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Von Simone Janson (Mehr) • Zuletzt aktualisiert am 21.10.2024 • Zuerst veröffentlicht am 21.01.2024 • Bisher 6493 Leser, 6227 Social-Media-Shares Likes & Reviews (5/5) • Kommentare lesen & schreiben
Zu welchen Anlässen können Sie Sonderurlaub beantragen und wie sehen die rechtlichen Rahmenbedingungen aus? Ein Überblick.
Sonderurlaub ist für viele Arbeitnehmer ein wichtiges Thema, denn es gibt im Leben zahlreiche Ereignisse, die besondere Aufmerksamkeit und Zeit erfordern. Ob es sich um die eigene Hochzeit, die Geburt eines Kindes oder den Umzug in ein neues Zuhause handelt – diese Anlässe sind oft mit organisatorischem Aufwand und emotionaler Bedeutung verbunden.
Dabei ist es oft nicht nur der gesetzliche Rahmen, der zählt, sondern auch das Verständnis und die Kulanz des Arbeitgebers. Besonders in Zeiten von familiären oder persönlichen Krisen kann ein flexibles Entgegenkommen auf beiden Seiten das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer stärken. Arbeitnehmer sollten daher offen mit ihrem Arbeitgeber kommunizieren und im Bedarfsfall frühzeitig nach einer Freistellung fragen. In jedem Fall zeigt sich, dass Sonderurlaub nicht nur als rechtliche Absicherung dient, sondern auch als wichtiges Mittel, um eine Balance zwischen den beruflichen und den privaten Verpflichtungen zu gewährleisten – ein entscheidender Faktor für das persönliche Wohlbefinden und die Arbeitszufriedenheit.
Das Thema Sonderurlaub ist in Deutschland gesetzlich nicht einheitlich geregelt, sondern ergibt sich aus verschiedenen rechtlichen Quellen, wie dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen oder individuellen Arbeitsverträgen. Der wichtigste gesetzliche Anknüpfungspunkt ist § 616 BGB, der besagt, dass Arbeitnehmer Anspruch auf bezahlten Sonderurlaub haben, wenn sie aus persönlichen Gründen für eine verhältnismäßig kurze Zeit an der Arbeit gehindert sind, ohne dass sie dies selbst verschuldet haben.
Die genaue Dauer des Sonderurlaubs hängt vom jeweiligen Anlass und der betrieblichen oder tariflichen Regelung ab. In vielen Fällen wird für persönliche Ereignisse wie Hochzeit, Geburt oder Todesfall ein bis zwei Tage freigegeben. Es gibt jedoch keine gesetzlich festgelegte Anzahl an Sonderurlaubstagen für bestimmte Anlässe, sodass es auf die individuellen Vereinbarungen im Unternehmen ankommt.
Ein wichtiger Punkt ist, dass § 616 BGB lediglich bezahlten Sonderurlaub für kurzfristige Abwesenheiten regelt. Längere Freistellungen, wie etwa für die Pflege von Angehörigen oder Elternzeit, sind durch andere gesetzliche Regelungen, wie das Pflegezeitgesetz oder das Elternzeitgesetz, abgedeckt. Arbeitnehmer sollten sich daher immer gut informieren, welche Regelungen in ihrem Fall zutreffen und wie sie diese in Anspruch nehmen können.
Daher ist es gut, Sonderurlaub beantragen zu können, um sich den wichtigen Aufgaben widmen zu können, ohne dabei auf den regulären Erholungsurlaub zurückgreifen zu müssen. Dabei stellt sich die Frage, ob und in welchem Umfang Arbeitnehmer Anspruch auf Sonderurlaub haben und zu welchen Anlässen dieser zur Geltung kommt.
Ein Umzug ist ein anstrengender und oft stressiger Prozess, der nicht immer am Wochenende oder während der regulären Urlaubszeit geplant werden kann. Laut § 616 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) haben Arbeitnehmer Anspruch auf Sonderurlaub, wenn sie für eine „verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit“ aus einem persönlichen Grund an der Arbeit gehindert sind, ohne dass sie dies selbst zu vertreten haben.
Dazu gehört auch ein berufsbedingter Umzug. Allerdings gilt der Sonderurlaub für einen Umzug nur, wenn er in direktem Zusammenhang mit einer beruflichen Versetzung steht. Private Umzüge fallen meist nicht darunter, es sei denn, der Arbeitsvertrag oder Tarifverträge sehen entsprechende Regelungen vor.
Die eigene Hochzeit ist einer der wichtigsten und freudigsten Momente im Leben, und viele Arbeitgeber gewähren für diesen Anlass einen oder mehrere Tage Sonderurlaub. Auch hier greift § 616 BGB, der Sonderurlaub für „persönliche Verhinderungsgründe“ vorsieht.
In vielen Tarifverträgen ist der Anspruch auf Sonderurlaub bei der eigenen Hochzeit explizit geregelt, und meist werden ein bis zwei Tage gewährt. Einige Arbeitgeber sind sogar großzügiger und geben freiwillig mehr freie Tage. Es ist jedoch wichtig, sich vorab beim Arbeitgeber oder in den geltenden Tarifverträgen über die spezifischen Regelungen zu informieren, da der Anspruch auf Sonderurlaub von Unternehmen zu Unternehmen variieren kann.
Die Geburt eines Kindes ist ein emotionaler Meilenstein und für viele Eltern ein Grund, sich Zeit für das neue Familienmitglied zu nehmen. Auch hier greift die Regelung des § 616 BGB, allerdings mit einer Einschränkung: Der Sonderurlaub steht in der Regel nur dem Vater zu, um bei der Geburt anwesend zu sein.
Meist wird ein Tag Sonderurlaub gewährt, um den Vater zu ermöglichen, seine Partnerin zu unterstützen und die Geburt mitzuerleben. Mütter haben Anspruch auf Mutterschutz, der sich aus dem Mutterschutzgesetz (MuSchG) ergibt und deutlich mehr Zeit für die Erholung und Betreuung des Neugeborenen einräumt. Für weitere Tage, wie die ersten Wochen nach der Geburt, können Eltern allerdings Elternzeit in Anspruch nehmen.
Der Tod eines nahen Angehörigen ist ein schwerer Schicksalsschlag, bei dem nicht nur emotionale Belastungen, sondern auch organisatorische Pflichten, wie die Planung der Beerdigung, anfallen. Für den Todesfall eines nahen Verwandten – dazu zählen etwa Ehepartner, Eltern oder Kinder – sieht das Gesetz ebenfalls Sonderurlaub vor.
Auch hier greift § 616 BGB, wonach der Arbeitgeber üblicherweise zwei bis drei Tage freistellt, damit sich der Arbeitnehmer um die nötigen Angelegenheiten kümmern kann. In vielen Tarifverträgen ist diese Regelung ebenfalls festgeschrieben, und in manchen Unternehmen wird sogar eine längere Freistellung gewährt.
Eine schwere Erkrankung eines nahen Familienmitglieds kann ebenfalls ein Grund für Sonderurlaub sein, wenn die Betreuung und Pflege kurzfristig organisiert werden muss. Laut § 616 BGB besteht die Möglichkeit, sich für einige Tage freistellen zu lassen, wenn ein naher Verwandter, wie Ehepartner oder Kinder, schwer erkrankt und die Betreuung durch den Arbeitnehmer notwendig ist.
In solchen Fällen kann auch die gesetzlich geregelte Pflegezeit oder Familienpflegezeit in Anspruch genommen werden, die über den kurzen Sonderurlaub hinausgeht und es ermöglicht, sich länger um erkrankte Angehörige zu kümmern.
Manchmal können auch offizielle Anlässe wie Gerichtstermine oder wichtige Behördengänge einen Sonderurlaub rechtfertigen. Nach § 616 BGB kann ein Arbeitnehmer für die Wahrnehmung von Terminen freigestellt werden, die von offizieller Seite angeordnet sind und denen er persönlich nachkommen muss.
Dies gilt beispielsweise für Gerichtsverhandlungen, bei denen der Arbeitnehmer als Zeuge geladen ist, oder für Eheschließungen, die vor einem Standesbeamten vollzogen werden. In diesen Fällen ist es üblich, dass der Arbeitgeber für die Dauer des Termins und der damit verbundenen Abwesenheit Sonderurlaub gewährt.
Neben der eigenen Hochzeit können auch besondere Anlässe im engen Familienkreis, wie die Hochzeit von Geschwistern, Kindern oder Eltern, einen Anspruch auf Sonderurlaub begründen. Obwohl § 616 BGB hierfür keine expliziten Regelungen trifft, gewähren viele Unternehmen auf Grundlage von Tarifverträgen oder betrieblichen Vereinbarungen einen Tag Sonderurlaub.
Der Umfang dieser Freistellung variiert jedoch stark, und es empfiehlt sich, rechtzeitig Rücksprache mit dem Arbeitgeber zu halten, um sicherzustellen, ob und wie viele Tage freigegeben werden.
In Deutschland gilt das Grundrecht auf Religionsfreiheit, und in einigen Fällen kann dies auch einen Anspruch auf Sonderurlaub für religiöse oder kulturelle Feste oder Zeremonien begründen. Beispielsweise können Arbeitnehmer muslimischen, jüdischen oder hinduistischen Glaubens Sonderurlaub für besondere Feiertage ihrer Religion beantragen, wenn sie dafür einen dringenden persönlichen Grund nachweisen können.
Es gibt jedoch keine einheitliche Regelung im Arbeitsrecht, und die Gewährung von Sonderurlaub für religiöse oder kulturelle Anlässe liegt oft im Ermessen des Arbeitgebers. Es empfiehlt sich daher, frühzeitig mit dem Vorgesetzten zu sprechen und individuelle Vereinbarungen zu treffen.
Sonderurlaub ist in vielen Lebenssituationen ein wertvolles Recht, das es Arbeitnehmern ermöglicht, sich um wichtige persönliche Angelegenheiten zu kümmern, ohne dass sie dafür reguläre Urlaubstage opfern müssen. Ob bei einem Umzug, einer Hochzeit, der Geburt eines Kindes oder im Trauerfall – die rechtlichen Grundlagen bieten Schutz und Freistellung für eine verhältnismäßig kurze Zeit.
Die Regelungen zum Sonderurlaub sind jedoch nicht einheitlich gesetzlich festgelegt, weshalb es entscheidend ist, dass Arbeitnehmer die individuellen Vereinbarungen in ihrem Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder in Betriebsvereinbarungen genau kennen. Dabei bietet § 616 BGB eine allgemeine Grundlage, auf die sich Arbeitnehmer stützen können, auch wenn viele Details von betrieblichen oder tariflichen Regelungen abhängen.
Es ist jedoch wichtig, sich darüber hinaus auch über die individuellen Regelungen im eigenen Unternehmen oder Tarifvertrag zu informieren, da es keine einheitliche gesetzliche Regelung für die Anzahl der Sonderurlaubstage gibt. Eine frühzeitige Absprache mit dem Arbeitgeber sorgt dafür, dass der Sonderurlaub reibungslos und rechtssicher in Anspruch genommen werden kann.
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Simone Janson ist Verlegerin, Beraterin und eine der 10 wichtigsten deutschen Bloggerinnen laut Blogger-Relevanz-Index. Sie ist außerdem Leiterin des Instituts Berufebilder Yourweb, mit dem sie Geld für nachhaltige Projekte stiftet. Laut ZEIT gehört ihr als Marke eingetragenes Blog Best of HR – Berufebilder.de® zu den wichtigsten Blogs für Karriere, Berufs- und Arbeitswelt. Mehr zu ihr im Werdegang. Alle Texte von Simone Janson.
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