Einige Versicherungen bieten Policen, die besondere Gliedertaxen für bestimmte Berufsgruppen vorsehen. Beispielsweise bekommen Versicherte beim Verlust eines Zeigefingers nur zehnt Prozent der Versicherungssumme.

- Absicherung berufswichtiger Körperteile
- Rechenbeispiel
- Rechenbeispiel für Progression
- Absicherung von Hinterbliebenen
- Worauf achten?
- Gliedertaxe nach den Musterbedingungen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (http://www.gdv.de):
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Absicherung berufswichtiger Körperteile
Nach den Musterbedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft beginnt die Invidualität für ein einzelne Gliedmaßen oder Sinnesorgane bei zwei Prozent (für den Verlust einer Zehe) und reicht bis höchstens 70 Prozent (Verlust eines Armes).
Für einen Berufsmusiker oder Arzt ist der Verlust des Zeigefingers jedoch weitaus problematischer als für einen Sachbearbeiter. Einige Versicherer bieten daher inzwischen Policen, die für Berufsgruppen wie Ärzte oder Musiker einzelne berufswichtige Körperteile zu besonderen Kondititonen beinhalten.
Bei teilweisem Verlust oder teilweiser Gebrauchsunfähigkeit werden entsprechende Teilsätze anhand der Gliedertaxe ermittelt. Höhere Invaliditätsgrade bis zur Vollinvalidität bei 100 Prozent werden durch die Addition mehrer Behinderungen erreicht – wenn Sie beispielsweise zwei Finger verlieren, verdoppelt sich die Gliedertaxe entsprechend. Die Leistung, die Sie bekommen, berechnet sich wie folgt:
Rechenbeispiel
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Angenommen Sie haben eine Unfallversicherung mit einer Versicherungssumme von 100.000 Euro vereinbart und verliert durch einen Unfalls einen Fuß (40 Prozent Gliedertaxe).
40 Prozent von 100.000 Euro = 40.000 Euro
Bleibt infolge des Unfalls zusätzlich ein Arm (70 Prozent) steif, sieht die Rechnung so aus:
40 Prozent + 70 Prozent = 100 Prozent = 100.000 Euro
In diesem Fall bekommen Sie also die Höchstsumme, aber mehr nicht, also keine 110.000 Euro.
Rechenbeispiel für Progression
Wenn Sie hingegen einen Tarif mit einer Progression von 500 Prozent (dazu unten mehr bei den Extras) vereinbart haben, sähe die Rechnung bei hunderprozentiger Invalidität so aus:
100 Prozent = 100.000 Euro
500 Prozent = 500.000 Euro
Anders sieht das jedoch bei einer Invalidität zwischen 25 und 100 Prozent aus: Trotz gleicher Progression können die Leistungen bei zwei Tarifen unterschiedlich sein.
Bei der von der Stiftung Warentest (Stand 0April 2007, Änderungen vorbehalten, ) mit sehr gut bewerteten Haftpflichtkasse Darmstadt ) sieht die Rechnung bei Verlust eines Auges (50 Prozent Gliedertaxe) so aus:
50 Prozent Gliedertaxe bei 500 Prozent Progression = 100.000 Euro
In der Regel zahlt die Versicherung Leistungen wegen Invalidität erst zwölf Monate nach dem Unfall. Für diese Zeit können Sie eine zusätzliche Übergangsleistung vereinbaren, etwa einen festen Kapitalbetrag, der bei schweren Verletzungen fällig wird.
Absicherung von Hinterbliebenen
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Wenn Sie außerdem Hinterbliebene absichern wollen, sollten Sie einen festen Kapitalbetrag für den Fall des Unfalltodes vereinbaren (Die Leistung wird gezahlt, wenn der Versicherte innerhalb eines Jahres nach dem Unfall an den Unfallfolgen stirbt). Wenn Sie eine Todesfallsumme mitversichern, müssen die Versicherungen bei eindeutiger Invalidität auch Vorauszahlungen leisten.
Worauf achten?
Achten Sie darauf, dass die Gliedertaxe auf keinen Fall niedriger ist als in diesen Bedingungen.Bei einigen Versicherungen und Tarifen sind die Gliedertaxen jedoch sogar noch günstiger:
Der Tarif UnfallMaxx der NV (http://www.nv-online.de), der mit Progression 350 und 500 durch die Stiftung Warentest jeweils mit der Note 1,5 bewertet wurde, bietet für den Verlust einer Hand eine Gliedertaxe von 70 Prozent – im Gegensatzt zu den sonst üblichen 55 Prozent. Mehr zum Testergebnis (Stand 0April 2007, Änderungen vorbehalten) hier: )
Gliedertaxe nach den Musterbedingungen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (http://www.gdv.de):
Geschädigtes/funktionsunfähiges Körperteil |
Invalidität in Prozent |
Ein Auge |
50 % |
Gehör auf einem Ohr |
30 % |
Geruchsinn |
10 % |
Geschmacksinn |
5 % |
Arm im Schultergelenk |
70 % |
Arm bis oberhalb des Ellenbogens |
65 % |
Arm unterhalb des Ellenbogens |
60 % |
Eine Hand |
55 % |
Ein Daumen |
20 % |
Ein Zeigefinger |
10 % |
Einer der anderen Finger |
5 % |
Ein Bein bis oberhalb der Mitte des Oberschenkels |
70 % |
Ein Bein bis zur Mitte des Oberschenkels |
60 % |
Ein Bein bis unterhalb des Knies |
50 % |
Ein Bein bis zur Mitte des Unterschenkels |
45 % |
Ein Fuß |
40 % |
Eine große Zehe |
5 % |
Andere Zehe jeweils |
2 % |
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