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Von Susanne Kleimst (Mehr) • Zuletzt aktualisiert am 04.09.2024 • Zuerst veröffentlicht am 23.05.2017 • Bisher 5312 Leser, 1192 Social-Media-Shares Likes & Reviews (5/5) • Kommentare lesen & schreiben
Menschen die in Risikoberufen tätig sind, wie etwa verschiedene Handwerker, Lehrer oder Musiker haben es oft schwerer, Versicherungen abzuschließen oder einen Kredit zu bekommen. Wenn es gelingt, müssen sie oftmals mit schlechteren Bedingungen rechnen.
Bei der Einstufung der Kreditwürdigkeit werden verschiedene Kriterien, welche die Lebensumstände betreffen berücksichtigt. Das Scoring dient so einerseits als Information für Kredit- und Versicherungsmakler, um ein individuell passendes Angebot unterbreiten zu können.
Das Scoring dient dabei in erster Linie als Schutzmaßnahme für den Verbraucher. Für ihn steht der Schutz der Bonität im Vodergrund. Vor allem bei Risikoberufen sollte der Kunde umfassend zu den Möglichkeiten einer Kreditabsicherung beraten und so vor zu hohen finanziellen Belastungen bewahrt werden.
Seit 2010 haben Kunden das Recht, selbst Auskunft über die bei der SCHUFA gesammelten Daten zu erhalten. Verschiedene Informationen werden dort zur Einschätzung der Bonität gesammelt und durch mathematisch-statistische Verfahren ausgewertet:
Die Risikoklassifizierung durch das Scoring der SCHUFA ist für Makler nur eine, wenn auch sehr grundlegende Basis für die Bewertung der Bonität eines Kunden. Daneben spielen jedoch eine Menge weiterer Informationen eine wichtige Rolle. Diese müssen vom Kredit- oder Versicherungsberater selbst in Erfahrung gebracht werden:
Es ist ratsam, diese umfassenden Angaben zur berücksichtigen, um die finanziellen Möglichkeiten der Kunden optimal auszunutzen und ein sinnvolles Angebot zu unterbreiten. Der Score als einzige Grundlage ist in der Regel nicht aussagekräftig genug, um eine objektive Entscheidung treffen zu können.
Neben den Risikoberufen sind auch Selbständige betroffen, wenn es um die Suche nach einem Kredit geht. Der Score darf hier nicht als einziges Kriterium für eine Ablehnung gelten. Dies ist im Bundesdatenschutzgesetz festgelegt (§ 6a BDSG). Demnach dient der Score lediglich als Entscheidungshilfe, nicht aber als -grundlage.
Dennoch wirkt sich die individuelle Einstufung direkt auf die Konditionen der Kredite aus. Verschiedene Geldinstitute staffeln beispielsweise ihre Kreditzinsen nach der Höhe des Einkommens. Auch bei Kreditzinsen wird oft ähnlich verfahren. Hier sind vor allem Selbständige und Freiberufler im Nachteil, deren Einkommen unregelmäßig ist und gewissen Schwankungen unterliegt.
Das Dilemma der Risikogruppen zeigt sich gleich doppelt: Einerseits müssen bei Darlehen beispielsweise für eine Immobilie schlechtere Bedingungen in Kauf genommen werden. Zudem muss das Risiko eines Kreditausfalls berücksichtigt werden.
Berufsunfähigkeitsversicherungen sind hier oft unbezahlbar oder werden aufgrund des Gesundheitschecks direkt abgelehnt. Nur etwas mehr als die Hälfte der deutschen Haushalte verfügt daher über eine Berufsunfähigkeitsversicherung.
Für Risikoberufe ist diese oft mit extrem hohen Beiträgen verbunden. Hier liegt es am Makler, den Kunden bei der Beratung über die Risiken beim Abschluss eines Kredites umfassend aufzuklären – was leider häufig nur unzureichend geschieht. Vor allem der Verdienstausfall wird oftmals nur unzureichend behandelt.
Die Absicherung eines Kredites vor Zahlungsausfall ist vor allem für Risikogruppen ein wichtiges Thema, wenn gleichzeitig keine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen werden kann. Dabei stehen noch andere Möglichkeiten zur Verfügung:
Des Weiteren sollten Tätige in Risikogruppen die Möglichkeiten der Sondertilgung ausschöpfen, um einen Kreditvertrag zügig zurückzahlen zu können. Vor allem Selbständige mit schwankendem Einkommen können bei einer guten persönlichen Geschäftslage mit den außerplanmäßigen Zahlungen gute Effekte erzielen. So sollte besonders bei hohen Krediten wie beispielsweise für Immobilien immer diese Möglichkeit eingeräumt werden. Vor Abschluss des Darlehensvertrags können mit dem Kunden verschiedene Fälle dazu besprochen und die jeweiligen Auswirkungen auf den Kreditverlauf erörtert werden.
Die neue Datenschutz-Grundverordnung bringt einerseits verbindliche Regelungen für alle Mitgliedsstaaten der EU auch beim Scoring. Andererseits mahnt die Verbraucherzentrale, die hierzulande oft höheren Standards bei den Gesetzen zu erhalten.
Im April 2016 wurde die längst fällige europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) beschlossen. Der wachsende länderübergreifende Kredit- und Versicherungsmarkt hat einheitliche Regelungen für die einzelnen Mitgliedsstaaten dringend notwendig gemacht. Im Mai 2018 wird die DSGVO für die einzelnen Länder verbindlich. Bis zu diesem Zeitpunkt müssen bisher gültige, individuelle Datenschutzbestimmungen von den Staaten entsprechend angepasst werden.
Damit die Verbraucher von negativen Auswirkungen des Scorings verschont bleiben, mahnt der Bundesverband der Verbraucherzentrale (vzbv) dazu, bestimmte strengere Regelungen der deutschen Gesetzgebung beizubehalten. Um das bisherige Datenschutzniveau zu bewahren, sei es deshalb sinnvoll, bestimmte Klauseln in andere Gesetze zu überführen.
Neben dem Datenschutz soll auch die Diskriminierung so niedrig wie möglich gehalten werden. Aufgrund der Regelungen des DSGVO sollen künftig wieder Einstufungen ausschließlich auf Grundlage von Anschriftendaten möglich sein. Die Vernachlässigung anderer wichtiger Einflussfaktoren kann sich für bestimmte Personengruppen dann negativ auswirken. Auch hier rät der vzbv dazu, den aktuellen Paragraphen (§ 28b BDSG) zu erhalten, welcher hier höhere Schutzstandards für die Verbraucher voraussetzt.
Neben der SCHUFA haben viele Kreditinstitute und Versicherungsunternehmen ihre eigenen Abläufe oder automatisierten Berechnungsverfahren, um die Bonität ihrer Kunden einzustufen. Vor allem bei Onlinekredit-Anbietern, wo kein direkter Kundenkontakt mehr auftritt, bekommen diese individuellen Bewertungssysteme eine große Bedeutung.
Um Vertrauen zu schaffen, ist es wichtig, dass auch die Finanzdienstleister beim Thema Scoring transparent arbeiten. Die Information der Kunden über die Zusammensetzung, Handhabung und Verarbeitung der Daten ist hier wichtig. Im Kundengespräch kann der Nutzen und die Bedeutung des Scorings näher erläutert werden. Die Einhaltung der entsprechenden Datenschutzbestimmungen ist auch für die Kreditinstitute verpflichtend.
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Susanne Kleimst ist Analystin und Fachjournalistin für den deutschsprachigen Raum. Sie hat in Gießen und Berlin studiert und arbeitet heute als selbständige Journalistin in ihrer Wahlheimat Stuttgart. Schwerpunktmäßig behandelt sie dabei die Themenbereiche Finanzen und Versicherungen. Alle Texte von Susanne Kleimst.
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