Zunächst müssen Sie für die Ausbildung, für die Sie die Förderung beantragen, geeignet sein. Eignung bedeutet schlicht, dass Sie für dieses Studium geeignet sind. Sie erfüllen die Eignung in der Regel bereits mit Ihrer Hochschulzugangsberechtigung.

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Studieren bis zum bitteren Ende?

Sprich: Das BAföG-Amt nimmt an, dass Sie, wenn Sie die Hochschulreife erlangt haben auch Ihr Studium erfolgreich abschließen werden.

Aber keine Sorge: Sie sind keinesfalls verpflichtet, Ihr Studium auch bis zum bitteren Ende durchzuziehen und haben von einem Studienabbruch keine finanziellen Nachteile. Aber: Das BAföG-Amt will sich vergewissern, ob seine Einschätzung richtig war und verlangt daher ab dem fünften Semester Leistungsnachweise von Ihnen.

Das BAföG fördert Aus- und Weiterbildungen – allerdings nicht alle und nicht alle in gleicher Weise. Die Folgenden Artikel fassen die wichtigsten Regelungen zusammen:<

Schule

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Auch wenn Sie noch zur Schule gehen, können Sie BAföG erhalten, und zwar ab der zehnten Klasse. Denn: hier beginnt die weiterführenden allgemeinbildenden Schulausbildung, die sich zusammen mit der der berufsbildenden Ausbildung zur Erstausbildung im Sinne des BAföG zusammensetzt und damit förderungswürdig ist. Weiterführend allgemeinbildend heißt, dass Ihre Ausbildung zum Haupt- oder Realschulabschluss, zur Fachhochschulreife oder zur fachgebundenen oder allgemeinen Hochschulreife führt.

Dazu zählt dann u.a. der Besuch von Gymnasien, Fachoberschulen und von Ausbildungsstätten des zweiten Bildungsweges (Abendschulen, Kollegs), nicht jedoch von Berufsschulen, die ja nur bei einer dualen Berufsausbildung besucht werden, die wiederum nicht förderungswürdig ist (siehe dazu Grundförderung)

Wenn Sie eine reguläres Gymnasium, Realschule usw., bzw. eine Berufsfachschule oder Fachoberschulklasse besuchen, bekommen Sie BAföG nur, wenn Sie auswärts, etwa in einem Internat, untergebracht sind. In jedem Fall bekommen Sie das BAföG komplett als Zuschuss, d.h. anders als beim BAföG für Studenten müssen Sie kein Darlehen zurückzahlen. Außerdem gibt es für die Zahlungen keine zeitliche Begrenzung, d.h. als Schüler werden Sie grundsätzlich so lange gefördert, wie sie die Ausbildungsstätte besuchen, selbst dann, wenn Sie eine Klasse wiederholen müssen.

Studienkolleg und Deutschkurse

Wenn Sie in Deutschland studieren wollen, Ihr ausländischer Schulabschluss in Deutschland aber nicht anerkannt wird, müssen Sie zunächst ein Studienkolleg zur Vorbereitung auf die Hochschule absolvieren. Auf für diese Ausbildung können Sie ein Schüler-BAföG erhalten.

Auch wenn Sie in einem Sprachkurs Deutsch lernen wollen, können Sie dafür eine Ausbildungsförderung für Schüler erhalten, wenn Sie nicht mehr bei Ihren Eltern wohnen. Wenn Sie noch zu Hause wohnen, können Sie statt BAföG Unterhaltsbeihilfe bei Ihrer Kommune beantragen. Achtung: In beiden Fällen spielt Ihr Alter keine Rolle, wohl aber die Tatsache, dass Sie als Ausländer nur unter bestimmten Bedingungen BAföG-berechtigt sind (nachzulesen unter Staatsangehörigkeit)

Grundförderung, Erststudium, Hochschulform und Abschlüsse

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Grundsätzlich wird Ausbildungsförderung nur für eine Erstausbildung geleistet, die sich aus der weiterführenden allgemeinbildenden Schulausbildung (siehe dazu auch Schule) und der berufsbildenden Ausbildung zusammensetzt. Eine berufsbildende Ausbildung ist eine Ausbildung, die eine berufliche Grundbildung oder berufliche Fachkenntnisse und im Regelfall auch eine berufliche Qualifikation vermittelt (z.B. Ausbildung an einer Berufsfachschule, Fachschule, Fachhochschule, Akademie, Universität). Nach dem BAföG wird über die weiterführende allgemeinbildende Schulausbildung hinaus mindestens drei Jahre lang eine berufsbildende Ausbildung gefördert.

Aber: nicht alle Berufsausbildungen sind förderungswürdig, eine duale betriebliche Ausbildung z.B., bei der Sie ja auch ein Gehalt bekommen, kann nicht gefördert werden. Das bedeutet aber auch, dass Sie in einer solchen Ausbildung (z.B. als Handwerkslehrling) Ihren Grundförderungsanspruch auf BAföG (nach § 7 Abs. 1 BAföG) nicht verbrauchen.

Wenn Sie allerdings studieren, schöpfen Sie mit Ihrem Erststudium Ihren Grundförderungsanspruch nur dann nicht aus, wenn Sie das Studium in weniger als drei Jahren abschließen. In diesem Fall haben Sie sogar Anspruch auf eine neue Grundförderung! Ob Sie BAföG bekommen oder nicht, ist hingegen egal.

Welchen Hochschulform Sie wählen und welchen Abschluss Sie im Rahmen eines Erststudiums anstreben, ist übrigens egal: Sie können BAföG bekommen, wenn Sie eine Fachhochschule, eine Universität oder eine Akademie besuchen, ganz gleich ob diese Staatlich oder privat ist. Dabei werden alle Studienabschlüsse, gleich ob Diplom, Fachhochschuldiplom, Magister oder Bachelor gefördert. Sie können also auch BAföG für ein Studium erhalten, wenn Sie schon eine betriebliche Ausbildung, also eine ersten berufsqualifizierenden Abschluss haben.

Master

Der Master-Studiengang hat im Deutschen Bildungssystem eine Art Zwitter-Stellung: Zum einen ist er der zweite Teil eines gekoppelten Bachelor-Masterstudiengangs, zum anderen gilt er als eigenständige Weiterbildung nach einem ersten Studienabschluss ist oder im Berufsleben. Folgerichtig bekommen Sie für einen Masterstudiengang nur dann BAföG, wenn dieser auf einem Bachelor-Abschluss aufbaut. Das heißt: Wenn Sie beispielsweise in Biologie einen Bachelor-Abschluss erworben haben und nun den Master draufsetzen möchten, dann haben Sie mit Ihrem BAföG-Antrag Aussich auf Erfolg. Wenn Sie aber schon ein Diplom oder einen anderer Hochschulabschluss gemacht haben, wird ein Master-Studiengang nur im Sonderfall als zweite Ausbildung gefördert. Wenn Sie Ihren Master neben dem Beruf machen wollen, können Sie hingegen mit keiner Förderung rechnen – nach dem BAföG werden bislang nur Vollzeit-Studiengänge gefördert. Auch wenn Sie einen MBA anstreben, können Sie BAföG nur für ein Erststudium mit MBA-Abschluss bekommen.

Wichtig: Auch wenn Sie den Master nach einem Bachelor machen wollen, dürfen Sie bei Beginn des Masterstudiums auf keinen Fall älter als dreißig sein. Die Ausnahmeregelung von dieser Altersregel sind nur für den Bachelor anwendbar.

Übrigens: Wenn Sie den Bachelor beendet und den Masterstudiengang noch nicht angefangen haben, wird BAföG für maximal einen Monat überbrückend gewährt. Das heißt: Die Förderung endet zunächst mit dem Bestehen der Bachelor-Abschlussprüfung, auch wenn diese nicht am Semesterende liegt. Wird das Master-Studium im darauf folgenden Semester begonnen und liegt mehr als ein Monat dazwischen, müssen Sie in dieser Zeit leider ohne BAföG auskommen.

Weitere Ausbildung – Zweit- und Aufbaustudium, Promotion

Wenn Sie bereits eine erste berufsbildende Ausbildung hinter sich gebracht haben und dabei Ihren Anspruch auf Grundförderung aufgebraucht haben (z.B. in einem Erststudium von mehr als drei Jahren Dauer) können Sie unter Umständen für eine weitere Ausbildung BAföG erhalten. Dabei ist es übrigens egal, ob Sie in Ihrem Erststudium BAföG erhalten haben oder nicht! Diese Regelung gilt nicht, wenn Sie den Anspruch auf Grundförderung noch nicht aufgebraucht haben!

Ob Sie BAföG bekommen, orientiert sich an folgenden Faktoren:

Die bisherige Ausbildung hat Ihnen erst die Aufnahme Ihrer angestrebten Ausbildung ermöglicht. Diese kann zwar eigenständig sein, muss aber in der selben Richtung weiterführen, etwa: Fachhochschulreife – Informatik als FH-Diplom – Informatik als Universitätsdiplom. Mit einem Abitur ist diese Reihe nicht möglich, dann argumentiert das BAföG-Amt, dass Sie gleicht hätten an der Universität studieren müssen.

Ihre weitere Ausbildung vertieft in nicht mehr als vier Semestern fachlich ein Hochschulstudium mit der selben inhaltlichen Ausrichtung. Allerdings müssen Sie das vorherige Studium höchstens ein Jahr vor Ablauf der Förderungshöchstdauer beendet haben. Sie benötigen die weiterführende Ausbildung, um das Recht zu erwerben, Ihren angestrebten Beruf auszuüben, etwa im Bereich Medizin. Diese Regelungen gelten gleichermaßen für Aufbau- und Zusatzstudiengänge, Promotion und Master. Ein Zweitstudium, in dem Sie etwas ganz anderes studieren, wird also nicht gefördert! Achtung: Die Förderung erfolgt nur als vollverzinstes Darlehen.

Praktika

Wenn Ihre Studienordnung ein Praktikum zwingend vorschreibt und Sie BAföG erhalten, dann können Sie auch für die Dauer des Praktikums eine BAföG-Förderung erhalten. Meist dauern solche nicht selten unbezahlten Praxiseinheiten dann auch einige Monate, häufig auch ein Semester, mitunter sogar länger, eventuell müssen Sie für die Dauer des Praktikums sogar umziehen. Daher macht es Sinn, sich rechtzeitig um eine Förderung zu kümmern.


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