Viele Gründer haben Angst vor Insolvenz. Doch auch wenn die groß ist: „Scheitern ist auch eine Chance – wenn man aus den Fehlern lernt“ – das sagt einer, der alle Stufen einer Insolvenz durchlaufen hat und heute trotzdem wieder erfolgreich ist.

Besser scheitern: Insolvenz & Fehler als Chance

Erste Fehler

Dabei hatte 1992 in Krefeld alles gut angefangen: Joachim Niering war aufgefallen, dass es zwar Bedarf an Porzellanreparatur gab, aber kaum Unternehmen, die diese Dienstleistung anboten, geschweige denn eine entsprechende Ausbildung. Der studierte Pädagoge stattete daher Gründer mit dem kaufmännischen und technischen Know How zur Porzellanreperatur aus und ermöglichte ihnen so den Aufbau einer eigenen Existenz – als Franchisegeber. Das technische Verständnis brachte er aus seiner Zeit als Spielgeräte-Entwickler mit, das notwendige Kapital kam aus seinem Privatvermögen.

Heute sagt er, dass das wohl sein erster Fehler war. „Man hatte mich gewarnt, 500.000 Mark seien zu wenig Kapital. Aber ich hielt meine Idee für so gut, dass ich die ausgelacht habe.“ Jetzt weiß er: „Selbst beste Ideen brauchen Vorlaufzeit, bis z.B. die Marke etabliert ist – und das kostet eben viel Geld!“

Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser

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Seine Firma florierte auch einige Jahre gut: Niering gab sein Wissen, die Franchisnehmer monatlich ihre Lizenzgebühren. Dann geschah das, was Franchise-Systemen ohne starke Marke oft passiert: Die Lizenznehmer machten sich unabhängig. „Denen fehlte einfach der Sinn für den Netzwerkgedanken,“ sagt Niering und gesteht sich heute selbstkritisch ein: „Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser!“

Es folgten gerichtliche Auseinandersetzungen, plötzlich fehlten die Gebühreneinnahmen. Niering stellte zum ersten mal Insolvenzantrag bei Gericht und sanierte die Firma mit der Hilfe eines Insolvenzplans. Das war teuer und hieß, eisern sparen, die Firma dennoch fortführen, und zudem persönliche Kredite aufnehmen und in die Firma einbringen.

Erst Rettung, dann Untergang

Nach vier Jahren Durststrecke war der Rettungsplan erfüllt. Der Unternehmer glaubte, das erfolgreiche Franchisesystem wieder aufbauen zu können und scheiterte abermals: „Ich habe krampfhaft an einer Idee festgehalten, die früher mal funktioniert hat, statt etwas Neues zu wagen und dabei nur die Fehler wiederholt“, meint Niering selbstkritisch. Die Firma ging endgültig pleite, der Unternehmer wurde krank.

Doch Niering wirkt fast erleichtert über das Ende: „Irgendwann muss man sich realistisch eingestehen, dass man es nicht mehr schafft.“ Auch Selbstzerfleischung hat für ihn keinen Sinn: Den Kardinalfehler, den viele in dieser Situation verzweifelt bei sich suchen, gibt es für Niering nicht, vielmehr verschiedene Ursachen. Allerdings hält er es für unabdingbar, sich als Unternehmer einen externen Berater zu suchen: „Ich hätte zum Beispiel jemanden gebraucht, der mir rechtzeitig meine Schwächen in der Personalführung aufzeigt. So etwas sieht man nicht immer selbst.“

Am Ende: Privatinsolvenz

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Wegen der Verbindlichkeiten noch aus der Sanierung musste der Ex-Unternehmer schließlich auch noch private Insolvenz anmelden: Er hatte nichts mehr, wohnte zeitweise in einer Studentenbude. Doch Niering gab nicht auf. „Man muss sich klar machen, dass die Insolvenz zwar ein ökonomischer, aber kein menschlicher Zusammenbruch ist und nicht das ganze Leben beeinflussen darf.

Wichtig ist, neu anzufangen,“ sagt er – und hat es geschafft: Niering gibt seine Erfahrungen als Berater für Unternehmen und Privatpersonen weiter: „Alle von mir betreuten Klienten sind heute noch erfolgreich am Markt bzw. führen wieder ein normales Leben“, berichtet er stolz.

Warum Insolvenz nicht das Ende ist

Dass Insolvenz nicht das Ende, sondern ein neuer Anfang sein kann, bestätigt auch Hildegard Allemand, Fachanwältin für Insolvenzrecht in Köln: „Vollstreckungsmaßnahmen der Gläubiger sind dann nicht mehr möglich und ein Betrieb kann unter Umständen unbelastet von den alten Verbindlichkeiten fortgeführt werden.“ Allerdings müssen zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens noch genügend Werte übrig sein, um zumindest die Kosten des Verfahrens zu decken.

Bei Einzelunternehmern kann das Verfahren auch über die Stundung der Verfahrenskosten zur Eröffnung gebracht werden. An das Insolvenzverfahren schließt das Restschuldbefreiungsverfahren an, das die Entschuldung herbeiführt. „Das ist eine Erleichterung „, erklärt die Anwältin, „denn die Mahnschreiben und Anrufe der Gläubiger, der Inkassounternehmen und die Besuche des Gerichtsvollziehers hören endlich auf. Die Betroffenen müssen allerdings sechs Jahre lang ihr pfändbares Einkommen abführen, es besteht grundsätzlich eine Arbeits- und Auskunftspflicht. Nach Ablauf von sechs Jahren wird dann durch Gerichtsbeschluss die Restschuldbefreiung erteilt.

GmbH-Geschäftsführer in der Pflicht

Bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung besteht bei einer GmbH eine Insolvenzantragspflicht. Für GmbH-Geschäftsführer bedeutet dies oft die eigene Verschuldung, wenn sie die für die Verbindlichkeiten der GmbH persönlich gebürgt haben. „Im Wissen um diese Konsequenzen versuchen dann manche, die Firma um jeden Preis zu retten, verschleppen dabei aber die Insolvenz der GmbH, was strafbar ist,“ berichtet Allemand aus ihrem Beratungsalltag. Ein Restschuldbefreiungsverfahren gibt es für die GmbH nicht, der verschuldete Geschäftsführer kann aber den Weg der Privatinsolvenz mit Restschuldbefreiung wählen.


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