Der Schritt in die Selbstständigkeit ist nicht nur eine Alternative zur Arbeitslosigkeit, sondern auch die beste Möglichkeit, die eigenen Ideen zu verwirklichen, sich zu entfalten. Gerade in wirtschaftlich unruhigen Zeiten nimmt die Zahl an Existenzgründungen zu. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) unterstützt dies mit Beratung und unterschiedlichen finanziellen Hilfen.

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Einstiegsgeld

Auch Arbeitsuchende in der Grundsicherung sehen die eigene Existenzgründung als Chance, wieder beruflich Fuß zu fassen. Seit Jahresbeginn wurden rund 12.000 Empfänger von Arbeitslosengeld II (ALG II) durch die Jobcenter in die Selbstständigkeit begleitet, angefangen von der Entwicklung der Geschäftsidee, über die Unterstützung in Finanzierungsfragen bis hin zur Geschäftseröffnung, im Jahr 2008 waren es rund 25.000. Hoch ist vor allem der Anteil der Männer zwischen 30 und 50 Jahren.

Ziel der Bundesagentur für ist es, den Hilfebezug und die Abhängigkeit von Sozialleistungen in absehbarer Zeit und vor allem dauerhaft zu beenden. Die Selbstständigkeit kann hier eine realistische Option sein. In vielen Grundsicherungsstellen wird daher rund um das Thema Selbstständigkeit beraten und informiert. Eng vernetzt hat sich die BA vor Ort mit Kammern, Kreditinstituten, Bildungsträgern und Arbeitgeberverbänden. Gerade in Krisenzeiten nehmen die Existenzgründungen zu. Daher rechnet die BA in den kommenden Monaten mit einem steigenden Beratungsbedarf.

Erfolgreiche Gründer aus Hartz IV

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Dass die Existenzgründungen von Hartz IV-Empfängern durchaus erfolgreich sind, zeigt ein Blick in die Statistik. Fast 90 Prozent der geförderten Selbstständigen sind sechs Monate nach der Förderung weiterhin auf dem Arbeitsmarkt. Nur jeder Zehnte kehrt nach einem halben Jahr in die Arbeitslosigkeit zurück. Statistisch gesehen, werden mit jeder Existenzgründung innerhalb der ersten zwei Jahre mindestens zwei neue Arbeitsplätze geschaffen.

Immer mehr unterstützende Selbständige

Aber wo Licht ist, da ist auch Schatten. Ende 2008 gab es 114.000 Selbstständige in der Grundsicherung, zwei Jahre zuvor waren es 56.000. Damit hat sich die Zahl der sogenannten „aufstockenden Selbstständigen“ fast verdoppelt und der Trend setzt sich weiter fort. Dies zeigt, dass immer mehr Selbstständige mit ihrem Einkommen nicht das Existenzminimum absichern können. Über die Hälfte der selbst-ständig tätigen Hilfebedürftigen haben monatlich weniger als 400 Euro Einkommen. Aufgrund von Auftragsmangel oder der derzeit schlechten wirtschaftlichen Rahmenbe-dingungen sind sie auf zusätzliche Leistungen aus der Grundsicherung angewiesen.

Den aktuellen Bericht zur Selbstständigkeit im SGB II gibt es im Internet.

Hintergrund: So funktioniert Finanzielle Unterstützung von Exstenzgründern in der Grundsicherung

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Mit dem sogenannten Einstiegsgeld können ALG II-Empfänger finanziell unterstützt werden. Das Einstiegsgeld wird für längstens 24 Monate gewährt und kann 50 bis ma-ximal 100 Prozent der Regelleistung betragen. Neu ist, dass im SGB II zusätzliche Zu-schüsse oder Darlehen zur Eingliederung von Selbstständigen gewährt werden kön-nen.

Diese können für die Beschaffung von Sachgütern gezahlt werden. Die Zuschüs-se betragen maximal 5.000 Euro. Ein Darlehen kann den Höchstbetrag für Zuschüsse übersteigen. Unter Umständen können Zuschüsse und Darlehen kombiniert wer-den. Sachmittel können zum Beispiel sein: Betriebs- und Geschäftsausstattungen (PC und Software, Telefonanlage, Kopierer, Mobiliar o.ä.), Marketing und Vertrieb unter-stützende Investitionen (Erstellung Homepage, Werbemittel…), Fahrzeuge, Maschinen, Werkzeuge usw.

Streitfälle zu Hartz IV: Nord-Süd-Gefälle

Mit diesem Bürokratie-Monstrum hat sich die Bundesregierung jedoch ins eigene Bein geschossen: Die Zahl der Verfahren, die durch Klagen Hartz IV ausgelöst wurden, ist 2007 bei den Sozialgerichten um 38 Prozent gestiegen. Das Bundessozialgericht in Kassel hatte bei allen Deutschen Sozialgerichten nachgefragt. 136.000 Fälle wurden 2007 und Deutschland zu besagtem Thema abgeurteilt. Zusammen mit den Fällen aus dem Sozialhilferecht sind es sogar 154.000.

Interessant dabei: Es gibt ein Nordost-Südwest-Gefälle. Die meisten Fälle gab es in Berlin/Brandenburg, die wenigsten in Bayern und Baden Württemberg. Außerdem steht jeder dritte Fall vor dem Bundessozialgericht, der letzten Instanz, in Zusammenhang mit Hartz IV. Während die Richter 2005 noch 10 Fälle zu entscheiden hatten, gingen 2006 in Kassel 206 und 2007 361 Fälle in Revision.

Worum wurde gestritten

Übrigens: die meisten Fälle betrafen Streitigkeiten über Kosten für Unterkunft und Heizung sowie Unstimmigkeiten ob bestimmte Einkomen oder Vermögen beim Arbeitslosengeld angerechnet werden müssen.

Statt Geld zu sparen, hat die Bundesregierung mit den Hartz-Gesetzen eine regelrechte Klagewelle ausgelöst und so zumindest eine Dauerbeschäftigung für Ihre Sozialrichter geschaffen (Achtung, Ironie, ich sags nur vorsichtshalber). Und sich damit finanziell wohl kräftig ins Knie geschossen.


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