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Offenlegung & Urheberrechte: Bildmaterial erstellt im Rahmen einer kostenlosen Kooperation mit Shutterstock.
Von Simone Janson (Mehr) • Zuletzt aktualisiert am 22.08.2006 • Zuerst veröffentlicht am 22.08.2006 • Bisher 4285 Leser, 1168 Social-Media-Shares Likes & Reviews (5/5) • Kommentare lesen & schreiben
Sie haben Ihre Förderungshöchstdauer überschritten oder Ihr Studium unterbrochen und benötigen nun eine Förderung, z.B. weil Sie gerade in der Examensphase sind? Auch hier gibt es Hilfe!
Die Lösung bei diesem Problem heißt voll verzinstes BAföG. Dieser Kredit wird zwar von der KfW Bankengruppe, die Bund und Ländern gehört, bewilligt, die Antragstellung läuft aber weiterhin über das BAföG-Amt.
Achtung: Diese BAföG-Form beinhaltet nicht die üblichen Möglichkeiten zum Schuldenerlass – der Zinssatz der Rückzahlung erhöht sich sogar bei jeder Stundung. Daher sollten Sie genau prüfen, ob es nicht Alternativen zu einer Zins-Verschuldung gibt.
Wenn Sie Ihr Studium nicht innerhalb der Förderungshöchstdauer beendet haben, BAföG aber weiterhin in Anspruch nehmen müssen, können Sie eine verzinste Hilfe zum Studienabschluss beantragen.
Wenn Sie nach einem Fachrichtungswechsel über die Förderungshöchstdauer hinaus studieren und dafür wichtige Gründe nachweisen können, haben Sie die Möglichkeit, ein voll verzinstes BAföG-Darlehen zu erhalten. Wichtige Gründe liegen z.B. dann vor, wenn Sie einen Eignungs- oder Neigungsmangel feststellen oder Ihre erste Fachrichtung nur als Parkstudium gesehen haben, nicht jedoch wenn sich die Studienumstände oder Berufsaussichten plötzlich verändert haben!
Wenn Sie bereits eine erste berufsbildende Ausbildung hinter sich gebracht haben und dabei Ihren Anspruch auf Grundförderung aufgebraucht haben (z.B. in einem Erststudium von mehr als drei Jahren Dauer) können Sie unter Umständen für eine weitere Ausbildung, also einen Aufbaustudiengang, BAföG als voll verzinstes Darlehen erhalten. Dabei ist es übrigens egal, ob Sie in Ihrem Erststudium BAföG erhalten haben oder nicht, Sie bekommen BAföG für die zweite Ausbildung in jedem Fall nur voll verzinst. Diese Regelung gilt nicht, wenn Sie den Anspruch auf Grundförderung noch nicht aufgebraucht haben!
Achtung: Diese Regelungen gelten nicht für ein Zweitstudium nach bereits beendeter Ausbildung.
Wenn Sie Ihr Studium unterbrochen oder zunächst abgebrochen hatten, können Sie, falls Sie Ihre Ausbildung wiederaufnehmen wollen, ein einziges mal ein vollverzinstes BAföG erhalten.
Wenn Sie ein verzinstes BAföG beantragen wollen, läuft dieses so ab wie bei einer Förderung innerhalb der Förderungshöchstdauer:
Sie stellen den Antrag auf den dafür vorgesehenen Formblättern, die Sie im Internet oder bei allen Ämtern für Ausbildungsförderung bekommen können, bei Ihrem zuständigen Amt. Dabei können Sie selbst die Höhe des Bankdarlehens bei der Antragstellung begrenzen werden – allerdings gilt diese Begrenzung dann unwiderruflich für den gesamten Bewilligungszeitraum.
Für Ihren BAföG-Antrag gelten im übrigen die selben Bedingungen und Vorschriften wie beim normalen BAföG auch.
Auch hier bekommen Sie einen BAföG-Bescheid. Zusätzlich dazu bekommen Sie ein Vertragsangebot der KfW Bankengruppe, die Bund und Ländern gehört. Wenn Sie dieses Angebot nicht innerhalb eines Monats nach Zusendung des Bewilligungsbescheides unterschreiben, verwirken Sie damit Ihren Anspruch auf eine entsprechende Förderung.
Die Unterzeichnung erfolgt beim Amt für Ausbildungsförderung unter Vorlage eines Ausweisdokuments (Personalausweis, Reisepass). Das Bankdarlehen wird direkt von der KfW Bankengruppe gezahlt. Zahlungen sind dabei nur auf inländische Bankkonten möglich.
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Simone Janson ist Verlegerin, Beraterin und eine der 10 wichtigsten deutschen Bloggerinnen laut Blogger-Relevanz-Index. Sie ist außerdem Leiterin des Instituts Berufebilder Yourweb, mit dem sie Geld für nachhaltige Projekte stiftet. Laut ZEIT gehört ihr als Marke eingetragenes Blog Best of HR – Berufebilder.de® zu den wichtigsten Blogs für Karriere, Berufs- und Arbeitswelt. Mehr zu ihr im Werdegang. Alle Texte von Simone Janson.
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