Bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung geht es nicht einfach darum, die günstigste Versicherung zu bekommen. Wichtiger ist, dass Sie tatsächlich einen Vertrag bei der Gesellschaft bekommen, die gute Versicherungsbedingungen anbietet. Auf folgende Bedingungen sollten Sie achten:

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Wann sind Sie berufsunfähig?

Achten Sie bei Abschluss eines Vertrages darauf, wann Sie laut Vertrag als berufsunfähig gelten. Bei den meisten Verträgen liegt eine Berufsunfähigkeit vor, wenn der Versicherungsnehmer aus gesundheitlichen Gründen wie Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall mindestens sechs Monate lang seinen Beruf nicht ausüben kann.

Wenn der Vertrag den Zusatz enthält, dass nach sechsmonatiger ununterbrochener Berufsunfähigkeit die Fortdauer dieses Zustandes als Berufsunfähigkeit gilt, wird die Zahlung dann rückwirkend auch für die ersten sechs Monate geleistet. Achtung: Einige Versicherungen erkennen die Berufsunfähigkeit jedoch erst nach drei Jahren an.

Was müssen Sie bei Berufsunfähigkeit genau tun?

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Im Falle einer Berufsunfähigkeit müssen Sie genau darstellen, was die Ursache für Ihre Berufsunfähigkeit ist. Darüber hinaus müssen Sie detailliert angeben, wie Ihre berufliche Tätigkeit zum Zeitpunkt des Eintritts der Berufsunfähigkeit aussah und wie viel Sie verdient haben.

Schließlich müssen Sie auch ärztliche Angaben einreichen, und zwar zur Ursache, zu Beginn, die Art, den Verlauf und zur voraussichtlichen Dauer sowie zum Grad der Berufsunfähigkeit beziehungsweise zum Ausmaß der Pflegebedürftigkeit. Stellen Sie sicher, dass Sie den Arzt, der Ihre Berufsunfähigkeit bescheinigt, frei wählen können und dass Sie nicht im Falle einer Berufsunfähigkeit bestimmte Heilbehandlungen absolvieren müssen.

Grad der Berufsunfähigkeit

Je nach Vertrag bestehen Unterschiede, ab welchem Grad der Berufsunfähigkeit überhaupt eine Rente gezahlt wird. Es gibt drei Modelle, zwischen denen Sie bei Vertragsabschluss wählen können: Beim erstem Modell wird bis zu einem Grad von 49 Prozent wird keine Rente gezahlt, ab 50 Prozent gibt es die volle Rente.

Beim zweiten Modell gibt es bis zu einem berufsunfähigkeitsgrad von 33 Prozent nichts, dann gestaffelt bis 66 Prozent gibt es eine Teil-Rente, darüber die volle Rente. Beim dritten Modell gibt es bist 25 Prozent nichts, dann gestaffelt bis 75 Prozent eine Teil-Rente, darüber die volle Rente. Nicht jede Versicherung bietet jedes Modell an, Einige Versicherungen können auch abweichende Modelle anbieten – fragen Sie danach. Wann nichts Besonderes vereinbart ist, legt der Versicherer die 50 Prozent-Regelung zugrunde.

Rechenbeispiel

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Wenn Sie eine 50-Prozent-Regelung vereinbart haben, Ihr Arzt Ihnen aber nur einen Berufsunfähigkeitsgrad von 45 % attestiert, ist das ungünstig für Sie. Mit den anderen beiden Modellen wären Sie dann nämlich besser gefahren, da Sie hier zumindest eine Teilrente erhalten hätten.

Wenn Ihnen der Arzt jedoch eine Berufsunfähigkeit von 55 % attestiert, bekommen Sie mit dem 50-Prozent-Modell eine volle Rente, bei den gestaffelten Modellen aber nur eine Teilrente

Warum Ihre Vorerkrankungen wichtig sind

Wenn Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen, ist es von größer Bedeutung, welche Vorerkrankungen Ihre Krankengeschichte aufweist. Denn
um die Beiträge und Bedingungen für die gesamte Vertragslaufzeit festzulegen, prüft jedes Versicherungsunternehmen zuvor auch die gesundheitlichen Risiken.

Dann werden Sie aufgrund Ihrer Gesundheitsmerkmale und Krankheitsvorgeschichte einer Gemeinschaft mit gleich eingeschätztem so genanntem Risikoprofil zugeordnet. Dafür müssen Sie eine Reihe von Fragen zur Gesundheit in den fünf bis zehn Jahren vor der Antragstellung schriftlich beantworten.

Geben Sie restlos alle Vorerkrankungen an!

Wenn gesundheitliche Einschränkungen vorliegen, beispielsweise Allergien oder Störungen des Herz-Kreislauf-Systems, müssen Sie in der Regel zu Art, Schwere und Dauer der Beschwerden ausführlichere Angaben auf einem zusätzlichen Fragebogen machen. Geben Sie auch vermeintlich geringfügige Erkrankungen an, sofern diese irgendwo dokumentiert sind. Falls Sie falsche Angaben machen, kann der Versicherer die Zahlung im Fall einer Berufsunfähigkeit verweigern.

Die Versicherung kann Ihre Angaben auch bei Ihrem Arzt überprüfen, denn Sie müssen ihr das Recht dazu mit einer Schweigepflichtentbindungserklärung gewähren. Wenn Sie eine besonders hohe Berufsunfähigkeitsrente vereinbaren möchten, sollten Sie ohnehin damit rechnen, dass das die Versicherung eine gründliche Untersuchung durch den Hausarzt verlangt – sie kommt aber auch für die Kosten.

Ausschluss bestimmter Vorkrankungen

Wenn zahlreiche oder schwierige Vorerkrankungen bestehen, verlangen viele Unternehmen einen Risikozuschlag in Form höherer Beiträge. Es ist möglich, dass die gesundheitliche Beeinträchtigung zu erheblich ist, um dies durch einen Beitragszuschlag auszugleichen. In manchen Fällen sind die Antragsteller auch nicht bereit, eine erhöhte Prämie zu zahlen.

Dann können Vorerkrankungen und/oder Unfallfolgen vom Vertragsinhalt ausgeschlossen werden.
Sie haben beispielsweise einen Bandscheibenvorfall. Daraufhin wird vereinbart, dass Erkrankungen der Wirbelsäule sowie alle damit ursächlich zusammenhängenden Folgen vom Leistungsanspruch ausgeschlossen werden. Die Versicherung zahlt also nicht, wenn die Berufsunfähigkeit aus diesem Grund eintritt.

Aber: Ein Ausschluss bestimmter Vorerkrankungen ist immer die schlechteste Alternative: Wenn Sie berufsunfähig werden, kann passieren, dass man die Ihre Berufsunfähigkeit mit der ausgeschlossenen Vorerkrankung in Zusammenhang bringt. Holen Sie lieber noch Angebote von anderen Versicherungen ein.

Was sollten Sie bei den Kosten beachten?

Bevor Sie eine Beurufsunfähigkeitsversicherung abschließen: Machen Sie sich klar, dass eine Berufsunfähigkeitsversicherung eine Risikoabsischerung ist, die nur im Schadensfall zahlt. Sie bekommen Ihre Beiträge in der Regel also nicht wieder. Es gibt jedoch auch Versicherungen mit Auszahlung des Gewinns, wenn keine Berufsunfähigkeit eingetreten ist. Diese Variante ist allerdings etwas teurer. Zudem werden die Überschüsse (etwa aus Aktienfonds) meist nicht garantiert.

Und auch das sollten Sie beachten: Eine Versicherung gegen Berufsunfähigkeit gilt als private Ausgabe. Sie können die Kosten also nicht als Betriebsausgabe von der Steuer abziehen, denn das Risiko liegt überwiegend im privaten Lebensbereich. Sie können diese Vorsorge nur als sonstige Vorsorgeaufwendung in der Steuererklärung zu berücksichtigen – und zwar bis zum Höchstbetrag von 1500 Euro jährlich. Insgesamt können als Vorsorgeaufwendungen jährlich nur 2.400 Euro geltend gemacht werden. Wie hoch Ihre Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung sind, hängt von verschiedenen Faktoren (und natürlich von der Versicherungsgesellschaft) ab.

Von Folgenden Faktoren hängt der Preis auch ab:

Höhe der gewünschten Rente

Die Höhe der Rente, die bei Berufsunfähigkeit gezahlt werden soll, bestimmt ganz entscheiden die Höhe Ihrer Beiträge. Je mehr Rente Sie bekommen möchten, desto höher sind auch Ihre Beiträge.

Ihr Alter

Auch das ist wichtig: Je jünger Sie bei Abschluss einer Versicherung sind, desto niedriger sind in der Regel auch Ihre Beiträge – zum einen, weil Sie dann länger einzahlen, zum anderen, weil Sie in der Regel auch noch weniger Vorerkrankungen aufweisen (dazu unten mehr).

Preis einer Berufsunfähigkeitsversicherung: Abhängig auch von der Leistungsdauer

Auch das Alter, bis zu welchem die Berufsunfähigkeitsrente maximal gezahlt wird (Leistungsdauer), spielt eine Rolle bei der Höhe Ihrer Beiträge: Je länger die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt, desto mehr zahlen Sie.

Davon abweichend können Sie bei vielen Verträgen die Versicherungsdauer, also das Alter, bis zu dem der Versicherungsfall eintreten muss, gesondert vereinbaren. Bei den meisten Versicherungen liegt das maximale Versicherungs- bzw. Leistungsalter ohnehin bei 65 bzw. 67 – das Alter, in dem Sie normalerweise in Rente gehen. Und diese Dauer sollten Sie auch vereinbaren.

Achtung: Die folgenden Beispiele sind nicht verbindlich! Sie sollen lediglich illustrieren, wie sehr die Beitragshöhe von den verschiedenen Faktoren abhängt. Auch die zahlreichen Versicherungsbedingungen, die unten noch erläutert werden, spielen bei der Beitragsberechnung eine Rolle. Besonders billige Angebote enthalten oft auch nachteilige Konditionen. Schauen Sie also genau hin!

Rechenbeispiel 1

Wenn Sie mit 29 Jahren eine Versicherung für eine Berufsunfähigkeitsrente von 1.000 Euro monatlich abschließen, mit einer Leistungs- und Versicherungsdauer bis 65 Jahren, die alle wichtigen Bedingungen (siehe unten) erfüllt, können Sie diese für 53,62 Euro im Monat bekommen.

Rechenbeispiel 2

Für eine lebenslange Leistungsdauer (Eintritt der Berufsunfähigkeit bis zum 66. Lebensjahr, aber die Versicherung zahlt ein Leben lang), müssten Sie monatlich 110,33 Euro bezahlen.

Rechenbeispiel 3

Wenn Sie mit 40 Jahren eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen, die nur bis zum 5Lebensjahr läuft (Leistungs- und Versicherungsdauer), wobei die monatliche Rentenzahlung 2.000 Euro betragen soll, zahlen Sie dafür monatlich 95,17 Euro. Bei einer Laufzeit bis 62 Jahre würden schon 307,22 Euro im Monat fällig.

Kurioses: Versicherung haftbar für abgelehnte BU?

Wer denkt, er könne eine Versicherung, die einen Antrag auf Berufsunfähigkeitsversicherung abgelehnt hat, später haftbar machen, wenn die Berufsunfähigkeit tatsächlicht eintritt, der irrt.

Das Oberlandesgericht Stuttgart hat entschieden, dass ein Versicherungsunternehmen, das zuvor eine Versicherung wegen Behinderung abgelehnt hatte, nicht später zur Zahlung von Schadensersatz verpflichtet sei. Grund dafür ist u.a., dass für das Versicherungsunternehmen kein Kontrahierungszwang besteht.


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