Vor einiger Zeit hatte ich über meinen persönlichen Ärger mit Amazon berichtet: Dabei stellte sich dank diverser Leserkommentare heraus: Der wohl bekannteste Online-Shop reagiert auf Kundenbeschwerden offenbar nicht nur in meinem Fall völlig willkürlich. Dagegen wollen die Betroffenen sich nun organisieren und per Sammelklage vorgehen.

{Replik} Anti-Amazon Inititative auf Best of HR – Berufebilder.de® gegründet: Amazon-Opfer sind aktiv

Muss man mit dem Risiko leben?

Unlängst hatte ich ein wenig Ärger mit Amazon.de. Denn mir ist als Privatverkäufer: bei Amazon.de-Marketplace das passiert, was man insgeheim immer befürchten muss, wenn man über das Internet verkauft: Mir ist eine Sendung verloren gegangen.

Nun dachte ich ganz einfach und vielleicht ein wenig naiv: Der Käufer will es eben billig, dann muss er auch mit dem Versandrisiko bei der unversicherten Büchersendung leben. Nicht so bei Amazon.de: Hier kann sich der Käufer auf Wunsch und Antrag per A-z-Garantie die Kosten erstatten lassen – und zwar von Amazon.

Leider macht dann im nächsten Schritt Amazon.de den Verkäufer regresspflichtig. Und da Amazon.de das einfach mit dem Verkäuferkonto verrechnet, bleibt man als Verkäufer auf den Kosten sitzen.

Wie läuft das mit der A-Z-Garantie?

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Wie das mit der A-z-Garantie im Detail abläuft, wie der Käufer sie beantragt, aber vor allem, was genau mir passiert sind und welches meine rechtlichen Einwendungen aussehen – all das können Sie unter Sie in diesem Beitrag nachlesen.

Update: Da der Original-Artikel mittlerweile an seiner ursprünglichen Stelle nicht mehr verfügbar ist, habe ich ihn auf Best of HR – Berufebilder.de® nochmals separat veröffentlicht. Sie finden ihn als Artikelserie (oben im Beitrag verlinkt).

Was können Geschädigte tun?

Derweil wollen unsere Leser in einer Sammelklage rechtliche Schritte gegen Amazon einleiten. Leider sind wir nicht in den USA und bisher konnte jedoch nichts erreicht werden. Wir freuen uns jedoch über weitere kreative Vorschläge.

Bis dahin bleibt abzuwarten, was passieren wird. Und der gute Rat: Keine teueren Artikel unversichert versenden, am besten überhaupt nichts Teueres über Amazon.de verkaufen. Also, auch wenn es verlockend klingt: iPhones, iPads, Laptops usw. besser nicht über Amazon-Marketplace verkaufen.

Konto gesperrt, Geld einfach einbehalten

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Auf meinen 2008 veröffentlichten Bericht haben sich zahlreiche Leser gemeldet, die sich aus ganz unterschiedlichen Gründen als Amazon-Opfer ansehen: Leser Marc berichtet davon, dass sein Kundenkonto gesperrt wurde. Carl Heinz erzählt, dass Amazon trotz Stornierung das Geld für die bestellte Ware behalten möchte.

Jörg W. und Henrik schreiben, dass Amazon wegen angeblich falscher Kontodaten eine Bearbeitungsgebühr einbehalten will.Und Marcel Jödicke hatte das gleiche Problem wie ich, dass ihm einfach das Geld für eine nicht angekommene Sendung bei Amazon einbehalten wurde. Oder, wie ein zusammenfassender Kommentar zeigt:

„Amazon.de sperrt Nutzer ohne Angabe von Gründen, nur, weil sie z.B. Familienangehörige von Menschen sind, die sich gegen die Willkürmethoden der Firma wehren, Amazon behält einfach und ohne Angabe von Gründen teilweise etliche tausend Euro Kundegelder ein, nur weil das Unternehmen offensichtlich damit zinsfrei arbeiten möchte.“

Sammelklage gegen Amazon

Dagegen soll nun rechtlich per Sammelklage vorgeangen werden. Ausführlichere Infos dazu gibt es in diesem Kommentar. Einer unserer Leser hat das organisiert und ist unter Ama-zon-de-opfer@web.de erreichbar.

Die ersten haben bereits zugesagt, mitzumachen. Wenn Sie auch mitmachen möchten, können Sie sich an die angegebene Adressen wenden oder hier einen Kommentar posten. Da mittlerweile mein ursprünglich bei akademie.de veröffentlichter Erfahrungsbericht nicht mehr online ist, werde ich diesen hier in den kommenden Tagen nochmals als kleine Serie veröffentlichen.


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