Amazon ist praktisch und auch ich nutze gerne den Amazon-Marketplace, um mein Bücherregal zu entrümpeln. Leider ist es offenbar kein Einzelfall, dass Amazon seine Kunden dabei recht willkürlich behandelt, wie Leserberichte auf Best of HR – Berufebilder.de® zeigen. Daraus hat sich nun eine Inititative gegründet, die gegen Amazon rechtlich vorgehen will. Da mein Beitrag bei akademie.de aus dem Jahr 2008, der den Stein mit ins Rollen gebracht hat, mittlerweile nicht mehr verfügbar ist, poste ich ihn hier für alle interessierten nochmals.

eCommerce

“A-z-Garantie” bei Amazon.de-Marketplace: Privat-Verkäufer aufgepasst!

Was aber war genau passiert? Wie gesagt hatte ich 2008 bei Amazon ein paar Bücher als Privatverkäufer verkauft. Da ich meine Bücher nicht teuer anbieten wollte, wählte ich als Versand eine unversicherte, offene Büchersendung.

Und es passierte das, was jeder, der übers Internet Artikel verkauft, immer befürchten muss: Das Buch ging verloren. Nur der leere Umschlag kam bei der Käuferin an. Und die beschwerte sich zunächst, übrigens nicht gerade freundlich, bei mir.

Das Versandkosten-Dilemma bei Amazon

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Nun befindet man sich als Verkäufer über Amazon.de was die Versandkosten angeht in einem Dilemma: Bei Ebay beispielsweise kann man die Versandkosten ja selbst festlegen und den Käufern kommunizieren, dass ein versicherter Versand mehr kostet.Der Käufer kann dann entscheiden, ob ihm das die Sache wert ist. Und man muss sagen: Den meisten ist es das nicht.

Bei Amazon.de hingegen gibt es eine sogenannte Versandkostenpauschale von drei Euro. Das Geld kommt aber nicht dem Verkäufer zu Gute, auch wenn Amazon.de das so kommuniziert, sondern Amazon verrechnet Kaufpreis und Pauschale mit den für den Kaufpreis anfallenden Gebühren – und die sind, anders als bei Ebay, nicht gerade gering.

Wer also noch einen kleinen Gewinn machen will, dem bleibt einem nichts anderes übrig, als den Kaufpreis entsprechend hoch anzusetzen. Dieses Verfahren hat Amazon.de mir in einer eMail sogar empfohlen:
“Es liegt in der Verantwortung des Verkaeufers, den Verkaufspreis so zu kalkulieren, dass gegebenfalls eine Lieferung mit Empfangsbestaetigung in Betracht gezogen werden kann.”

Wer kauft denn teuere Bücher?

Nur: Dann kauft es keiner, denn anders als bei Ebay kann der Käufer den Preis ja auch nicht selbst bestimmen. Genau das hatte ich im Hinterkopf: Der Käufer möchte es billig – dann muss er auch mit dem Risiko leben, dass der Artikel beim Versand verloren geht.

Und das teilte ich der Käuferin mit. Übrigens bot ich auch an, den Artikel nochmal zu versenden, da ich gerade dieses Buch doppelt geschenkt bekommen hatte. Aber das wollte sie nicht. Dabei würde ich das jedem Market-Place-Nutzer raten: Bevor Sie einen Antrag auf A-z-Garantie stellen, sollten Sie sich unbedingt mit dem Verkäufer in Verbindung setzen und sich versuchen, gütlich zu einigen.

Was passiert bei einer A-z-Garantie

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Die Käuferin wandte sich also an Amazon.de und beantragte eine A-z-Garantie. Amazon.de bat mich daraufhin um Stellungnahme. Die gab ich ausführlich – und hörte dann von Amzon.de nichts mehr. Ein paar Tage später musste ich feststellen, dass Amazon.de das Geld einfach mit meinem Verkäuferkonto verrechnet hatte.

Diese Praxis ist rechtlich mindestens fragwürdig – und da habe ich in meinem Artikel auch ausführlich dargelegt. Ab morgen dazu mehr!

Bücher gehen offenbar nur bei Amazon?

Was mich derweil irritiert ist, dass der auch für Käufer vergleichsweise teuere Amazon-Marketplace immer noch so gut läuft, weil die meisten Leute offenbar zu bequem sind, mal bei Ebay reinzuschauen, wo die gleichen Bücher merklich günstiger angeboten werden. Oder anders gesagt: Bücher ist etwas, das bei Ebay einfach nicht läuft.


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