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Offenlegung & Urheberrechte: Bildmaterial erstellt im Rahmen einer kostenlosen Kooperation mit Shutterstock.
Von Simone Janson (Mehr) • Zuletzt aktualisiert am 02.02.2008 • Zuerst veröffentlicht am 02.02.2008 • Bisher 6846 Leser, 1114 Social-Media-Shares Likes & Reviews (5/5) • Kommentare lesen & schreiben
Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vom November 2005 einigten sich die Koalitionsparteien auf eine Reform der Krankenversicherung, die den steigenden Kosten der Gesundheitsversorgung durch medizinischen Fortschritt und demografischen Wandel Rechnung tragen solle.
Dabei galt es, einen Kompromiss zwischen den im Wahlkampf zur Bundestagswahl 2005 formulierten Modellen der Gesundheitsprämie der Unionsparteien und dem der Solidarischen Bürgerversicherung der SPD zu formulieren.
Demnach wird „für den Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung in 2006 ein umfassendes Zukunftskonzept entwickelt, das auch darauf angelegt ist, die Beiträge zu gesetzlichen Krankenversicherung mindestens stabil zu halten und möglichst zu senken.“
Im einzelnen einigten sich die Parteien darauf, dass das Gesundheitssystem in Bezug auf das Zusammenwirken von privaten Krankenversicherungen und öffentlichen Krankenkassen eine verstärkt wettbewerbliche Ausrichtung erhalten solle. Am Juli 2006 einigten sich die Parteispitzen von CDU, CSU und SPD auf die Eckpunkte zur Gesundheitsreform.
Zum April 2007 trat die erste Stufe dieser Gesundheitsreform in Kraft. In den kommenden Jahren nun soll unser Gesundheitssystem wesentlich reformiert werden. Wir stellen Ihnen die wichtigsten Regelungen und Informationen zur Krankenversicherung vor.
Die gesetzliche Krankenversicherung ist und bleibt solidarisch organisiert: Die Beiträge sind nach dem Einkommen gestaffelt, aber alle Mitglieder haben Anspruch auf die selben Leistungen.
Wer viel verdient, zahlt für die gleichen Leistungen mehr und finanziert so die Leistungen für schlechter Verdienende und große Familien mit.
Anders als in der privaten Krankenversicherung gibt es keine Gesundheitsprüfung, keine Risiko– oder Alterszuschläge; gesetzliche Kassen sind viel mehr verpflichtet, jeden aufzunehmen, der die gesetzlichen Vorgaben, wie die Vorversicherungszeit, erfüllt. Aber: Auch jeder, der
Die gesetzliche Krankenversicherung ist für viele die günstigste Form der Krankenversicherung. Wenn Sie Arbeitnehmer sind, sind Sie grundsätzlich in der GKV pflichtversichert und können nur unter bestimmten Bedingungen (dazu mehr unten bei privater Krankenversicherung) austreten. Wenn Sie allerdings kein Arbeitnehmer sind, können Sie nur in die GKV eintreten, wenn Sie die Vorversicherungszeit erfüllen.
Das bedeutet: Wenn Sie vor Beginn Ihrer Selbständigkeit mindestens zwölf Monate ununterbrochen oder in den letzten fünf Jahren insgesamt mindestens 24 Monate lang gesetzlich krankenversichert waren, können Sie sich in einer gesetzlichen Krankenversicherung weiterhin freiwillig versichern. Dazu müssen Sie die freiwillige Weiterversicherung aber spätestens drei Monate nach Ende der Versicherungspflicht beantragen. Zur Vorversicherungzeit zählen neben Arbeitsverhältnissen auch Zeiten, in denen Sie über die Arbeitsagentur, über die studentische Krankenversicherung oder über die Familienversicherung der Eltern pflichtversichert waren.
Versäumen Sie diese Drei-Monats-Frist nicht! Sie kommen später nur noch in die gesetzliche Krankenkasse zurück, wenn Sie zum sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer mit einem bestimmten Jahresverdienst (derzeit liegt die obere Grenze bei 47.700 Euro) werden – und das, bevor Sie 55 sind!
Mit dieser Regelung will der Gesetzgeber dafür sorgen, dass auch gut verdienende, junge Selbständige in die gesetzliche Krankenversicherung einzahlen.
Sie können grundsätzlich zwischen allen gesetzlichen Krankenkassen wählen. Ein Wechsel der Kasse ist eigentlich jederzeit mit einer Kündigungsfrist von zwei Monaten möglich. Wenn Sie aber gerade in eine neue Kasse gewechselt haben, müssen Sie mit einem weiteren Wechsel erst einmal wieder 18 Monate lang warten.
Wenn Ihre Krankenkasse die Beiträge erhöht, können Sie auch vor Ablauf der 18 Monate wechseln, allerdings auch wieder nur zwei Monate lang. Danach verstreicht diese Sonderkündigungsfrist.
Sie haben grundsätzlich die freie Wahl zwischen regionalen Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK), Ersatzkassen (etwa Barmer, DAK, Techniker), Betriebskrankenkassen (BKK) und Innungskrankenkassen (IKK). Aber: Nicht alle Betriebskrankenkassen stehen für alle Bundesländer offen. Auch die Innungskrankenkassen sind offiziell nicht für alle offen, doch erkundigen Sie sich: Sie nehmen manchmal auch Außenstehende auf.
Achten Sie jedoch bei der Auswahl der Kasse nicht nur auf den günstigsten Tarif, sondern auch auf die Leistungen. Zwar sind 95 Prozent der Leistungen einer Krankenversicherung gesetzlich vorgeschrieben, dennoch kann es abhängig von den Satzungen der Krankenkassen einige wichtige Unterschiede geben. Im Folgenden finden Sie die Regelleistungen und Zusatzleistungen der GKV im Überblick:
Auch die Gesetzliche Krankenversicherung bietet eine Reihe von Zusatzleistungen. Darauf sollten Sie achten:
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Simone Janson ist Verlegerin, Beraterin und eine der 10 wichtigsten deutschen Bloggerinnen laut Blogger-Relevanz-Index. Sie ist außerdem Leiterin des Instituts Berufebilder Yourweb, mit dem sie Geld für nachhaltige Projekte stiftet. Laut ZEIT gehört ihr als Marke eingetragenes Blog Best of HR – Berufebilder.de® zu den wichtigsten Blogs für Karriere, Berufs- und Arbeitswelt. Mehr zu ihr im Werdegang. Alle Texte von Simone Janson.
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