Wir fördern Studierende, deren bisheriger Werdegang herausragende Studienleistungen erwarten lässt. Zu den Förderkriterien zählt neben besonderen Erfolgen an Schule und/oder Universität auch das gesellschaftliche Engagement. Berücksichtigt wird auch die Überwindung besonderer biografischer Hürden, die sich aus der familiären oder kulturellen Herkunft ergeben.

Unser Stipendium für Studierende: Kooperation mit dem Bundesministerium für Bildung & Forschung {Engagement}

Wie funktioniert das Stipendium?

Das vom Bundesministerium für Bildung und Forschung unterstützte Deutschlandstipendium setzt Anreize für Spitzenleistungen, auf die unser Land im globalen Wettbewerb angewiesen ist, und trägt zur Sicherung der Fachkräftebasis bei.

Es trägt zur Profilbildung der Hochschulen bei und stärkt das Miteinander auch im regionalen Umfeld: Bund, Förderer und Hochschulen unterstützen gemeinsam junge Menschen bei der Entfaltung ihrer Talente und ermöglichen ihnen, sich voll auf ihr Studium zu konzentrieren.

Wer wird gefördert?

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Die Auswahlverfahren werden im Einzelnen durch die Hochschulen festgelegt und bekanntgemacht. In unserem Fall ist das die Hochschule Anhalt. Die  Stipendien werden öffentlich ausgeschrieben. Die Hochschulen treffen die Auswahlentscheidungen.

Die Begleitforschung zum Deutschlandstipendium hat ergeben, dass die Struktur der Deutschlandstipendiatinnen und –stipendiaten weitestgehend die Sozialstruktur der Studierenden in Deutschland widerspiegelt. Eine Ausnahme bilden die Studierenden mit Migrationshintergrund: Sie werden mit 28 Prozent (gegenüber einem Anteil von 20 Prozent an allen Studierenden) überdurchschnittlich gefördert.

Wie sieht die Förderung konkret aus?

Das Deutschlandstipendium beträgt 300 Euro pro Monat. 150 Euro davon übernehmen wir als Förderer. Die anderen 150 Euro übernimmt der Bund. Das Deutschlandstipendium wird von den Hochschulen direkt an die Stipendiatinnen und Stipendiaten ausgezahlt. Die Förderung wird einkommensunabhängig vergeben und kann zusätzlich zum BAföG bezogen werden. Die Förderdauer soll mindestens zwei Semester betragen.

Das Deutschlandstipendium wurde auf Grundlage des Gesetze zur Schaffung eines nationalen Stipendienprogramms, das 2010 in Kraft getreten ist, geschaffen.


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