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Von Dr. Frank Selbmann (Mehr) • Zuletzt aktualisiert am 11.12.2024 • Zuerst veröffentlicht am 05.07.2017 • Bisher 4285 Leser, 1316 Social-Media-Shares Likes & Reviews (5/5) • Kommentare lesen & schreiben
Traumstudienplatz ausgesucht, beworben – und abgelehnt. Das passiert vielen Studierenden in spe heute. Doch nicht immer bedeutet es auch, dass man seinen Traum gleich begraben muss: Manchmal hilft eine Studienplatzklage.
Mit doppelten Abiturjahrgängen und immer mehr Berufen, die ein Studium voraussetzen, steigt gleichzeitig die Anzahl der Bewerber von Semester zu Semester, sodass viele Hochschulen ihre Aufnahmebedingungen und Bewerbungsverfahren verschärfen, um dem Andrang Herr zu werden.
Der Numerus Clausus wird hierbei häufig zur zentralen Bewerbungshürde, gegen die Engagement und Talent vielerorts nicht ankommen. Aber auch spezielle Aufnahmetests und individuelle Anforderungen, die sich je nach Hochschule unterscheiden, machen Studienbewerbern zu schaffen.
Wer trotz aller Hürden schnell in sein Wunschstudium starten will, dem bleibt in vielen Fällen nur der Weg über eine Studienplatzklage. Informiert man sich früh genug, so bietet das gerichtliche Verfahren trotz Ablehnungsbescheid eine reelle Chance auf den gewünschten Studienplatz.
Eine Studienplatzklage basiert auf dem Grundrecht auf freie Berufswahl. Hochschulen sind dazu verpflichtet, die ihnen zur Verfügung stehenden Ressourcen erschöpfend auszunutzen. Es müssen also so viele Studienplätze angeboten werden wie möglich.
Um festzustellen, wie hoch die Aufnahmekapazitäten der Hochschulen sind, werden jedes Jahr spezielle Berechnungen zur Ausbildungskapazität durchgeführt. Bei einer Studienplatzklage werden diese Berechnungen geprüft.
Stellt das Gericht dabei fest, dass die Mittel der Hochschule die Einrichtung weiterer Studienplätze erlauben, so werden diese Studienplätze an die Kläger vergeben oder verlost.
Entspannt und sorglos studieren, das ist heute für viele deutsche Studienbewerber ein weit in die Ferne gerückter Traum.
Während es in medizinischen Fächern schon immer große Mühen erforderte einen Studienplatz zu bekommen, ist es vor allem seit der Einführung des Bachelor und Master Systems auch in geisteswissenschaftlichen Fächern schwer, ohne komplizierte Bewerbungsverfahren und Wartesemester ins Studium zu starten.
Um seinen Studienplatz einzuklagen, sollte man sich möglichst früh an eine spezialisierte Kanzlei wenden und seine Möglichkeiten sondieren. Denn an den Hochschulen gelten unterschiedliche Fristen für das Einreichen von Sonderanträgen auf Studienplätze außerhalb der festgesetzten Kapazitäten.
Auch die Finanzierung der Klage sollte im Vorfeld geklärt werden. Die Kosten für eine Studienplatzklage richten sich nach verschiedenen Kriterien, zum Beispiel danach, ob man einen Bachelor oder einen Master Studienplatz einklagt.
Ein Verfahren um einen Bachelor Studienplatz beläuft sich in der Regel auf 1000 bis 1500 Euro. Eine genauere Kosteneinschätzung und Finanzierungsmöglichkeiten, etwa über eine Rechtsschutzversicherung, sollten im Vorfeld mit dem Anwalt besprochen werden.
Die Chancen auf Erfolg sind stark vom gewünschten Studienfach und der gewählten Hochschule abhängig. Um sie genau einzuschätzen ist vor allem eine umfassende Beratung durch die Anwälte der beauftragten Kanzlei nötig.
Aktuelle Informationen über laufende Verfahren sowie gesammelte Daten und Erfahrungswerte helfen dabei zu entscheiden, an welchen Universitäten eine Klage Erfolg verspricht.
Auch die Kenntnis der zuständigen Verwaltungsgerichte hilft dabei einzuschätzen, wie das Verfahren ablaufen wird und wie lange man als Kläger auf eine Entscheidung warten muss.
Wer früh genug damit beginnt, Informationen über eine mögliche Studienplatzklage einzuholen und sich von einer auf das Verfahren spezialisierten Kanzlei beraten lässt, kann Kosten und Chancen in der Regel sehr gut einschätzen.
So bietet die Studienplatzklage vielen Bewerbern einen direkten Weg zum Wunschstudium, vorbei an Bewerbungshürden wie NC und Wartesemestern.
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Dr. Frank Selbmann ist als Rechtsanwalt spezialisiert auf das Thema Studienplatzklage und Berater für studienplatz-klage.de. Zudem ist er Mitglied des Arbeitskreises Rechtsanwälte gegen Numerus clausus. Alle Texte von Dr. Frank Selbmann.
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