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Offenlegung & Urheberrechte: Bildmaterial erstellt im Rahmen einer kostenlosen Kooperation mit Shutterstock.
Von Simone Janson (Mehr) • Zuletzt aktualisiert am 24.10.2006 • Zuerst veröffentlicht am 24.10.2006 • Bisher 56221 Leser, 2683 Social-Media-Shares Likes & Reviews (5/5) • Kommentare lesen & schreiben
Mit der BAföG-Rückzahlung müssen Sie erst fünf Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer bzw. im Falle einer Akademienausbildung fünf Jahre nach dem Ende der in der Ausbildungs- und Prüfungsordnung vorgesehenen Ausbildungszeit beginnen.
Mit etwas Glück sitzen Sie zu diesem Zeitpunkt beruflich schon fest im Sattel, wobei man bei der heutigen Arbeitsmarktsituation nicht zwingend davon ausgehen kann, um so mehr, als wenn Sie möglicherweise noch über die BAföG-Förderung hinaus studiert haben.
Sie bekommen nach etwa viereinhalb Jahren einen Feststellungs- und Rückzahlungsbescheid zugeschickt, in dem die Höhe des Darlehens insgesamt und die Höhe der Rückzahlungsrate verbindlich festgestellt werden. Gleichzeitig werden Sie über den Zeitpunkt der Fälligkeit der ersten Rückzahlungsrate unterrichtet.
Für die Einziehung der Staatsdarlehen ist als Zentrale das Bundesverwaltungsamt, 50728 Köln, zuständig, dass Ihnen den Feststellungs- und Rückzahlungsbescheid zusendet. Daher ist es wichtig, dem Bundesverwaltungsamt Anschriftenänderungen jederzeit, spätestens jedoch vor Beginn der Rückzahlpflicht mitzuteilen, damit Schwierigkeiten bei der Zustellung des Bescheids vermieden werden.
Denn wenn das Amt Ihre Adresse ermitteln muss oder Sie gar nicht ausfindig macht, kann das teuer für Sie werden – im letzteren Fall erhöht sich nämlich die BAföG-Schuld durch Zahlungsverzug.
Ihr Darlehen müssen Sie in Mindestraten von 105 Euro pro Monat in längstens 20 Jahren (Ausnahme: Sie haben einen Darlehenserlass beantragt, was den Rückzahlzeitraum verlängert) zurückzahlen. Sie müssen diese Raten immer am Ende eines Quartals für drei Monate per Lastschrift zahlen.
Wenn Sie in Zahlungsverzug geraten und dieser länger als 45 Tage andauert, kann es teuer werden: Sie müssen dann zusätzlich sechs % Zinsen auf die GESAMTE Restschuld Ihres Darlehens zahlen.
Wenn Sie wieder in Verzug geraten, erhöht sich die Zinsen entsprechend. Überprüfen Sie daher stets, ob auch genug Geld auf Ihrem Konto ist, damit die Lastschriftzahlung klappt.
Es kann passieren, dass sich das Bundesverwaltungsamt irrt, beispielsweise indem es Ihnen den Rückzahlungsbescheid zu früh ausstellt, etwa weil es über Änderungen der Förderungshöchstdauer nicht unterrichtet wurde.
In solchen und ähnlichen Fällen können Sie innerhalb eines Monats schriftlichen Widerspruch beim Bundesverwaltungsamt einlegen.
Wenn Ihre BAföG-Förderung nach dem 28.2.2001 begonnen hat, haben Sie Glück: Sie müssen Ihr BAföG nur bis zu einem Gesamtbetrag von 10.000 Euro zurückzahlen.
Sie haben die Möglichkeit, unter bestimmten Bedingungen einen Teil Ihrer BAföG-Schuld erlassen zu bekommen.
Allerdings müssen Sie dies extra beim Bundesverwaltungsamt beantragen und dies auch begründen – und zwar innerhalb eines Monats, nachdem Sie den Rückzahlbescheid bekommen haben. Übrigens: Grundsätzlich können Sie mehrere Erlassmöglichkeiten nebeneinander geltend machen.
Einen Teilerlass können Sie unter Umständen beantragen, wenn Sie in Ihrem Examensjahrgang nachweislich zu den besten 30 % der Absolventen gehören.
Studienende wann? | Höhe des Erlasses |
Innerhalb der Förderungshöchstdauer | 25 % der BAföG-Schuld |
Innerhalb von einem Semester nach Ende der Höchstdauer | 15 % der BAföG-Schuld |
Innerhalb von zwei Semestern nach Ende der Höchstdauer | 10 % der BAföG-Schuld |
Wenn Sie Ihr Studium, ganz unabhängig von Ihrer Leistung, mindestens vier Monate vor Ende der Förderungshöchstdauer erfolgreich abgeschlossen haben, bekommen Sie 2.560 Euro erlassen, wenn Sie es mindestens zwei Monate vor Ende der Förderungshöchstdauer geschafft habe, immerhin noch die Hälfte, also 1.025 Euro.
Geld gespart? Dann haben Sie auch die Möglichkeit, Ihr Darlehen ganz oder teilweise zu tilgen, bevor Sie mit der Ratenzahlung beginnen.
Dabei gibt es einige Regelungen zu beachten:
Wenn Sie nachweisen können, dass Sie das Opfer politischer Verfolgung in der DDR waren, und nach dem 31. Dezember 1990 BAföG bekommen haben, können Sie auch einen Teilerlass beantragen.
Der Darlehenserlass ist genau genommen kein Erlass, zumindest kein endgültiger. Viel mehr wird die Ihre BAföG-Rückzahlung nur vertagt, und zwar jeweils für ein Jahr, dann müssen Sie erneut nachweisen, dass Sie die Voraussetzungen erfüllen. Wenn sich Ihre Lebensumstände in diesem Jahr plötzlich ändern, müssen Sie das dem Bundesverwaltungsamt sofort mitteilen.
Jedes Jahr Darlehenserlass wird an die 20 Jahre Rückzahlungsdauer angehängt, allerdings maximal 10 Jahre lang.
Wenn Sie also fünf Jahre lang einen Aufschub bekommen, müssen Sie das BAföG erst nach 25 Jahren zurückzahlen. Wenn Sie allerdings 12 Jahre lang einen Aufschub erwirkt haben, bekommen Sie zwei Jahre “geschenkt”!
Wenn Sie im Jahresdurchschnitt pro Monat netto nicht mehr als 960 € verdienen, dann können Sie einen “Erlass” beantragen. Es geht dabei übrigens nur um Ihr Einkommen, das Ihres Ehepartners oder gar Ihrer Eltern ist nicht maßgeblich.
Diese Einkommensgrenze erhöht sich noch, wenn der Ehepartner oder Kinder mit zu versorgen sind und zwar um:
Das geringe Einkommen muss natürlich durch Verdienst- oder Steuerbescheinigungen nachgewiesen werden!
Auch wenn Sie ein Kind bis zu zehn Jahren pflegen und erziehen oder ein behindertes Kind betreuen und nichts oder nur wenig verdienen, kann Ihre Ratenzahlung ausgesetzt werden. Allerdings dürfen Sie dabei nicht mehr als 960 € pro Monat verdienen und nicht mehr als 10 Stunden in der Woche arbeiten.
Mit dem entsprechenden Antrag müssen Sie die Geburtsurkunde und eine Verdienstbescheinigung einreichen. Daneben gibt es auch Freibeträge für das Kind und evtl. die Kosten für Kinderbetreuung.
Auch das KfW-Bankdarlehen müssen Sie einschließlich Zinsen in Mindestraten von 105 Euro monatlich in längstens 20 Jahren zurückzahlen.
Die Rückzahlungspflicht beginnt hierbei sechs Monate nach dem Ende der Förderungszeit. Erlassmöglichkeiten haben Sie hier nicht. Allerdings ist eine vorzeitige Tilgung ebenfalls möglich, jedoch wird Ihnen dabei kein Nachlass gewährt.
Sie zahlen das Geld hier nicht ans Bundesverwaltungsamt, sondern direkt an die KfW Bankengruppe, die Ihnen vor Beginn der Rückzahlung die Höhe der Darlehensschuld und der Zinsen, die jeweils geltende Zinsregelung, die Höhe der monatlichen Zahlungsbeträge und den Rückzahlungszeitraum mitgeteilt hat.
Weitere Informationen zur Rückzahlung des Bankdarlehens enthält der Darlehensvertrag.
Wenn Sie zunähst normales BAföG, dann aber zusätzlich ein voll verzinstes BAföG bekommen haben, müssen Sie zunächst das Bankdarlehen und dann das Staatsdarlehen zurückzahlen. Dafür haben Sie dann allerdings auch eine verlängerte Frist von 22 Jahren.
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Simone Janson ist Verlegerin, Beraterin und eine der 10 wichtigsten deutschen Bloggerinnen laut Blogger-Relevanz-Index. Sie ist außerdem Leiterin des Instituts Berufebilder Yourweb, mit dem sie Geld für nachhaltige Projekte stiftet. Laut ZEIT gehört ihr als Marke eingetragenes Blog Best of HR – Berufebilder.de® zu den wichtigsten Blogs für Karriere, Berufs- und Arbeitswelt. Mehr zu ihr im Werdegang. Alle Texte von Simone Janson.
Toller, wichtiger Artikel in Ihrem Blog, werde ich mir merken wenn es bei mir soweit ist mit der Darlehns-Rückzahlung.
Hallo,
toller Beitrag, vielen Dank dafür!
Ich habe für mein Bachelorstudium Bafög erhalten und in 1,5 Jahren müsste ich mit der Rückzahlung beginnen. Ich bin am überlegen, ob ich noch einen Master mache. Für den Master kann man ja grundsätzlich bis zum 35. Lebensjahr Bafög erhalten.
Wie wäre es dann mit der Rückzahlung? Bleibt der Höchstbetrag für die Rückzahlung trotzdem insgesamt bei 10.000€? Auch wenn man eventuell schon einen Teil zurückgezahlt hat? Oder fängt es dann wieder bei 0 an? Sodass man insgesamt mehr als 10.000€ für das gesamte Studium zurückzahlen muss?
Danke schonmal für eine Antwort!
Hallo Christina,
um ganz sicher zu sein, würde ich hier mal beim BAföG-Amt oder beim Bundesverwaltungsamt nachfragen. Da haben Sie dann auch gleich eine verbindliche Aussage.
Anmerkung der Redaktion: Inhalt des Kommentars wurde gelöscht wegen Schleichwerbung.
Anmerkung der Redaktion: Inhalt des Kommentars wurde gelöscht wegen Schleichwerbung.
Hallo. Ich habe Bafög bezogen und Auslandsbafög (Für mein Praktikum während des Studiums). Ich habe nun vom Auslandsbafög mein Rückzahlungsbescheid erhalten. Mich würde interessieren, ob die Höchstsumme von 10.000€ für beide Bafögleistungen zusammen zählt oder je für sich allein und muss ich dem Verwaltungsamt dieses dann explizit mitteilen? Hat damit jemand Erfahrung?
Schon mal vielen dank für eure Hilfe.
Im Zweifel einfach beim Bundesverwaltungsamt direkt nachfragen.
Danke,
ich wollte jetzt nicht extra dahin gehen, ist immer mit langen wartezeiten verbunden… aber wie ich aus diesen Artikel herausnehmen kann wird nur bis 10.000€ zurück bezahlt.
Gruß
Hallo,
so wie ich verstanden habe, wenn ich ab dem 28.2.2001 Bafög bekommen habe, beträgt meine Darlehensumme für die Rückzahlung höchstens 10.000€ ?
stimmt es auch ? Wenn ich z.B. 30.000 von Bafög bekommen habe muss ich also nur 10.000 zurückzahlen?
Bitte um eine kurze Antwort ;)
Danke
Charli
Hallo Charlie,
um ganz sicher zu gehen, können Sie nochmal beim Bundesverwaltungsamt nachfragen.
Hallo zusammen, hallo Simone,
mir ist vor ein paar Tage mein Feststellungs- und Rückzahlungsbescheid ins Haus geflattert. Ich habe in der Vergangenheit fleißig gespart und habe nun tatsächlich das Geld zusammen, um meine BAföG-Schulden auf einen Schlag zu tilgen. Verstehe ich richtig, dass ich das Geld (sprich die reduzierte Darlehensumme) nun einfach, ohne einen Antrag gestellt zu haben, an das Bundesverwaltungsamt überweise? Im Bescheid steht leider nicht was passiert, nachdem ich überwiesen habe. Bekomme ich eine Zahlungseingangsbestätigung oder “Schuldenfreitheitsbestätigung”? Oder muss ich mich einfach drauf verlassen, dass alles schon so passt?? Um ehrlich zu sein, habe ich bei solchen hohen vierstelligen Summen nicht wirklich ein gutes Gefühl dabei.
Kann mir jemand, der das Ganze schon hinter sich hat, erläutern, wie das Verfahren nun abläuft??
Vielen dank im Vorraus!
Silke
Danke für die Frage. Leider weiß ich das auch nicht mehr. Vielleicht einfach dort anrufen und fragen, wie man den Geldeingang bestätigt bekommt?
Hallo Silke und andere Leser,
ich habe mir die gleiche Frage gestellt, ob ich eine Bestätigung bekomme, wenn ich einfach so ohne einen Antrag o.ä. die ganze Summe (also die reduzierte Darlehensumme) überweise.
Auf der Webseite habe ich folgenden Satz gefunden:
“Sie erhalten keine automatische Bestätigung über Ihre Einzahlung des vorzeitigen Rückzahlungs-Betrages. Auf Wunsch senden wir Ihnen gerne eine Bestätigung zu.”
(http://www.bva.bund.de/DE/Organisation/Abteilungen/Abteilung_BT/Bafoeg/04_Rueckzahlung/Frage_Vorzeitige_Rueckzahlung/vorzeitige_rueckzahlung_node.html)
Jetzt habe ich vor zwei Wochen das Geld überwiesen und auch tatsächlich bisher nichts gehört.
Viele Grüße,
Elisabeth
Hallo Elisabeth,
ich meine aus eigener Erfahrung auch, dass man automatisch keine Bestätigung bekommt.
Aber wenn da schon steht “Auf Wunsch..” – was hindert Sie daran, diesen Wunsch zu äußern?
Hallo,
ich habe sowohl Bafög wie auch den KFW Kredit erhalten.
Den KFW Kredit zahle ich bereits seit 2 Jahren zurück und der läuft noch bis 2017.
Jetzt habe ich Bescheid bekommen bzgl. der Rückzahlung des Bafög, welches ab August zurück gezahlt werden soll.
Der Plan war ursprünglich KFW Kredit zurückzahlen und danach Bafög mit einmal wegendes Erlass bei kompletter Rückzahlung. Soweit ich weiß ist doch das zinlose Dahrlehn nachrangig, oder? Soll ich jetzt beides gleichzeitig zahlen, was finanziell nicht möglich ist?
VG
Hallo Till,
möglicherweise hat das Amt gar nicht auf dem Schirm, dass Sie noch einen KFW-Kredit zurückzahlen. Ich würde einfach mal mit denen sprechen.
Hallo zusammen,
hierzu eine kleine Verstänsnisfrage: wenn ich einen KFW Kredit zurückzahlen habe, kann ich dann automatisch veranlassen, dass ich erst den zurückzahle und dann das BAFÖG?
Ich muss noch bis Juli 2015 meinen KFW-Kredit zurückzahlen und soll nun auch noch mit der Bafögrückzahlung beginnen. Beides zusammen kann ich wirklich nicht zurückzahlen, dafür ist mein GEhalt zu gering, meine Lebensunterhaltskosten (allein schon die Miete) aber sehr hoch.
Hallo,
ich hätte da auch mal eine Frage zur Rückzahlung des Darlehens.
Folgende Situation:
– gesamte Darlehensschuld ca. 14.500€
– – Teilerlass (25%) für gute Leistungen -3.625 €
– – 30% Erlass bei vorzeitiger Rückzahlung -3262 €
macht also insgesamt eine Rückzahlung von 7.613€
Wenn ich mich jedoch für Ratenzahlung entscheide, deckelt sich das Darlehen bei 10.000€.
Nach der ersten Rate entscheide ich mich nun zu einer vollständigen Rückzahlung des Darlehens auf eine Schlag. Damit sollte ich einen Nachlass von 27,5% (ca. 2.721€) erhalten. Somit ergäbe sich eine Gesamtrückzahlung von 10.000€ – 2.721€ + 105€ (erste Rate) = 7384€
Wäre ich also nicht besser beraten genau diesen Weg zu nehmen?
Oder verstehe ich hier irgendetwas falsch?
Besten Dank.
Hallo Christian,
wir können hier leider keine Beratung anbieten. Soweit ich weiß, greft immer nur eine Vergünstigung. Im Zweifel nochmal beim Amt erkundigen.
Gefährliches Halbwissen.
Das Darlehen wird nicht erlassen, nur weil man zuwenig verdient.
Man bekommt nur einen Aufschub von einem Jahr.
Hallo Peter,
danke für den Hinweis: Das steht auch genau so im Text, wenn Sie ihn genau lesen – genauso wie die Tatsache erklärt wird, dass der Begriff Darlehenserlass eigentlich falsch ist. Der Begriff stammt dabei aus dem BAföG selbst – § 18b Teilerlaß des Darlehens. Die Ungenauigkeit wurde also praktisch vom Gesetzgeber vorgegeben.
Hallo,
Sie haben recht. Frage: Wissen Sie welche Nachweise eingereicht werden müssen, wenn ich kein Einkommen habe und einen Aufschub beantrage? Ich war nie arbeitslos gemeldet.
MfG
Das mit der fehlenden Arbeitslos-Meldung könnte ein Problem sein. Von irgendetwas müssen Sie ja leben, wird das Amt denken. Vielleicht wird auch eine Bestätigung eines Steuerberaters akzeptiert?
Guten Tag,
Sie schreiben dass man einen Erlasse bekommt, wenn man zuwenig verdient. Soweit ich weiß, muss man trotzdem alles bezahlen, man darf nur einen Aufschub bekommen.
Was ist richtig?
Hallo Simone,
im November 2013 habe ich den Rückzahlungsbescheid bekommen. Sofort wurde ein Antrag auf Teilerlass gestellt. Noch im November 2013 kam die Bestätigung, dass der Antrag eingegangen ist. Bis jetzt (06.04.2014) habe ich noch keinen Bescheid von BAFög bekommen. Da ich die ganze Summe auf einen Schlag tilgen möchte, sollte ich bis Ende Juni den Bescheid haben. In anderen Foren habe ich auch gelesen, dass man oft ohne Erfolg auf den Bescheid wartet.
Meine Frage: gibt es festgelegte Fristen, bis wann der bestätigte Teilerlassbescheid erstellt werden soll? Oder kann ich da ewig ohne Erfog warten?
Danke!
Hallo Alexander,
das weiß ich leider nicht, aber warum fragst du nicht einfach beim Amt nach dem Bescheid?
Danke
Hallo Simone,
ich habe natürlich angerufen und gefragt. Es hieß aber, dass das Bundesverwaltungsamt keinen Einfluß auf die Prüfungsämter hat und muss genauso lange warten. Ich sollte dann aber so vorgehen, wie es im ersten Schreiben steht und zwar rechtzeitig zahlen und warten bis das Prüfungsamt reagiert hat. Dann wird der zu viel gezahlte Betrag zurückerstattet. Ich befürchte aber, dass ich gar keinen Teilerlasbescheid (positiv oder negativ) bekomme. Solche Berichte habe ich im Netz bereits ein paar Mal gelesen.
ich möchte mein bafög auf einmal zurückzahlen, um den rabatt dafür zu bekommen. auch erlasse wegen kurzer studiendauer und sehr guter leistungen habe ich fristgemäss beantragt. das prüfen dieser Angaben dauert angeblich lange und deshalb soll ich erstmal nur den frührückzahlungsrabatt abziehen und ansonsten alles bezahlen. ist das üblich? ich hab irgendwie ein kleines bissl angst, dass mein geld dann weg ist :-(
Hallo Simone,
ich beziehe seit Oktober 2012 monatlich 629 Euro BAföG und habe vor, Ende dieses Jahres zu heiraten. Wegen des hohen Einkommens meines künftigen Ehemannes hätte ich keinen Anspruch mehr auf BAföG-Leistungen. Nun bin ich unsicher, ob ich direkt nach unserer Hochzeit eine Rückzahlung leisten muss, weil wir es uns dann als Ehepaar sozusagen “leisten” könnten, oder gilt für mich dann trotzdem die Zeitspanne von 5 Jahren nach Ende der Förderungshöchstdauer? Wird dies evtl auch vom Vermögen meines Mannes abhängig gemacht?
Vielen lieben Dank.
Hallo Paula, die Rückzahlung beginnt generell immer 5 Jahre +/- nach dem Ende der Förderungshöchstdauer, soweit ich weiß unabhängig vom Familienstand.
Hallo Simone,
mich würde mal interessieren, ob das Bundesverwaltungsamt seine Bescheide über den rückzuzahlenden Bafög-Kredit nachträglich nochmal ändern darf, wenn das Studentenwerk versäumt hat, die Berechnung eines Bewilligungszeitraums endgültig abzuschließen. Weißt Du zufällig etwas darüber?
Hallo Ronja,
leider nicht. Ich biete leider nur diese Diskussionsplattform an, bin aber kein BAföG-Experte. Dazu kommt das Rechtsdienstleistungsgesetz, dass es mir verbietet, in Einzelfällen rechtlich zu beraten.
Liebe Simone;
Ich lebe und Arbeite in Chile, also ausserhalb Europas. Weisst Du zufällig was über das Rückzahlungsverfahren in solchen Fällen? Denn ich bezweifle, dass das SEPA Lastschriftverfahren mit einem chilenischen Konto funktioniert.
Mfg
Sebastian
Leider nicht. Es ist aber doch anzunehmen dass eine Rückzahlung auch per Überweisung möglich ist, auch wenn das in dem Fall etwas teuerer sein wird. Sonst mal mit dem Amt Kontakt aufnehmen, die können dann genau sagen, wie sie das handhaben.
Hallo Simone,
ich habe heute auch den Bescheid zur Rückzahlung des Bafög erhalten. Bis Anfang 2008 habe ich studiert, aber nur drei Semester. Ich hatte das Studium abgebrochen. Beim Bafög wurde mir der Höchstsatz gewährt, was daran liegt, dass meine behinderte Schwester bei meinen Eltern lebt. Das Studienbeitragsdarlehen wurde mir erlassen. Ich bin heute hinten rübergefallen, als ich den Brief gelesen habe. Ich habe gedacht, dass mir das Bafögdarlehen auch erlassen wird. Ich habe Einkommen, habe allerdings monatlich eine große Finanzierung zu bewältigen und dies auch noch lange. Meine Eltern können mir das Geld nicht geben. Was mache ich nun? Gibt es eine Möglichkeit, den Erlass des Bafögdarlehens zu beantragen?
VG
Martina
Hallo Martina,
nunja, warum sollten Sie das erlassen? Die Antwort auf deine Fragen findest du oben in dem Artikel: Du kannst die BAföG-Rückzahlung jedes Jahr verschieben, z.B. weil du ein geringes Einkommen hast. Sprich mal mit dem Bundesverwalungsamt darüber, wie deine Finanzierung auf das Einkommen angerechnet wird.
Hallo Martina,
wenn die Rückzahlung zur Zeit zu teuer für Dich wäre, solltest Du unbedingt eine vorrübergehende Freistellung beantragen. Mehr Informationen dazu hier:
Ich hab’ das alles schon durch. Du musst Dein Einkommen der letzten 3 Monate in diesem Formular angeben: (Einkommensermittlungsbogen) und mit Kontoauszügen oder Einkommensnachweisen belegen.
Zusätzlich musst Du einen schriftlichen Antrag ausfüllen. Eventuell kann man das jetzt schon online machen:
Ich musste damals noch ein Formular ausfüllen und per Post schicken.
Viel Erfolg! Bei mir hat es übrigens problemlos geklappt. Aber ich würde trotzdem sofort aktiv werden.
Hallo Ronja,
finde ich super, dass Ihr Euch gegenseitig helft. Wenn man eigene Erfahrungen hat, kann man diese auch viele besser einbringen.
Hallo Simone,
ich habe auch vor ein paar Tagen den Bescheid für die Rückzahlung meines Bafögs erhalten, das ich zwischen 10/2009 und 02/2013 bekommen habe. Seit dem beziehe ich einen Studienkredit der KfW. Fertig mit dem Studium bin ich auch noch nicht. Ist das jetzt noch nicht zu früh? Ich dachte die Rückzahlung ist erst 5 Jahre nach der LETZTEN Zahlung fällig, also bei mir erst ab 2017?
Viele Grüße!
Hi,
ich erinnere mich, dass es bei mir damals auch zu früh kam. Ich würde einfach mal das Bundesverwaltungsamt auf diesen Umstand aufmerksam machen. Vielleicht ein einfach ein Fehler…
Hallo zusammen!
Habt Ihr eine Ahnung wie lange es dauert bis man einen Antwortbrief bekommt wenn man die vorzeitige Tilgung gemacht hat?
Danke und LG
Hallo,
ich habe das damals selbst gemacht, aber ich weiß es leider nicht mehr… Wie lange wartest du denn schon? Was hält dich davon ab, einfach nochmal freundlich nachzufragen?
Hallo Simone,
meine Förderungshöchstdauer ist schon 5 Jahre her und es steht die Rückzahlung des Bafögs an. Ich befinde mich allerdings für meinen Arbeitgeber im Ausland (“auf Entsendung” heißt das richtig) für die nächsten 5 Jahre, muss aus betrieblichen Gründen aber weiterhin eine Anmeldung in DE haben. Wahrscheinlich komme ich nach 5 Jahren auch nicht wieder nach DE.
Wie sieht es in so einem (Sonder)Fall mit der Rückzahlung aus?
Gilt da auch die Einkommensregelung?
Es gibt Regelungen über Stundungen bei zu niedrigem Einkommen, über Regelungen bei Arbeit im Ausland ist mir nichts bekannt. Im Zweifelsfall direkt beim Bundesverwaltungsamt nachfragen – zumal wir keine Rechtsberatung in Einzelfällfen betreiben dürfen.
Hallo.
Ich habe gerade einen Rückzahlungsbescheid vom BUndesverw.amt erhalten, die Rückzahlung beginnt wohl bereits im Oktober, der Bescheid ist vom 10.März! Man konnte mich wohl nicht
anschreiben. Man hat den Brief damals wohl an eine alte Adresse geschickt, obwohl ich zwischenzeitlich längst an anderen Adressen gemeldet war. Ich habe damals nicht bescheid
gegeben, da ich bisher bereits direkt an das zuständige Bafögamt, seit Jahren, monatliche Raten zahle, verstehe deshlab nicht, woher jetzt diese Forderung kommt??
Jetzt hat man mir auch noch die Adressnachforschung in Rechnung gestellt. Gilt jetzt noch eine Widerspruchsfrist von einem Monat, ab Erhalt dieses Briefes? Brauche ich auch dann nur 10.000 max. zurückzuzahlen, wenn ich das studium vorzeitig abgebrochen hatte?
Ich studiere derzeit wieder und bin momentan auf meinen Lebenspartner angewiesen, Da ich kein eigenes Einkommen habe, kann ich einen Erlass beantragen(wird er mitangerechnet?) oder soll ich erstmal Widerspruch einlegen, wegen meiner bereits gezahlten Monatsraten an das örtlcihe Bafögamt?
Beste Grüße
Hallo, leider dürfen wir in Einzelfragen keine Rechtsberatung geben, da uns dies das Rechtsdienstleistungsgesetz verbietet.
Eventuell kann Ihnen hier geholfen werden ww.studis-online.de/Fragen-Brett/list.php?1
Oder eben gleich einen Rechtsanwalt konsultieren.
Hallo,
Ich habe eine Frage zu dem Freibetrag von 1070 Euro. Ich verdiene durch Nachtzuschläge teilweise mehr. Gilt dann das grundsätzliche Nettogehalt oder wird ein Durchschnittswert aus mehreren monaten berechnet, da das Gehalt monatlich stark variiert?
Freundliche Grüße
Mein Freund hat kein Einkommen und bis jetzt eine Freistellung. Jetzt wollen wir heiraten. Muss ich als Ehefrau seine Bafög schulden zurückzahlen oder kann er sich weiterhin freistellen lassen?
Hallo,
soweit ich weiß ist BAföG kein HartzIV
Hallo,
ich wollte mal wissen, was passiert, wenn die 20 Jahr überschritten werden?!
Liebe Grüßen und vielen Dank im Vorraus
Hallo Maike, dazu habe ich hier etwas gefunden unter Punkt 7 – zum Ende des Rückzahlungszeitraum gibt es dann nochmal verschärfte Bedingungen: http://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/rueckzahlung.php?seite=3
Ich habe sowohl Bafög als auch den Kfw-Studienkredit in Anspruch genommen. Beginnt die Rückzahlung des Bafögs erst nach vollständiger Tilgung des Kfw-Studienkredits?
Hallo Thorben, ich würde dies direkt beim BVA erfragen, die können auch eine rechtsverbindliche Auskunft geben, die wir nach dem Rechtsdiensleistungsgesetz gar nicht geben dürfen. Nach meinem Verständnis nicht – beide Dinge haben ja nichts miteinander zu tun, das Geld kommt ja von unterschiedlichen stellen.
Hallo Simone,
soweit ich das verstande habe muss mein Einkommen höher sein als mein Freibetrag (inkl. 2 Kinder). Wenn das nicht so ist kann ich einen Aufschub beantragen. Wenn dieser Aufschub 10 Jahre dauert und ich dann aufgrund meines höheren Gehaltes den Freibetrag überschreite kann ich dann immer noch die günstigere Sofortablösung beantragen oder muss ich dann in den vorgegeben Raten (also alles) zahlen ?
Hallo Frank,
soweit ich mich erinnere Sofortablösung & Teilerlass nur bei vorzeitiger Zahlung. Wenn du mal gestundet hast, must du alles zahlen. Zur Sicherheit bitte nochmal beim Bundesverwaltungsamt nachfragen, bin da kein Experte.
Wenn du das Studium (egal aus welchem Grund) nicht schaffst, dann musst du immer 100% zurückzahlen. Ob du vorher zurückbezahlen kannst kannst du beim Bundesverwaltungsamt in Köln erfragen.
hallo Frau Janson,
ich beziehe zurzeit bafög und bin im 2. Semester aber ich möchte meinen Studium abbrechen weil es mir zu schwer fällt .
kann ich die Rückzahlung direkt bezahlen(wenn ja mit wieviel %) oder muss ich 5 jahre lang warten und dann erst bezahlen ??
Was ist gegen 5 Jahre Rückzahlfrist einzuwwenden? Geld gut anlegen, Zinsen bekommen – und dann zurückzahlen?
Hallo Frau Jansen,
ich hätte da mal eine Frage mit der Bafög – Rückzahlung. Ich habe schon einen Bescheid bekommen, aber bezahle noch bis Mai mein KFW Darlehen ab, danach ist das Bafög dran. Es würde mir gesagt, dass man NICHT sagen kann wann genau, die Bafög Rückzahlung dann fällig ist, denn erst wenn ich sicher den KFW zürckbezahlt habe, könnte man mir das mitteilen…
Ich weiß aber, dass ich nicht mit den Raten aussetzte, oder plötzlich nicht mehr zahlen werde, also bin ich sicher im Mai fertig.
Muss ich dann gleich im Mai zurückbezahlen, oder gibt es da nochmal eine Frist. Gibt es da so Erfahrungswerte?
Das würde mir sehr weiterhelfen, denn man möchte da ja schon ein bisschen planen…
Hallo Frau Janson,
ich werde im kommenden Jahr meine Restschuld (reduziert ca. 6000 Euro) auf einmal tilgen können. Als spätesten Zahlungstermin hat man mir den 31. Januar genannt. Ich habe das Geld aber wohl erst Mitte oder Ende Fabruar “flüssig”. Gilt hier die Verzugsdauer von max. 45 Tagen auch? Oder werden die beim BVA nervös, wenn am 2. Februar kein Geldeingang da ist? Ich möchte das ungern noch weiter hinauszögern und keinen neuen Antrag für April stellen. Danke sehr!
Hallo Olli,
ich würde einfach zur Sicherheit direkt mal freundlich beim BVA anfragen-
Wenn du vorzeitig Rückzahlen willst muss das vor der eigentlichen Rückzahlungsfrist passieren. Ansonsten gilt der reduzierte Betrag nicht, auch wenn du auf einmal tilgen moechtest! Wenn kurz darauf das Geld hast lohnt es eventuell sich das Geld vorher zu leihen, weil man ja meist einiges dadurch spart! Bist du drüber bezahlst du also den vollen restbetrag!
Die Frage ähnlich formuliert, habe ich einen Kommentar weiter oben gefragt! Wie es aussieht gibt es dazu keine Sonderregelung und es gelten die gleichen Regelungen wie im Gesetz beschrieben. Also 5 Jahre nach Förderungshöchstdauer ( z.B. beim Bachelor 3 Jahre oder Master 2 Jahre, egal, ob vorher abgebrochen oder nicht) bekommt man den Rückzahlungsbescheid über das unverzinsliche Darlehen (Zuschuss ist geschenkt). Die Aufsplittung steht auf dem BaföG-Bescheid auf der ersten Seite.
Hallo.
Was passiert eigentlich wenn ich Bafög beziehe und dann mein Studium nicht schaffe.
Ist die Förderung an einen erfolgreichen Abschluss geknüpft? Gibt es hier zu Regelungen im Ausbildungsgesetz? Eine Freundin von mir steht gerade vor Ihrem letzten Versuch und wenn sie es nicht schafft fliegt sie aus dem Studium. Da Ihr das Unileben ohnehin immer schwergefallen ist, stellt sie sich nun diese Frage, da sie eventuell eine Ausbildung anfangen möchte.
Viele Grüße
Tobias
Hallo,
ich habe mein Studium nach dem 4. Semester abgebrochen und gehe wieder arbeiten. Die 4 Semester habe ich den elternunabhängigen BaföG-Höchstsatz erhalten. Muss ich das BaföG dann komplett zurück zahlen (da Studium nicht beendet) oder bekomme ich auch einen Erlass? Gilt bei mir auch die Grenze von 10.000 Euro?
Vielen Dank, Tschüß
Liebe Mandy,
Ihr Fragen nach den Gründen für einen Darlehnserlass und der Begrenzung auf 10.000 Euro sind hier beschrieben. Schauen Sie selbst, was darauf zutrifft:
Danke für die Hinweise! Ich hatte mir vorher schon einiges durchgelesen. Dort steht leider nichts von Studienabbruch. Alles gilt nur für das abgeschlossene Studium. Oder ist es egal, ob man abschließt oder nicht?
lg
Naja, soweit ich das weiß, gilt das auch für ein abgebrochenes Studium.
edit: Achtung, Werbung – aber ziemlich unverschämte! Ich wollte dennoch mal publik machen, wie hier versucht wird, Leuten auf der Suche nach einer vernünftigen Weiterbildungsfinanzierung einen fragwürdigen Kredit aufzuschwatzen. Unglaublich!
> Guten Tag,
>
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>
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>
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> Um US $ 55,000,000.00 mit Minimum / Maximum Rückzahlung Dauer von 1 bis 25
> Years unsere Darlehenszins ist so niedrig wie 2% in Abhängigkeit von der Darlehen, Amount
> Und der Rückzahlungsfrist. Wir liefern mit der Zeit und Präzision, wie sie in Satz
der Vereinbarung. Unsere Bedingungen sind angemessen.
Darlehen Antragsformular
NAMEN ……………………………
AGE ……………………………..
SEX ……………………………..
COUNTRY …………………
ADDRESS ………………….
PHONE NO ……………………….
BERUF ……………………….
MONATLICHEN EINKOMMEN ……………………………
NOTWENDIG ……………………………….
Zweck des Darlehens ……………………………..
Dauer der Ausleihe ………………………………….
Was
Hallo Simone,
habe gerade meinen Rückzahlungsbescheid bekommen.Die erste Rate soll ich im Dezember auszahlen.Bin gerade schwanger und arbeite erst bis Ende Oktober,danach bin ich arbeitslos und bekomme kein Mutterschaftsgeld.Was soll ich in dem Fall machen?
Danke
Wenn du das Geld nicht aufbringen kannst, kannst du die Zahlung stunden lassen. Frag doch einfach mal beim Bundesverwaltungsamt nach.
SJ
Hallo Andre,
das kann ich dir nicht sagen, weil ich nicht weiß, wie das berechnet wird.
Ich würde einfach mal beim Bundesverwaltungsamt nachfragen.
Gruß
Simone Janson
Hallo Andre,
klar, wenn du alles auf einmal zurück zahlst, sparst du Geld – bis zu einige tausend Euro.
Wie viel du aber genau sparst, kann ich dir nicht ausrechnen.
Hier habe ich noch einen schönen Artikel mit Rechenbeispielen bei der Stiftung Warentest gefunden – ist zwar von 2005, aber der fragliche Paragraph 18, Absatz 5 im BAföG scheint sich nicht geändert zu haben.
Im Zweifel kann dir vielleicht auch das Bundesverwaltungsamt helfen beim Ausrechnen, wie viel du sparen würdest.
Gruß
Simone
Hallo Simone,
ich glaube, ich konnte dir nicht klarmachen, was ich überhaupt wissen wollte.
Meine eigentliche Frage war: Ist es möglich, wenn ich sofort alles zurückzahle, spare ich nur 425,31€ ein. Wenn ich erst nächstes Jahr den Restbetrag zurückzahle, spare ich 2228,70€ ein.
Das fände ich klasse, ist mir aber nicht logisch
Viele grüße André
Hallo André,
und? Hat es geklappt? Kommst du über den Beginn mit Ratenzahlung und anschließender großer Einmalsumme zu einer größeren Ersparnis, als bei der einmaligen Sofortzahlung ohne Raten? Würde mich echt interessieren. Theoretisch wäre das dann ja ein Doppel-Rabatt.
Ich habe Selbiges mit meinem Darlehensanteil von ca. 10.500€ durchgerödelt, aber bei mir bleibt die Zahlung auf einen Schlag unschlagbar.
Hoffe sehr, dass du das hier überhaupt noch liest und bin gespannt auf die Antwort!
Beste Grüße
Ulli
Hallo Simone,
ich habe gerade meinen Rückzahlungsbescheid bekommen. Der Darlehnsbetrag ist 15319,50€, d.h. ich muss bei Ratenzahlung 10000€ tilgen. Beim sofortigen Abbezahlen käme ich auf 9574,69€, also gerade eine Ersparnis von 425,31€.
Nun lese ich allerdings den Satz:”Lösen Sie einen Teilbetrag ab, nachdem Sie die Rückzahlung bereits aufgenommen haben, werden die bis dahin geleisteten Zahlungen auf Darlehen für Ausbildungsabschnitte nach dem 28/02/2001 auf den Gesamtrückzahlungsbetrag von 10000,-€ für dieses Darlehen angerechnet.”
Ich verstehe das so: Angenommen ich beginne die Rückzahlung des Darlehns ganz normal mit den üblichen 315,-€ im Quartal. Nach einem Jahr habe ich bereits 1260,-€ getilgt. Bleiben noch 8740,-€ übrig. Bezahle ich nun die komplette Restschuld auf einmal ab, gibt es einen Nachlass (zwischen 8500,- und 9000,-€,) von 25,5%. Dies wären bei 8740,-€ eine stolze Summe von 2228,70€.
Somit wäre die Ersparnis doch wesentlich höher, als wenn ich das Darlehen sofort abzahlen würde.
Oder habe ich einfach einen Denkfehler?
Vielen Dank im Voraus für die Antwort
André
Hast du mal beim BVA nachgefragt? Mir geht es ähnlich und ich würde gerne wissen, ob ein Teilerlass in der Rückzahlungsphase mehr bringt.
Gruß,
Sven
Hallo Karsten,
ernsthaft: Ich glaube nicht, dass es da eine Reihenfolge gibt. Die Schulden werden auch nicht geringer dadurch, dass man die Rückzahlung immer weiter aufschiebt.
Am sinnvollsten erscheint es mir doch, zur Schuldnerberatung zu gehen:
Gruß Simone Janson
Hallo Simone Janson,
ich habe mein Studium nach 3 Semestern abgebrochen und eine Ausbildung angefangen, weil ich auch nach 3 Semestern noch nicht in den eigentlichen Studiengang hätte wechseln dürfen.
Ich bin seitdem immer arbeitslos gewesen oder habe bei Fortbildung und Praktika so wenig verdient, dass ich sowieso nichts hätte zurückzahlen können. Ich habe neben den gut 4000 EUR Bafög-Rückständen auch noch andere Schulden, z.B. ans JobCenter und private Personen. Nun habe ich vor einem Monat einen Job gefunden, wo ich zwischen 950 und 1050 EUR netto verdienen werde und nun ist die allgemeine Frage: Welchen Stellenwert hat das Bafög? Muss man jetzt Bafög zurückzahlen oder erst die Schulden ans JobCenter und kann man die Höhe der Rückzahlungsraten anpassen lassen oder bleiben die fest bestehen? Wenn sie geringer wären, würde ich mit der Rückzahlung ja schon beginnen können.
Danke für die Zeit, die Sie sich hier nehmen!
Hi Andres,
yes, this maybe had been usefull… you see, there are a lot of conditions, regarding to all the personal circumstances, which I even don’t know.
And for Master again its different, dependig what kind of Diploma or Bachelor you have, if this is acceptet in Germany (which is another Problem).
So I really think you should ask a personal council, which is even free on the universities.
Well, I think I must say I am German but I have lived in Germany when I was a baby until my first year, then for the job of my father we went to peru. my mother is German and my father is Peruvian so is why that I do not speak much German, much of my life I have lived in peru. well thanks anyway for your time.
Hi Andres,
You can find the conditions of getting BAföG as a Person from a foreign country here
(2 if you are from an EU-State, 3 for other countrys).
http://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/bafoeg-fuer-auslaenderinnen.php
As you can see, BAföG is connected to your personal circumstances, eg. if you are from an EU-Country, have a permanent permission to stay in Germany, married with a German and so on. If you think, that you fullfill one of this conditions, you should ask personal council on the University of your choice (eg Ausländeramt or BAföG-Amt). Than for a Master it is still more complicated, usually you just get a credit which you have to payback fully.
There is even this forum: http://www.studis-online.de/Fragen-Brett/list.php?1
Unfortunately I can’t give you no more informations.
Good luck!
hallo simone janson, sorry but my German is not good, I first want to congratulate you for this great contribution to all the questions about bafoeg.well, I am Chemical Ingineer and I would like to make a master in Germany , but first I want to know how to apply the bafoeg, which are requirements, interest payable, if you begin to pay a look over the career of study, as is the amount of loan, etc, another doubt do not know much German, and if I could apply bafoeg first to study the language and Once you learned the language could again apply for the master bafoeg. Thank you.
Hallo Simone Janson, möchte ich zunächst Ihnen für diese großen Beitrag, um alle Zweifel an der bafoeg.bueno bin Ing gratulieren. Quisiro chemischen und einen Master-Abschluss in Deutschland, aber zuerst möchte ich wissen, wie man die bafoeg gelten, was sind die Anforderungen, Zinsen, wenn man einen Blick über die Karriere des Studiums zu zahlen beginnen, ebenso wie die Höhe des Darlehens, etc, andere ist sicherlich nicht viel Deutsch, und wenn ich mich bewerben könnte bafoeg ersten, die Sprache zu studieren und einmal die Sprache gelernt konnte wieder für den Master-BAföG beantragen. Danke.
Hallo Andres, ich habe Ihre Frage leider nicht verstanden. Vielleicht könnten Sie sie in englisch formulieren? Danke!
hallo simone janson, primero quiero felicitarte por este gran aporte a todas las dudas acerca del bafoeg.bueno soy ing. químico y quisira hacer una maestría en Alemania pero primero quiero saber como aplicar al bafoeg, cuales son los requisitos, los intereses a pagar ,si se empieza a pagar una ves terminado la carrera de estudio, cuanto es el monto de préstamo, etc, otra duda es que no se mucho el alemán y si podría aplicar bafoeg primero para estudiar el idioma y una ves aprendido el idioma podría de nuevo aplicar bafoeg para la maestría. gracias.
Hallo Denise,
schau mal hier, da gibt es sogar einen Rechnern. http://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/rueckzahlung.php?seite=2#p5
Generell empfehlich ich Euch für BAföG-Fragen diese Seite, weil ich einfach kein BAföG-Experte bin und auch keine Rechtsfragen beantworten darf.
Gruß
Simone
Hallo,
ich habe da mal eine Frage bezüglich der vorzeitigen Rückzahlung. Ich habe damals ca. 9500 Euro Bafög bekommen, wenn ich diese vorzeitig abbezahlen will müsste ich dann die kompletten 9500 an das Bafög Amt überweisen oder wird der Nachlass abgezogen und nur die Summe-Nachlass gefordert, weil das würde die Sache etwas einfacher machen… danke schon mal Grüße Denise
Hallo Rene,
vielen Dank für deinen Kommentar und deine Recherche. Ich kann die von die verlinkte Seite BAföG-Rechner und das dortige Forum nur empfehlen!
Hallo an alle, so wie ich den oberen Text verfasst habe, sollte so stimmen. Habe auf weiteren Seiten (http://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/rueckzahlung.php?seite=2#p5 – Rückzahlungsrechner) diese wichtigen Informationen noch gefunden, die meine Auffassung bestätigen.
Auszug:
“Zahlt Ihr in Raten zurück, müsst Ihr allerdings insgesamt nur 10.000 € zurückzahlen. Bei der Rabatt-Berechnung wird jedoch von Eurer Gesamtschuld (=Darlehensanteil wie weiter oben ausgewiesen) ausgegangen.”
“WICHTIG!
Auch der Rabatt für Rückzahlung auf einen Schlag muss erst beantragt werden. Alternativ ist auch die Rückzahlung eines Teilbetrags möglich – bitte beim Bundesverwaltungsamt anfragen, wie dann der Rabatt ist.”
Viele Grüße René
Hallo Simone, ich lese sehr gespannt diesen Blog, aber leider habe ich zu dem folgenden Thema noch keine Information gefunden.
Mein Rückforderungsbescheid weist eine Summe von 11900€ aus. Bei einmaliger Rückzahlung kommt nach der Tabelle (für Nachlasssätze bei vorz. Rückz.) ein Betrag von 8160€ auf mich zu. Wenn ich aber nun in Raten zahle würde, ist der Grenzbetrag auf 10000€ nach §17 Abs. 2 S. 1 BAföG festgesetzt. Stimmt doch so, oder? Wie aber werden Beträge zwischen den 500€ Schritten festgesetzt und was wäre wenn der Bescheid mehr als 18000€ aufweisen würde? Bei einmaliger Rückzahlung ist die Einmalsumme 10530€ und bei Ratenzahlung max. 10000€. Da würde doch jeder freiwillig nicht sofort sondern in Raten abzahlen. Danke für eine kurze Bestätigung. René
Hallo Ade,
ich kann leider kein spanisch, aber ich habe es mal mit Google-Translator versucht. Es geht dir um das Bankdarlehen, richtig? Wie oben im Text steht: Es gibt Vergünstigungen, wenn man schneller fertig ist. Andersherum ist mir nichts bekannt, ich bin aber auch kein BAföG-Experte. Und: Ich darf in Einzelfällen keine Rechtsberatung betreiben.
Viele Grüße
Simone Janson
hola Simone, pedi la beca para poder hacer un master (2 años) en Bochum. Me queda por escribir la tesis final (Masterarbeit). el problema es que llevo trabajando desde hace practicamente un año y no encuentro ni el tiempo ni la ganas para finalizarlo, puesto que ademas tengo un buen puesto de trabajo. ¿el pago de la deuda es dependiente de acabar los estudios?, me refiero, a que si ¿debo pagar mas por no terminar el master?.
Muchas gracias
Hallo,
habe heute den Bafög Rückzahlungsbescheid erhalten jedoch nur für das Auslandsbafög und nicht für das Inlandsbafög. Eigentlich hätte ich erst nächstes Jahr damit gerechnet, da ich erst Ende 2007 mein letztes Bafög erhalten habe. Ich habe auch gedacht, dass In- und Auslandsbafög zusammengerechnet wird und ich einen einzigen Bescheid über die ganze Summe erhalte. Es geht ja auch darum, dass der maximale Rückzahlungsbetrag nicht höher als 10.000 € sein sollte. Wenn man aber es getrennt berechnet werden diese 10.000 € deutlich überschritten. Wie ist es richtig? Kann mir jemand helfen?
Vielen Dank & Grüße
Mandy
Hallo Mandy,
das ist leider recht speziell. Ja, und auch das Bundesverwaltungsamt ist nicht unfehlbar…
frag doch mal hier nach: http://www.studis-online.de/Fragen-Brett/list.php?1
Hallo Julia,
Im Zweifelsfalls bei deiner Hochschule bzw. dem Prüfungsamt? Vielleicht gibt ja auch die Website deiner Hochschule hinweise dazu so wie hier?
Hallo,
habe auch meinen Rückzahlungsbescheid bekommen und folgende Fragen:
– Wie und wo erfahre ich, das ich folgende Vorraussetzung erfülle:
a) Sie gehören nach dem Ergebnis der bis zum 31.12.2012 bestandenen Abschlussprüfung zu den besten 30 % aller Prüfungsabsolventinnen und -absolventen die diese Prüfung in demselben Kalenderjahr abgeschlossen haben
Vielen Dank
Juliae
Normalerweise kommt da meines Wissens noch ein Brief vom Bundesverwaltungsamt. Wenn das Amt das jetzt aber prüft, ist doch alles in Ordnung.
www.studis-online.de bietet einen BAföG-Rechner. Dort gibt es auch eine ziemlich rege Community zu dem Thema.
S. Janson
Hallo,
ich soll jetzt nach meiner Ausbildung (Ende 07/2007) BAföG zurückzahlen.
Ich gehe von einem Berechnungsfehler aus. Bin erst mal in Widerspruch gegangen und das Amt prüft das jetzt nach.
Ich habe gelesen, dass man einen “Feststellungs- und Rückzahlungsbescheid” vom Bundesverwaltungsamt in Köln bekommt, bei dem die Summe der Rückforderung auch steht.
Ich habe bisher (per förmlicher Zustellung) nur aktualisierte Bescheide bekommen und beim letzten Bescheid steht unter Punkt D (Zuschuss/Staatsdarlehen (unverzinslich)) Nr. 60 die verbleibende Rückforderung. Sowohl die Bescheide als auch der Brief kommen aber von meiner regionalen BAföG Stelle. Kommt denn da noch ein Brief vom Bundesverwaltungsamt?
Bin vor zwei umgezogen. Die BAföG Stelle hat meine neue Adresse herausgefunden und alles dahin geschickt. Dann hat evtl. das Bundesverwaltungsamt meine neue Adresse noch nicht?
Können Sie mir einen unabhängigen BAföG Rechner empfehlen bzw. gibt es Rechtsstellen, die mir die Rückzahlung auch berechnen können?
Liebe Grüße
Gordon
Hallo Anna, tatsächlich ist das Bundesverwaltungsamt auch manchmal etwas zu früh dran – hab ich jedenfalls von Bekannten schon gehört. Normalerweise beginnt die Rückzahlung, wie oben steht nach 5 Jahren. Ich persönlich würde jetzt mal denken, dass das unabhängig vom BAföG läuft, kann dazu aber keine genaueren Auskünfte geben, darf auch nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz keine Rechtsberatung machen.
So oder so musst du dich ans Bundesverwaltungsamt wenden, da kann man dir vermutlich auch besser weiterhelfen.
Gruß
Simone
Hallo Simone!
Ich habe während meines Studiums erst BAföG und dann den Bankenkredit erhalten. Obwohl meine finazielle Situation es eigentlich nicht zulässt, zahle ich derzeit den Bankenkredit in monatlichen Raten von 140 € ab. Nun hat mir das Bundesverwaltungsamt mitgeteilt, dass ich mit der Rückzahlung des BAföGs beginnen soll. Man hat mich dabei zwar darüber infromiert, dass ich aufgrund meiner finanziellen Situation einen Freistellungsantrag von der Rückzahlungsverpflichtung stellen kann, jedoch dachte ich, dass man sowoieso erst den Bankenkredit abzahlen muss, bevor man mit der Rückzahlung des BAföGs beginnt.
Daher bin ich etwas verwirrt. Hat sich das Bundesverwaltungsamt geirrt? Darf das Bundesverwaltungsamt jetzt schon die Rückzahlung verlangen? Und was soll ich nun beantragen bzw. dem Bundesverwaltungsamt mitteilen?
Lieben Gruß
Anna
Hallo Janine,
naja, es gibt Nachlass, wenn man besonders gut studiert hat, also erfolgreich und schnell – für das Gegenteil eher nicht… Was die Rückzahlung angeht, meldet sich das Bundesverwaltungsamt nach einer Zeit. Man kann natürlich mal da anrufen und wegen früherer Rückzahlung bitten.
Gruß
Simone Janson
Hallo,
ich habe nach 3 Semestern mein Studium abgebrochen und eine Ausbildung begonnen und erfolgreich abgeschlossen.
Bis jetzt habe ich noch keinen Bescheid zur Rückzahlung bekommen, da ich aber noch einmal studieren möchte, würde ich das bereits erhaltene BAföG gern zurück zahlen. Kann ich das beantragen und bekomme ich dann auch einen Nachlass auch wenn ich mein Studium nicht beendet habe?
Liebe Grüße
Janine
Hallo Christiane,
Hier gibt es die entsprechenden Formulare zum Download:
Du brauchst zum Runterladen immer das Geschäftszeichen des Bundesverwaltungsamtes. Im Bedarfsfall da nochmal direkt nachfragen – die können dir ganz genau sagen, was Sie von dir brauchen.
Gruß
Simone Janson
Hi Simone,
Ich habe vor ein paar Tagen meinen Rückzahlungsbescheid bekommen. Ich bin seit der Beendigung meines Studiums im Ausland geringfügig beschäftigt und will somit einen Darlehenserlass beantragen. Gibt es da Formulare zum Ausfüllen oder wie ist da die Vorgehensweise?
Vielen Dank für Ihre Hilfe.
Hallo,
ich habe heute meinen Rückforderungsbescheid bekommen und habe dazu mal ein paar Fragen:
Zuerst einmal haben die sich bei der Forderungssumme verrechnet, wie gehe ich da vor?
Dann erlassen die bei Rückzahlung des gesamten Betrags nur etwas über 500€ und keine 50%, sondern nur etwa 15% Gibt es da noch einen Spielraum, da ich dachte, man erhält 50% Ermäßigung!
Die letzte Frage vorerst, ich habe während des Studiums 2 Kinder bekommen und 4 Jahre studiert, Also 8 Monate länger als die normale Förderungshöchstdauer. Kann man das irgendwie anrechnen lassen und so die Studienzeit für eine Ermäßigung “verkürzt” berechnen?
Erstmal vielen Dank für die Beantwortung meiner vielen Fragen!
Hallo Yvonne, ich darf leider nur allgemeine Informationen zum Vorgang geben, sprich, das was im Text steht. Fragen zu einzelnen Rückforderungsbescheiden darf ich aufgrund des Rechtsdienstleistungsgeseztes leider nicht beantworten, da das unzulässige Rechtsberatung wäre.
Eventuell kann das Studentenwerk weiterhelfen?
Gruß
Simone Janson
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Simone Janson
Hi Miriam,
Naja, wie viel bei vorzeitiger Rückzahlung erlassen wird, ist per Gesetz festgelegt. Da müsstest du also vorher das Gesetz ändern :-)
Kann man auch mit dem Bundesverwaltungsamt “verhandeln”? Ich würde gerne mein Darlehen auf einmal zurückzahlen (vor Rückzahlungsbeginn) und möchte denen weniger anbieten (also noch weniger als der Betrag, den die für eine vorzeitige Rückzahlung angeben), denn in den nächsten Jahren werde ich kein Einkommen haben (Elternzeit/ Schwangerschaft).
Ein bißchen nach dem Motto “Nehmt jetzt das, oder wartet noch einige Jahre..”.
Vielen Dank.
Liebe Frau Felix,
entschuldigung für die späte Antwort – ich habe Ihren Kommentar aus dem Spam-Ordner gefischt.
Ihre Fragen finden Sie oben im Text beantwortet:
– im zweiten Abschnitt
und unter
– Wie und wie lange wird gezahlt?
Bitte beachten Sie, dass ich keine Rechtsberatung für Einzelfälle machen darf. Sollten Sie genauere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an das zuständige BAföG-Amt.
Edit: Kommentar aufgrund von unlauterer Werbung gelöscht.
Das BaföG muss binnen von 20 Jahren zurückgezahlt werden. Ich möchte gerne wissen, wann die Frist beginnt und wann die 20 Jahre enden. Ich fand einen Hinweis, dass die Frist von 20 Jahren mit dem Ende der Förderungshöchstdauer /Ende des Studiums beginnt.
Andere sagen, dass auf die Frist von 5 Jahren, die freigestellt sind, die 20 Jahre hinzuaddiert werden müssen. Dann wären es insgesamt 25 Jahre.
Was ist richtig?
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