Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vom November 2005 einigten sich die Koalitionsparteien auf eine Reform der Krankenversicherung, die den steigenden Kosten der Gesundheitsversorgung durch medizinischen Fortschritt und demografischen Wandel Rechnung tragen solle.

- Kompromisse finden
- Was passiert?
- Das Solidaritätsprinzip
- Checkliste: Für wen ist die gesetzliche Krankenversicherung sinnvoll?
- Wie können Sie eintreten
- Die Frist ist wichtig
- Bedingungen für den Wechsel
- Welche Krankenkassen stehen zur Wahl?
- Checkliste: Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung
- Zusatzleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung
- Top Bücher zum Thema
- Text als PDF lesen
- Beratung zu Erfolg, Ziel-Erreichung oder Marketing
- eKurs on Demand buchen
- Individuelles eBook nach Wunsch
Kompromisse finden
Dabei galt es, einen Kompromiss zwischen den im Wahlkampf zur Bundestagswahl 2005 formulierten Modellen der Gesundheitsprämie der Unionsparteien und dem der Solidarischen Bürgerversicherung der SPD zu formulieren.
Demnach wird “für den Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung in 2006 ein umfassendes Zukunftskonzept entwickelt, das auch darauf angelegt ist, die Beiträge zu gesetzlichen Krankenversicherung mindestens stabil zu halten und möglichst zu senken.”
Was passiert?
Im einzelnen einigten sich die Parteien darauf, dass das Gesundheitssystem in Bezug auf das Zusammenwirken von privaten Krankenversicherungen und öffentlichen Krankenkassen eine verstärkt wettbewerbliche Ausrichtung erhalten solle. Am Juli 2006 einigten sich die Parteispitzen von CDU, CSU und SPD auf die Eckpunkte zur Gesundheitsreform.
Zum April 2007 trat die erste Stufe dieser Gesundheitsreform in Kraft. In den kommenden Jahren nun soll unser Gesundheitssystem wesentlich reformiert werden. Wir stellen Ihnen die wichtigsten Regelungen und Informationen zur Krankenversicherung vor.
Das Solidaritätsprinzip
Die gesetzliche Krankenversicherung ist und bleibt solidarisch organisiert: Die Beiträge sind nach dem Einkommen gestaffelt, aber alle Mitglieder haben Anspruch auf die selben Leistungen.
Wer viel verdient, zahlt für die gleichen Leistungen mehr und finanziert so die Leistungen für schlechter Verdienende und große Familien mit.
Anders als in der privaten Krankenversicherung gibt es keine Gesundheitsprüfung, keine Risiko– oder Alterszuschläge; gesetzliche Kassen sind viel mehr verpflichtet, jeden aufzunehmen, der die gesetzlichen Vorgaben, wie die Vorversicherungszeit, erfüllt. Aber: Auch jeder, der
Checkliste: Für wen ist die gesetzliche Krankenversicherung sinnvoll?
- Für Familien, in denen nur einer verdient: Alle Familienmitglieder sind kostenlos mitversichert.
- Für alle, die öfter krank sind, da Beiträge davon unabhängig berechnet werden und man hier außerdem ein Krankengeld bekommt.
- Für ältere Versicherte, da die Beiträge vom Alter unabhängig sind.
- Für Frauen, da die Beiträge vom Geschlecht unabhängig sind. Frauen können bei Schwangerschaft zudem ein Mutterschaftsgeld erhalten.
Wie können Sie eintreten
Die gesetzliche Krankenversicherung ist für viele die günstigste Form der Krankenversicherung. Wenn Sie Arbeitnehmer sind, sind Sie grundsätzlich in der GKV pflichtversichert und können nur unter bestimmten Bedingungen (dazu mehr unten bei privater Krankenversicherung) austreten. Wenn Sie allerdings kein Arbeitnehmer sind, können Sie nur in die GKV eintreten, wenn Sie die Vorversicherungszeit erfüllen.
Das bedeutet: Wenn Sie vor Beginn Ihrer Selbständigkeit mindestens zwölf Monate ununterbrochen oder in den letzten fünf Jahren insgesamt mindestens 24 Monate lang gesetzlich krankenversichert waren, können Sie sich in einer gesetzlichen Krankenversicherung weiterhin freiwillig versichern. Dazu müssen Sie die freiwillige Weiterversicherung aber spätestens drei Monate nach Ende der Versicherungspflicht beantragen. Zur Vorversicherungzeit zählen neben Arbeitsverhältnissen auch Zeiten, in denen Sie über die Arbeitsagentur, über die studentische Krankenversicherung oder über die Familienversicherung der Eltern pflichtversichert waren.
Die Frist ist wichtig
Versäumen Sie diese Drei-Monats-Frist nicht! Sie kommen später nur noch in die gesetzliche Krankenkasse zurück, wenn Sie zum sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer mit einem bestimmten Jahresverdienst (derzeit liegt die obere Grenze bei 47.700 Euro) werden – und das, bevor Sie 55 sind!
Mit dieser Regelung will der Gesetzgeber dafür sorgen, dass auch gut verdienende, junge Selbständige in die gesetzliche Krankenversicherung einzahlen.
Bedingungen für den Wechsel
Sie können grundsätzlich zwischen allen gesetzlichen Krankenkassen wählen. Ein Wechsel der Kasse ist eigentlich jederzeit mit einer Kündigungsfrist von zwei Monaten möglich. Wenn Sie aber gerade in eine neue Kasse gewechselt haben, müssen Sie mit einem weiteren Wechsel erst einmal wieder 18 Monate lang warten.
Wenn Ihre Krankenkasse die Beiträge erhöht, können Sie auch vor Ablauf der 18 Monate wechseln, allerdings auch wieder nur zwei Monate lang. Danach verstreicht diese Sonderkündigungsfrist.
Welche Krankenkassen stehen zur Wahl?
Sie haben grundsätzlich die freie Wahl zwischen regionalen Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK), Ersatzkassen (etwa Barmer, DAK, Techniker), Betriebskrankenkassen (BKK) und Innungskrankenkassen (IKK). Aber: Nicht alle Betriebskrankenkassen stehen für alle Bundesländer offen. Auch die Innungskrankenkassen sind offiziell nicht für alle offen, doch erkundigen Sie sich: Sie nehmen manchmal auch Außenstehende auf.
Achten Sie jedoch bei der Auswahl der Kasse nicht nur auf den günstigsten Tarif, sondern auch auf die Leistungen. Zwar sind 95 Prozent der Leistungen einer Krankenversicherung gesetzlich vorgeschrieben, dennoch kann es abhängig von den Satzungen der Krankenkassen einige wichtige Unterschiede geben. Im Folgenden finden Sie die Regelleistungen und Zusatzleistungen der GKV im Überblick:
Checkliste: Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung
- Ärztliche Behandlung, Krebsvorsorge, Krebsfrüherkennung, Gesundheitsvorsorge
- Fahr- und Transportkosten zur Behandlung
- Zahnärztliche Behandlung, Kieferorthopädische Behandlung, Zahnersatz
- Brillen
- Soziotherapie
- Heilpädagogische, psychologische und psychosoziale Maßnahmen für Kinder
- Stationäre Krankenhausbehandlung, Versorgung in stationären Hospizen
- Mitaufnahme der Eltern beim Krankenhausaufenthalt eines Kindes
- Häusliche Krankenpflege, Haushaltshilfe, Kinderbetreuungskosten
- Arznei- und Verbandmittel, Heilmittel, Hilfsmittel
- Empfängnisregelung und -verhütung, Schwangerschaftsabbruch, Künstliche Befruchtung, Schwangerschaftsvorsorge, Schwangerschaft und Entbindung
- Vorsorge im Säuglings- und Kindesalter, Jugend-Gesundheitsuntersuchung, Zahnvorsorge bei Kindern und Jugendlichen
- Schutzimpfungen
- Krankengeld bei Arbeitsunfähigkeit, Krankengeld bei Pflege eines Kindes
- Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes für Schwangere ab dem 4Tag vor der Entbindung maximal 14 Wochen lang
- Familienversicherung
- Krankenversicherungsschutz im Ausland
Zusatzleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung
Auch die Gesetzliche Krankenversicherung bietet eine Reihe von Zusatzleistungen. Darauf sollten Sie achten:
- Behandlungsarten: Erkundigen Sie sich vor einem Wechsel, ob die Kasse z.B. alternative Heilverfahren und homöopathische Behandlungen, Rehabilitationskuren, ambulante Vorsorgekuren oder Zusatzimpfungen übernimmt.
- Zuschüsse: Auch Höhe des Zuschusses bei Zahnersatz kann variieren. Bei Brillen lassen manche Kassen Brille und Kontaktlinsen parallel zu.
- Prävention: Seit 2004 dürfen die Krankenkassen gesundheitsbewusstes Verhalten mit günstigeren Tarifen oder reduzierten Zuzahlungen belohnen. Die Bedingungen werden von jeder Kasse individuell festgelegt. Für freiwillig Versicherte sind sogar Beitragsrückerstattungen und niedrigere Beiträge mit Selbstbehalt erlaubt. Genaues Hinsehen lohnt sich!
- Service: Wenn Sie häufig mit der Krankenversicherung kommunizieren und zahlreiche Belege einreichen müssen, ist eine Krankenkasse mit einer Niederlassung vor Ort sinnvoll. Vor allem kleinere Betriebskrankenkassen können hier problematisch sein: Sie haben zwar billige Beiträge, aber häufig auch nur eine Geschäftsstelle, manche sogar nur ein ständig besetztes Telefon.
- Krankengeld: Selbständige können von Ihrer Kasse im Krankheitsfall 70 Prozent ihres Einkommens der letzten zwölf Monate bekommen (mehr zur Berechnung der Beiträge im entsprechenden Kapitel unten). Das Krankengeld wird bei derselben Krankheit in drei Jahren maximal 78 Wochen lang gezahlt. Wer zum normalen Tarif versichert ist, hat Anspruch auf Krankengeld ab der siebten Krankheitswoche. Beim ermäßigten Beitragssatz besteht kein Anspruch. Wer jedoch Krankengeld ab der dritten oder vierten Krankheitswoche erhalten will, muss einen erhöhten Beitrag von bis zu 18,8 Prozent zahlen. Beiträge und Leistungen sind hier sehr unterschiedlich und müssen individuell nachgefragt werden.
- Eine Einschränkung des Leistungsumfangs gibt es durch die Gesundheitsreform bei der Behandlung von Folgeerkrankungen aufgrund nicht notwendiger medizinischer Eingriffe – zum Beispiel bei Komplikationen in Folge von Schönheitsoperationen oder Piercing.
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