BAföG: Definition der Ausbildungsförderung
BAföG steht für Bundesausbildungsförderungsgesetzt. Sein Ziel ist es, jedem jungen Menschen die Möglichkeit zu geben, unabhängig von seiner sozialen und wirtschaftlichen Situation eine gute Ausbildung zu absolvieren.

Geschichte des BAföG
Damit ist gemeint, dass man eine Ausbildung absolviert, die den eigenen Fähigkeiten und Interessen entspricht. Eine qualifizierte Ausbildung soll nicht an fehlenden finanziellen Mitteln des Auszubildenden, seiner Eltern oder seines Ehegatten scheitern. Das BAföG verändert sich jedoch ständig, wie der Überblick über seine Geschichte zeigt.
- Das BAföG trat 1971 erstmals in Kraft und löste damit das Honnefer Modell ab, das leistungsbezogene Zuschüsse gewährte.
- 1974 wurde das Grunddarlehen eingeführt
- 1982 wurde das Schüler-BAföG fast vollständig gestrichen, BAföG wurde nur noch als Volldarlehen gewährt 1990 wurde, nachdem man erkannte, dass immer weniger Kinder aus einkommensschwachen Familien studierten, ein 50%-Modell eingeführt: Die eine Hälfte wurde von nun an als Zuschuss, die andere Hälfte als zinnsloses Darlehen ausgezahlt.
- Seit 1996 erhalten Studierende, die über die Förderungshöchstdauer hinaus noch Geld brauchen, dieses als vollverzinsliches Bankdarlehen. Mittlerweile gibt es einige Sonderregelungen, z.B. für Studenten, die in Ausland gehen.
- 2001 wurden die Förderungssätze merklich angehoben, das Kindergeld wird nun nicht mehr als Einkommen angerechnet, Kinder während des Studiums werden gleichzeitig stärker berücksichtigt, die Förderung Ost wurde an den Westen angeglichen, es gibt eine Schuldenhöchstsumme und ein Auslandsstudium wird mehr gefördert.
Neueste Entwicklungen
2004 und 2005 tauchten im Zuge der Diskussion um Studiengebühren auch neue Modelle in der Diskussion zur Studienfinanzierung auf: Ein Vorschlag: Eine elternunabhängige Grundfinanzierung (statt z.B. Kindergeld) sowie ein verzinstes Darlehen. Und wer nach dem Studium nicht genug verdient, muss so lange nichts zurückzahle, bis er besser verdient. Stattdessen soll der Staat das Darlehen tragen. Noch sind dies nur Vorschläge zur Reformierung der Studienfinanzierung -man darf gespannt sein, was die Zukunft bringt.
Zum Wintersemester sollen die Bafög-Sätze für Studenten um zwei Prozent erhöht werden. Das geht aus einem Eckpunktepapier des Bildungsministeriums hervor, das der „Rheinischen Post“ vorliegt und heute veröffentlicht wird.
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Mehr Geld für mehr Studenten
Der Bafög-Höchstsatz wird wegen einer zusätzlichen Erhöhung für die Kranken- und Pflegeversicherung sogar von derzeit 648 auf 670 Euro monatlich steigen. „Um Schülern und Studierenden möglichst optimale persönliche Ausbildungsbedingungen zu ermöglichen, sind die Mittel für den Lebensunterhalt anzupassen“, heißt es in dem Papier.
Zudem soll der Kreis der Studenten, die Bafög erhalten, erweitert werden. Das Einkommen der Eltern, bis zu dem ein Kind die volle Bafög-Förderung erhält, steigt um drei Prozent von derzeit 1555 Euro Netto monatlich auf 1565 Euro für Verheiratete und 1070 Euro für Alleinstehende.
Ist das sicher?
Sicher ist die geplante Änderung indes noch nicht: Das Kabinett will das Gesetz zur Bafög-Erhöhung im April verabschieden.
Auch die Finanzierung ist wohl noch nicht ganz klar: Die Bafög-Novelle werde voraussichtlich jährlich Mehrkosten von 373,4 Millionen Euro verursachen, heißt es. Kein Wort darüber, woher das Geld kommen soll.
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