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Offenlegung & Urheberrechte: Bildmaterial erstellt im Rahmen einer kostenlosen Kooperation mit Shutterstock.
Von Reinhard Schinkel (Mehr) • Zuletzt aktualisiert am 02.11.2024 • Zuerst veröffentlicht am 05.02.2018 • Bisher 6846 Leser, 1717 Social-Media-Shares Likes & Reviews (5/5) • Kommentare lesen & schreiben
Steuerprüfung – der Horror für jeden Unternehmer. Zwar müssen normale Steuerprüfungen angemeldet werden, dennoch ist der Aufwand jedes Mal riesig. Daher muss man sich als Unternehmer so gut wie es geht auf eine Steuerprüfung vorbereiten. Was zu beachten ist, erfahren Sie hier!
Nicht umsonst wird der Reeder Peter Krämer in der Süddeutschen Zeitung mit den Worten zitiert:
„…Wir haben in Deutschland kein Erkenntnisdefizit, sondern ein Umsetzungsdefizit….“
Denn jährlich werden in Deutschland ca. 200.000 Betriebe steuerlich geprüft. Nach den statistischen Aufzeichnungen der obersten Finanzbehörden der Länder haben die Betriebsprüfungen im Jahr 2010 zu Mehrsteuern und Zinsen von rund 16,8 Mrd. Euro geführt.
Ergebnisse der Lohnsteueraußenprüfung, der Umsatzsteuer-Sonderprüfung und der Steuerfahndungsdienste sind in diesen Mehrergebnissen nicht enthalten.
Doch Steuerprüfung ist nicht gleich Steuerprüfung. Darüber hinaus kontrolliert auch die Rentenversicherung die korrekte Abführung der Sozialversicherungsabgaben und die Meldepflichten zur Künstlersozialkasse.
Mit welchen Prüfungen kann also ein Unternehmer rechnen? Das sind:
Was bedeuten die einzelnen Prüfungen genau? Und worauf ist dabei zu achten?
Da ist zum Beispiel die Lohnsteuerprüfung. Aber auch die Hauptzollämter können Interesse an einem Unternehmen zeigen.
Die Lohnsteuerprüfung beschränkt sich, wie der Name schon sagt, auf die durch den Arbeitgeber abzuführenden Lohnsteuer und Zuschlagsteuern (Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer).
Die Prüfung erfolgt durch das Finanzamt. Es handelt sich um eine Fallprüfung. Das bedeutet, dass Finanzamt wählt die zu prüfenden Unternehmen aus.
Der Prüfzeitraum kann bis zu vier Jahre betragen.
Dabei werden Ein- und Ausfuhrvorgänge (Warenlieferungen) überprüft. Geprüft wird durch die Zollbehörde. Es gelten dabei die allgemeinen Ermittlungsgrundsätze.
Bei der betriebsnahen Veranlagung handelt es sich um die korrekte Ermittlung von Einzelsachverhalten im Veranlagungsverfahren, zum Beispiel Herstellung von Gebäuden zur betrieblichen Nutzung. Geprüft wird durch das Finanzamt.
Es gelten dabei die allgemeinen Ermittlungsgrundsätze.
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Reinhard Schinkel ist laut Handelsblatt einer von Deutschlands besten Steuerberatern und Fachautor für Steuerrecht. Schinkel wurde 1970 in Berlin geboren. Zwei Tage nach der Bestellung zum Steuerberater gründete er 2007 seine eigene Kanzlei und stürzte sich in das Abenteuer Selbstständigkeit. Seit 2009 hat er als Fachbuchautor diverse Bücher veröffentlicht. Seit 2011 schreibt er im monatlichen Rhythmus für die renommierte Unternehmerzeitschrift Fuchsbriefe aus Berlin, seit 2016 erscheinen seine Urteilskommentierungen in der Zeitschrift Agrarbetrieb. Er ist geschäftsführender Gesellschafter in der Steuerberatungsgesellschaft HSP STEUER Berlin Südost ganz nach dem Credo „Steuerberater aus Leidenschaft“ Mehr Informationen unter www.hsp-steuerberater-berlin-suedost.de Alle Texte von Reinhard Schinkel.
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