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Von Simone Janson (Mehr) • Zuletzt aktualisiert am 21.11.2012 • Zuerst veröffentlicht am 21.11.2012 • Bisher 7147 Leser, 1249 Social-Media-Shares Likes & Reviews (5/5) • Kommentare lesen & schreiben
Im Gründerlexikon gab es vor Kurzem eine Test-Umfrage zur Seriosität von KFW-Gründungsberatern. 204 Berater wurden mit unlauteren Anfragen kontaktiert. Die Ergebnisse der Umfrage zeigen Erhellendes zur deutschen Beraterlandschaft. Ob man daraus wirklich Rückschlüsse auf die Seriosität der Berater ziehen kann, ist fraglich.
Wie Thorsten Montag im Gründerlexikon berichtet, hat die KfW-Beraterbörse die Vorschriften für die eingetragenen Berater verschärft. Diese müssen nun regelmäßig zwei aktuelle Referenzen nachweisen und auch eine entsprechende Anzahl von Beratungen durchführen, um ihre Zulassung zu behalten.
Daher wollte das Gründerlexikon wissen, wie viele Berater gewillt sind, zu unlauteren Mitteln zu greifen, um ihre Zulassung zu behalten und führte folgendes Testszenario durch:
Wir haben anonym insgesamt 204 Berater per Email kontaktiert. Wir gaben an, uns selbständig machen zu wollen und teilten mit, dass wir zwar das KfW Gründercoaching nutzen, aber keine Beratung in Anspruch nehmen wollten. Konkret schlugen wir vor, gemeinsam mit dem Berater das KfW Gründercoaching zu beantragen und anschließend jeweils zur Hälfte zu teilen.
Von den 204 befragten Beratern haben sich 44 gar nicht erst die Mühe gemacht, zu antworten (22 Prozent). 6 Berater schickten uns allgemeines Informationsmaterial zur KfW-Beratung zu, gingen aber nicht auf unser „Anliegen“ ein (3 Prozent). 68 Berater (33 Prozent) haben die von uns vorgeschlagene Vorgehensweise abgelehnt. 32 Berater (16 Prozent) lehnten die Anfrage kategorisch ab und distanzierten sich von dem Vorschlag, gemeinsam einen Betrug zu begehen. Somit ließ uns knapp die Hälfte der befragten Berater abblitzen. 21 Berater (10 Prozent) äußerten sich zwar nicht zum Subventionsbetrug, ließen uns aber Informationen zukommen und baten uns um ein persönliches Erstgespräch oder ein Telefonat. 33 Berater (16 Prozent) hatten keine Skrupel, uns sofort zu einem Telefongespräch einzuladen.
Wie Sabine Hutter daraus folgt, offenbart dieses Ergebnis, dass über ein Viertel der deutschen KfW-Berater offenbar nicht abgeneigt sich, sich über einen derartigen Subventionsbetrug das schnelle Geld zu verschaffen, ohne dafür arbeiten zu müssen.
Denn, so Hutter, wer grundsätzlich gegen solche illegalen Aktionen ist, wird dies sicherlich gleich kundtun und nicht erst noch Telefongespräche führen.
Bezüglich des Ergebnisses wäre ich vorsichtiger mit einer deratigen Schlussfolgerung: Dass die Berater trotz der unlauteren Anfrage zum Erstgespräch oder Telefonat bereit sind, muss nicht zwangsläufig auch Bereitschaft zum Subventionsbetrug bedeuten.
Es könnte viel mehr auch andere Ursachen haben, z.B. dass die eMail gar nicht bis zum Ende gelesen wurde und standartisierte Antworten verschickt wurden. Oder dass der Berater im Hinblick auf den Druck durch die KfW erstmal froh sind über jeden Kunden und daher glauben, den Klienten im Erstgespräch noch umstimmen zu können.
Ein Beweis wäre dann gegeben, wenn die Berater explizit Aussagen zum Thema oder Vorschläge zu weiteren Vorgehen gemacht hätten. Dafür hätte es aber zum Erstkontakt können müssen.
Die Test-Umfrage ist nicht uninenteressant, aber das Ergebnis ist mir in der Form etwas zu reißerisch formuliert. Wie seht Ihr das?
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Simone Janson ist Verlegerin, Beraterin und eine der 10 wichtigsten deutschen Bloggerinnen laut Blogger-Relevanz-Index. Sie ist außerdem Leiterin des Instituts Berufebilder Yourweb, mit dem sie Geld für nachhaltige Projekte stiftet. Laut ZEIT gehört ihr als Marke eingetragenes Blog Best of HR – Berufebilder.de® zu den wichtigsten Blogs für Karriere, Berufs- und Arbeitswelt. Mehr zu ihr im Werdegang. Alle Texte von Simone Janson.
„hat die KfW-Beraterbörse die Vorschriften für die eingetragenen Berater verschärft. Diese müssen nun regelmäßig zwei aktuelle Referenzen nachweisen und auch eine entsprechende Anzahl von Beratungen durchführen, um ihre Zulassung zu behalten.“
a) Jetzt mal ehrlich – welcher aktive Gründungsberater schafft es den nicht 2 bewertete Beratungen pro Jahr durch zu führen ? Da darf man doch als Gründer – im Rahmen von minimalen Qualitätsrichtlinien – von Seiten der KfW erwarten das diese Berater keine Beratungen mehr durchführen. Das Ziel von Beratungen ist ja die Verbesserung der Gründer. Wie soll ein Berater das gewährleisten wenn er sich mit der Materie nur einmal pro Jahr beschäftigt ?
b) Das die Anzahl der Beratungen erhöht wurde ist so nicht richtig ! Gründerberater müssen 2 bewertete Beratungen im rollierenden 12 Monatszeitraum aufweisen UND den Nachweis das Sie überwiegend (50% und mehr sollten da ausreichend sein) in Beratungsfunktion für Unternehmensberatung tätig sind. Welche Anzahl an Beratungen ist denn oben damit gemeint ?
Und ja, mir ist diese Aussage die ja in dieser Form sicherlich moralisch richtig erscheint, eben auch zu wage – zu unwissenschaftlich. Und schliesslich gilt das Unschuldsprinzip. Es wird ein weiteres Vorurteil erzeugt das Gründerlexikon nicht behebt.
Klaus
Hallo Herr Schaumberger, danke für die ergänzenden Erläuterungen. Ich hatte das mit den zwei Referenzen und der Anzahl an Beratungen so verstanden, wie Sie es nun ausführlicher erklärt haben. Dass man auch eine 50&ige Berater-Tätigkeit nachweisen muss, macht Sinn.
Ansonsten stimme ich Ihnen zu: Natürlich sollte ein Berater zwei Beratungen im Jahr Minimum durchführen. Dass es solche Richtlinien überhaupt geben muss, zeigt aber ja, dass da offenbar einiges im Argen liegt.
Dass die Schlussfolgerung von Gründerlexikon allerdings ebenfalls in der Form nicht stimmig ist, hatte ich ja schon ausgeführt.
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