Beruflicher wie persönlicher Erfolg durch 12 Informations-Säulen sowie gratis Bonus-Tools von einem staatlich geförderten Verlag, beteiligt an EU-Programmen, engagiert für Klimaschutz und nachhaltiges Wohnen, ausgezeichnet mit dem Global Business Award als Publisher of the Year: Bücher, Magazine, Daten-Analyse. Print- und Onlinepublikationen sowie neuste Technik gehen dabei Hand in Hand – mit über 20 Jahren Erfahrung, Partnern wie dem Bundesbildungsministerium, Kunden wie Samsung, DELL, Telekom oder Hochschulen. Dahinter steht Simone Janson, referenziert in ARD, FAZ, ZEIT, WELT, Wikipedia.
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Von Simone Janson (Mehr) • Zuletzt aktualisiert am 04.12.2008 • Zuerst veröffentlicht am 04.12.2008 • Bisher 4285 Leser, 1135 Social-Media-Shares Likes & Reviews (5/5) • Kommentare lesen & schreiben
Sie haben keinen Rechtsanspruch auf eine Förderung. Ob Sie einen Zuschuss erhalten oder nicht, liegt rein im Ermessen des Arbeitsberaters. Um überhaupt eine Weiterbildung oder ein Training zu bekommen, müssen Sie also zunächst Ihren Arbeitsberater überzeugen. Wie machen Sie das am besten?
Der erste Schritt, den Arbeitsberater von der Notwendigkeit einer Förderung zu überzeugen, besteht darin, sich in seine Situation hineinzuversetzen und sich seine Sichtweise klar zu machen: Denn, anders als viele denken, sieht sich die Arbeitsagentur nicht als soziale Einrichtung, sondern als Versicherung gegen Arbeitslosigkeit, die von den Beiträgen ihrer Mitglieder „lebt“ und Arbeitslosengeld im „Schadensfall“ auszahlt.
Daher interessiert sich die Arbeitsagentur auch erst einmal kaum dafür, Leute zu unterstützen, die nicht arbeitslos sind und auch nicht unmittelbar davon bedroht sind (denn in diesem Fall ist man ja kein „Schadensfall“).
Vielmehr muss die Weiterbildung helfen, Arbeitslosigkeit zu beenden oder verhindern, dass man arbeitslos wird. Ziel einer Weiterbildung soll immer die möglichst schnelle und wirtschaftlich günstigste Maßnahme zur beruflichen Eingliederung sein. Die Arbeitsagentur fördert Sie also in der Regel eher, wenn Ihre Arbeitslosigkeit abgewendet werden kann oder Sie keine andere Möglichkeit haben, einen Job zu finden, als sich weiterzubilden.
Tipp: Bemühungen nachweisen Sie sollten nachweisen, dass Sie sich reichlich bemüht haben, auch ohne Weiterbildung einen neuen Job zu finden. Um das zu beweisen, können Sie z. B. eine Art Tagebuch anlegen, in das Sie Ihre Aktivitäten genau notieren, Quittungen und den Schriftverkehr in einem Ordner sammeln usw.
Darüber hinaus sollten Sie sich auf das Gespräch mit dem Arbeitsberater genau vorbereiten. Recherchieren Sie schon von zu Hause aus, welche Weiterbildungen für Sie in Frage kommen und was Sie kosten. Finden Sie außerdem heraus, ob es nicht billigere Alternativen gibt – z. B. einfache Trainingsmaßnahmen oder einzelne Weiterbildungsmodule.
Der Arbeitsberater sieht dann, dass Sie sich Gedanken gemacht und informiert haben, dass Sie ihn bei seiner Arbeit unterstützen und bereit sind, aktiv Ihre Situation zu verbessern. Er wird Sie umso eher unterstützen, je weniger Aufwand er mit Ihrem Fall hat. Je vorbereiteter Sie also zum Arbeitsberater gehen und je eher Sie wissen, was Sie wollen, desto besser sind Ihre Chancen auf eine Förderung.
Noch überzeugender sind Sie, wenn Sie nicht nur genau wissen, welche Weiterbildung Sie machen möchten, sondern auch noch einige Details kennen: Finden Sie schon vor dem Gespräch heraus, welche Möglichkeiten Sie haben, was es kostet, wie lange es dauert, warum diese Maßnahme für Sie geeignet ist – und ganz wichtig: Was sie Ihnen bei der Arbeitssuche, bzw. Joberhaltung bringt!
Sinnvoll ist es auch, einen Ort in der Nähe auszusuchen – denn bei Förderung werden Ihnen Fahrt und Aufenthalt bezahlt – je geringer die Kosten für die Arbeitsagentur, desto wahrscheinlicher die Förderung. Dafür ist natürlich ein erhebliches Maß an Eigeninitiative notwendig.
Besonders wichtig ist, dass Sie im Gespräch gut argumentieren, denn es ist nicht einfach, eine Förderung zu erhalten. Aber mit guten Argumenten können Sie den Berater vielleicht überzeugen.
Ein Beispiel: Sagen Sie nicht: „Ich habe keine Lust mehr, herumzujobben“, das wird keinen Arbeitsberater überzeugen. Besser ist hingegen: „Wenn ich weiter als ungelernte Kraft arbeite, stehe ich bald wieder auf der Straße“. Dann würden Sie nämlich Arbeitslosengeld beziehen – und das will die Arbeitsagentur vermeiden. Daher wird man sich überlegen, ob es sich lohnt Ihren Berufsabschluss zu finanzieren.
Machen Sie sich eine Liste aller Argumente – und aller Gegenargumente, umzu testen, wie stichhaltig Ihre Argumentation wirklich ist. Gehen Sie also insgesamt taktisch vor: Liefern Sie dem Arbeitsberater wirklich gute Argumente, warum Sie ohne Weiterbildung/Training nicht weiterkommen.
Wenn es nicht klappt: Versuchen Sie nicht, hitzig auf den Berater einzureden, sondern bleiben Sie ruhig und sachlich – das wird Ihnen Pluspunkte einbringen, auch im Hinblick auf spätere Beratungsgespräche. Vielleicht ist es nicht das letzte Mal, dass Sie bei Ihrem Arbeitsberater vorbeischauen müssen und auch wenn er jetzt keine Weiterbildung/kein Training bewilligt – vielleicht später?
Manchmal stimmt auch einfach die Chemie zwischen Ihnen und dem Arbeitsberater nicht. Dann können Sie zu dem direkten Vorgesetzten Ihres Beraters gehen, den dieser Ihnen auf Wunsch nennen sollte und freundlich nach der Möglichkeit fragen, zu einem anderen Berater gehen zu dürfen.
Sie sollten das nicht verlangen; eigentlich ist ein Wechsel nicht vorgesehen, aber im Einzelfall kann man Ihren Wunsch berücksichtigen.
Die Arbeitsagentur kann Ihnen auch helfen, wenn Sie in einem festen Arbeitsverhältnis stehen und eine Weiterbildung machen möchten: Denn die Arbeitsagentur bietet ihnen ein zusätzliches Argument, um Ihren Chef von der Notwendigkeit, eine Weiterbildung zu machen, zu überzeugen:
Wird die Weiterbildung nämlich während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses durchgeführt, kann Ihr Arbeitgeber von der Bundesagentur einen Zuschuss zu Ihrem Lohn erhalten. Geld bekommt er außerdem, wenn er Ihnen damit einen Berufsabschluss ermöglicht und/oder vertretungsweise einen Arbeitslosen einstellt.
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Simone Janson ist Verlegerin, Beraterin und eine der 10 wichtigsten deutschen Bloggerinnen laut Blogger-Relevanz-Index. Sie ist außerdem Leiterin des Instituts Berufebilder Yourweb, mit dem sie Geld für nachhaltige Projekte stiftet. Laut ZEIT gehört ihr als Marke eingetragenes Blog Best of HR – Berufebilder.de® zu den wichtigsten Blogs für Karriere, Berufs- und Arbeitswelt. Mehr zu ihr im Werdegang. Alle Texte von Simone Janson.
Aufgrund des Satzes : „Sie haben keinen Rechtsanspruch auf eine Förderung.“ bleiben die Arbeitsberater im Weißenburg in Bayern stur und blockieren wie im meinem Fall den Personenbeförderungsschein zu finanzieren obwohl ich eine Bestätigung des Arbeitgeber habe das er mich übernimmt und einstellt im Vollzeit. Das ist entgegen des Arbeitslosen Senkung damit kontraproduktiv. Bitte um eine Antwort.
Hallo RS, leider dürfen wir keine Rechtsberatung leisten. Vielleicht können ja andere Betroffene mit ähnlichen Erfahrungen weiterhelfen.
Ich werde das Thema aber nochmal publizistisch aufgreifen und Ihnen Kontakt zu Herrn Montag empfehlen: https://berufebilder.degehirnwaesche-arbeitsamt-arbeitsagentur/
[…] mal ein Link zu einem weiteren Beitrag zum Thema Bildungsgutschein www.berufebilder.de/serie/serien-zur-aus-und-weiterbildung/karrierefaktor-weiterbildung/so-ueberzeu… – aus dem hervorgeht, das man eben keinen Rechtsanspruch auf einen Bildungsgutschein hat, […]
Hallo Rou,
danke für die nützlichen Hinweise. Mehr zum Thema Bildungsgutschein gibts auch noch hier:
Übrigens ist der Beitrag hier Teil einer ganzen Serie, die als Gesamtliste rechts neben dem Beitrag findet.
Gruß
Simone
Hallo Ihr Lieben,
es gibt natürlich Regelungen, welche ein „Einlösen“ eines Bildungsgutscheines voraussetzen. Ein solcher Gutschein ist erstens nicht beliebig und zweitens nur zweckgebunden einlösbar.
Der Bildungsträger muss als solches auch von der BA anerkannt sein, wie ebenfalls die Maßnahme (Ausbildungsweiterbildungszulassungsverordnug AZWV).
Der Sacharbeiter welcher behauptet, dass ich in einer solchen „Bildungs-“ Maßnahme für den Markt zur Verfügung stehen sollte, hat da Quatsch erzählt!!! oder wie sollte es funktionieren, wenn ich an einer z.B. 12 monatigen Maßnahme teilnehme (vollzeit), dass ich da noch abkömmlich sein sollte????
Naja, jedenfalls hat die Agentur unter ihrer Seite ein ganz gutes Suchmaschinchen ein gebaut (http://kursnet-finden.arbeitsagentur.de/kurs/index.jsp) da gibt es ausgeschriebene Kurse, welche mit Bildungsgutscheinen belegt werden können.
greets rou
[…] mehr Leser interessieren: Hier mal ein Link zu einem weiteren Beitrag zum Thema Bildungsgutschein www.berufebilder.de/serie/serien-zur-aus-und-weiterbildung/karrierefaktor-weiterbildung/so-ueberzeu… – aus dem hervorgeht, das man eben keinen Rechtsanspruch auf einen Bildungsgutschein hat, […]
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