im Werdegang. Alle Texte von Simone Janson.
Ich habe ein ähnliches Problem:
Ich habe über den Amazon-Marketplace einen Luftreiniger zum Verkauf angeboten. Der Artikel wurde auch recht schnell verkauft.
Mir ist aber bei der Gerätebezeichnung nicht aufgefallen, dass ich ausersehen einen “Venta LW14” als “Venta LW15” angeboten habe.
Die Käuferin hat die Falschlieferung sofort bemerkt und mich angeschrieben und mir mitgeteilt, dass ich ein falsches Gerät geschickt habe.
Ich habe mein Versehen natürlich eingesehen und dem Rücksendeantrag stattgegeben.
Die Käuferin hat mir das Gerät zurück gesendet. Als es bei mir ankam, war das Gerät an mehreren Stellen zerbrochen.
Ich habe das Gerät bei DHL zur Schadensprüfung eingereicht. DHL hat den Schaden wegen mangelhafter Verpackung nicht übernommen.
Die Amazon-A-Z-Garantieabteilung forderte mich auf das Geld zurück zu bezahlen, wenn nicht, würde mein Amazon-Konto belastet. Genau das ist gestern passiert. In meinen Augen ein UNDING.
Laut mehrerer E-Mails vom Amazon-Support hat die Käuferin mit der A-Z-Garantie sogar das Recht darauf, sogar ohne Rücksendung der Ware eine Erstattung zu erhalten.
Jetzt meine Frage? WIE KANN DAS RECHTENS SEIN?
Ich erhalte weder vom Amazon-Verkäufer-Telefonservice (die sind echt wie, auf Standardantworten programmierte Roboter), noch vom scheinbar unantastbaren A-Z-Garantie-Team, Antworten auf meine Fragen.
WEIß JEMAND RAT?
Vielen Dank im Voraus und mfG,
Dennis Deichmann.
Hallo Dennis,
genau zu solche Fällen habe ich ja die ganze Serie “Ärger mit Amazon” geschrieben, die rechtlichen Problem noch einmal aufdröselt. https://berufebilder.deserie/aerger-mit-amazon/
Die beschriebene rechtliche Argumentation gibt’s wird hier (und in den Posts davor und dannch) näher beschrieben:
Bitte alles genau lesen!
Hallo,
ich bin immer noch so sauer, dass ich keine Luft bekomme. Also zu meinem Fall, ich hatte ein Haarglätteisen von Babyliss geschenkt bekommen von meiner Tochter, doch ich kam nicht damit klar und hatte nach 2x den versuch dieses zu benutzen die …voll. Nun gut, ich dachte mir, ich bin ja eine sehr gute Käuferin bei Amazon, warum nicht auch mal versuchen dort etwas zu verkaufen…. Verkaufskonto eingerichtet auch Privatperson angeklickt usw. dann ging es darum den Artikel( Babyliss Pro Styler) einzusetzen, gut und schön auf Lagerbestand geklickt und dann auf neu zufügen, es kam eine Seite wo man dann den Produktnamen eingeben muss und siehe da auch unter diesen vielen Babyliss Produkten auch mein Gerät und dann auf den Button eigenen Artikel verkaufen angeklickt. Nun musste ich einiges angeben und unter Zustand konnte ich nur “neu “ auswählen, naja dachte ich mir unten drunter stand dann Anmerkung zum Artikel und da habe ich dann darauf hingewiesen, dass es nicht neu sei, aber nur 2 x benutzt sei…gut und schön, das Angebot war lange drin und ich selber wurde auch nicht informiert von Amazon, das Glätteisen am 7 Nov. 12 verkauft wurde, erst als ich eine Mahnung erhalten habe, dass gekaufter Artikel noch nicht versendet wurde, wusste ich es!!
Sofort den Käufer informiert, dass es am nächsten Tag versendet wird, was ich auch tat nun dann kam auf einmal ein Rückgabeantrag, da ich ein gebrauchten Artikel als neu verkauft hatte. Ich selber immer noch ruhig und habe den Käufer darauf hingewiesen, dass ich es unter Anmerkung angezeigt habe, dass es sich hierbei um ein gebrauchten Haarglätter geht. Darauf hin noch mal die selbe Email erhalten vom Käufer. Der auch direkt eine negative Beurteilung gegeben hat mit dem Worten” verkauft gebraucht als neu” mehr nicht, ich habe natürlich darauf reagiert! Dann kam ein Garantieantrag von dem Käufer, wo bei er jetzt auf einmal auch noch angab, dass Artikel in einem sehr schlechten Zustand sei( doch zum Glück, ich mache immer Fotos von den Verkäufen(ebay) bevor ich sie einpacke, damit ich Transportschäden evtl. beweisen kann) Also geantwortet und auch die Fotos vom Gerät der Email beigefügt und dachte jetzt hätte ich Ruhe, aber nein…. Nun kam dann wieder eine Email von amazon wo man mich darauf aufmerksam macht, dass Artikel aus Drogerie und Körperpflege immer nur als “neu” eingestellt werden können..Für mich ein riesen Fragezeichen, wo steht in welcher Kategorieich das Glätteisen angeboten habe…??? Nun ich war mir sicher, dass ich Gestern, weil ich Beweisen wollte, dass ich nichts anderes auswählen konnte als nur dieses neu, ein screenshot video gemacht habe( füge ich hier bei) der dies auch beweist, da ich einfach noch mal so getan habe als wollte ich ein Babyliss Pro Styler verkaufen. Und da meine ich gesehen zu haben das die auch gebraucht angeboten werden und siehe da, dem ist auch so und von wegen das dieser Artikel nur als neu eingestellt werden kann! ( füge ich auch bei) Nun kam noch mal eine Email, wo dem Garantieantrag recht gegeben wurde, diesem habe ich natürlich unmittelbar widersprochen und auch das Beweisvideo beigefügt.
Das kann doch nicht sein, man folgt einfach den Anweisungen der Erstellseite und ist nachher der Verlierer zu mal ich mich im Vorfeld je schon aufgereckt hatte und aus eigener Tasche eine Versandmarke habe gekauft, da das Tool über mehrere Stunden nicht ging!!
Auch überhaupt in den Verkaufsbereich zu kommen, hat schon einige Minuten gedauert, da es sehr schlecht gemacht ist und kaum zu finden. Auch wurde das Geld vom Käufer mir überhaupt noch nicht ausgezahlt.
An bei alle erhaltene und auch geschriebenen Emails, die auch die Videos enthalten..sollten Sie diese nicht öffnen können….Bitte bescheid geben dann mache ich eine PDF darauß
Auf guter Hoffnung etwas von Ihnen zu lesen verbleibe ich
MfG
Möger
Hallo Steffi,
zunächst sorry, ich musste Ihren Beitrag erst aus dem Spamordner fischen. In Zukunft sollte das aber klappen.
Sie sind der unübersichtlichen Struktur von Amazon zum Opfer gefallen. De facto haben Verkäufer und Amazon sicher recht, gerade Drogerieartikel kann man nicht als neu Verkaufen. Aber es ist eben das Problem, dass man so etwas bei Amazon nicht ausreichend kenntlich machen kann. Daher raten Experten vom Amazon als Verkaufsplattform tatsächlich ab. Ich werde dazu morgen noch einen gesonderten Beitrag veröffentlichen.
Darf ich Sie vielleicht auf diesen Thread aufmerksam machen, wo sich weitere Geschädigte austauschen und auch das Angebot besteht, rechtlich in Form einer Sammelklage gegen Amazon vorzugehen:
#Blogpost Anti-Amazon-Inititative gegründet: Achtung Privatverkäufer mit der A-z-Garantie
Anti-Amazon-Inititative gegründet: Achtung Privatverkäufer mit der A-z-Garantie: Amazon ist praktisch und auch i…
Schreiben Sie einen Kommentar