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Von Reinhard Schinkel (Mehr) • Zuletzt aktualisiert am 16.08.2024 • Zuerst veröffentlicht am 08.09.2014 • Bisher 8878 Leser, 1806 Social-Media-Shares Likes & Reviews (5/5) • Kommentare lesen & schreiben
Zahlreiche Auswander-Sendungen im Fernsehen machen Lust, auch dauerhaft in der Ferne zu leben: Einfach nichts wie weg, das bessere Leben wartet schon. Aber wie sehen gesetzliche und steuerliche Hürden aus? Gerade mit Vermögen wird es schwierig!
Zugegeben, der Gedanke klingt ausgesprochen verlockend; einfach seine Zelte in Deutschland abzubrechen und ein neues Leben in wärmeren Gefilden und vielleicht sogar in einem sogenannten Niedrigsteuerland zu beginnen.
Vor dem Weg in das neue Paradies hat jedoch der Gesetzgeber einige Hürden aufgebaut. Diese gilt es zum einen zu überspringen. Zum anderen weisen die obersten Richter des Europäischen Gerichtshofes die Finanzverwaltungen der Länder in die Schranken.
Beim Wegzug in die Schweiz zum Beispiel kommt es nach den Willen der Gesetzgeber zu einer überdachenden Besteuerung. Das bedeutet de facto: Einmal deutsche Steuerpflicht immer deutsche Steuerpflicht.
Das immer ist hierbei auf die ersten fünf Jahre nach dem endgültigen Wegzug beschränkt, verursacht aber dennoch in der Brieftasche große Schmerzen.
Ein deutscher Kläger wollte sich das nicht gefallen lassen. Sein Arbeitslohn wurde in der Schweiz versteuert und sollte dennoch unter Anrechnung der Schweizer Steuer – in Deutschland versteuert werden.
Diese Besteuerungspraxis wird jetzt vor dem Europäischen Gerichtshof untersucht.
Aber auch wenn Sie nicht nur als „Privatperson“, sondern mit Ihrer Firma den Standort verlagern wollen, wird ein fiktiver Verkauf unterstellt, mit der Folge der Aufdeckung der stillen Reserven.
Auch die spanischen Finanzbehörden würden die so entstandenen Scheingewinne gerne versteuern wurden aber ebenfalls durch die Europäischen Richter in die Schranken gewiesen (AZ: C371/10).
Die spanischen Gesetze sind hier mit den deutschen Regelungen vergleichbar. Dennoch sieht der Gesetzgeber hier (noch) keinen Handlungsbedarf.
Wie lässt sich also ein „ausflaggen aus Deutschland“ möglichst steuerschonend realisieren? Beim Thema Auswandern und Steuern gibt es Einiges zu beachten. Z.B. wann ein tatsächlicher Wegzug bzw. eine Wohnsitzverlagerung gegeben ist. Oder auch ihre persönlichen steuerlichen Hintergründe.
Um die steuerlichen Aspekte zum Thema Auswandern zu verstehen, müssen wir zunächst klären, was Auswandern bzw. Wohnsitzverlagerung eigentlich bedeutet. Denn: Auswandern ist nicht gleich Auswandern. Sie wollen nicht mehr in Deutschland ansässig sein? Um das zu erreichen, müssen Sie sowohl Ihren Wohnsitz als auch Ihren gewöhnlichen Aufenthalt aus Deutschland verlagern. Das bedeutet konkret:
Sie müssen mit Ihrer gesamten in Ihrem ehemaligen Haushalt lebenden Familie Deutschland verlassen. Es genügt also nicht, dass nur Sie alleine das Heimatland verlassen und Ihre Frau und Kinder in Deutschland verbleiben. Die unerwünschte Folge: Es wird Ihnen unterstellt, dass Sie den Lebensmittelpunkt aufgrund der engen familiären Bindung weiterhin in Deutschland innehaben.
Auch für Ihren Wohnraum gibt es dezidierte Regelungen:
Einen Pferdefuß hat der deutsche Fiskus auch hier eingebaut. Vermietung an nahe Angehörige oder eine befristete Vermietung wird nicht anerkannt!
Sie müssen sich weniger als 6 Monate (183 Tage) oder bei ausschließlichen Besuchs-, Erholungs- und Kuraufenthalten weniger als ein Jahr in Deutschland aufhalten. Vorsicht!
Die aktuelle Rechtsprechung hat die Anforderungen weiter verschärft: Bereits das gleichmäßige Übernachten für mehrere Tage pro Monat kann zu einem gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland führen, selbst wenn Sie keine 183 Tage an einem Stück hier leben.
Kurzfristige Unterbrechungen des Aufenthaltes in Deutschland bleiben dabei unberücksichtigt und werden als ein zusammenhängender Aufenthalt gewertet.
Dabei gilt nicht nur der „Wochenendausflug in die neue Heimat als kurzfristig! Als kurzfristig ist noch ein Zeitraum von drei bis vier Wochen anzusehen (z.B. Jahresurlaub im Ausland).
All diese aufgeführten Punkte müssen beachtet werden, damit eine Wohnsitzverlagerung nach deutschem Steuerrecht tatsächlich erfolgt ist.
Ansonsten gelten Sie selbst bei mehrjährigen Auslandsaufenthalten weiterhin als in Deutschland ansässig mit der unerwünschten Folge der umfassenden deutschen Steuerpflicht mit Ihrem Welteinkommen.
Bevor Sie endgültig die Zelte in Deutschland abbrechen müssen Sie sich natürlich mit dem vorhandenen Vermögen auseinandersetzen und dieses gegebenenfalls umdisponieren. Warum?
Das Schlagwort hier laute: „wesentliche wirtschaftliche Interessen“. Wenn diese weiterhin in Deutschland vorhanden sind, setzt ein Instrumentarium der Finanzverwaltung ein, um das deutsche Steueraufkommen zu sichern.
Sie unterliegen in Deutschland der erweiterten beschränkten Steuerpflicht. Was ist darunter zu verstehen?
Die sachlichen Voraussetzungen (wesentliche wirtschaftliche Interessen) sind:
Aber auch zu viel deutsches Vermögen kann unliebsame Folgen nach sich ziehen:
Haben Sie in Deutschland weiterhin Vermögenswerte, die 30% Ihres Weltvermögens bzw. 154.000 Euro übersteigen, rutschen Sie genauso in die erweiterte beschränkte Steuerpflicht, als auch wenn Ihre Einkünfte aus Deutschland mehr als 30% des Welteinkommens mindestens 16.500 Euro auf jeden Fall bei mehr als62.000 Euro übersteigen.
An den persönlichen Voraussetzungen lässt sich schwerlich etwas drehen, sehr wohl aber an sachlichen Hürden, aufgestellt durch die deutsche Finanzverwaltung.
Schichten Sie jetzt auch noch Ihr Vermögen entsprechend den Anforderungen des deutschen Fiskus um, kann einem geruhsamen Lebensabend zumindest steuerlich, nichts mehr im Wege stehen.
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Reinhard Schinkel ist laut Handelsblatt einer von Deutschlands besten Steuerberatern und Fachautor für Steuerrecht. Schinkel wurde 1970 in Berlin geboren. Zwei Tage nach der Bestellung zum Steuerberater gründete er 2007 seine eigene Kanzlei und stürzte sich in das Abenteuer Selbstständigkeit. Seit 2009 hat er als Fachbuchautor diverse Bücher veröffentlicht. Seit 2011 schreibt er im monatlichen Rhythmus für die renommierte Unternehmerzeitschrift Fuchsbriefe aus Berlin, seit 2016 erscheinen seine Urteilskommentierungen in der Zeitschrift Agrarbetrieb. Er ist geschäftsführender Gesellschafter in der Steuerberatungsgesellschaft HSP STEUER Berlin Südost ganz nach dem Credo „Steuerberater aus Leidenschaft“ Mehr Informationen unter www.hsp-steuerberater-berlin-suedost.de Alle Texte von Reinhard Schinkel.
Das finde ich ein total wichtiges Thema, ich möchte nämlich nächstes Jahr auswandern. Danke!
Danke für den tollen, hilfreichen Beitrag!
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