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Offenlegung & Urheberrechte: Bildmaterial erstellt im Rahmen einer kostenlosen Kooperation mit Shutterstock.
Von Simone Janson (Mehr) • Zuletzt aktualisiert am 13.08.2006 • Zuerst veröffentlicht am 13.08.2006 • Bisher 4389 Leser, 1675 Social-Media-Shares Likes & Reviews (5/5) • Kommentare lesen & schreiben
Als Maßstab dafür, wie viel BAföG Sie bekommen, gelten die Bedarfssätze. Das sind die Höchstbeträge die Sie bekommen können. Entscheiden dafür, wie hoch das BAföG tatsächlich ist, ist aber, wie viel von Ihren Einkünften aus Ferien- oder Nebenjobs von diesen Bedarfssätzen abgezogen wird. Und dafür wiederum ist entscheidend, wie hoch die Freibeträge sind.
Unterteilt sind diese Bedarfssätze nach Ausbildungsart. Schüler bekommen dabei weniger als Studenten. Aber vorsicht: Von diesen Bedarfsätzen geht alles ab, was Sie oder Ihre Eltern an Einkommen oder Sie als Vermögen haben, das über bestimmte Freibeträge hinausgeht.
Wie das genau angerechnet wird, dafür gelten bestimmte Regelungen, die weiter unten erläutert werden. Wie sehen also nun die Bedarfssätze für die einzelnen Gruppen aus?
Schüler bekommen, je nach Schulart monatlich folgenden Bedarf:
Soweit Mietkosten für Unterkunft und Nebenkosten nachweislich einen Betrag von 57 Euro übersteigen, erhöht sich der Bedarf nach Absatz 2 um bis zu monatlich 72 Euro. Bei einer Ausbildung im Ausland wird Schülern von Gymnasien und von Berufsfachschulen innerhalb eines Schuljahres für zwei Hin- und Rückfahrten ein Reisekostenzuschlag geleistet. Der Reisekostenzuschlag beträgt jeweils 250 Euro bei einer Reise innerhalb Europas, sonst jeweils 500 Euro.
Aber Achtung:
Ein Auszubildender wohnt auch dann bei seinen Eltern, wenn der von ihm bewohnte Raum im Eigentum der Eltern steht.
Studierende können monatlich maximal erhalten:
Diese Summen erhöhen sich jeweils um Zuschüsse zur Unterkunft, wenn der Auszubildende bei seinen Eltern wohnt, um monatlich 48 Euro, wenn er nicht bei seinen Eltern wohnt, um monatlich 146 Euro. Wenn die Mietkosten nachweislich höher sind, können Sie noch einem einen Zuschuss bist maximal 72 Euro erhalten. Auch wenn das Studium im Ausland stattfindet, sind Zuschüsse möglich.
Leider können Sie den BAföG-Antrag erst stellen, wenn Sie das Studium schon begonnen haben. Das ist dann ein Nachteil, wenn Sie die Aufnahme eines weiteren Studienabschnitts abhängig davon abhängig machen, ob Sie BAföG bekommen oder nicht.
Aber Sie müssen nicht im Dunkeln tappen: Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie BAföG überhaupt bekommen können, sollten Sie noch vor Beginn der des Studiums Antrag auf einen Vorabentscheid nach BAföG 46,5 Satz 1 Nr. 2 stellen.
Dieser klärt, ob Ihre Ausbildung dem Grunde nach überhaupt förderungsfähig ist. Einen Vorabentscheid können Sie dabei für jede BAföG-Förderung beantragen: Nach der Rechtsprechung ermöglicht BAföG § 46,5 Satz 1 Nr. 2 BAföG im Wege einer entsprechenden Anwendung eine Vorabentscheid auch für den Fall, in dem es nicht um eine weitere Ausbildung nach BAföG § 7,2 BAföG, sondern um eine zusätzliche Ausbildung im Rahmen des Grundanspruchs nach BAföG § 7,1 geht (BVerwG, Urteil vom 23.02.1994, Az. 11 C 55.92).
Örtlich und sachlich zuständig für die Vorabentscheid ist das Amt, das nach Aufnahme der Ausbildung über den Antrag auf Ausbildungsförderung zu entscheiden hat. Unterliegt die angegebene Fachrichtung der Zulassung in einem zentralen oder regionalen Vergabeverfahren und kann die Ausbildungsstätte nicht bestimmt bezeichnet werden, so richtet sich die Zuständigkeit des Amtes nach der Angabe des Auszubildenden über die erste Studienortpräferenz.
Im Falle einer positiven Entscheidung erlangt der Auszubildende eine gesicherte Rechtsposition, da die Entscheidung für den gesamten Ausbildungsabschnitt gilt. Art und Höhe der Leistung sind nicht Gegenstand der Vorabentscheid. Hierüber kann erst bei Aufnahme der Ausbildung entschieden werden. Das Amt ist nicht mehr an die Entscheidung gebunden, wenn der Auszubildende die Ausbildung nicht binnen eines Jahres nach Antragstellung beginnt.
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Simone Janson ist Verlegerin, Beraterin und eine der 10 wichtigsten deutschen Bloggerinnen laut Blogger-Relevanz-Index. Sie ist außerdem Leiterin des Instituts Berufebilder Yourweb, mit dem sie Geld für nachhaltige Projekte stiftet. Laut ZEIT gehört ihr als Marke eingetragenes Blog Best of HR – Berufebilder.de® zu den wichtigsten Blogs für Karriere, Berufs- und Arbeitswelt. Mehr zu ihr im Werdegang. Alle Texte von Simone Janson.
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