Passfoto_Ralph Günther 2013

Ralph Günther ist Versicherungsexperte und Gründer sowie Geschäftsführer des Versicherungsportals exali.de. Im Interview erzählt er, warum eine Berufshaftpflichtversicherung gerade für Freiberufler wichtig ist.

Ralph Günther hat langjährige Erfahrung im Risikomanagement und der Versicherung von IT-Experten, Kreativen, Consultants sowie Anwälten. Sein Fokus liegt auf der Absicherung von Vermögensschäden und der Weiter- und Neuentwicklung branchenspezifischer Versicherungskonzepte. Als einer der Vorreiter im Online-Versicherungsbusiness hat er aktiv an der Verbesserung des Versicherungsschutzes für Freiberufler mitgewirkt und neue Leistungserweiterungen in der Berufshaftpflicht über exali.de am Markt eingeführt. Sein Wissen gibt er regelmäßig als Autor in relevanten Fachmedien an seine Zielgruppe weiter. Auf seinem Blog „Vermögensschaden: Versicherung neu denken“ http://www.rgblog.de/ klärt er zudem über versicherungsrechtliche Fallstricke auf, informiert über aktuelle Marktentwicklungen und beleuchtet praktische Schadenfälle. Webseite: http://www.exali.de

Herr Günther, warum ist das Thema Berufshaftpflicht ein Thema, an dem selbständige Dienstleister und Freiberufler nicht mehr vorbeikommen?

An der Berufshaftpflicht kommen Freiberufler und Dienstleister heute nicht mehr vorbei, da die Risiken durch die Globalisierung und das Word Wide Web so vielschichtig geworden sind und selbst die Rechtsprechung dem technischen Fortschritt hinterherhinkt. Und immer dort, wo „Grauzonen“ entstehen, wird das ausgenutzt – wie im Bereich der Rechtsverletzungen.

Denken Sie an die unzähligen Abmahnwellen, die wir in Deutschland hatten. Auch das sehr komplexe deutsche Datenschutzrecht ist ein gutes Beispiel für ein großes Spannungsfeld. Das treibt dann Stilblüten, wie es vor kurzem einer bundesweit aktiven politischen Partei mit ihrer Webseite erging, die klar gegen deutsches Datenschutzrecht verstieß.

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Wäre da nicht der Gesetzgeber in der Pflicht?

Wenn sozusagen schon der Gesetzgeber selbst an seinen eigenen Regularien scheitert, wie soll dann ein Freiberufler im täglichen Business alle „Stolperfallen“ vermeiden?!

Und um nochmal auf eine der größten Errungenschaften des 20. Jahrhunderts zurück zu kommen – dem Internet: Wie bei jedem Fortschritt gibt es auch hier zwei Seiten. Die Risiken haben sich durch das weltweite Netz leider erweitert und auch das Risiko, Schäden zu verursachen, hat sich „internationalisiert“.

Denken Sie nur daran, wer alles Ihren Blog liest. Sie können heutzutage mit einfachsten Mitteln Inhalte, Bilder, Videos etc. über den ganzen Erdball verteilen und zugänglich machen: Damit steigt natürlich die Gefahr, Urheberrechte, Namensrechte oder Persönlichkeitsrechte zu verletzten und dass die betroffenen Personen dies auch sehr schnell feststellen können. Ob Sie nun in Augsburg sitzen oder in Barcelona…

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In welchen Fällen zahlt die Berufshaftpflicht denn nun genau?

Wenn Sie allgemein von DER Berufshaftpflicht sprechen, möchte ich anmerken, dass eine Berufshaftpflicht vor allem auf die entsprechende Branche und deren spezifische beruflichen Risiken zugeschnitten sein sollte. Dadurch kann es inhaltliche Unterschiede geben, in welchen Fällen die Berufshaftpflicht zahlt.

Ganz allgemein zahlt die Berufshaftpflicht bei Vermögensschäden sowie Personen- und Sachschäden, für die Sie aufgrund der gesetzlichen Regelungen (z.B. im BGB) haften müssen. Gute Berufshaftpflichtversicherer übernehmen auch die Haftung, die sich zusätzlich aus vertraglichen Vereinbarungen mit dem Auftraggeber bzw. Kunden ergibt (so genannte vertragliche Haftung). Hinzu kommt i.d.R. die Zahlung bei Rechtsverletzungen, Verstößen gegen Vertraulichkeits- und Datenschutzvereinbarungen, Veröffentlichungsrisiken für eigene Produkte oder Dienstleistungen, Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht und z.B. Virenschäden.

Im Rahmen der Betriebshaftpflichtdeckung werden z.B. auch Mietsachschäden oder Schäden auf Dienstreisen, bei der Teilnahme an Messen oder Ausstellungen, gezahlt. Allgemein ist auch immer ein passiver Rechtsschutz enthalten, der die Abwehrkosten (z.B. Anwalts-, Gutachter und Gerichtskosten) übernimmt, wenn der Selbständige oder Freiberufler zu Unrecht beschuldigt und zur Kasse gebeten wird.

Mit Media-Haftpflicht, IT-Haftpflicht und Consulting-Haftpflicht bietet exali.de drei Konzepte an, die sich alle auf den ersten Blick ziemlich ähnlich sind…

Sie haben richtig erkannt, dass es bei den drei Berufshaftpflichtkonzepten durchaus einen gemeinsamen „Nenner“ gibt, da sich einige Risikobereiche überschneiden.

Die Media-Haftpflicht richtet sich dabei allgemein an Kreative und Medienagenturen. Die IT-Haftpflicht an IT- und Telekommunikationsexperten und die Consulting-Haftpflicht an beratende Berufe wie Unternehmensberater, Trainer, Coaches.

Können Sie das nochmal genau differenzieren?

Ja gerne. Der Schutz zeichnet sich aber auch dadurch aus, dass sich die exali.de Berufshaftpflicht am Bedarf der jeweiligen Branche orientiert:

Um den Risiken der Informationsgesellschaft und Ihren negativen Auswirkungen gerecht zu werden, gibt es bei uns seit 2013 auch die Möglichkeit, über alle Berufshaftpflichtversicherungen eigene Datenschäden durch Cyberkriminelle zu versichern.

Heißt das, Sie versichern die Folgen eines Hackerangriffs? Was wird denn dann gezahlt?

Wir bieten Schutz vor teuren Eigenschäden im Zusammenhang mit einem Hacker-Angriff, einer DoS-Attacke, Computermissbrauch, Diebstahl von Datenträgern sowie einer sonstigen Datenrechtsverletzung durch unbefugte Dritte oder eigene Mitarbeiter.

Gezahlt werden in diesem Zusammenhang z.B. Kosten für die Wiederherstellung oder Reparatur der eigenen Computer oder IT-Systeme, die Beauftragung externer Computer-Forensik-Analysten oder spezialisierter Anwälte (inkl. strafrechtlicher Verteidigung) sowie Krisenmanagement und PR. Darüber hinaus sind auch Mehrkosten zur schnellen Beseitigung oder Vermeidung einer Unterbrechung im Business abgedeckt.

Eine Frage, die viele Freiberufler interessiert: Ist denn auch der eigene Verdienstausfall versicherbar?

Zunächst vorweg: Eine Berufshaftpflicht tritt allgemein ein, wenn der Selbstständige oder Freiberufler einem Dritten (z.B. Kunden oder Auftraggeber) einen Schaden zufügt. Wenn der Selbständige einen Verdienstausfall erleidet, wird er selbst geschädigt (im Versicherungsjargon wird das als Eigenschaden bezeichnet) und ist somit nicht versichert. Soweit zur Theorie.

In der Praxis können wir mit unseren speziellen Leistungserweiterungen den Verdienstausfall dennoch zumindest unter bestimmten Umständen versichern. Für alle Berufsgruppen ist das der Rücktritt des Auftraggebers vom Projekt.

Warum ist so etwas nötig?

Nach dem deutschen Schuldrecht steht einem Auftraggeber nämlich ein Rücktrittsrecht zu, wenn der Auftragnehmer trotz Nachbesserung seine Leistung nicht wie vereinbart erbringt (z.B. Erstellung einer Webseite, eines Artikels, einer Software, eines Gutachtens etc.). In diesem Fall muss der Auftraggeber nicht mehr bezahlen und kann sogar bereits geleistete Anzahlungen zurück fordern. Die Berufshaftpflicht ersetzt in diesen Fällen den Verdienstausfall (Versicherungsjargon: vergebliche Honoraraufwendungen) und die vergeblichen Sachkosten (z.B. für Dienstreisen oder Recherche).

Speziell für die IT-Branche bieten wir zudem einen Schutz bei Verdienstausfall, sofern der Projektvertrag außerordentlich gekündigt wird. In diesem Fall erhält der IT-Freiberufler das vereinbarte Honorar bis zu dem Zeitpunkt erstattet, an dem die ordentliche Kündigung laut Projektvertrag frühestens möglich gewesen wäre. Darüber hinaus können wir Eigenschäden derzeit nicht absichern.

In diesem Zusammenhang möchte ich für die Leser noch den so genannten Vergütungsrechtsschutz erläutern, der Bestandteil alle Konzepte ist. Sofern der Auftraggeber das vereinbarte Honorar mit einer ungerechtfertigten Schadenersatzforderung verrechnet und Ihnen mit dieser Begründung den Verdienst kürzt oder ganz streicht, übernimmt der Versicherer die gerichtlichen Prozesskosten (z.B. Anwalts-, Gerichts- und Zeugenkosten) für die Durchsetzung Ihres Verdienstausfalls. BGB= Bürgerliches Gesetzbuch


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