Gründer haben kein Geld zu verschenken. Das brauchen Sie zum Aufbau Ihres Unternehmens. Aber viele Neuunternehmer verschleudern ihr Geld, wenn Sie falsche oder zu viele Versicherungen abschließen.

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Welche Versicherungen brauchen Gründer?

Existenzgründer haben in der Tat kein Geld zu verschenken. Aber viele Unternehmer verschleudern es regelrecht, indem Sie zu viele oder die falschen Versicherungen abschließen – nur um dann schlimmstenfalls festzustellen, dass sie, wenn es darauf ankommt, sogar unterversichert sind.

Doch was ist, wenn ein Unternehmer überversichert ist? Und was passiert, wenn er schlimmstenfalls im Notfall feststellt, dass er sogar unterversichert ist. Dabei lässt sich das Wichtige vom Lässlichen doch weitgehend Problemlos scheiden. Daher lohnt es sich, genau zu vergleichen und auf das Unternehmen speziell zugeschnittene Angebote einzuholen. Denn nur so können Gründer die Spreu vom Weizen trennen.

8 wichtige Versicherungen im Überblick

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Welches sind nun die wichtigsten Versicherungen im Überblick?

1. Krankenversicherung

Krankenversicherung ist Pflicht. Allerdings haben Selbständige die Wahl zwischen gesetzlicher und privater Krankenkasse. Bei der gesetzlichen Krankenkasse liegt der Beitragssatz bei rund 500 € im Monat. Gründer können den Satz jedoch bis auf etwa 180 € drücken, wenn Sie vermögenslos sind und nachweislich weniger als 3562,50 € im Monat verdienen. Und wer nur nebenberuflich selbständig ist (Achtung: Nicht mehr als 18 Stunden in der Woche!) und hauptberuflich Kinder erzieht oder eine Aus- oder Weiterbildung macht, kommt mit ca. 120 € davon.

In der Regel ist die gesetzliche Krankenkasse allerdings für Frauen und Familien günstiger. Denn auch wenn die privaten Krankenkassen gerade für jüngere und männliche Mitglieder mit niedrigen Beitragssätzen aufwarten: Das kann sich später ändern, wenn die Tarifgruppe geschlossen wird oder die Beiträge nicht stabil bleiben. Und nur wer dann vor dem 55. Lebensjahr wieder zum versicherungspflichtigen Arbeitnehmer wird, darf wieder in die gesetzliche Kasse zurück.

2. Altersvorsorge

Die staatliche Rentenversicherung ist nur für einige Gründer Pflicht: Selbständige in Lehr-, Heil- und Pflegeberufen, zulassungspflichtige Handwerker und Unternehmer, die mehr als fünf Sechstel Ihres Einkommens von nur einem Kunden erhalten, müssen 19,9 % Ihres Einkommens in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, sofern ihr Gewinn 4800 € im Jahr übersteigt und sie keine sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen.

Alle anderen können sich freiwillig versichern und ihre Beiträge frei wählen. In den ersten fünf Jahren nach der Gründung besteht auch die Chance, sich durch eine Pflichtversicherung einen Anspruch auf Riester-Förderung zu erwerben. Die private Altersvorsorge ist jedoch in der Regel lukrativer. Private Rentenversicherungen versprechen dabei Sicherheit, werfen jedoch nur magere Renditen ab und kosten hohe Gebühren. Experten empfehlen daher die Anlage in Fonds, am besten in gebührensparenden Fondssparplänen, natürlich nicht ganz ohne Risiko.

3. Berufsunfähigkeitsversicherung

Sinnvoll ist die Berufsunfähigkeitsversicherung. Denn die staatliche Erwerbminderungsrente, die dann fällig wird, wenn man als Rentenversicherungspflichtiger vor Eintritt des Rentenalters nicht mehr arbeiten kann, deckt dieses Risiko kaum noch ab.

Der kritische Punkt bei der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung findet sich unter dem Begriff “abstrakte Verweisung”. Steht das im Vertrag, prüft die Versicherung, ob der Unternehmer im Falle einer Berufsunfähigkeit nicht dennoch eine verwandte Tätigkeit ausüben könnte – unabhängig davon, ob es überhaupt Arbeitsplätze gibt. Zum Glück findet sich diese Klausel nur noch selten in Vertragstexten.

4. Alternativen zur Berufsunfähigkeitsversicherung

Oft schließen die Versicherungen auch Vorerkrankungen von der Versicherung aus. Wer deshalb keinen guten Berufsunfähigkeitsschutz bekommt, hat noch andere Möglichkeiten: Dread Disease Versicherungen gegen einzelne schwere Krankheiten, eine Grundfähigkeitenversicherung oder eine private Erwerbsunfähigkeitsversicherung.

Hingegen zahlt die private Unfallversicherung nur bei Unfällen – zwar weltweit und dazu noch zu niedrigen Beiträgen – aber Krankheiten kommen statistisch gesehen viel öfter vor als Unfälle. Die Berufsgenossenschaft, in der sich Selbständige auch freiwillig absichern können (Vorsicht: in manchen herrscht Versicherungspflicht!) zahlt zwar auch bei Berufskrankheiten, deren Katalog ist aber stark eingegrenzt.

5. Arbeitslosenversicherung

Noch relativ neu ist, dass sich mittlerweile auch Selbständige freiwillig relativ günstig gegen Arbeitslosigkeit versichern können, sofern Sie vor der Gründung auch in der staatlichen Arbeitslosenversicherung waren. Eine private Arbeitslosenversicherung lohnt hingegen in der Regel nicht.

6. Haftpflichtversicherung

Wichtig ist außerdem eine Haftpflichtversicherung: Die Betriebsaftpflicht deckt Schäden, die anderen im Rahmen des Geschäftsbetriebes zustoßen – etwa wenn sich jemand auf dem Firmengelände verletzt. Für echte Vermögensschäden – ein Auftrag wird nicht fristgerecht fertig und der Kunde hat finanzielle Einbußen – gibt es die Vermögensschadenshaftpflicht.

Die Produkthaftpflicht übernimmt neben Sach- und Personenschäden, die durch fehlerhafte Produkte entstehen, auch Vermögensschäden. Bei bestimmten Berufen, z.B. Rechtsanwälten oder Vermögensberatern, ist eine Berufshaftpflicht sogar Pflicht. Und manchmal lassen sich berufliche und private Haftpflichtversicherung günstig kombinieren.

7. Rechtsschutzversicherung

Relativ verzichtbar ist eine Rechtsschutzversicherung. Sie übernimmt weder Schadensersatzansprüche noch eine vorbeugende Rechtsberatung.

Dafür müssen meist teuere und unnötige Leistungen mitgezahlt werden. Eine günstige Alternative für Selbständig können Rechtsberatung- und Schutz über einen Berufsverband sein.

8. Betriebsausfallversicherung

Betriebskosten-, Betriebsunterbrechungs- oder Forderungsausfallversicherungen lohnen sich nur für größere Unternehmen. Sinnvoll kann es sein, Unternehmensanlagen abzusichern.

Teuere Spezialversicherungen, etwa gegen Glasbruch, Sturm oder Feuer rentieren sich meist nicht. Eher sollte man eine Gesamtversicherung der wahrscheinlichsten Risiken abschließen.

Wie erhält man gute Beratung?

Bei der großen Auswahl an Versicherungen stellt sich allerdings nun die Frage: Wo erhält man gute, möglichst unabhängige Beratung? Im Idealfall bei einem wirklich unabhängigen Berater, dem man im Ernstfall hierzu ein Honorar zahlen muss. Natürlich bemühen sich auch Versicherungsmakler um eine objektive und gute Beratung ihrer Kunden. Und natürlich sind sie meist selbständig und nicht bei den Versicherungen angestellt. Wäre das nicht der Fall, würden die Kunden wohl kaum wiederkommen. Einer unserer Leser schreibt dazu:

Sehr geehrte Damen und Herren der Redaktion, seit 20 Jahren bin ich als Versicherungsmakler tätig. Die Aussagen im Beitrag “Volltreffer” zu den einzelnen Versicherungssparten und Vertragsarten sind richtig und fundiert. Damit stellt der Artikel für alle Existenzgründer eine wertvolle Hilfe und Orientierung dar. Eine Aussage im letzten Absatz ist jedoch falsch! Sie schreiben:”Wer dafür Hilfe sucht: Versicherungsberater kosten zwar Geld, sind aber im Vergleich zu Versicherungsmaklern unabhängig.” Hier wird der Eindruck erweckt, Versicherungsmakler seien im Gegensatz zu Versicherungsberatern nicht unabhängig bei der Auswahl und Empfehlung von Versicherern und Versicherungslösungen. Dem Leser drängt sich der Gedanke auf, bei einem Versicherungsmakler bestehe die Gefahr, der Kunde wird über den brühmten “Leisten” gezogen. Ungenauigkeit oder Unwissenheit? Beides wäre für den Leser und für wirkliche Versicherungsmakler fatal! Daher gestatten Sie diese Ergänzung: Der Rat eines echten Versicherungsmaklers ist unabhängig! Die Aufgabe ist es, den tatsächlichen Versicherungsbedarf des Klienten sachgerecht und möglichst günstig abzusichern. Der schriftlich geschlossene Versicherungsmaklervertrag dokumentiert dies. Das bereits Mitte der 80er Jahre gesprochene, höchstrichterliche Sachwalterurteil ist Leitlinie jedes ordentlichen Versicherungsmaklers. Danach ist der Versicherungsmakler als Sachwalter des Klienten ausschließlich den Interessen seines Auftraggebers, dem Klienten, verpflichtet. Per Gesetz und in der Praxis steht der Makler auf Seiten des Klienten (§ 93 HGB ff), nicht auf Seiten des Versicherers. Für Klarheit, Verlässlichkeit und Vertrauen sorgt zusätzlich die Informationspflicht gemäß des Versicherungsvermittlergesetzes, dass seit Mai dieses Jahres gilt. Danach hat der Versicherungsmakler den Interessenten bereits beim ersten Kontakt u. a. über seine rechtliche Stellung aufzuklären. Die Information ist zu dokumentieren. Aus alldem ergibt sich die Unabhängigkeit des echten Maklers. Sollte der Klient einen Interessenkonflikt beim Makler aus der Art der Vergütung befürchten, da der Makler überlicherweise durch ein Courtage seitens des Versicherers für seine Tätigkeit entlohnt wird, kann alternativ ein angemessenes Honorar vereinbart werden. Wirklich faire und klientenorientierte Versicherungsmakler wie die FinanzInformationsZentrum GmbH in Essen besprechen dies bei der Bedarfsanalyse offen mit dem Klienten. Ungenauigkeit oder Unwissenheit? Im Sinne einer guten Berichterstattung und Lebenshilfe sollte diese Frage zukünftig nicht mehr gestellt werden müssen.

Sehr geehrte Damen und Herren, Ihr Artikel. Volltreffer – Gründer brauchen Versicherungen… endet mit dem Satz, Versicherungsberater sind im Gegensatz zum Versicherungsmakler unabhängig. Dies ist schlicht falsch. Der Versicherungsmakler ist gesellschaftsunabhängig und arbeitet per Sachwalterurteil im Auftrag des Mandanten. Die Tatsache, dass er sich mit Courtagen finanziert, bedeutet nicht seine Abhängigkeit. Ich nehme an, hier sollte der Versicherungsvertreter agesprochen werden.

Unterschied zwischen Maklern und Beratern

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Insofern ist es natürlich für die Versicherungsmakler wichtig, so unabhängig wie möglich zu beraten und seriös aufzutreten. Es bleibt jedoch das Faktum bestehen, das Versicherungsmakler eine Provision von der Versicherung erhalten und sich bei dem unüberschaubaren Angebot vermutlich auch häufig an den Angeboten bestimmer Gesesllschaften orientieren (müssen). Dafür ist die Beratung ja auch kostenlos.

Die erwähnten Versicherungberater sind hingegen reichtig teuer, sie kosten die Kunden 100 Euro oder mehr die Stunde, festgelegt durch das Rechtsanwalts-Vergütungs-Gesetz. Die Praxis, dass der Kunde bei einem Interessenskonflikt eine angemessene Vergütung zahlt, war mir so neu, da verwischen sich offensichtlich die Grenzen zwischen Versicherungsberater und Versicherungsmakler.

Abgrenzung und Transparenz

Allerdings ist gesetzlich geregelt, dass sich Versicherungsmakler nicht Versicherungsberater nennen dürfen und dass diese dann keine Verträge vermitteln oder anderwertig auf Provisionsbasis für Versicherungen tätig sein dürfen – und das sicher mit gutem Grund, um so eine klare Trennung für den Kunden zu gewährleisten. Es gibt übrigens auch Fälle, in denen sich Versicherungsmakler illegalerweise Versicherungsberater nennen.

Ich wollte für meine Leser eine möglichst klare Abgrenzung schaffen, an wen er sich in welchem Fall wenden kann: Ich empfehle in meinem Buch auch ausdrücklich Versicherungsmakler, allerdings sollten m.E. Kunden die Sache mit der Provision immer im Hinterkopf haben. Zu einem teueren Versicherungsberater werden Existenzgründer, die wenig Geld haben, ohnehin oft nicht gehen.

Die Aussage, Versicherungsberater seien wirklich unabhängig ist für mich zudem nur ein Hinweis darauf, dass man von Maklern auch eine gute Beratung bekommen könnte – sofern man die Sache mit der Provision im Hinterkopf hat.


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