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Von Simone Janson (Mehr) • Zuletzt aktualisiert am 29.08.2007 • Zuerst veröffentlicht am 29.08.2007 • Bisher 7147 Leser, 1276 Social-Media-Shares Likes & Reviews (5/5) • Kommentare lesen & schreiben
“400-EUR-Jobs” oder sogenannte Minijobs heißen auch “geringfügig entlohnten Beschäftigungen”. Für sie besteht Versicherungsfreiheit in der Sozialversicherung, zumindest für den Arbeitnehmer. Das bedeutet: Man bekommt für einen Minijob nicht mehr als 400 Euro monatlich. Wer mehr bekommt, übt einen sogenannten Midijob aus.
Das Deutsche Sozialversicherungs-System ist vertrackt: Während es bei der Steuer um den Gesamtverdienst im Jahr geht, werden Sozialversicherungsbeiträge monatlich abgezogen. Ergo geht daher auch bei Minijobs darum, was man im Monat verdient – und nicht im ganzen Jahr.
Eine geringfügig entlohnte Beschäftigung liegt vor, wenn die Geringfügigkeitsgrenze von 400 EUR im Monat regelmäßig nicht überschritten wird. Eine Begrenzung der durchschnittlichen Wochenarbeitszeit besteht seit April 2003 nicht mehr.
Eine Beschäftigung, die zur Berufsausbildung ausgeübt wird, ist – auch wenn ein Verdienst unter 400 EUR erzielt wird – keine geringfügig entlohnte Beschäftigung. Eine geringfügig entlohnte Beschäftigung liegt auch dann vor, wenn es sich hierbei um die erste Nebentätigkeit handelt.
Mehrere geringfügig entlohnte Beschäftigungen werden aber zusammengerechnet, so dass sich der Verdienst bis zu 400 Euro addiert. Wenn mehr verdient wird, gilt es als Midijob (bis zur Grenze von 800 Euro. Ebenso werden die Hauptbeschäftigung und eine zweite, dritte, vierte usw. Nebentätigkeit zusammengerechnet. Diese letzte Regelung ist allerdings wohl eher theoretisch zu werten.
Bei einem Minijob oder 400-Euro-Job darf ihr Bruttomonatslohn höchstens 400 Euro im Kalendermonat betragen. Wenn Sie auch noch Weihnachts- oder Urlaubsgeld bekommen, werden die anteilig auf alle Kalendermonate umgelegt:
Wenn Sie 5 Monate arbeiten und 100 Euro Weihnachtsgeld bekommen, dürfen Sie also nur 380 Euro pro Monat verdienen.
Unproblematisch ist, wenn Sie jeden Monat das gleiche Gehalt haben. Nun kommt es gerade bei Minijobbern öfter mal vor, dass das Einkommen schwankt, weil man z.B. unterschiedliche Jobs macht oder einen unterschiedlichen Verdienst hat.
Dann wird der durchschnittliche Verdienst für 12 Monate berechnet: Liegt der über 400 €, dann machen Sie keinen Minijob. Dabei gilt: Ist Ihr Job als ganzes ein Minijob, bleiben auch Monate mit höherem Einkommen als 400 € sozialversicherungsfrei.
Wenn die Minijob-Zentrale hingegen feststellt, dass es sich nicht um einen Minijob handelt, sind auch die Monate mit niedrigerem Einkommens sozialversicherungspflichtig.
Aber: Für zwei Monate in einem Kalenderjahr darf das Einkommen unvorhergesehen mehr als 400 Euro betragen – etwa wenn Sie plötzlich für einen Kollegen einspringen müssen. Selbst wenn Sie dann im gesamten Jahr mehr als 4800 Euro verdienen, bleibt Ihr gesamter Job als Minijob sozialversicherungsfrei.
Wenn Sie die Einkommensgrenze überschreiten und der Job dadurch den Minijobstatus verliert, wird Ihr Einkommen ab diesem Monat – und erst dann! – versicherungspflichtig. Dann gelten erstmal die Midijob-Regeln.
Falls allerdings zwischen ihrem Minijob und dem Midijob mindestens ein Monat Pause liegt, können beide als separate Beschäftigungen betrachten werden: Ihr Minijob wäre weiterhin ein Minijob und er andere Job z.B. eine seperate Tätigkeit.
Wenn Sie familienversichert sind und nebenher noch einen Minijob ausüben, können Sie unter bestimmten Umständen krankenversichert bleiben. Eigentlich liegt bei der Familienversicherung die Einkommensgrenze ja bei 365 Euro, für Minijober ist sie aber auf 400 Euro erhöht.
Grundbedingungen dafür ist allerdings, dass der Ehegatte Mitglied einer gesetzlichen Krankenkenversicherung.
Bis zum 18. Lebensjahr (während einer Berufsausbildung oder des Studiums sogar länger, bis maximal bis zum 2Geburtstag) können Sie auch über die Eltern familienversichert sein. Wenn die Altersgrenzen für die Versicherung bei den Eltern überschritten sind und Sie nicht verheiratet sind, erlischt die Möglichkeit allerdings.
Für die Familienversicherung zählt aber nicht das Bruttoeinkommen, sondern das “Gesamteinkommen” – das ist die Summe der Einkünfte nach dem Einkommensteuergesetz, also erst nach Abzug der Werbungskosten.
Deshalb kann es sinnvoll sein, auf die Pauschalbesteuerung bei einem 400-Euro-Job zu verzichten und stattdessen über Lohnsteuerkarte abzurechnen: nur dann können nämlich Werbungskosten abgesetzt werden. Schon durch den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 920 Euro jährlich vermindert sich das Arbeitsentgelt rechnerisch dann um 76,66 Euro monatlich, soweit es um die Frage der Familienversicherung geht. Geringfügige Überschreitungen durch andere Einkommensarten können damit ausgeglichen werden.
Wenn Sie nicht in der familienversicherung bleiben und sich auch nicht in einer Hauptbeschäftigung, als Arbeitsloser, Rentner oder Student krankenversichert ist, Müssen Sie sich nach der Möglichkeit zur freiwilligen Versicherung erkundigen. Das kostet allerdings je nach Kasse etwa 120 Euro monatlich (einschließlich Pflegeversicherung).
Anspruch auf Krankengeld haben Sie für den 400-Euro-Job allerdings nicht. Wenn Sie also länger als sechs Wochen arbeitsunfähig ist, haben Sie keinen Einkommensersatz Ausnahme: Bei einem Arbeitsunfall greift die Unfallversicherung.
Die Arbeitsagentur übernimmt bei Arbeitslosen die Krankenversicherung. Als Arbeitsloser gilt man so lange bis man nicht mehr als 15 Stunden in der Woche arbeitet.
Wenn ein Arbeitsloser nun einen Minijob für 400 Euro im Monat annimmt, ist er über diesen ja logischerweise nicht kranken- und rentenversichert ist.
In diesem Fall übernimmt die Bundesagentur für Arbeit die Beiträge zur Krankenversicherung auch weiterhin. Das geschieht aber immer nur so lange bis der Betreffende nicht mehr als 15 Stunden in der Woche arbeitet.
Wird diese 15-Stunden-Grenze in der Woche überschritten, gilt der Minijobber nicht mehr als Arbeitslos – und die Arbeitsagentur übernimmt die Kranken- und Rentenversicherung nicht mehr. Eventuell bietet sich dann die Möglichkeit, ergänzendes Arbeitslosengeld zu beantragen.
Es gibt auch noch einen weiteren Manko: Der Verdienst aus dem Minijob wird in jedem Fall auf das Arbeitslosengeld angerechnet.
Bei Minijobs können Sie nun in der Rentenversicherung auf die Versicherungsfreiheit verzichten. In diesem Falle werden dem Arbeitnehmer Aufstockungsbeiträge von seinem Verdienst abgezogen. Arbeitgeber führen für eine geringfügig entlohnte Beschäftigung Pauschalbeträge zur Krankenversicherung, Rentenversicherung und Steuer ab.
Mit dem Mini-Job-Rechner der Minijob-Zentrale können Sie errechnen, wie viel Arbeitnehmer bei einem Mini-Job netto ausgezahlt bekommen bzw. wie hoch die Aufwendungen für den Arbeitgeber sind.
Bei diesen Beschäftigungsverhältnissen trägt allein der Arbeitgeber die pauschalen Renten- und Krankenversicherungsbeiträge.
An die Rentenversicherung fließen dabei 15 Prozent. Deshalb zählen Mini-Jobber erst einmal nicht zum Kreis der Förderberechtigten, die riestern können. Doch jeder weiß: private Altersvorsorge tut Not und je früher desto besser. Aus diesem Grund bietet der Gesetzgeber auch Mini-Jobbern die Möglichkeit doch von der staatlich geförderten Riester-Rente zu profitieren.
Mini-Jobber können auf ihre Versicherungsfreiheit verzichten: In diesem Fall stocken sie freiwillig den Beitrag zur Rentenversicherung auf den aktuellen Beitragssatz von 19,9 Prozent auf. Jetzt können sie eine Riester-Rente abschließen und ihren Vertrag vom Staat mit 154 Euro jährlich fördern lassen.
Damit das Geld fließt, muss man vier Prozent seines sozialversicherungspflichtigen Jahreseinkommens abzüglich der Zulagen auf die hohe Kante legen. Für Studenten mit Minijob heißt das, sie zahlen den monatlichen Mindestbeitrag von fünf Euro. – Außerdem erhalten junge Leute unter 25 Jahren seit Anfang 2008 einen einmaligen Berufseinsteiger-Bonus in Höhe von 200 Euro.
Wichtig für Studenten ist die Flexibilität beim Riestern: Ein Vertrag passt sich den jeweiligen Lebensumständen an, so lässt sich die Höhe der Beiträge jederzeit verändern. Selbst einem Aussetzen der Zahlungen steht nichts entgegen. – Langfristig gesehen, profitiert ein Riester-Sparer vom Zinseszins-Effekt natürlich am meisten, je länger der Vertrag läuft.
Gerade Studenten brauchen viel Zeit, bevor sie ihre Ausbildung abgeschlossen haben. Durch die Aufstockung können sie früher beginnen, vollwertige Versicherungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung zu erwerben. Und der Faktor Zeit ist wichtig: Denn die volle Rente erhält nur, wer entweder bis 67 Jahren arbeitet oder 45 Jahre lang in die Rentenversicherung einzahlt. Wer früher in Rente geht, muss Abschläge hinnehmen: 0,3 Prozent pro Monat.
Und noch etwas spricht für die Aufstockung der Beiträge: Es entsteht ein Anspruch auf Erwerbsminderungsrente. Im Falle eines Unfalls greift die gesetzliche Erwerbsminderungsgrenze bei Berufsanfängern zwar sofort. Anders sieht es aber bei Erwerbsminderung durch Krankheit aus: Erst wenn ein Berufseinsteiger fünf Jahre lang Beiträge einbezahlt hat, hat er Anspruch auf eine Rentenzahlung. Somit gilt hier – genau wie beim Riestern – je früher desto besser.
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Simone Janson ist Verlegerin, Beraterin und eine der 10 wichtigsten deutschen Bloggerinnen laut Blogger-Relevanz-Index. Sie ist außerdem Leiterin des Instituts Berufebilder Yourweb, mit dem sie Geld für nachhaltige Projekte stiftet. Laut ZEIT gehört ihr als Marke eingetragenes Blog Best of HR – Berufebilder.de® zu den wichtigsten Blogs für Karriere, Berufs- und Arbeitswelt. Mehr zu ihr im Werdegang. Alle Texte von Simone Janson.
Hi,
I would like to know one still can stay in the family insurance when he/she gets a mini job in 2022. Because starting in 2022 mini jobs will also be subjected to insurance .
Thanks,
Thanks for your comment, unfortunately we are prohibited by law from giving legal advice in individual situations. Just ask at Deutsche Rentenversicherung oder Minijob-Zentrale.
Super Seite, ich bin wirklich immer gerne hier.
Danke für den Hinweis.
Guten Tag.Ich bekomme jezt 1050eu netto lohn. Wie viel Geld kann ich verdienen extra?Ich brauche noch geld aber ich will nicht viel steuer zurück zahlen.Danke
Hallo Adam,
ich darf leider aufgrund des Rechtsdienstleistungsgesetzes weder Rechts- noch Steuerfragen beantworten.
Nutzen Sie doch einfach den im Text unten verlinkten Minijob-Rechner.
Gruß
Simone Janson
Guten Tag Frau Jansen,
gern hätte ich den Mini-Job-Rechner-link genutzt. Stelle jedoch fest, dass die Verklinkung nicht funktioniert.
Ich bin selbständig und habe mich auf einen Minijob beworben. Da es sich aus meiner Sicht nicht rentiert für 3 Stunden im Monat zu einem Std.Lohn von 12€ zur der Firma zu fahren, habe ich dieser Firma angeboten, auf Rechnung dort zu arbeiten. Jetzt suche ich im Netz nach einem ‘Rechner’ der die anteiligen Arbeitgeber LSt, KV, RV und auch den anteiligen Urlaub, der den Minijobbern ja zusteht, mit berücksichtigt und was noch so alles rechnerisch zu berücksichtigen ist, suche ich auch noch. Letztendlich möchte ich die Summe ermitteln, die ein AG bei einem Stundenlohn von br/ne. 12€ aufbringen muss.
Falls Sie für mich und zurkünftige Leser / Interessierte Tipps haben: Gern.
MfG, C.Thum
Hallo Frau Thum,
danke für den Hinweis – ich habe den Link nun aktualisiert, Sie können den Minijob-Rechner nutzen.
S. Janson
Hallo Illias,
das Thema ist so speziell, dass ich dazu einen neuen Beitrag geschrieben habe:
Leider darf ich in Einzelfällen keine detailliertere Beratung geben, weil ich sonst gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz verstoßen würde.
Danke!
hallo frau janson,
ich bin student und arbeite nebenbei auf 400 euro. beziehe kein bafög oder sonstige leistungen.
mich würde interessieren,ob es stimmt,dass man auch mal mehr als 400 und auch mehr als 800€ verdienen darf?! dabei sollte man nur beachten, dass man am ende des jahres nicht über 4800€ kommt.
ich werde diesen monat wahrscheinlich mehr als 800 verdienen. Ich hoffe ich muss nicht zu viel abgeben ;) wenn die o.g. info nicht stimmen sollte!
lg
Hallo Herr Lindner, danke für die ausführliche Ergänzung, auf die ich nochmals in einem gesonderten Post verweisen werde. Offenbar ist die Situation bei Rentnern etwas anders als bei “normalen” 400-Euro-Jobbern. Das wusste ich nicht. Danke!
Simone Janson
Sehr geehrte Frau Janson,
noch einmal wg. 400.- € Jobs als Rentner. Das Gehalt welches der Rentner also 4800.- € Jährlich
erhält, muß seiner Krankenkasse gemeldet werden. Dadurch steigt der Beitrag
zur Pflegeversicherung, die der Rentner ja ALLEINE bezahlen muß.
Ein Rentner, der das 65. Lebensjahr vollendet hat, darf soviel hinzuverdienen wie er möchte. Hat er mehr als 400.- € monatl. fällt er in die sogen. “Gleitzone” und wird wieder voll Steuer und versicherungspflichtig. Bei mir war das so: der Zuschuß zur freiw. Krankenkasse fiel weg,( war als Angestellter freiw. in der GKV) und ich zahlte von dem Gehalt (442.-€ brutto) Lohnsteuer, Kranken Renten und Pflegeversicherung. Wird von den GROSS Discountern so gemacht, da es billiger kommt als der reine 400.-€ Job.
Ausbezahlt bekam ich dann~ 380.- Davon abziehen musste ich noch 130.-€
den Zuschuß zur freiw. Krankenkasse. ( der ja entfiel)
Die deutsche Rentenvers. BUND (früher BfA) schreibt: Die Beiträge die der Arbeitgeber zahlt wirken sich nicht mehr beim Versicherten aus, weil er ja
schon Rente bekommt. Sofern vom Arbeitgeber Beiträge zu zahlen sind fallen diese der Versichertengemeischaft zu.
Die enstpr. Gehaltsabrechnung Schreiben der BfA liegen mir vor.
Wenn mir Postadresse vorliegt kann ich Ihnen diese in Kopie zur Verfügung stellen.
M.f.G. Hans Lindner
Hallo Frau Jansen, es fallen doch für den AN Mehrkosten an. + Pflegevers.
Der AG zahlt in die Knappschaft, wovon der AN NICHTS hat.
Dieses Geld geht in das “Solidarsystem” D.h. für meine Begriffe an jene die aus dem System Leistungen erhalten und selbst KEINE Beiträge leisten.
Ca. 7.3. Mio Mini Jobber gibt es. Multiplizieren Sie das mit ~ 130 €.
Wie mag man diese staatl. Machenschaften bezeichnen??
M.f.G. Hans Lindner
Danke für die Info. Haben Sie dazu genauere Informationen? Dann mache ich gerne ein Update.
Sehr geehrte Frau Janson,
mich beschäftigt eine Frage zu der ich Leider keine Antwort finden kann..
ich habe ein Hauptjob mit 30 Std./Wo. und verdine 1600,- € Brutto, dann noch zusätzlich ein Monijob wo ich 100,- € verdiene und ab Juli noch eine Geringfügige Beschäftigung wo ich variabel bis zu 300,- € je Monat verdienen kann.(Gesamt bis 400,-€ bei beiden Minijobs)Alle Jobs sind Natürlich angemeldet. Mich wurde Interessieren ob bei dem zweiten Minijob mein Hauptarbeitsgeber Höhere Sozialabgaben für mich tätigen muss. (Ich habe Steuerklasse III )
Vielen Dank für Ihr Antwort und Viele Grüße
Agnes Krause
Liebe Frau Krause,
es gibt hier eine ganze Artikelserie, in der steht, worauf Sie bei Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung achten müssen:
https://berufebilder.deserie/berufsunfaehigkeitsversicherung/
Und hier gibt es kostenlos mein E-Book zum kostenlosen Download.
Eine Empfehlung kann und darf ich leider nicht aussprechen. Ich bitte um Verständnis.
Liebe Frau Müller, wieso bleibt nichts übrig? Die Minijobs wurden doch gerade dafür geschaffen, dass was übrig bleibt…
Ich finde es Traurig, dass man 365€ Jobs machen kann, aber man kriegt am Ende nichts raus.
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