Eigentlich bestehen also ideale Voraussetzungen für Genossenschaftsgründungen in Deutschland. Selbige müssten also wie Polse aus dem Boden schießen. Warum tun sie es dann nicht? Weil die Genossenschaften auch einige Nachteile haben.

Eine Genossenschaften gründen & Bürokratie-Hindernisse überwinden

Boom dank Bürokratie

Schuld an dem nicht vorhandenen Boom trägt vor allem die Bürokratie. Schon die Gründung einer eG ist mit erheblichem Aufwand verbunden, der den Gründungsaufwand einer Kapitalgesellschaft noch übersteigt.

Zunächst muss eine Gründungsprüfung durchlaufen werden, die mehrere Wochen dauert und mehr als 3.000 Euro kosten kann. Außerdem muss die eG Mitglied eines genossenschaftlichen Prüfungsverbandes werden, was in der Regel einen Grundbeitrag von mehreren Hundert Euro pro Jahr kostet.

Weitere Pflichten

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Danach muss sich die Genossenschaft alle zwei Jahre einer gesetzlichen Prüfung unterziehen, wofür 4.000 Euro oder auch mehr anfallen können. Und es geht weiter mit den Pflichten:

Die Genossenschaft muss sich als Formkaufmann, ganz egal wie groß sie ist, in das Handelsregister eintragen lassen. Das ist mit weiteren Kosten verbunden: Die eG muss Mitglied der Industrie- und Handelskammer werden und Körperschaftssteuer zahlen. Außerdem ist sie zur Bilanzierung verpflichtet.

Handelsregister und Buchhaltung nötig

Dafür wiederum benötigen die Genossenschafter Buchhaltungskenntnisse, die in kleinen Unternehmen oft nicht vorhanden sind. Also muss man auch einen Steuerberater beauftragen, der weitere Kosten verursacht. Dieser erhebliche Aufwand macht die Genossenschaft in Deutschland gerade für kleine Unternehmen, die ja eigentlich von der Rechtsform besonders profitieren sollten, unrentabel.

Und dennoch sind es gerade kleine, ambitionierte Unternehmen mit speziellen Nischenprodukten, die in letzter Zeit wieder öfter auf die Rechtsform der eG zurückkommen: „Die meisten unserer Mitglieds-Genossenschaften sind in den letzten fünf Jahren gegründet worden“, sagt Burchard Bösche vom Vorstand des Zentralverbandes deutscher Konsumgenossenschaften e.V.

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Da ist etwa die Bremer Energiehaus-Genossenschaft eG, 2006 gegründet, um ihren Mitgliedern preiswert Strom und Gas zu liefern. In Aalen schlossen sich im gleichen Jahr 162 Cineasten zusammen, um in einem Programmkino Filme abseits des Mainstreams zu zeigen – mittlerweile hat die Programmkino Aalen eG über 520 Mitglieder. Und die Missing Link Versandbuchhandlung eG ist eine Importbuchhandlung, die sich auf das Besorgen englischsprachiger Titel spezialisiert hat.

Die Liste ließe sich beliebig fortsetzen: In Deutschland gibt es rund 7.000 Genossenschaften mit rund 20 Millionen Mitgliedern, darunter Namen wie Edeka, Rewe, Coop, diverse Wohnungsbaugenossenschaften, Volks- und Raiffeisenbanken sowie die verschiedensten Genossenschaftsarten im Dienstleistungsbereich.

Die eG steht und fällt mit dem Engagement ihrer Mitglieder

Dennoch hat eine Genossenschaft nicht nur bürokratische Nachteile: Zwar ist die Genossenschaft gerade in wirtschaftlich unsicheren Zeiten auch deshalb attraktiv, weil bei fehlender Finanzierung durch die Banken die Einlagen der Mitglieder, also die Geschäftsanteile und das eventuell erhobene Eintrittsgeld, eine gute Alternative darstellen, das Kapital für das Unternehmen bereitzustellen.

Doch entsprechend gering ist dieses Kapital, wenn die Genossenschaft nur wenige Mitglieder hat. Wächst die Genossenschaft aber, indem immer mehr Mitglieder hinzu kommen, wächst auch der organisatorische Aufwand. Sprich, die Handlungsfähigkeit der eG steht und fällt mit dem Engagement ihrer Mitglieder, das häufig auch ehrenamtlich erbracht wird.

Nachteile von Genossenschaften

Ein weiterer Nachteil von Genossenschaftsgründungen: Sie können kaum von staatlichen Förderungen profitieren. Denn die lässt zu Wünschen übrig. Das macht für viele Unternehmer eine Genossenschaftsgründung unatraktiv.

Fördermittel werden in der Regel vergeben, um Unternehmer zu unterstützen, also Menschen, die persönlich ein Unternehmen leiten. Das können Einzelunternehmer sein, persönlich haftende Gesellschafter von Personengesellschaften oder Geschäftsführer einer GmbH.

Staatliche Förderung uninteressant

Für Genossenschaften ist diese Förderung in der Regel uninteressant, da die Vorstandsmitglieder ja gar nicht selbst mit erheblichem Kapital an der Finanzierung des Unternehmens beteiligt sind.

Eine spezielle Förderung für Menschen, die sich mit gemeinsamen wirtschaftlichen Interessen zusammenschließen, gibt es hingegen nicht. Die Folge: Das enorme Potenzial, das in der Genossenschaftsidee liegt, bleibt ungenutzt.

Ausland im Vergleich

In anderen Ländern gibt es im direkten Vergleich erhebliche Unterschiede: In Italien beispielsweise, wo Genossenschaften traditionell stark vertreten sind, existieren mehr als 70.000 Genossenschaften. Jährlich werden dort über 2.000 neue Genossenschaften gegründet – Tendenz steigend.

Und selbst in der kleinen Schweiz gibt es seit fünfzig Jahren quasi konstant rund 13.000 Genossenschaften. Dass die Situation hier so viel besser ist, liegt daran, dass man im Ausland den zukunftsweisenden Wert dieser Rechtsform längst erkannt hat. In Italien beispielsweise können Genossenschaften günstige Kredite von ihren Mitgliedern aufnehmen und ihre Gewinne steuerfrei in die Rücklagen einstellen.

Andere Länder fördern mehr

Daher verfügen die italienischen Genossenschaften über ein weitaus höheres Kapital als ihre Genossen in Deutschland. Auch in Spanien und Portugal existieren solche Steuererleichterungen. In der Schweiz und vielen anderen Ländern müssen kleine Genossenschaften keine oder nur geringe Prüfungskosten bezahlen.

Und in Schweden gibt es 25 öffentlich finanzierte Gründungsagenturen für neue Genossenschaften.

Genossenschaftsrecht: Vereinfachung notwendig!

Das zeigt, dass das Genossenschaftsrecht in Deutschland dringend vereinfacht werden muss, damit diese Rechtsform gerade auch für kleine Unternehmen wieder attraktiv wird und diese sich damit den wirtschaftlichen Veränderungen anpassen können.

Erste Bestrebungen dazu gibt es bereits, wie Burchard Bösche vom Zentralverband deutscher Konsumgenossenschaften erklärt: „Wir setzen uns als Zentralverband der deutschen Konsumgenossenschaften derzeit verstärkt dafür ein, das umständliche Prüfungsverfahren gerade für kleinere Genossenschaften erheblich zu vereinfachen.“


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