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Von Simone Janson (Mehr) • Zuletzt aktualisiert am 16.07.2024 • Zuerst veröffentlicht am 04.02.2023 • Bisher 3019 Leser, 6332 Social-Media-Shares Likes & Reviews (5/5) • Kommentare lesen & schreiben
Viele Unternehmen führen Gesundheitschecks als Einstellungsvoraussetzung für Bewerber durch. Was kann und darf der Arbeitgeber?
Gesundheitschecks als Einstellungsvoraussetzung mögen ethisch umstritten sein, weil sie Persönlichkeitsrechte, den Datenschutz und auch die Würde der Bewerber verletzen können. Fest steht aber: In vielen Unternehmen sind sie fester Bestandteil des Bewerbungsprozesses. Das bedeutet: ohne Gesundheitscheck kein neuer Job für Bewerber. Dazu kann man stehen wie man will, aber muss für die Mitarbeiter nicht unbedingt ein Nachteil sein, denn es kann auch für sie dazu beitragen, einer sicheres und produktives Arbeitsumfeld zu schaffen.
Für viele Arbeitgeber stehen allerdings meist ökonomische Überlegungen im Raum: Für sie ist die Gesundheit und Sicherheit ihrer Mitarbeiter ein gewisser wirtschaftlicher Risikofaktor und daher einer der wichtigsten Punkte, die sie berücksichtigen müssen. Deshalb ist halten sie es für unerlässlich, neue Bewerber vorab auf gesundheitliche Probleme oder Risiken zu überprüfen, die ihre Arbeitsleistung oder die Sicherheit unseres Arbeitsplatzes beeinträchtigen könnten. Allerdings gibt es divers rechtliche und ethische Aspekte, die Arbeitgeber bei der Durchführung eines Gesundheitschecks berücksichtigen müssen.
Wie sehen nun die rechtlichen Rahmenbedingungen beim Gesundheitscheck als Einstellungsvoraussetzung aus? Unter bestimmten Umständen dürfen Arbeitgeber im Rahmen des Einstellungsverfahrens eine ärztliche Untersuchung verlangen. Diese ärztliche Untersuchung ist nur dann zulässig, wenn sie erforderlich ist, um festzustellen, ob der Bewerber in der Lage ist, die Aufgaben der Stelle zu erfüllen, und wenn sie mit den geschäftlichen Erfordernissen vereinbar ist.
Der Arbeitgeber muss einen legitimen geschäftlichen Grund für die Forderung nach einer medizinischen Untersuchung haben und diesen Grund auch nachweisen können. Darüber hinaus muss der Arbeitgeber sicherstellen, dass jede medizinische Untersuchung, die er verlangt, mit der Stelle zusammenhängt und auf nicht diskriminierende Weise durchgeführt wird.
In der Regel wird ein Gesundheitscheck durch einen Betriebsarzt durchgeführt. Dieser Aspekt des Einstellungsverfahrens wird oft übersehen, ist aber wichtig, da die Bewerber bestimmte gesundheitliche Voraussetzungen erfüllen müssen, um für eine Stelle überhaupt infrage zu kommen. Dabei werden in der Regel folgende Punkte untersucht:
Die Bewerber sollten den Betriebsarzt über alle medizinischen Vorerkrankungen informieren, die für die Stelle, auf die sie sich bewerben, relevant sein könnten. Bei der Einstellungsuntersuchung sollten die Bewerber eine vollständige und genaue Krankengeschichte vorlegen und bereit sein, alle Fragen des Betriebsarztes zu ihrem Gesundheitszustand zu beantworten.
Die Bewerber müssen relevante Dokumente mitbringen, wie z.B. ein ärztliches Attest oder einen Impfpass. Es ist wichtig zu beachten, dass Bewerber keine Informationen oder Dokumente vorlegen sollten, die für die Einstellungsuntersuchung nicht relevant sind.
Nach Abschluss des Gesundheitschecks wird der Arzt dem Unternehmen einen Bericht vorlegen, in dem er alle gesundheitlichen Bedenken oder Probleme des Bewerbers darlegt. Betriebsärzte sind allerdings gesetzlich verpflichtet, alle Informationen, die sie von ihren Patienten erhalten, vertraulich zu behandeln. Arbeitgeber können jedoch vom Betriebsarzt Informationen über den Gesundheitszustand eines Bewerbers anfordern, um eine fundierte Entscheidung über dessen Eignung für eine Stelle treffen zu können.
Der Betriebsarzt darf nur Informationen erteilen, die für die Stelle relevant sind, z. B. ob eine Person eine Behinderung oder Krankheit hat, die ihre Fähigkeit, die Arbeit zu verrichten, beeinträchtigen könnte. Der Betriebsarzt darf keine persönlichen Informationen über den Bewerber herausgeben, wie z. B. Alter, Geschlecht, ethnische Zugehörigkeit oder genetische Informationen. Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass alle über einen Bewerber erhobenen Daten sicher aufbewahrt und nur für den Zweck der Gesundheitsuntersuchung verwendet werden.
Doch nicht nur Bewerber müssen manchmal zum Betriebsarzt, es kann auch Mitarbeiter treffen: Arbeitgeber dürfen eine ärztliche Untersuchung für Mitarbeiter anordnen, wenn der Arbeitgeber auf der Grundlage objektiver Beweise davon ausgeht, dass die Fähigkeit eines Mitarbeiters, wesentliche Arbeitsaufgaben zu erfüllen, durch eine Krankheit beeinträchtigt wird.
Dazu können Veränderungen in der Leistung des Arbeitnehmers, Berichte von Kollegen oder Vorgesetzten oder der eigene Bericht des Arbeitnehmers über einen Gesundheitszustand gehören. Die medizinische Untersuchung muss mit der Arbeit zusammenhängen und mit der geschäftlichen Notwendigkeit vereinbar sein. Arbeitgeber sollten darauf achten, dass sich die medizinischen Untersuchungen auf das beschränken, was notwendig ist, um die Fähigkeit des Arbeitnehmers zu beurteilen, die wesentlichen Arbeitsaufgaben zu erfüllen.
Arbeitgeber sind darüber hinaus für die angemessene medizinische Versorgung von Mitarbeitern verantwortlich, die an arbeitsbedingten Krankheiten oder Verletzungen leiden. Dazu gehören diagnostische Tests und Behandlungen, einschließlich Erster Hilfe, sowie die Sicherstellung, dass der Mitarbeiter Zugang zu allen notwendigen Nachbehandlungen hat. Arbeitgeber sollten ihren Mitarbeitern auch Aufklärungsmaterial über die Gefahren am Arbeitsplatz zur Verfügung stellen, einschließlich Informationen über die potenziellen Risiken einer Exposition gegenüber Gefahren am Arbeitsplatz. Darüber hinaus müssen Arbeitgeber ihren Mitarbeitern nach einer Erkrankung oder Verletzung am Arbeitsplatz so schnell wie möglich Zugang zu medizinischer Versorgung gewähren.
Unternehmen können und sollten darüber hinaus präventive Gesundheitspraktiken bei den Mitarbeitern fördern, indem sie ihnen Zugang zu Gesundheitsinformationen ermöglichen und sie zu einem gesunden Lebensstil ermutigen. Das kann z. B. gesunde Ernährung in der Betriebskantine, regelmäßige Sport- und Entspannungsangebote etwa in der Mittagspause oder nach Feierabend sein. Auch das zur Verfügungstellen von ergonomischen Bürostühlen oder Stehschreibtischen oder gar die Bestellung eines Masseurs kann Teil des Angebots sein. Gesundheitsorientierte Weiterbildungen oder sogar Gesundheitsreisen in Form von kleinen, durch den Arbeitgeber finanzieren Kuraufenthalten können ebenso dazu beitragen, das Gesundheitsbewusstsein zu schärfen. Bei körperlich anstrengenden Tätigkeiten sind noch weitergehend Angebote des Arbeitgebers gefragt.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass ein Gesundheitscheck zwar ethisch umstritten sein mag, in vielen Unternehmen aber gerade bei der Einstellung neuer Mitarbeiter unumgänglich ist, um sicherzustellen, dass sie sich die Bewerber einem guten Gesundheitszustand befinden, bevor sie eingestellt werden.
Die betriebsärztliche Untersuchung kann Arbeitgebern helfen, mögliche gesundheitliche Probleme zu erkennen, die die Fähigkeit eines Bewerbers, die Arbeit auszuführen, beeinträchtigen oder ein Risiko für andere Mitarbeiter darstellen könnten. Durch diesen Schritt können Arbeitgeber die Gesundheit und Sicherheit ihrer Mitarbeiter schützen und sicherstellen, dass die richtige Person für die Stelle eingestellt wird.
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Simone Janson ist Verlegerin, Beraterin und eine der 10 wichtigsten deutschen Bloggerinnen laut Blogger-Relevanz-Index. Sie ist außerdem Leiterin des Instituts Berufebilder Yourweb, mit dem sie Geld für nachhaltige Projekte stiftet. Laut ZEIT gehört ihr als Marke eingetragenes Blog Best of HR – Berufebilder.de® zu den wichtigsten Blogs für Karriere, Berufs- und Arbeitswelt. Mehr zu ihr im Werdegang. Alle Texte von Simone Janson.
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