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Offenlegung & Urheberrechte: Bildmaterial erstellt im Rahmen einer kostenlosen Kooperation mit Shutterstock.
Von Simone Janson (Mehr) • Zuletzt aktualisiert am 29.03.2023 • Zuerst veröffentlicht am 28.03.2023 • Bisher 2785 Leser, 5746 Social-Media-Shares Likes & Reviews (5/5) • Kommentare lesen & schreiben
Eine Existenzgründung ist kein unüberwindbarer bürokratischer Aufwand. Wir zeigen den einfachsten Weg zum eigenen Unternehmen.
Viele Menschen, die sich in Deutschland selbstständig machen möchten, schrecken davor zurück, weil sie Angst vor den bürokratischen Hürden bei der Gewerbeanmeldung haben.
Doch dabei kann Entwarnung gegeben werden: Bei der Gewerbeanmeldung handelt es sich nämlich keinesfalls um eine Raketenwissenschaft. Die wichtigsten Informationen dazu, wie ein Gewerbe richtig angemeldet wird und welche Fragen während des Anmeldeprozesses auftauchen können, gibt es in diesem Beitrag.
Im § 18 des Einkommenssteuergesetztes (EstG) gibt es eine Liste mit unterschiedlichen Berufen, bei denen es sich im Rahmen von selbstständiger Arbeit um Einkünfte aus freiberuflichen Tätigkeiten handelt. Dazu gehören unter anderem Berufe wie Zahnärzte, Tierärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater, Architekten und Journalisten. Auch künstlerische oder schriftstellerische Tätigkeiten sowie Landwirtschaft und Viehzucht werden den freien Berufen zugeordnet.
Die Besonderheit dabei: Für diese Freiberufler ist keine Gewerbeanmeldung erforderlich und sie sind somit auch nicht meldepflichtig für das Gewerberegister. Ob es sich bei einer Selbstständigkeit um eine freiberufliche Tätigkeit handelt, entscheidet in letzter Konsequenz immer das zuständige Finanzamt.
Wer sich hierzulande mit einer bestimmten Tätigkeit selbstständig machen möchte, muss dafür in den meisten Fällen keine besonderen Voraussetzungen in fachlicher Hinsicht erfüllen. Es besteht lediglich eine Verpflichtung dazu, eine Gewerbeanmeldung vorzunehmen. Dabei werden die grundsätzlichen Voraussetzungen, wie beispielsweise Volljährigkeit und Geschäftsfähigkeit überprüft.
Für einzelne Gewerbe sind jedoch besondere Voraussetzungen erforderlich. Das gilt beispielsweise für zulassungspflichtige Handwerksberufe, für die zur Genehmigung ein Meisterabschluss oder eine vergleichbare Qualifikation erforderlich ist. Wird von der Behörde eine entsprechende Genehmigung erteilt, so handelt es sich dabei in der Fachsprache um eine sogenannte Konzession. Zu den weiteren genehmigungspflichtigen Gewerben zählen unter anderem:
Wer damit beginnt, das Formular zur Gewerbeanmeldung auszufüllen, sollte sich im Vorfeld schon Gedanken über die optimale Wahl der Rechtsform gemacht haben. Das Formular selbst kann entweder stationär am zuständigen Amt oder online ausgefüllt werden. Zur Legitimation ist zusätzlich ein entsprechender Identitätsnachweis in Form eines Personalausweises oder Reisepasses erforderlich. Bürger, die von außerhalb der Europäischen Union kommen, müssen zudem eine gültige Aufenthaltsgenehmigung vorweisen. Die meisten Daten auf dem Formular sind selbsterklärend. Bei ein paar Feldern helfen die folgenden Hinweise weiter:
Nachdem das Formular fertig ausgefüllt ist, kann es per E-Mail an die zuständige Behörde übermittelt oder ausgedruckt und beim Termin vor Ort vorgelegt werden. Je nach Amt entstehen dabei Kosten in der Höhe zwischen 10 und 60 Euro für die Gewerbeanmeldung.
Nachdem das Formular abgegeben wurde, ist es nun an der Zeit, die unterschiedlichen Behörden über die Gewerbeanmeldung zu informieren.
Das ist wichtig, weil mit der Anmeldung unterschiedliche Pflichten einhergehen. Unternehmer sind im Unterschied zu Angestellten selbst für ihre Steuern verantwortlich. Das heißt, sie müssen am Ende eines Jahres im Rahmen einer Steuererklärung das Finanzamt darüber in Kenntnis setzen, wie viel sie verdient haben. Im Rahmen der Gewerbeanmeldung muss dafür der Bogen zur steuerlichen Erfassung ausgefüllt werden.
In weiterer Folge gilt es, die eigene gesetzliche Krankenkasse über den Schritt in die Selbstständigkeit zu informieren. Dazu ist in den meisten Fällen ein Anruf ausreichend, bei dem eine Schätzung des voraussichtlichen Einkommens abgegeben und daraus die Beitragshöhen und Beitragszahlungen abgeleitet werden. Die Meldung bei der Krankenkasse sollte so schnell wie möglich erfolgen, damit es zu keinen Lücken in der Krankenversicherung kommt.
Mit Ausnahme von Freiberuflern müssen sich in Deutschland zudem alle Selbstständigen als Mitglied bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) anmelden. Die Kosten dafür betragen für Kleingewerbetreibende zwischen 30 und 75 Euro, für im Handelsregister eingetragene Unternehmen werden jährlich zwischen 150 und 300 Euro fällig.
Die Anmeldung erfolgt in der Regel beim zuständigen Gewerbeamt. Um welches es sich dabei genau handelt, ist vom Sitz des Unternehmens abhängig.
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Simone Janson ist Verlegerin, Beraterin und eine der 10 wichtigsten deutschen Bloggerinnen laut Blogger-Relevanz-Index. Sie ist außerdem Leiterin des Instituts Berufebilder Yourweb, mit dem sie Geld für nachhaltige Projekte stiftet. Laut ZEIT gehört ihr als Marke eingetragenes Blog Best of HR – Berufebilder.de® zu den wichtigsten Blogs für Karriere, Berufs- und Arbeitswelt. Mehr zu ihr im Werdegang. Alle Texte von Simone Janson.
Sehr guter Beitrag zum Thema Sidepreneur!
Danke für die Tipps zur Existenzgründung!
Hallo, ich habe hier viel gelernt zum Thema nebenberufliche Selbständigkeit.
Vielen Dank dafür!
Toller Beitrag dafür, danke!
Guter Beitrag!
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