Mit der BAföG-Rückzahlung müssen Sie erst fünf Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer bzw. im Falle einer Akademienausbildung fünf Jahre nach dem Ende der in der Ausbildungs- und Prüfungsordnung vorgesehenen Ausbildungszeit beginnen.

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Wann kommt der Rückzahlbescheid?

Mit etwas Glück sitzen Sie zu diesem Zeitpunkt beruflich schon fest im Sattel, wobei man bei der heutigen Arbeitsmarktsituation nicht zwingend davon ausgehen kann, um so mehr, als wenn Sie möglicherweise noch über die BAföG-Förderung hinaus studiert haben.

Sie bekommen nach etwa viereinhalb Jahren einen Feststellungs- und Rückzahlungsbescheid zugeschickt, in dem die Höhe des Darlehens insgesamt und die Höhe der Rückzahlungsrate verbindlich festgestellt werden. Gleichzeitig werden Sie über den Zeitpunkt der Fälligkeit der ersten Rückzahlungsrate unterrichtet.

Wohin mit dem Geld?

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Für die Einziehung der Staatsdarlehen ist als Zentrale das Bundesverwaltungsamt, 50728 Köln, zuständig, dass Ihnen den Feststellungs- und Rückzahlungsbescheid zusendet. Daher ist es wichtig, dem Bundesverwaltungsamt Anschriftenänderungen jederzeit, spätestens jedoch vor Beginn der Rückzahlpflicht mitzuteilen, damit Schwierigkeiten bei der Zustellung des Bescheids vermieden werden.

Denn wenn das Amt Ihre Adresse ermitteln muss oder Sie gar nicht ausfindig macht, kann das teuer für Sie werden – im letzteren Fall erhöht sich nämlich die BAföG-Schuld durch Zahlungsverzug.

Wie und wie lange wird gezahlt?

Ihr Darlehen müssen Sie in Mindestraten von 105 Euro pro Monat in längstens 20 Jahren (Ausnahme: Sie haben einen Darlehenserlass beantragt, was den Rückzahlzeitraum verlängert) zurückzahlen. Sie müssen diese Raten immer am Ende eines Quartals für drei Monate per Lastschrift zahlen.

Zahlungsverzug

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Wenn Sie in Zahlungsverzug geraten und dieser länger als 45 Tage andauert, kann es teuer werden: Sie müssen dann zusätzlich sechs % Zinsen auf die GESAMTE Restschuld Ihres Darlehens zahlen.

Wenn Sie wieder in Verzug geraten, erhöht sich die Zinsen entsprechend. Überprüfen Sie daher stets, ob auch genug Geld auf Ihrem Konto ist, damit die Lastschriftzahlung klappt.

Was tun, wenn mit der Rückzahlforderung etwas nicht stimmt?

Es kann passieren, dass sich das Bundesverwaltungsamt irrt, beispielsweise indem es Ihnen den Rückzahlungsbescheid zu früh ausstellt, etwa weil es über Änderungen der Förderungshöchstdauer nicht unterrichtet wurde.

In solchen und ähnlichen Fällen können Sie innerhalb eines Monats schriftlichen Widerspruch beim Bundesverwaltungsamt einlegen.

Rückzahlungsbegrenzung

Wenn Ihre BAföG-Förderung nach dem 28.2.2001 begonnen hat, haben Sie Glück: Sie müssen Ihr BAföG nur bis zu einem Gesamtbetrag von 10.000 Euro zurückzahlen.

Darlehensteilerlass

Sie haben die Möglichkeit, unter bestimmten Bedingungen einen Teil Ihrer BAföG-Schuld erlassen zu bekommen.

Allerdings müssen Sie dies extra beim Bundesverwaltungsamt beantragen und dies auch begründen – und zwar innerhalb eines Monats, nachdem Sie den Rückzahlbescheid bekommen haben. Übrigens: Grundsätzlich können Sie mehrere Erlassmöglichkeiten nebeneinander geltend machen.

1. Überdurchschnittliche Leistungen

Einen Teilerlass können Sie unter Umständen beantragen, wenn Sie in Ihrem Examensjahrgang nachweislich zu den besten 30 % der Absolventen gehören.

Allerdings gibt zusätzlich noch einige Einschränkungen:

Studienende wann?Höhe des Erlasses
Innerhalb der Förderungshöchstdauer25 % der BAföG-Schuld
Innerhalb von einem Semester nach Ende der Höchstdauer15 % der BAföG-Schuld
Innerhalb von zwei Semestern nach Ende der Höchstdauer10 % der BAföG-Schuld

2. vorzeitiges Studienende

Wenn Sie Ihr Studium, ganz unabhängig von Ihrer Leistung, mindestens vier Monate vor Ende der Förderungshöchstdauer erfolgreich abgeschlossen haben, bekommen Sie 2.560 Euro erlassen, wenn Sie es mindestens zwei Monate vor Ende der Förderungshöchstdauer geschafft habe, immerhin noch die Hälfte, also 1.025 Euro.

3. Vorzeitige Rückzahlung

Geld gespart? Dann haben Sie auch die Möglichkeit, Ihr Darlehen ganz oder teilweise zu tilgen, bevor Sie mit der Ratenzahlung beginnen.

Dabei gibt es einige Regelungen zu beachten:

4. Politische Verfolgung

Wenn Sie nachweisen können, dass Sie das Opfer politischer Verfolgung in der DDR waren, und nach dem 31. Dezember 1990 BAföG bekommen haben, können Sie auch einen Teilerlass beantragen.

Darlehenserlass

Der Darlehenserlass ist genau genommen kein Erlass, zumindest kein endgültiger. Viel mehr wird die Ihre BAföG-Rückzahlung nur vertagt, und zwar jeweils für ein Jahr, dann müssen Sie erneut nachweisen, dass Sie die Voraussetzungen erfüllen. Wenn sich Ihre Lebensumstände in diesem Jahr plötzlich ändern, müssen Sie das dem Bundesverwaltungsamt sofort mitteilen.

Jedes Jahr Darlehenserlass wird an die 20 Jahre Rückzahlungsdauer angehängt, allerdings maximal 10 Jahre lang.

Wenn Sie also fünf Jahre lang einen Aufschub bekommen, müssen Sie das BAföG erst nach 25 Jahren zurückzahlen. Wenn Sie allerdings 12 Jahre lang einen Aufschub erwirkt haben, bekommen Sie zwei Jahre “geschenkt”!

Gründe für einen Darlehenserlass sind:

1. geringes Einkommen

Wenn Sie im Jahresdurchschnitt pro Monat netto nicht mehr als 960 € verdienen, dann können Sie einen “Erlass” beantragen. Es geht dabei übrigens nur um Ihr Einkommen, das Ihres Ehepartners oder gar Ihrer Eltern ist nicht maßgeblich.

Diese Einkommensgrenze erhöht sich noch, wenn der Ehepartner oder Kinder mit zu versorgen sind und zwar um:

Das geringe Einkommen muss natürlich durch Verdienst- oder Steuerbescheinigungen nachgewiesen werden!

2. Kindererziehung

Auch wenn Sie ein Kind bis zu zehn Jahren pflegen und erziehen oder ein behindertes Kind betreuen und nichts oder nur wenig verdienen, kann Ihre Ratenzahlung ausgesetzt werden. Allerdings dürfen Sie dabei nicht mehr als 960 € pro Monat verdienen und nicht mehr als 10 Stunden in der Woche arbeiten.

Mit dem entsprechenden Antrag müssen Sie die Geburtsurkunde und eine Verdienstbescheinigung einreichen. Daneben gibt es auch Freibeträge für das Kind und evtl. die Kosten für Kinderbetreuung.

3. Rückzahlung des verzinsten BAföG

Auch das KfW-Bankdarlehen müssen Sie einschließlich Zinsen in Mindestraten von 105 Euro monatlich in längstens 20 Jahren zurückzahlen.

Die Rückzahlungspflicht beginnt hierbei sechs Monate nach dem Ende der Förderungszeit. Erlassmöglichkeiten haben Sie hier nicht. Allerdings ist eine vorzeitige Tilgung ebenfalls möglich, jedoch wird Ihnen dabei kein Nachlass gewährt.

Sie zahlen das Geld hier nicht ans Bundesverwaltungsamt, sondern direkt an die KfW Bankengruppe, die Ihnen vor Beginn der Rückzahlung die Höhe der Darlehensschuld und der Zinsen, die jeweils geltende Zinsregelung, die Höhe der monatlichen Zahlungsbeträge und den Rückzahlungszeitraum mitgeteilt hat.

Weitere Informationen zur Rückzahlung des Bankdarlehens enthält der Darlehensvertrag.

Rückzahlung von BAföG und verzinstem BAföG

Wenn Sie zunähst normales BAföG, dann aber zusätzlich ein voll verzinstes BAföG bekommen haben, müssen Sie zunächst das Bankdarlehen und dann das Staatsdarlehen zurückzahlen. Dafür haben Sie dann allerdings auch eine verlängerte Frist von 22 Jahren.


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