Bildung ist wichtiges Mittel zur Integration von Flüchtlingen, zu der es bereits zahlreiche Projekte gibt. Seit 2015 gibt es dazu zahlreiche Projekte. Ein Rückblick.

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Kreative Projekte rund um das Thema Flüchtlinge

Kreative Projekte um die schwierige Situation der Flüchtlinge zu verbessern, gibt es einige. Thomas Eggert hat in seinem Blog die Blogparade “Human Relations for Refugees” ausgerufen, an der ich mich mit diesem Beitrag gerne beteilige. Dort werden weitere Projekte vorgestellt.

Bekanntestes Beispiel ist die Jobbörse Workeer, die Flüchtlinge und potenzielle Arbeitgeber zusammenbringen will. Die Online-Universität für Flüchtlinge ist hingegen vielleicht/hoffentlich bald überflüssig.

Hackatons und Suchmaschinen

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So wurde in Berlin ein Refugeehackaton durchgeführt, bei dem technische Lösungen rund um das Thema Flüchtlinge gefunden werden sollen. Das Online-Magazin Refupreneur geht einen Schritt weiter und will Flüchtlingen bei der Umsetzung eigener Ideen in Crowdfunding-Projekte unterstützen.

Etwas enttäuschend fand ich diesbezüglich das Engagement der Bundesregierung: Die hatte zwar schon im August das Ankommer-Stipendium mit 12.000 Euro ausgeschrieben, das entsprechende Projekte unterstützt.

Allerdings stellt sich bei genauerem Hinsehen heraus, dass hier nur Sachleistungen wie Büroräume im Wert von 12.000 gewährt werden sollen. Um wirklich etwas Vernünftiges zu starten, wären selbst 12.000 Euro zu wenig. Das PR-wirksam als großartige Finanzspritze zu verkaufen, ist ein Witz.

Studie zeigt: Hürden sollen abgebaut werden

Immer werden, so lässt diese Woche die Friedrich-Ebert-Stiftung verlauten, derzeit in allen Bundesländern derzeit Gespräche zwischen Ministerien und Hochschulen geführt, um Hürden für den Hochschulzugang für Flüchtlinge abzubauen und Regelungen anzupassen.

Die Friedrich-Ebert-Stiftung hat im August 2015 unter allen für Hochschulen zuständigen Ministerien der Bundesländer eine Umfrage durchgeführt um herauszufinden, wie der Hochschulzugang für Flüchtlinge in den einzelnen Bundesländern geregelt ist.

Die Ergebnisse der Umfrage (ohne Baden-Württemberg, Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein) sollen immerhin zeigen, dass viele Ministerien immerhin Willens sind, sich aktiv für die Aufnahme von Flüchtlinge an der Hochschule zu engagieren. Dazu gehört zum Beispiel, das Online-Angebot zur Information auch mehrsprachig zur Verfügung zur stellen.

Bisherige Regelungen

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Schon jetzt steht Flüchtlingen der Zugang zu Hochschulen in Deutschland grundsätzlich offen. Bei der Aufnahme eines Studiums werden sie wie andere ausländische Studierende behandelt.

Das Problem in vielen Fällen: Zum Studium in Deutschland ist man berechtigt, wenn im Ausland ein Bildungsnachweis erworben wurde, der einer in Deutschland erworbenen Hochschulzugangsberechtigung gleichwertig ist und die erforderlichen Sprachkenntnisse vorliegen.

Problem der fehlenden Unterlagen

Liegt keine Hochschulzugangsberechtigung vor, steht in der Regel der Weg in ein Studienkolleg offen. Nach bestandener Feststellungsprüfung kann ein fachgebundenes Studium aufgenommen werden. Bei zulassungsbeschränkten Fächern gilt auch für Flüchtlinge die Vorabquote für ausländische (Nicht-EU) Studierende.

Problematisch sind fehlende Unterlagen. In diesem Fall kann auf den Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 8.11.1985 zurückgegriffen werden: Ein indirekter Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung ist möglich, wenn Studienbewerber_innen die notwendigen Unterlagen aus politischen Gründen nicht erbringen können.

Demnach können in Einzelfällen auch einfache Kopien bzw. eidesstattliche Versicherungen akzeptiert werden. Mehrere Ministerien empfehlen den Hochschulen, bei der Einzelfallprüfung nicht zu strenge Maßstäbe anzulegen. Bei vollständig fehlenden Unterlagen besteht nach Ansicht mehrerer Länder jedoch weiterer Regelungsbedarf. Eine Arbeitsgruppe der KMK erörtert aktuell, wie der Beschluss an die aktuelle Situation angepasst werden kann.

Aufenthaltserlaubnis für Studierende

Was die Aufenthaltserlaubnis betrifft so gilt: der Aufenthaltstitel ist vom hochschulrechtlichen Status abhängig. Der Aufenthaltstitel wird in der Regel erst erteilt, wenn eine Zulassung zum Studium erfolgt ist. Im Aufenthaltsgesetz ist pauschal festgehalten, dass der erste Aufenthaltstitel die Geltungsdauer zwischen einem und zwei Jahren hat. Eine Verlängerung ist auf Antrag möglich.

Während der Hochschulzugang den Flüchtlingen in allen Bundesländern grundsätzlich offen steht, fallen die Ergebnisse bei Unterstützungsmaßnahmen sehr unterschiedlich aus. In vielen Bundesländern werden Sprachkurse, Orientierungs- und Beratungsprogramme angeboten. Über gezielte finanzielle Förderung wird bisher nur aus wenigen Ländern berichtet. In einzelnen Bundesländern gibt es außer den allgemeinen Angeboten für ausländische Studierende keine speziellen Unterstützungsangebote für Flüchtlinge.

Aufnahmetests für den Hochschulzugang

In Niedersachsen gibt es die Option, bei einem überdurchschnittlichen Bestehen des Aufnahmetests ohne weitere Feststellungsprüfung den Hochschulzugang für einen zulassungsfreien Studiengang zu bekommen. Flüchtlinge werden durch Orientierungs- und Beratungsleistungen über die Initiative “Offene Hochschulen Niedersachen” gefördert. Es stehen kostenfreie Intensiv-Sprachkurse und weitere Fördermittel zur Verfügung.

In Berlin gibt es neben Sprachkursen und weiteren Fördermaßnahmen die Möglichkeit für Flüchtlinge, für die Startphase und die Studienabschlussphase eine Unterstützung von jeweils 1000 Euro zu erhalten. Damit können beispielsweise Bewerbungs-, Einschreibungs- und Sprachtestgebühren sowie Sozialbeiträge finanziert werden. Außerdem werden die Gebühren für ein Gasthörerstudium übernommen.

So wurde außerdem diskutiert, die Leistungslücken für studierende Flüchtlinge zu schließen und die Immatrikulationskosten zu reduzieren bzw. zu übernehmen (z.B. Anmeldekosten bei Uni-Assist). Es gibt auch die Initiative, eine Eingangsprüfung als alternativen Zugang zum Studium auszubauen.”

Abstimmung ist wichtig

Die Friedrich Ebert Stiftung schreibt abschließend:

Auch wenn bisher keine übergreifende statistische Erfassung des Flüchtlingsstatus an den Hochschulen erfolgt, geht man davon aus, dass die Anfragen und Bewerbungen steigen werden. Eine bundesweite Abstimmung zentraler offener Fragen ist wünschenswert.


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