Mehr Erfolgserlebnisse?
Shop & Newsletter bieten sie Ihnen:
Beruflicher wie persönlicher Erfolg durch 12 Informations-Säulen sowie gratis Bonus-Tools von einem staatlich geförderten Verlag, beteiligt an EU-Programmen, engagiert für Klimaschutz und nachhaltiges Wohnen, ausgezeichnet mit dem Global Business Award als Publisher of the Year: Bücher, Magazine, Daten-Analyse. Print- und Onlinepublikationen sowie neuste Technik gehen dabei Hand in Hand – mit über 20 Jahren Erfahrung, Partnern wie dem Bundesbildungsministerium, Kunden wie Samsung, DELL, Telekom oder Hochschulen. Dahinter steht Simone Janson, referenziert in ARD, FAZ, ZEIT, WELT, Wikipedia.
Offenlegung & Urheberrechte: Bildmaterial selbst erstellt von Verlag Best of HR – Berufebilder.de®.
Von Simone Janson (Mehr) • Zuletzt aktualisiert am 26.09.2008 • Zuerst veröffentlicht am 26.09.2008 • Bisher 21314 Leser, 2683 Social-Media-Shares Likes & Reviews (5/5) • Kommentare lesen & schreiben
Grundsätzlich hat das Jobben während des Studiums keine Auswirkungen auf die studentische Kranken- und Rentenversicherung, wenn Sie unterhalb bestimmter Stundenzahlen bleiben. Der Krankenversicherung ist es dabei egal, wie viel Sie verdienen, so lang Sie genug Zeit haben, sich auf Ihr Studium zu konzentrieren – dann gelten Sie als ordentlicher Student.
Beim Jobben während des Semesters entscheiden der Verdienst oder der zeitliche Umfang darüber, ob Beiträge zur regulären Krankenversicherung für Arbeitnehmer fällig sind oder nicht. Im Folgenden sind alle denkbaren Möglichkeiten aufgeführt:
Egal, wie viel Geld Sie verdienen und wie viele Stunden Sie arbeiten, Sie sind, abgesehen natürlich von der studentischen Krankenversicherung, in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung versicherungsfrei und brauchen keine Beiträge zu zahlen, wenn der Job auf die vorlesungsfreie Zeit befristet ist.
Bei der Rentenversicherung sieht es etwas anders aus. Hier gilt die Ausnahme, dass Sie nicht mehr als monatlich 400,- Euro verdienen dürfen. Dann gilt o.g. Regelung für geringfügig Beschäftigte.
Für Praktika, die in Studien- oder Prüfungsordnungen vorgeschrieben sind, gibt es Sonderregelungen. Wer hingegen, wie die meisten, ein freiwilliges Praktikum ableistet, ist versicherungsfrei in der Rentenversicherung, und zwar unabhängig von der Höhe der Praktikumsvergütung. Hingegen bleibt er zum Studententarif krankenversichert (bzw. in der Familienversicherung), sofern für das Praktikum kein Entgelt gezahlt wird.
Bei Vollzeitpraktika während der Vorlesungszeit, die nicht vorgeschrieben sind, erlischt die studentische Krankenversicherung auch, wenn nichts gezahlt wird – dann wird ja nicht studiert! Dann gilt man steuer- und sozialversicherungsrechtlich als ganz normale Arbeitnehmer. Sofern eine Praktikumsvergütung vereinbart ist, muss der Arbeitgeber Sie beim Finanzamt melden und Lohnsteuer abführen, und bei der Krankenkasse Sozialversicherungsbeiträge abführen, Je nachdem wie hoch die Vergütung ist, greifen gegebenenfalls die Sonderregeln für Minijobs.
Arbeitszeit | Entgelt | Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung | Rentenversicherung |
unter 20 Stunden wöchentlich | bis 400 Euro monatlich | versicherungsfrei | versicherungsfrei |
unter 20 Stunden wöchentlich | ab 400,01 Euro | versicherungsfrei | versicherungspflichtig (reduzierte Beiträge) |
unter 20 Stunden wöchentlich | über 800 Euro monatlich | versicherungsfrei | versicherungspflichtig |
über 20 Stunden wöchentlich | unter 800 Euro monatlich | versicherungspflichtig (reduzierte Beiträge) | versicherungspflichtig (reduzierte Beiträge) |
über 20 Stunden wöchentlich | über 800 Euro monatlich | versicherungspflichtig | versicherungspflichtig |
Diesen Text als PDF erwerben (nur zur eigenen Nutzung ohne Weitergabe gemäß AGB): Bitte schicken Sie uns nach dem Kauf eine eMail mit gewünschten Titel an support@berufebilder.de, wir schicken das PDF dann umgehend zu. Sie können auch Text-Reihen erwerben.
4,99€Kaufen
Egal ob es um das Erreichen von Zielen, die persönliche Entwicklung oder berufliche Fragen geht: Mit dem individuellen Beratungstool, ds Buchkäufer 6 Monate lang kostenlos nutzen können, erhalten Sie einen kompetenten Begleiter, der Ihnen 24/7 interaktiv zur Verfügung steht. Für komplexere Themen bieten wir spezielle Service-Leistungen.
19,99€ / pro Monat Buchen
Bis zu 30 Lektionen mit je 4 Lernaufgaben + Abschlusslektion als PDF-Download. Bitte schicken Sie uns nach dem Kauf eine eMail mit gewünschten Titel an support@berufebilder.de. Alternativ stellen wir gerne Ihren Kurs für Sie zusammen oder bieten Ihnen einen persönlichen regelmäßigen eMail-Kurs – alle weiteren Informationen!
29,99€Kaufen
Falls unser Shop Ihnen nicht Ihr Wunschthema bietet: Wir stellen gerne ein Buch nach Ihren Wünschen zusammen und liefern in einem Format Ihrer Wahl. Bitte schreiben Sie uns nach dem Kauf unter support@berufebilder.de
79,99€Kaufen
Simone Janson ist Verlegerin, Beraterin und eine der 10 wichtigsten deutschen Bloggerinnen laut Blogger-Relevanz-Index. Sie ist außerdem Leiterin des Instituts Berufebilder Yourweb, mit dem sie Geld für nachhaltige Projekte stiftet. Laut ZEIT gehört ihr als Marke eingetragenes Blog Best of HR – Berufebilder.de® zu den wichtigsten Blogs für Karriere, Berufs- und Arbeitswelt. Mehr zu ihr im Werdegang. Alle Texte von Simone Janson.
Also ich werde immer noch nicht ganz schlau daraus. Ich studiere und habe nebenbei nun eine Stelle bei der ich maximal 20 Std. in der Woche arbeite und 800€ brutto verdiene. Nun hat mein Arbeitgeber die AOK benachrichtigt, und die schrieben mir ich müsse mich nun für knapp 86€/Monat selber krankenversichern. Bevor ich das jetzt abschliesse wollte ich mich genauer informieren, klar das die AOK mir sagt ich müsse das so abschliessen. Ich habe nun aber öfter gelesen, dass ich nicht versicherungspflichtig in der Krankenkasse bin, wenn ich hauptberuflich weiter Student bin, sprich maximal 20 Std. die Woche arbeite. Kann mir da jemand weiterhelfen?
Hallo Herr Enns, dann sollte eigentlich Punkt 1 o. 2 greifen. Leider dürfen wir im Einzelfall keine Rechtsberatung geben. Vielleicht gibt es hier bei Ihrem Studentenwerk eine Beratungsstelle, die Ihnen weiterhilft.
Eine kleine Anmerkungbe unter 20 Std pro Woche gearbeitet und zwischen 400 und 800 Euro verdinet. Konnte mich aber von der Rentenversicherung befreien lassen. Ansonsten aber ein sehr schöner Artikel mit Informationen, die ich „damals“ lange gesucht habe.
Danke für den Hinweis. Genau das steht ja auch oben im Text.
Hallo Jenna,
das steht eigentlich alles im Text: Es hängt vor allem davon ab, ob das Praktikum vorgeschrieben ist oder nicht. Wenn nicht, wird es wie ein Vollzeitjob gewertet und die studentische Krankenversicherung sowie die Rentenversicherungsfreiheit fallen weg. Daher bitte Fragen immer präzise stellen!
Hallo :)
Ich bin im 6. Semester meines Studiums und habe im nächsten Semester neben einem Seminar noch vor, ein 6 monatiges Praktikum zu machen. Dieses wird mit 800 Euro vergütet (38 Stunden/Woche). Ich bin bereits in einer Studentenversicherung, muss ich noch irgendwas anderes beachten? Vielen Dank!
Frage von Beamtenkind, beihilfeberechtigt: Als Student 20 Wochenstunden arbeiten #Bildung
Hallo Stefanie,
zum Thema Jobben und Krankenversicherung während des Studiums hilft der oben stehende Text weiter!
Simone Janson
Meine Tochter ist als Beamtenkind seit Geburt beihilfeberechtigt.
Sie ist Studentin und will bis Studienende (wird im März 2012 exmatrikuliert) an 20 Stunden in der Woche für ca. 1.000 Euro netto arbeiten.
Frage: Kann sie weiterhin über die Beihilfe krankenversichert bleiben, damit sie bis Studienende die private Krankenversicherung weiter nutzen kann?
Danke
Stefanie
wenn ich ein Mann einstelle auf 400 € basis ab wann wirklich ist der Krankenversichert?
A ab 401 €
B ab 410 €
Hallo Hanni,
danke für den Hinweis. Ich nehme an, dass sie noch unter 25 und damit in der Familienversicherung sind. Dann ist es tatsächlich so wie Sie sagen, bzw. wenn Sie keinen Minijob haben, dürfen Sie sogar nur 365 Euro monatlich verdienen. Näheres dazu hier:
Der Beitrag oben gilt aber für Leute, die bereits in der studentischen Krankenversicherung sind. Wenn die oben genannten Grenzen überschritten werden, bedeutet das, das man aus der vergleichsweise günstigen studentischen Krankenversicherung rausfällt. Überdies richtet sich die ganze Artikelserie, wie neben dem Beitrag rechts angezeigt wird, an Leute, die ein Aufbaustudium planen.
Ich geben zu, dass der Ausdruck versicherungsfrei für studentische Krankenversicherung da etwas missverständlich ist – ist aber ein Fachbegriff. Ich habe jetzt etwas ergänzt, um das etwas klarer zu machen.
Gruß
Simone Janson
das stimmt so nicht, der krankenversicherung ist es egal wie viele stunden man arbeitet, sobald man mehr als 400 euro (4800 euro im jahr) verdient, muss man sich studentisch versichern.
Hallo Lucas,
danke für Ihre Frage. Aufgrund des Rechtsdienstleistungsgesetzes darf ich leider keine Rechtsfragen im Einzelfall beantworten.
Aber finden Sie die Antwort auf Ihre Frage nicht gleich zu Anfang des Artikels?
Gruß
Simone Janson
Ich bin 27 Jahre alt und Vollzeitstudent (ca. 30 SWS) . Neben meinem Studium bin ich nebenberuflich selbständig tätig, dafür wende ich pro Woche etwa 7 Stunden auf. Durch die Nebentätigkeit habe ich pro Monat Einkünfte von durchschnittlich etwa 200 Euro.
Kann ich mich trotzdem als Student krankenversichern lassen?
Vielen Dank für die Information.
Schreiben Sie einen Kommentar