Wenn Sie als Arbeitnehmer in der gesetzlichen Kasse pflichtversichert sind, zahlen Sie nur den Arbeitnehmeranteil, also die Hälfte des Beitragssatzes Ihrer Krankenkasse. Wenn Sie sich freiwillig gesetzlich versichern, zahlen Sie als Selbständiger den vollen Beitrag selbst, also Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil.

Die Beitragssätze
Die Beitragssätze variieren dabei zwischen 11,8 und 15,5 Prozent des maßgeblichen Einkommens im normalen Tarif, beim erhöhten bzw. ermäßigten Beitragssatz natürlich mehr bzw. weniger. Leider werden die Beiträge für freiwillig versicherte nicht nach dem tatsächlichen Einkommen berechnet, sondern es gibt ein so genanntes maßgebliches (Mindest)einkommen.
Dieses liegt im Regelfall bei 3600 Euro, zu bestimmten Bedingungen ist ein ermäßigter Beitragssatz von 1242,50 Euro möglich. Wer eine Weiterbildung oder ein Studium macht oder Kinder erzieht, kann seine Versicherungsbeiträge von einem ermäßigten Satz von 828,59 Euro berechnen lassen.
Sonderfälle
Wenn Sie noch ordentlicher Student sind, können Sie sich unterhalb bestimmter Einkommens- und Wochenarbeitszeitgrenzen in der studentischen Krankenversicherung versichern. Hausfrauen oder Student unter 25, die weniger als 345 Euro im Monat verdienen, können sich in der Familenversicherung von Ehemann oder Eltern mitversichern.
Wenn Sie in der gesetzlichen Krankenversicherung sind, zahlen Sie zusätzlich automatisch auch Beiträge zur Pflegeversicherung. Alle gesetzlichen und privaten Kassen bieten die Pflegeversicherung an, abgeschlossen wird sie im Regelfall dort, wo Sie auch krankenversichert sind. Der Grundbeitrag beträgt 1,7 Prozent vom maßgeblichen Einkommen. Wenn Sie keine Kinder haben, müssen Sie zusätzlich 0,25 Prozent vom maßgeblichen Einkommen zahlen. Der Beitrag schließt ohne Zuzahlung die Versicherung aller Familienmitglieder ohne eigenes Einkommen ein.
Wer kann einen Wahltarif wählen?
Seit April 2007 haben Krankenkasse hat denjenigen Versicherten, die an einer besonderen Versorgungsform teilnehmen, einen speziellen Wahltarif anzubieten. Diese können sich freiwillig für einen solchen Tarif entscheiden.
Versicherte, für die die Krankenversicherungsbeiträge vollständig von Dritten getragen werden (zum Beispiel Bezieher von Arbeitslosengeld I und II) können nur diese Wahltarife wählen! Die Krankenkasse kann in diesen Wahltarifen festlegen, dass die Versicherten entweder eine Prämienzahlung oder Zuzahlungsermäßigungen für die Teilnahme erhalten.
Eine gesetzliche Mindestbindungsfrist für solche Tarife ist nicht vorgesehen.Wenn Sie bislang noch nichts von einem solchen Tarif bei Ihrer Versicherung gehört haben: Fragen Sie nach. Die Versicherungen müssen dieses Tarife anbieten.
Für folgend Versorgungsformen gibt es Wahltarife
Integrierte Versorgung: Ob Bandscheibenerkrankung, Hüftgelenk-Operation oder Depressionen – für eine Vielzahl von Krankheiten gibt es mittlerweile integrierte Versorgungsangebote, bei denen ärztliche und nichtärztliche Leistungserbringer eng zusammenarbeiten. Mehrfachuntersuchungen können so vermieden, die Behandlung der Patientinnen und Patienten kann verbessert werden.
Verstärkt werden jetzt auch flächendeckende Angebote für weit verbreitete Volkskrankheiten entwickelt. Das spart zudem Kosten, was den teilnehmenden Versicherten nun in Form eines besonderen Wahltarifes zu Gute kommt. Dazu gehören:
- besondere ambulante ärztliche Versorgung:Hier halten Krankenkassen und Ärzte zum Beispiel spezifische Angebote für ein bestimmtes Krankheitsbild oder für die medizinische Versorgung einer Region bereit.
- strukturierte Behandlungsprogramme bei chronischen Krankheiten (DMP): Für chronisch Kranke ist eine kontinuierliche, gut abgestimmte Behandlung besonders wichtig. Dank so genannter strukturierter Behandlungsprogramme (Disease Management Programme, DMP) kann die medizinische Versorgung hier inzwischen nachhaltig verbessert werden. Ob für Diabetes mellitus Typ 1 oder 2, koronare Herzkrankheit, Asthma bronchiale, chronisch obstruktive Lungenerkrankung (COPD) oder Brustkrebs: Millionen Versicherte profitieren inzwischen bundesweit von den Programmen. Für Patientinnen und Patienten, die an diesen Programmen – mit regelmäßigen Kontrolluntersuchungen, hochwertigen medizinischen Leistungen und Schulungsprogrammen – teilnehmen, müssen die Kassen seit April 2007 einen speziellen Wahltarif bereithalten.
- Modellvorhaben: Einige Kassen bieten ihren Versicherten in so genannten Modellvorhaben spezielle Behandlungen an, zum Beispiel Körperakupunktur zur Behandlung von chronischen Schmerzen. Versicherte, die sich daran beteiligen, haben Anspruch auf einen spezifischen Wahltarif.
- hausarztzentrierte Versorgung/Hausartztarif: Wer sich hier einschreibt und im Krankheitsfall immer zuerst zum Hausarzt geht, wird von Zuzahlungen oder Praxisgebühren befreit oder bekommt andere Boni. Die Teilnahme an den Hausarztmodellen ist für Versicherte und Ärzte freiwillig.
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