Beruflicher wie persönlicher Erfolg durch 12 Informations-Säulen sowie gratis Bonus-Tools von einem staatlich geförderten Verlag, beteiligt an EU-Programmen, engagiert für Klimaschutz und nachhaltiges Wohnen, ausgezeichnet mit dem Global Business Award als Publisher of the Year: Bücher, Magazine, Daten-Analyse. Print- und Onlinepublikationen sowie neuste Technik gehen dabei Hand in Hand – mit über 20 Jahren Erfahrung, Partnern wie dem Bundesbildungsministerium, Kunden wie Samsung, DELL, Telekom oder Hochschulen. Dahinter steht Simone Janson, referenziert in ARD, FAZ, ZEIT, WELT, Wikipedia.
Offenlegung & Urheberrechte: Bildmaterial selbst erstellt vom Verlag.
Von Simone Janson (Mehr) • Zuletzt aktualisiert am 09.10.2008 • Zuerst veröffentlicht am 09.10.2008 • Bisher 8497 Leser, 4887 Social-Media-Shares Likes & Reviews (5/5) • Kommentare lesen & schreiben
Die Regelungen zur Förderung von nicht-konsekutiven und weiterbildenden Master- und MBA-Studiengängen sind hingegen wesentlich komplexer als bei konsekutiven Studiengängen, denn es kommt sehr auf eine genaue Differenzierung der einzelnen Ausbildungsabschnitte an. Ob Sie dabei zwischendurch gearbeitet haben ist, abgesehen von den Regelungen zum Höchstalter, nicht wichtig.
BAföG nach § 7,1, als Zuschuss und Darlehen, bekommen Sie nämlich nur für eine ersten berufsqualifizierende Ausbildung, etwa an einer Hochschule. Mit dem Erreichen eines berufsqualifizierenden Abschlusses ist der Förderungsanspruch dann ausgeschöpft.
Dabei ist unwichtig, ob Sie während dieser Zeit BAföG bekommen haben oder nicht. Eine berufsqualifizierende Ausbildung ist dabei eine Ausbildung, die eine berufliche Grundbildung oder berufliche Fachkenntnisse und im Regelfall auch eine berufliche Qualifikation über die weiterführende allgemeinbildende Schulausbildung hinaus vermittelt.
Eine solche berufsqualifizierende Ausbildung ist beispielsweise ein erstes, grundständiges Studium bis zum Magister, Diplom, Bachelor oder konsekutiven Master (siehe zu dieser wichtigen Unterscheidung oben). Wenn Sie einen nicht-konsekutiven oder weiterbildenden Master beginnen, liegt also bereits ein ein Studium, hinter Ihnen und Sie haben keinen Anspruch mehr auf Förderung nach § 7,1.
Wenn Sie aber diese erste berufsqualifizierende Ausbildung in weniger als drei Jahren abgeschlossen ist, haben Sie für eine weitere Ausbildung Anspruch auf Förderung nach BAföG § 7,1 – auch wenn damit der Dreijahreszeitraum erheblich überschritten wird. Erst die Förderung einer dritten Ausbildung würde dann nach § 7,2 BAföG erfolgen.
Aber es gibt auch Ausbildungen, die den Grundanspruch auf BAföG nach § 7,1 nicht erschöpfen. Betriebliche Ausbildungen etwa, die nicht an einer Ausbildungsstätte durchgeführt werden, bei der nach dem BAföG gefördert werden kann verbrauchen den Grundförderungsanspruch nach BAföG § 7,1 nicht.
Auch allgemeinbildende schulische Ausbildungen, die nach BAföG § 7,1 sind zeitlich unbegrenzt bis zum Erreichen der Hochschulreife förderungsfähig, ohne dass hierdurch der Grundförderungsanspruch berührt wird. Allgemeinbildende schulische Ausbildungen sind daher selbst dann keine „weiteren Ausbildungen“ im Sinne des BAföG § 7,2, wenn zuvor bereits ein Berufsabschluss erworben wurde. Fazit: Wenn Sie eine betrieblichen oder allgemeinbildenden schulischen Ausbildung abgeschlossen haben, aber kein Studium oder eine andere Aushaben Sie weiterhin Anspruch auf BAföG nach § 7,1.
Berufsqualifizierend ist ein Ausbildungsabschluss auch dann, wenn er im Ausland erworben wurde und dort zur Berufsausübung befähigt. Mit Ausnahme einer betrieblichen oder allgemeinbildenden schulischen Ausbildung wird auch hier der Anspruch auf BAföG nach § 7,1 verbraucht. Auch ein Auslandsstudium gilt daher als berufsqualifizierender Abschluss, auf das nur noch eine Zweitförderung erfolgen kann.
Und wer nachdem er im Ausland einen berufsqualifizierenden Abschluss erworben hat, dann im Inland eine früher begonnnen und dann wegen des Auslands unterbrochene Ausbildung fortsetzt, hat keinen Anspruch auf Grundförderung, wohl aber auf Förderung einer zweiten Ausbildung.
Wer einen Master machen will, hat damit auch einige Alternativen: Für alle Weiterbildungen (allerdings nicht für die Trainingsmaßnahmen!) gibt die Arbeitsagentur Bildungsgutscheine aus, die Sie nur nach eingehender Beratung beim Arbeitsberater bekommen – wenn Sie die Bedingungen erfüllen und der Berater zustimmt.
Die Arbeitsagentur übernimmt im Rahmen eines Bildungsgutscheins vor allem die Kosten des Lehrgangs. Dazu gehören Lernmittel und Arbeitskleidung ebenso wie Prüfungsstücke und Prüfungsgebühren. Zusätzlich bezahlt Ihnen die Arbeitsagentur pauschal die Fahrtkosten zur Bildungsstätte.
Es ist also vorteilhaft, wenn die Weiterbildung möglichst nah an Ihrem Wohnort stattfindet, denn das kostet die BA weniger Geld – und Ihre Förderung wird wahrscheinlicher. Wenn in der Nähe keine geeignete Maßnahme stattfindet, erstattet man auch die Kosten für Unterbringung und Verpflegung. Dabei ist es unwichtig, ob die Maßnahme in einem anderen Bundesland stattfindet; in manchen Fällen ist das gar nicht anders möglich, denn bestimmte Maßnahmen werden deutschlandweit nur an wenigen Orten durchgeführt.
Wenn Sie Arbeitslosengeld erhalten, wird das während der Weiterbildungszeit weiter bezahlt. Arbeiten Sie neben der Weiterbildung, verringern sich die Ansprüche entsprechend. Während der Weiterbildungszeit sind Sie automatisch in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung versichert. Falls Sie im letzten Jahr vor Beginn der Weiterbildung rentenversichert waren, bleiben Sie das auch weiterhin, wenn nicht können einen entsprechenden Antrag stellen. Die BA übernimmt ggf. alle Versicherungen. Während der Weiterbildung und der Fahrt dorthin sind Sie in jedem Fall auch unfallversichert. Wird die Weiterbildung während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses durchgeführt, kann Ihr Arbeitgeber einen Zuschuss zu Ihrem Lohn erhalten.
Die Arbeitsagentur überlässt beim Bildungsgutschein mittlerweile Ihnen die Qual der Wahl, die richtige Weiterbildung herauszufinden – natürlich im Rahmen bestimmter Grenzen, denn der Bildungsgutschein legt das Bildungsziel der Maßnahme genau fest.
Sie können damit eine Bildungsmaßnahme finden, die genau auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist und Ihnen nicht einfach übergestülpt wird. Allerdings sind Sie bei der Suche nach einer geeigneten Weiterbildung auf sich gestellt. Auf den Gutscheinen sind, um zu verhindern, dass Sie das Falsche auswählen, Dauer und Lernziel genau definiert.
Zwar bieten die Gutscheine eine gewisse Freiheit bei der Auswahl, doch hat dieses System einen großen Nachteil: Wurden früher Kurse vom Arbeitsamt fest gebucht und besetzt, was natürlich dazu führte, dass man mitunter in ungeeignete Maßnahmen gesteckt wurde, haben die Weiterbildungsanbieter nun kaum die Möglichkeit, richtig zu planen. Da kann es dann schon vorkommen, dass Kurse wegen mangelnder Auslastung kurz vor Beginn abgesagt werden – und das kann Sie teuer zu stehen kommen, wenn der Bildungsgutschein dann abläuft.
Ein Bildungsgutschein hat grundsätzlich nur eine Gültigkeitsdauer von höchstens drei Monaten. Wenn er in dieser Zeit nicht bei einem passenden Weiterbildungsträger eingelöst wird (egal aus welchem Grund), verfällt er. Kümmern Sie sich also rechtzeitig um Alternativen, falls eine Weiterbildung mal ausfällt.
Diesen Text als PDF erwerben (nur zur eigenen Nutzung ohne Weitergabe gemäß AGB): Bitte schicken Sie uns nach dem Kauf eine eMail mit gewünschten Titel an support@berufebilder.de, wir schicken das PDF dann umgehend zu. Sie können auch Text-Reihen erwerben.
4,99€Kaufen
Egal ob es um das Erreichen von Zielen, die persönliche Entwicklung oder berufliche Fragen geht: Mit dem individuellen Beratungstool, ds Buchkäufer 6 Monate lang kostenlos nutzen können, erhalten Sie einen kompetenten Begleiter, der Ihnen 24/7 interaktiv zur Verfügung steht. Für komplexere Themen bieten wir spezielle Service-Leistungen.
19,99€ / pro Monat Buchen
Bis zu 30 Lektionen mit je 4 Lernaufgaben + Abschlusslektion als PDF-Download. Bitte schicken Sie uns nach dem Kauf eine eMail mit gewünschten Titel an support@berufebilder.de. Alternativ stellen wir gerne Ihren Kurs für Sie zusammen oder bieten Ihnen einen persönlichen regelmäßigen eMail-Kurs – alle weiteren Informationen!
29,99€Kaufen
Falls unser Shop Ihnen nicht Ihr Wunschthema bietet: Wir stellen gerne ein Buch nach Ihren Wünschen zusammen und liefern in einem Format Ihrer Wahl. Bitte schreiben Sie uns nach dem Kauf unter support@berufebilder.de
79,99€Kaufen
Simone Janson ist Verlegerin, Beraterin und eine der 10 wichtigsten deutschen Bloggerinnen laut Blogger-Relevanz-Index. Sie ist außerdem Leiterin des Instituts Berufebilder Yourweb, mit dem sie Geld für nachhaltige Projekte stiftet. Laut ZEIT gehört ihr als Marke eingetragenes Blog Best of HR – Berufebilder.de® zu den wichtigsten Blogs für Karriere, Berufs- und Arbeitswelt. Mehr zu ihr im Werdegang. Alle Texte von Simone Janson.
[…] Für welches Aufbaustudium bekommen Sie kein normales BAföG: Darlehen für den Master […]
Ein sehr interessanter Artikel, Simone!
Mein Erststudium habe ich berufsbegleitend mit dem „Bachelor of Business Administration“ an einer Hochschule in den Niederlanden abgeschlossen. Diese Hochschule ist gemäß „anabin“ eine private Fachhochschule mit dem Status H+. Diese Klasse wird wie folgt beschrieben: „Institutionen dieses Typs sind im jeweiligen Herkunftsland in maßgeblicher Weise als Hochschulen anerkannt (akkreditiert, attestiert u.a.) und ausgehend davon in Deutschland als Hochschule anzusehen.“
Da es sich hierbei um ein 8-semstriges berufsbegleitendes Studium gehandelt hat, erübrigte sich natürlich der Antrag auf BAFöG (mein regelmäßiges Einkommen schloss eine Förderung aus). Eine generelle Förderungswürdigkeit kann ich nicht beurteilen.
Aufbauend auf einer kaufmännischen Ausbildung (IHK-Abschluss) war ich zudem einige Jahre berufstätig, bevor ich nun mein MBA Vollzeit-Studium an einer privaten – staatlich anerkannten – deutschen Uni aufgenommen habe.
Elternunabhängiges BAFöG kann ich nicht beantragen, da ich bis dato zuhause gewohnt habe. Aufgrund meines Alters (<30 Jahre) und meines Status als Vollzeitstudent (ohne Einkommen) bin ich m.E. berechtigt, BAFöG zu beantragen.
Nun kommen mir aber Zweifel, da ich ja bereits einen IHK-Abschluss, Erststudium und Berufstätigkeit aufweisen kann.
Bekomme ich für einen Masterstudiengang nur dann BAföG, wenn dieser auf einem Bachelor-Abschluss aufbaut? Dies könnte man in meinem Fall ja noch so argumentieren, da dem BBA ein MBA folgt (wobei der MBA kein konsekutiver, sondern ein weiterbildender – auch für andere Fachbereiche zugänglicher – Masterstudiengang ist!).
Da ich aber schon einen anderen Hochschulabschluss (siehe anabin Klassifizierung) in der Tasche habe, wird ein Master-Studiengang nur im Sonderfall (konsekutiv?) als zweite Ausbildung gefördert.
Liebe Forenmitglieder, teilt mir doch bitte mit, wie ihr meine Chancen einschätzt, für das MBA-Studium eine BAFöG Förderung zu erhalten.
Besten Dank im Voraus für eure Antworten und Einschätzungen!
Hallo Ulf,
das sind wieder diese dezidierten Rechtsfragen im Einzelfall, die ich nicht beantworten darf! m.E. beantwortet sich Ihre Frage allerdings auch mit dem Zweiten Abschnitt des Blog-Artikels, da Sie ja bereits einen ersten berufsqualifizierenden Abschluss gemacht haben. Zudem wird das EU-Ausland seite einigen Jahren beim BAföG wie Deutschland behandelt. Im Zweifelsfall würde ich einfach mal bei Ihrem BAföG-Amt nachfragen. Vielleicht hat aber auch ein anderer Leser andere Erfahrungen gemacht?
Noch ein Tipp: Der Blogpost gehört ja zu einer ganzen Serie über Aufbaustudiengänge und Finanzierung. Vielleicht finden Sie noch Finanzierungsalternativen?
Gruß
Simone Janson
Schreiben Sie einen Kommentar