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Von Simone Janson (Mehr) • Zuletzt aktualisiert am 30.11.2009 • Zuerst veröffentlicht am 30.11.2009 • Bisher 12485 Leser, 6755 Social-Media-Shares Likes & Reviews (5/5) • Kommentare lesen & schreiben
Die Krankenversicherung bei Minijobs, den so genannten 400-Euro-Jobs wird, anders als bei einem normalen Job, nicht zum Teil vom Arbeitnehmer übernommen. Welche Möglichkeiten hat ein Minijobber, sich zu versichern?
Kürzlich ist im Forum die Frage aufgetaucht, ob denn nun der Verdienst bei Minijobs für das ganze Jahr oder monatlich berechnet wird. Da das Thema etwas komplizierter ist, habe zum Thema Einkommenzgrenze bei Minijobs einen eigenen Blogpost verfasst.
Nur über seinen Minijobb kann man sich nicht krankenversichern. Man braucht immer noch einen versicherungspflichtigen Hauptjob als Arbeitnehmer oder Selbständiger. Oder man ist in der Familienversicherung mitversichert!
Neben einem versicherungspflichtigen Job über 400-Euro ist ein einziger 400 Euro Job möglich, der in diesem Fall vom Arbeitgeber weiterhin pauschal abgerechnet werden kann.
Werden jedoch mehrere Minijobs neben einer Hauptbeschäftigung ausgeübt, werden alle mit der Hauptbeschäftigung zusammengerechnet. Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlen dann alle Abgaben, die auch bei einem „normalen” Arbeitsverhältnis anfallen. Ist die Gesamtsumme der gezahlten Entlohnung nicht höher als 800 Euro, gilt die Midijob-Regelung – siehe unten.
Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zahlen keinerlei Abgaben. Die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber zahlen 25 Prozent Pauschalabgaben, bei Minijobs in Privathaushalten sogar nur 12 Prozent. Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen haben gegenüber ihren geringfügig Beschäftigten die gleichen arbeitsrechtlichen Verpflichtungen wie gegenüber den anderen Beschäftigten.
Das betrifft beispielsweise die Entgeltfortzahlung, den bezahlten Erholungsurlaub sowie die Lohnfortzahlung am Feiertag. Die Pauschalabgaben für Minijobs werden nur noch an eine zentrale Stelle – die Minijob-Zentrale in Essen – gezahlt.
Es ist möglich, mehrere Minijobs gleichzeitig auszuüben, jedoch nicht bei demselben Arbeitgeber. Die Verdienste aus allen Beschäftigungen werden zusammengerechnet. Sie dürfen aber nicht über 400 Euro liegen.
Sobald die Grenze überschritten ist, werden Sozialversicherungsbeiträge für den gesamten Verdienst fällig und man fällt z.B. aus der studentischen Krankenversicherung heraus. Wenn jemand zwei Minijobs ausübt, bietet sich ggf. die Möglichkeit, einen durch eine geringfügige Erhöhung des Lohns auf 401 Euro oder mehr zum Midijob (siehe unten) zu machen.
Wenn eine selbständige Tätigkeit als Minjob, also mit einem Verdienst bis 400 Euro, ausgeübt wird, ist diese versicherungsfrei. Wer selbständig mehr als 400 Euro verdient, muss sich freiwillig krankenversichern.
Wer einen oder mehrere Minijobs neben der selbständigen Tätikeit ausübt, muss die gleichen Regelungen wie bei Minijobs neben einer Hauptbeschäftigung (siehe oben unter 3.) beachten. Wenn eine selbständige und nicht-selbständige Tätigkeit mit jeweils 400 Euro nebeneinander ausgeübt werden, gelten die selben Regelungen wie bei mehreren Minijobs, sprich eine Tätigkeit sollte zur Haupttätigkeit werden.
Werden selbständige und nicht-selbständige Tätigkeit nebeneinander ausgeübt und man verdient mit beiden mehr als 400 Euro, gilt die als Haupttätigkeit, bei der mehr verdient wird.
Jobs mit einem Verdienst von 400,01 bis 800,00 Euro (für einen oder mehrere Jobs zusammen) sind Midijobs, für die geringere Sozialversicherungsbeiträge berechnet werden. Die vom Arbeitnehmer zu zahlenden Sozialabgaben beginnen mit 4 % bei (ab 401 EUR/Monat) und steigen linear bis zum vollen Arbeitnehmeranteil von rund 21% bei 800 EUR Arbeitsentgelt.
Diese Regelung gilt nicht, wenn der Nebenjob mit einem Arbeitsentgelt von 400 bis 800 EUR neben einer rentenversicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung von mehr als 800 EUR ausgeübt wird. Dann sind für beide Beschäftigungen die vollen Sozialversicherungsbeiträge von Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu zahlen.
Bemessungsgrundlage des Arbeitnehmer-Beitrags ist nicht das Gehalt, sondern ein nach einer bestimmten Formel berechneter Betrag. Der Arbeitnehmer kann seine Rentenbeiträge freiwillig aufstocken, um hinterher eine höhere Rente zu erhalten.
Als Arbeitgeber zahlen Sie für Minijober einen Pauschalbetrag zur Sozialversicherung, wenn der Beschäftigte in der gesetzlichen Krankenversicherung pflicht-, freiwillig oder familienversichert ist.
Für Minijobber, die privat krankenversichert sind, fällt der Pauschalbeitrag zur Krankenversicherung hingegen nicht an!
Die Antwort auf diese Frage lautet: Nichts! Wer einen einen versicherungsfreien 400-Euro-Minijobber beschäftigt, zahlt auch weiterhin einen Pauschalbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung in Höhe von 13 Prozent des Arbeitsentgelts.
Natürlich nur, wenn der Beschäftigte in der gesetzlichen Krankenversicherung pflicht-, freiwillig oder familienversichert ist. Der Pauschalbeitrag fällt daher auch für Personen an, die bereits aufgrund ihrer Hauptbeschäftigung Krankenversicherungsbeiträge bis zur Beitragsbemessungsgrenze zahlen.
Auch das gibt es: Minijobber, die bislang gar nicht krankenversichert waren. Denn mit Beginn des Jahres 2009 müssen sich von nun an alle krankenversichern. Zu diesem Personenkreis zählen von nun auch Minijobber!
Im Amtsdeutsch heißt das: Die im April 2007 in Kraft getretene Gesundheitsreform sieht vor, dass Personen, die keinen anderweitigen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall haben und zuletzt gesetzlich krankenversichert waren oder bisher nicht gesetzlich oder privat krankenversichert waren und nicht hauptberuflich selbständig erwerbstätig oder krankenversicherungsfrei sind oder bei Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit im Inland versicherungsfrei wären, kranken- (und damit auch pflege-) versicherungspflichtig sind.
Zuständig für den Krankenversicherungsschutz ist diejenige gesetzliche Krankenkasse, bei der zuletzt eine Versicherung bestanden hat, auch wenn diese Versicherung Jahrzehnte zurückliegt. Sollte die ursprüngliche Krankenkasse nicht mehr bestehen, ist die Rechtsnachfolgerin zuständig. Für ehemals Privatversicherte kommt eine Versicherung in der gesetzlichen Krakenversicherung nicht in Frage. Für sie ist die private Krankenversicherung zuständig.
Wer bisher noch nie gesetzlich oder privat krankenversichert war, kann die Krankenkasse frei wählen. Ausnahme: Beamte oder hauptberuflich Selbständige. Diese müssen sich an die private Krankenversicherung wenden. Zum Personenkreis der Nichtversicherten können auch bisher nicht bzw. nicht mehr krankenversicherte Minijobber gehören. Die Feststellung, ob Versicherungspflicht als bisher Nichtversicherter besteht, trifft die zuständige Krankenkasse.
Minijobber, die aufgrund der neuen gesetzlichen Regelung versicherungspflichtig werden, müssen sich also um ihre Krankenversicherung kümmern und dies ihrem Arbeitgeber mitteilen. Wer das nicht tut und später erwischt wird, muss zumindest rückwirkend alle Beiträge seit 1. Januar 2009 nachzahlen – das kann, je nachdem wie lange der Zeitraum ist, ganz schon happig werden.
Im Gegenzug sollten Arbeitgeber, deren Minijobber, die aufgrund der neuen gesetzlichen Regelung als bisher Nichtversicherte versicherungspflichtig in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung werden, darauf hinweisen, dass sie sich an ihre zuständige Krankenkasse wenden müssen.
Die Deutsche Rentenversicherung weist darauf hin, dass Schüler grundsätzlich die gleichen Abgaben zahlen müssen wie normale Arbeitnehmer. Wer aber lediglich die Sommerferien zum Arbeiten nutzt, übt eine kurzfristige Beschäftigung aus. Dann müssen aus dieser Beschäftigung keine Beiträge gezahlt werden, egal wie hoch der Verdienst ist.
Eine „kurzfristige“ Beschäftigung liegt immer dann vor, wenn diese insgesamt zwei Monate oder fünfzig Arbeitstage im laufenden Jahr nicht überschreitet. Das es nicht mehr wird, muss von vornherein festgelegt sein.
Dauert die Beschäftigung länger, wird also beispielsweise auch außerhalb der Ferien regelmäßig gearbeitet, bleibt sie versicherungsfrei, wenn es sich um einen Minijob handelt. Hier dürfen das ganze Jahr über regelmäßig monatlich bis zu 400 Euro verdient werden, ohne dass man selbst Rentenversicherungsbeiträge zahlen muss. Das übernimmt der Arbeitgeber, der eine Pauschale für die Renten- und Krankenversicherung zahlt.
Arbeitgeber in Privathaushalten können sich freuen. Ab dem 1. Januar 2009 können diese für einen geringfügig entlohnten Beschäftigten bzw. 400-Euro- Minijobber im Privathaushalt, anstatt wie bisher 10 Prozent, dann 20 Prozent der Gesamtausgabe von ihrer zu zahlenden Einkommenssteuer abziehen. Dies sieht das „Gesetz zur Förderung von Familie und haushaltsnahen Dienstleistungen“ vor, dem der Bundesrat am Freitag, 19. Dezember 2008, zugestimmt hat.
Ab dem 1. Januar 2009 zahlen Arbeitgeber für einen geringfügig entlohnten Beschäftigten im Privathaushalt 14,27 Prozent an Abgaben des Minijob-Lohns. Aufgrund der neuen gesetzlichen Regelung können sie dann 20 Prozent der Gesamtausgaben, allerdings maximal 565 Euro jährlich, direkt von ihrer Steuerschuld abziehen. Damit wurde für die Arbeitgeber ein noch höherer Anreiz geschaffen, ihre Haushaltshilfe bei der Minijob-Zentrale anzumelden und somit legal zu beschäftigen.
Wenn eine Haushaltshilfe beispielsweise 320 Euro im Monat verdient, zahlt der Arbeitgeber dafür pro Monat 45,66 Euro an Abgaben. Rechnet man die steuerlichen Vorteile dagegen, entstehen dem Arbeitgeber monatlich Mehraufwendungen von nur 3,16 Euro.
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Simone Janson ist Verlegerin, Beraterin und eine der 10 wichtigsten deutschen Bloggerinnen laut Blogger-Relevanz-Index. Sie ist außerdem Leiterin des Instituts Berufebilder Yourweb, mit dem sie Geld für nachhaltige Projekte stiftet. Laut ZEIT gehört ihr als Marke eingetragenes Blog Best of HR – Berufebilder.de® zu den wichtigsten Blogs für Karriere, Berufs- und Arbeitswelt. Mehr zu ihr im Werdegang. Alle Texte von Simone Janson.
Genau zum Thema Minjobs habe ich schon lange passende Beiträge gesucht, vielen dank dafür!
It is not true that self employed must have a private health insurance. This is a myth that goes around in Germany but all self employed people I know have public health insurance. I hope the article will be corrected because it’S misleading.
Thank you, but it dosn’t say self employed need a private health insurance.
hallo! ich brauche Hilfe..
Bei einem 450€ Job wird da auf das monatliche Gehalt geachtet (450€) oder auf die 5400€ im Jahr (12×450€) ?
Sprich, kann ich im Januar 100€, im Februar 500€ , März dann 750€ und die restlichen Monate 450€ verdienen ? Ergibt insgesamt auch 5400€ ..
Hallo,
ich denke, das können Sie bei der Minijobzentrale erfragen – bevor ich jetzt was falsches sage.
Viele Grüße
Ich als Kleinunternehmer möchte gern jemanden auf 100,00 € Basis Beschäftigen. Wo muss ich diesen überall Anmelden – wer kann mir Helfen????
Hallo Romy,
ich würde mal bei der Minijobzentrale direkt nachfragen. Wir dürfen leider in Einzelfällen keine Rechtsberatung geben,
Hallo,
ich mache ein 6 monatiges Vollzeit Praktikum und verdiene 450€ im Monat. Ich bin nicht beim Arbeitsamt gemeldet und muss mich daher freiwillig versichern. Da bleibt mir von meinen 450 € fast nur die Hälfte übrig. Wenn ich meinen Arbeitgeber bitte, den Lohn auf 451 € zu erhöhen, muss ich dann immernoch so viel KV bezahlen? Und was ändert sich dann für meinen Arbeitgeber?
Freundliche Grüße und vielen Dank.
Hallo Lisi, auch Ihnen muss ich sagen: Wir dürfen in Einzelfällen keine Rechtsberatung geben, haben Ihre Frage aber schon an mehreren Stellen behandelt.
Minijob, Midijob usw. ab 2013
Für Sie m.E. besonders wichtig: Krankenversicherung – aber wie?
Hier noch 35 weitere Beiträge zum Thema.
Übrigens: Wenn nach Abzug der KV zu wenig Geld übrig bleibt, ist auch HartzIV-Aufstockung möglich.
Hallo Frau Janson,
meine Frage. Zur Zeit habe ich einen 400 Euro Job bin fest angestellt. Nebenbei arbeite ich Freiberuflich und Verdiene im Schnitt 700 Euro. Meinen 400 Euro Job möchte ich Kündigen bin ich auch bei mehreren minijobs die ich Freiberuflich ausführe( ich betreue 4 Familien ) Sozial und Krankenversichert ?
Viele Grüße Kati
Hallo Kati, wir dürfen in Einzelfällen keine Rechtsberatung geben, haben Ihre Frage aber schon an mehreren Stellen behandelt. Zunächt: Verwechseln Sie bitte nicht einen Minijob mit Selbständiger Tätitgkeit, das wird unterschiedlich versichert. Ich möchte Ihnen neben diesem Beitrag, den Sie hoffentlich genau gelesen haben, noch weitere ans Herz legen:
Minijob, Midijob usw. ab 2013
Für Sie m.E. besonders wichtig: Krankenversicherung – aber wie?
Hier noch 35 weitere Beiträge zum Thema.
Guten Tag Frau Janson. Ich habe eine kurze Frage: Habe ich als Minijobber, der weniger als 400€ monatlich verdient, Anspruch auf Zuschüsse für die Krankenversicherung? Wenn ja, wie soll ich sie beantragen?
Vielen Dank im voraus
MfG
Pierpaolo
Hallo Pierpaolo,
gibt es, dazu finden Sie hier einige Beiträge:
Hallo,
wenn jemand ausgesteuert ist, sich im Rentenverfahren befindet, sich aus dem Alg 1 Bezug abgemeldet hat und nun einen minijob mit verzicht auf versicherungsfreiheit ( 14,9 h wöchentlich) angenommen hat.
Was sollte er alles beachten, bzw. was sind seine Pflichten, muß er selbst alles melden, ( Krankenkasse für Rentner (Kdvr) , DRV) oder reicht die meldung an die minijobzentrale durch den AG?
Freue mich auf Antwort.
MfG Gisella
Hallo Gisella,
das Rechtsdienstleistungsgesetz verbietet es mir leider, detaillierte Rechtsfragen im Einzelfall zu beantworten. Sorry.
Hallo,
ich würde mich freuen, wenn Ihr meine Frage beantworten könnt! Ich habe einen 24 Stundenjob angenommen, damit ich als Selbständige keine Krankenkassenbeiträge zahlen muss. Nun erklärt mir die Krankenkasse, dass ich meine Einnahmen aus der Selbständigkeit mit angeben muss.
Wer kann mir Auskunft geben? Muss ich diese Angaben weitergeben? Sind meine Einnahmen Krankenkassen- bzw. Sozialversicherungspflichtig?
Vielen Dank und mfG
BZK
‚Hallo.
was ist denn ein 24-Stunden-Jobe? In der Woche, im Monat, am Tag?
Einfach mal die Suche betätigen – dazu habe ich hier mal was geschrieben. Letztendlich hängt es davon ab, wieviel Sie wo verdienen und wo Sie mehr arbeiten:
Dafür hatte ich ja den Beitrag Jobben während des Studiums verinkt: In dem steht, unter welchen Bedingungen man trotz Job in der studentischen Krankenversicherung bleiben kann (was in deinem Alter ja noch geht, es sei denn du studiert schon über 14 Fach, nicht Hochschulsemester) und wann man sich freiwillig versichern muss.
Leider musst du dir den Rest selbst zusammensuchen: Ich darf aus juristischen Gründen in Einzelfällen keine Rechtsberatung machen. Sonst würde ich direkter auf die Einzelfälle eingehen.
Sorry!
ja schon klar, ich meinte auch, dass die KV PV aus eigener tasche bezahlt werden muss
Nein, das steht doch im Text. Bitte genau lesen unter „Minijob mit Bruttoverdienst bis 400 Euro im Monat“:
„Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zahlen keinerlei Abgaben…“
Hallo Frau Janson, ich hab da mal eine fiktive Frage.
Angenommen ein Student möchte arbeiten gehen, und ist nicht mehr familienversichert (Krankenversicherung), möchte aus dem Job mit möglichst viel Geld nach Hause gehen. Eignet sich da ein 400€ Job (Minijob)besser, oder ein Midijob mit 401€?
Es geht mir hier fiktiv um das Geld, das nach KV (Minijob) abzug bzw. nach den gesetzlichen Abzügen (Midijob) übrig bleibt.
Vielen dank.
Hallo Markus,
im Prinzip hat man bei einem Minijob eben keine Abgaben zu zahlen. Allerdings kommt es dann wieder darauf an, welche Jobs du sonst so hast und wie du versichert bist, was wiederum nur Gegenstand einer ausführlichen Beratung sein könnte. Zum Thema Jobben im Studium und den Versicherungen gibt es hier noch einen Artikel:
angenommen, es sei ein vollzeitstudent, 27 jahre alt. normal krankenversichert als student, und der chef bietet die möglichkeit minijob oder midijob. wobei würde der student mehr geld bekommen?
sehe ich das richtig?
bei minijob gäbe es 400€ wovon die KV und PV bezahlt werden würde
bei midijob wären es ungefähr 360€ allerdings wäre da die KV PV RV und AV schon getilgt
Hallo Damaris,
davon abgesehen dass ich Ihre Frage schlich nicht verstanden habe (Sozialversicherung ist ein Ding, Steuern ein anderes): Ich darf Ihre Frage leider aufgrund des Rechtsdienstleistungsgesetzes nicht beantworten.
Eventuell kann hier eine Gewerkschaft, ein Berufsverband oder die Mini-Job-Zentrale weiterhelfen.
Sorry.
Simone Janson
Hallo!
Habe ich richtig so verstanden, wenn ich 2 oder mehrere 400-Eurojobs ausüben möchte. Darf ich selbst sozialversicherungspflichtig übernehmen, wenn ich freiwillig die Steuer und andere Versicherungen selbst bezahlen möchte, damit ich als schwarze Schafe vermeiden möchte? Geht das?
Über eine Rückantwort freue ich mich.
Herzliche Grüße und einen schönen Sonntag,
Damaris
Hallo Frau Eggers,
ich darf in Einzelfällen keine Beratung geben und kann daher nur nochmal zum allgemeinen Verständnis einen Erklärungversuch machen:
Klar hat der Gesetzgeber vorgesehen, wie man die Krankenversicherungspflicht erfüllt:
(Die Bemessungsbeiträge sind allerdings von 2009, eventuell also nicht mehr alle aktuell..)
Was allerdings nicht vorgesehen ist, dass man so eklatant wenig verdient. Da würde dann vermutlich angenommen, dass die Leute noch schwarz nebenher arbeiten (nur um die Denke hinter solchen Gesetzen mal zu verdeutlichen).
In dem Fall gibts aber diese Möglichkeit:
Insgesamt ein problematisches Thema, weil die Sozialversicherungsregeln um Lichtjahre hinter der Realität hinterherhinken!
Gruß
Simone Janson
Hallo, habe eine Frage. Was kann eine junge Frau aus Lettland( lebt bereits 2 Jahre ind Deutschland) unternehmen um endlich krankenversichert zu werden. Sie arbeitet als selbständige Reinigungskraft ( mit Gewerbeschein) und verdient monatlich ca. 100,00 EURO. Ihr Ehemann ist ebenfalls nicht versichert und arbeitet zur Zeit nicht.
Da es in Deutschland eine Krankenversicherungpflicht gibt muß es doch auch eine Möglichkeit geben diese zu erfüllen.
Danke LG erika eggers
Hallo! Ich bin bereits von meiner Krankenkasse „ausgesteuert“ (krieg kein Krankengeld mehr) und auch ALG 1 läuft in zwei Wochen aus. Habe einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt, welcher sich gerade im Widerspruchsverfahren befindet. HartzIV krieg ich auch nicht, da ich ein kleines vermietetes Appartement besitze (Mieteinnahmen netto rund 200 Euro), das ich mir noch zu meinen guten Zeiten gekauft habe. Bekomme ich von der Arge dennoch evtl. wenigstens einen Zuschuss zu meiner Krankenversicherung ?
Hallo E. Müller,
ich darf aufgrund des Rechtsdienstleistungsgesetzes leider keine Rechtsfragen im Einzelfall beantworten, aulso auch diese nicht. Hier sollten Sie aber die Antwort auf Ihre Frage finden:
Gruß
Simone Janson
Wenn ich mich nun freiwillig krankenversichern will/muss, meine Kinder über mich versichert sind, einen Minijob ausübe, besteht dann die Möglichkeit, den Minijob aufzustocken, damit ich wieder, nach Abzug des KV-Beitrages, bei 400,– € bin? Oder befinde ich mich dann schon im Midi-Job-Bereich?
Herzlichen Dank,
Daniela
Hallo Daniela,
danke für Ihre Anfrage. Auch das ist wieder eine Einzelfallfrage, die ich aufgrund des Rechtsdienstleistungsgesetzes so nicht beantworten darf.
Grundsätzlich übt nach meinem Kenntnisstand jeder, der zwischen 400 und 800 Euro verdient im Midijobbereich.
Und Kinder sind ja grundsätzlich kostenlos mitversichert.
Im Zweifelsfall hilft bei solchen Fragen vielleicht die Hotline der Minijob-Zentrale weiter:
Hallo Aseret,
danke für den Hinweis. Keine Ahnung, ob das in Ihrem Fall greift (und Rechtsberatung darf ich ja leider nicht machen) – aber haben Sie mal diesen Beitrag gelesen:
Vielleicht hilft das ja weiter?
Gruß
Simone Janson
Leider zahlt es nicht immer die ARGE. Ich mach derzeit ein (unbezahltes) Praktikum – bekomme keine Leistungen. Also auch keine Krankenversicherung – die muss ich selbst bezahlen.
Ja das ganze Thema ist nicht einfach. Weiß ich aus eigener Erfahrung
vg Michael
Stimmt, mittlerweile ist auch jeder in Deutschland krankenversicherungspflichtig:
Ein Überblick über zur Krankenversicherungspflicht findet sich hier:
Wie sieht es denn aus, wenn man nur von einem Mini-Job leben muss (400 Euro) und man davon gerade mal Miete zahlen und was zu Essen kaufen kann?
Kann doch nicht sein, dass man dann gar nicht krankenversichert ist. Irgendjemand muss das doch übernehmen, wenn man es sich selbst nicht leisten kann, oder? Muss man dann zum Arbeitsamt, oder wie läuft das?
Danke und Gruß
Isabella
—–
Na klar, zahlt sowas die arge. Mein Sohn hat das ebenfalls vor viele jahren gehandhabt, bis er endlich den Sprung in die Selbständigkeit geschafft hat. Also keine Angst, die Arge hilft ihnen.
Ich darf leider in Einzelfällen keine Rechtsberatung erteilen. Weitere Informationen erhalten Sie sicherlich bei der Arbeitsagentur bzw. der zuständigen ARGE.
Wie sieht es denn aus, wenn man nur von einem Mini-Job leben muss (400 Euro) und man davon gerade mal Miete zahlen und was zu Essen kaufen kann?
Kann doch nicht sein, dass man dann gar nicht krankenversichert ist. Irgendjemand muss das doch übernehmen, wenn man es sich selbst nicht leisten kann, oder? Muss man dann zum Arbeitsamt, oder wie läuft das?
Danke und Gruß
Isabella
Steht im ersten Satz.
Im übrigen weise ich ausdrücklich daraufhin, dass ich keine Rechtsberatung betreiben, sondern nur Informationen bereitstellen darf.
Sie schreiben, als Minijobber kann ich mich nicht krankenversichern …
Doch, wenn ich mich freiwillig versichere, oder sehe ich was falsch?
LG
Bernd
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