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Von Kerstin Heydecker (Mehr) • Zuletzt aktualisiert am 18.04.2024 • Zuerst veröffentlicht am 24.02.2016 • Bisher 6846 Leser, 2346 Social-Media-Shares Likes & Reviews (5/5) • Kommentare lesen & schreiben
Bildungsurlaub oder Bildungsprämie? Bildungs- oder Qualifizierungsscheck? Welches Angebot ist das Richtige für Sie? Und welche Fördermöglichkeiten gibt es für eine Sprachreise ins Ausland? Antworten auf Ihre wichtigsten Fragen finden Sie hier.
Sehr gute Fremdsprachenkenntnisse sind heutzutage das A und O in der Arbeitswelt und die Basis für eine erfolgreiche Karriere. Durch einen Sprachkurs im Ausland können Sie nicht nur eine neue Sprache erlernen oder vorhandene Sprachkenntnisse verbessern, sondern im direkten Austausch mit den Einheimischen auch intensiv in die Kultur und die Besonderheiten des Landes selbst eintauchen.
Vielfach ist gar nicht bekannt, dass es zahlreiche Förderungsmöglichkeiten von Bund und Ländern gibt – wenn Sie diese sinnvoll nutzen, müssen Sie für eine Sprachreise also gar nicht so tief in die Tasche greifen, wie Sie vielleicht denken. Die folgende FAQ-Liste beantwortet Ihnen die wichtigsten Fragen zum Thema:
Bildungsurlaub kann nicht in allen Bundesländern beantragt werden. Die gesetzlichen Regelungen für die Beantragung weichen von Bundesland zu Bundesland stark voneinander ab. Momentan gibt es Bildungsurlaub in folgenden Bundesländern:
In NRW werden nur Sprachkurse innerhalb von 500 km von der Landesgrenze aus als Bildungsurlaub anerkannt – weiter entfernte Sprachreiseziele in USA oder Südamerika scheiden hier also aus.
Wenn Ihre Sprachreise von Ihrem Arbeitgeber als Bildungsurlaub anerkannt wird, bekommen Sie dafür i. d. R. 5 zusätzliche Tage bezahlten Urlaub pro Kalenderjahr. Sind Sie unter 25, dann können Sie in manchen Bundesländern sogar in den Genuss von 10 bezahlten Urlaubstagen für Bildungsurlaub kommen.
Der Sprachkurs sollte i. d. R. mindestens 30 Unterrichtsstunden pro Woche umfassen. Da ein einwöchiger Sprachkurs im Ausland kaum ausreicht, um gute Lernfortschritte zu machen, ist es empfehlenswert noch mindestens eine weitere Woche eigenen Urlaub anzuhängen.
Anspruch hat grundsätzlich jeder Arbeitnehmer ab 25 Jahren, der mindestens 6 Monate im Unternehmen beschäftigt ist. Voraussetzung: Sie bringen Ihrem Unternehmen durch die Verbesserung Ihrer Sprachkenntnisse einen Mehrwert und sind im Anschluss besser oder vielfältiger einsetzbar.
Falls Sie keinen Bildungsurlaub beantragen können oder für Ihren schon beantragten Bildungsurlaub einen Zuschuss beantragen möchten, sollten Sie prüfen, ob Sie durch die Förderungsmöglichkeiten von Bund und Land einen Zuschuss zu den Sprachkurs-Kosten beantragen können.
Die Bildungsprämie wird bundesweit, unabhängig vom Bundesland, gewährt. In diesem Zusammenhang unterscheidet man zwischen dem Prämiengutschein und dem Spargutschein (auch Weiterbildungssparen genannt).
Über die Bildungsprämie hinaus können Sie mit einem Spargutschein, dem so genannten Weiterbildungssparen, sogar einen etwas teureren oder Langzeit-Sprachkurs finanzieren.
Über die o. g. Bildungsprämie hinaus, gibt es in jedem Bundesland noch einmal verschiedene Fördermöglichkeiten. Die Bildungsschecks in NRW, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern und die Quali(fizierungs)schecks in Hessen und Rheinland-Pfalz gehören in diesem Rahmen zu den bekanntesten.
Eine Vereinheitlichung ist nicht möglich, da der Umfang der Förderung, die Anforderungen und die spezifischen gesetzlichen Richtlinien von jedem Bundesland individuell festgelegt wird. Überall erhält man einen Zuschuss zu den reinen Sprachkurskosten.
Der Bildungsscheck in NRW soll z. B. besonders geringqualifizierte oder weiterbildungsferne Beschäftigte aus Betrieben mit weniger als 250 Mitarbeitern unterstützen, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen sich auf max. 30.000 € beläuft (bei Ehepartnern max. 60.000,- €), unterstützen.
Man kann man einen Bildungsscheck nutzen, wenn die letzte berufliche Weiterbildung zwei Jahre oder mehr zurückliegt und bekommt 50 % der reinen Sprachkurskosten (max. 500 €) ersetzt.
Beim QualiScheck in Rheinland-Pfalz können Sie max. 500 € pro Kalenderjahr für einen Sprachkurs als Zuschuss erhalten. Der QualiScheck kann von Personen mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von mehr als 20.000 € (40.000 € bei Ehepartnern) in Anspruch genommen werden.
Liegt Ihr Jahreseinkommen unter 20.000 € (40.000 € bei Ehepartnern), können Sie den QualiScheck nutzen, wenn die Kosten des reinen Sprachkurses über als 1000 € liegen.
Es ist übrigens nicht möglich, verschiedene Förderungsmöglichkeiten miteinander zu kombinieren, z. B. Bildungsprämie UND Qualischeck. Eine Doppelförderung wird auf diese Weise ausgeschlossen.
Wenn Sie einen Gesamtüberblick über alle Förderungsmöglichkeiten gewinnen wollen, die regional, überregional, landesweit oder sogar EU-weit angeboten werden, dann erhalten Sie ausführliche Info in dieser Förderdatenbank.
Bei renommierten Sprachreiseanbietern wie Linguland Sprachreisen berät Sie ein internationales Expertenteam im Kundenservice kompetent, transparent und umfassend, welche Sprachschule in welchem Land für einen Bildungsurlaub für Ihr Bundesland infrage kommt.
Sie erhalten dort die nötige Hintergrundinformationen über alle Fördermöglichkeiten, die Sie in Ihrem speziellen Fall in Anspruch nehmen können sowie Hilfe bei der Antragstellung. So sind Sie in den besten Händen, damit Ihr Sprachkurs im Ausland nicht nur ein unvergessliches, sondern auch gut finanzierbares Erlebnis wird!
Diesen Text als PDF erwerben (nur zur eigenen Nutzung ohne Weitergabe gemäß AGB): Bitte schicken Sie uns nach dem Kauf eine eMail mit gewünschten Titel an support@berufebilder.de, wir schicken das PDF dann umgehend zu. Sie können auch Text-Reihen erwerben.
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Kerstin Heydecker ist Mitarbeiterin bei Linguland Sprachreisen. Alle Texte von Kerstin Heydecker.
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