Die Wahl der richtigen Rechtsform kann den Unternehmenserfolg entscheidend beeinflusst. Worauf müssen Gründer achten?

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Die Wahl der optimalen Rechtsform: Kurze Checkliste

Jeder Existenzgründer muss die passende Rechtsform wählen – am besten schon beim Schreiben des Businessplans, denn auch Geldgeber interessieren sich meist brennend für dieses Thema. Denn von der Rechtsform hängt Vieles ab, zum Beispiel die folgenden Punkte:

Einzelunternehmen, GbR, GmbH, Limited: Rahmenbedingungen und Entscheidungskriterien festlegen

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Auch wenn das Thema rechtlich kompliziert ist: Es ist daher unbedingt notwendig, sich näher damit zu beschäftigen. Tatsächlich ist aber die Wahl der richtigen Rechtsform nicht so schwierig, wie es auf den ersten Blick scheint, denn die Rahmenbedingungen schränken die Auswahl merklich ein.

Daher sollte jeder Existenzgründer zunächst diese Rahmenbedingungen abstecken und seine Entscheidungskriterien festlegen – z.B. in Form einer Checkliste wie oben, in der verzeichnet ist, ob man alleine oder mit anderen zusammenarbeiten, ob Gesellschaftskapital vorhanden ist, wie viel Aufwand für die Buchführung notwendig ist und welche Besteuerung für das Unternehmen vorteilhaft ist. Daneben ist auch die Persönlichkeit des Unternehmers wichtig.

Die Rolle des Unternehmers entscheidet: Personengesellschaft oder Kapitalgesellschaft?

Grundsätzlich sollte man bei der Wahl der Rechtsform zwischen zwei großen Gruppen unterscheiden: Den Personengesellschaften und den Kapitalgesellschaften. Zu den Personengesellschaften gehören das Einzelunternehmen, die Gesellschaft bürgerlichen Rechts, die Offene Handelsgesellschaft, die Kommanditgesellschaft und die Partnergesellschaft. Zu den Kapitalgesellschaften gehören die GmbH in allen Varianten, die Limited und die Aktiengesellschaft. Über die Auswahl entscheidet auch die Person des Unternehmers selbst:

Welche Vorteile bieten Personengesellschaften?

Der große Vorteil von Personengesellschaften gegenüber Kapitalgesellschaften ist: Der Aufwand bei der Gründung ist deutlich geringerer, besonders was Buchhaltung und Steuern angeht. Man kann defacto gleich loslegen, muss sich nicht einmal in ein Register eintragen, bei Freiberuflern, die ein Einzelunternehmen gründen, reicht sogar die Anmeldung beim Finanzamt.

Ihr Nachteil als Gründer einer Personengesellschaft besteht in dem persönlichen Haftungsrisiko des Unternehmers. Im Gegensatz zu einer Kapitalgesellschaft haften Gesellschafter einer Personengesellschaft regelmäßig unbeschränkt, das heißt mit dem Gesellschaftsvermögen und mit ihrem Privatvermögen. Dieses kann aber immerhin durch vertragliche Absprachen verringert werden, zudem gibt es Ausnahmen bei der GmbH & Co KG.

Wann ist eine Kapitalgesellschaft trotz höheren Aufwands sinnvoller?

Manchmal ist es jedoch trotz des erhöhten bürokratischen Aufwands sinnvoll, eine Kapitalgesellschaft zu gründen. Dann nämlich, wenn man den Eindruck einer großen Firma erwecken will, wenn die Firma mit Fantasienamen geführt werden soll, wenn der Umsatz eine gewisse Größenordnung überschreiten. Vor allem bieten aber Kapitalgesellschaften gegenüber den Personengesellschaften einen Vorteil: Sie beschränken die Haftung des Unternehmers stärker als dies bei Personengesellschaften möglich ist. Und es gibt, bei entsprechender Gestaltung, auch zahlreiche Steuervorteile.

Im Unterschied zu den bisher genannten Personengesellschaften sind Kapitalgesellschaften ohne jede Einschränkung juristische Personen und dürfen Verträge abschließen, eigenes Vermögen erwirtschaften, Gewinn machen, müssen aber Köperschaftssteuer entrichten. Allerdings müssen Sie beachten: Die Gründung einer Kapitalgesellschaft kostet deutlich mehr Zeit und Geld als die Gründung einer Personengesellschaft sowie vorher vielleicht vorhandene Privilegien wie die Befreiung von der Bilanzierungspflicht.

12 Tipps für Existenzgründer und Unternehmer: Darauf sollten Sie bei der Wahl der richtigen Rechtsform achten:

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Welche Rechtsform für Ihr Unternehmen ideal ist, hängt u.a. davon ab, ob Sie mit anderen zusammenarbeiten, wie viel Zeit Sie in die Buchführung investieren wollen und welches Image Ihr Unternehmen haben soll. Wir zeigen Ihnen die beliebtesten Rechtsformen in Deutschland und sagen Ihnen worauf es bei der Auswahl ankommt.

  1. Gründung als Einzelunternehmer: Wenn Sie alleine arbeiten und nichts weiter tun, sind Sie automatisch Einzelunternehmer. Diese Rechtsform eignet sich für Kleinunternehmer, denn niemand schreibt Ihnen vor, wie Sie Ihr Unternehmen führen. Allerdings tragen Sie auch alleine das volle Haftungsrisiko.
  2. Die Gemeinschaft: Wenn Sie mit anderen sporadisch als lockeres Netzwerk zusammenarbeiten oder Arbeitsräume teilen wollen, müssen Sie nicht gleich ein gemeinsames Unternehmen gründen: Gründen Sie eine Gemeinschaft und stimmen Sie vertraglich genauestens ab, wer welche Rechte und Pflichten hat und worin die die Zusammenarbeit besteht, damit Sie hinterher nicht für weitere Verbindlichkeiten haftbar gemacht werden können. Auch den Trennungsfall sollten Sie regeln.
  3. Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR): Sobald Sie mit anderen dauerhaft enger zusammenarbeiten und nach außen hin gemeinsam auftreten, sind Sie auch ohne jede Absprache automatisch eine GbR. Nachteile: Jeder Gesellschafter haftet mit seinem gesamten Vermögen für alle Verbindlichkeiten. Außerdem leiten alle Gesellschafter gemeinsam das Unternehmen und müssen auch bei unwichtigen Entscheidungen alle zustimmen. Sie können allerdings die Rechte und Pflichten der einzelnen Gesellschafter per Gesellschaftsvertrag begrenzen – je detaillierter Sie alle in Frage kommenden Probleme regeln, desto besser.
  4. Die offene Handelsgesellschaft (OHG): Die offene Handelsgesellschaft (OHG) ist sozusagen die Fortentwicklung der GbR. Eine gewerbliche GbR, die sich ins Handelsregister eintragen lässt, wird automatisch zur OHG. Ebenfalls wird die GbR automatisch zur OHG, wenn ihr Gewinn bzw. Jahresumsatz eine bestimmte Grenze übersteigt.
  5. Die Kommanditgesellschaft (KG): Das eigentlich Attraktive an der Offenen Handelsgesellschaft ist jedoch die Möglichkeit, Kommandisten mit ins Boot zu holen – und zwar indem man einfach den Gesellschaftsvertrag und den Handelsregistereintrag entsprechend abändert. Die Kommanditgesellschaft ermöglicht es Ihnen, reine Geldgeber als Kommandisten in Ihr Unternehmen aufzunehmen. Das können übrigens auch Familienangehörige sein.
  6. Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH): Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist die bekannteste und häufigste Form der Kapitalgesellschaft. Keine andere Rechtsform hat wegen der Haftungsbeschränkung ein solches Ansehen. Dementsprechend kompliziert ist es, eine GmbH zu gründen. Für die Gründung einer GmbH benötigen Sie allerdings eine Stammeinlage von mindestens 25.000 Euro, außerdem müssen Sie bilanzieren, haben eine Publizitätspflicht und brauchen bei der Gründung einen Notar.
  7. Die Unternehmergesellschaft – UG (haftungsbeschränkt): Seit 2008 gibt es das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG). Wenn Sie diese das Mindestkapital einer GmbH nicht aufbringen können, können Sie eine haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft ohne Mindeststammkapital gründen – schon mit einem einzigen Euro. Allerdings dürfen Sie dann Ihre Gewinne nicht voll ausschütten, sondern müssen jeweils ein Viertel des Jahresüberschusses, in eine Rücklage einstellen, der zur Kapitalerhöhung verwendet wird. Und: Sie müssen entweder mit dem Rechtsformzusatz „Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)“ oder „UG (haftungsbeschränkt)“ firmieren und dürfen das Wort „haftungsbeschränkt“ nicht abkürzen.
  8. Die GmbH & Co. KG: Die GmbH & Co. KG ist eine häufige Variante der der Kommanditgesellschaft. Als solche ist sie rechtlich eine Personengesellschaft, bei der die GmbH die Rolle des persönlich haftenden Gesellschafters übernimmt. Daher sind die Gesellschafter auch nicht wie bei anderen Personengesellschaften haftbar. Allerdings übernehmen Sie damit auch die Publizitäts- und Bilanzierungspflicht.
  9. Die Limited: Großer Beliebtheit erfreut sichneuerdings auch die Private Company Limited by Shares, kurz Limited (Ltd.). Die Limited ist eine Kapitalgesellschaft auf Aktienbasis. Sie kommt allerdings ohne Mindestkapital aus und bietet ihren Gesellschaftern gleichzeitig einen Haftungsschutz wie eine deutsche GmbH. Allerdings hat sie Limited vor allem in Deutschland nicht den allerbesten Ruf, da die Haftung nicht durch Kapitaleinsatz abgedeckt ist, während sie im Ausland recht bekannt ist. Außerdem muss ein Limited-Gründer in England zahlreiche rechtliche Pflichten erfüllen. Daher ist vor Anbietern zu warnen, die im Internet eine schnelle und preiswerte Limited-Gründung versprechen: Denn so schnell und einfach ist es dann oft doch nicht.
  10. Die Aktiengesellschaft: Um eine AG zu gründen, benötigen Sie ein Mindestkapital von 50.000 Euro und eine notariell beurkundete Satzung, in der Sie auch Aufsichtsrat und Vorstand bestimmen. Das Grundkapital ist in Aktien aufgeteilt. Nennbetragsaktien müssen auf mindestens 1 Euro lauten. Der Nennwert einer Aktie gibt ihren Anteil am Grundkapital wieder. Sie können das AG-Kapital aber auch in Stückaktien aufteilen, die auf einen Bruchteil des Grundkapitals lauten. Aktien müssen nicht unbedingt an der Börse gehandelt werden.
  11. Die stille Beteiligung: Stille Beteiligungen sind bei allen Rechtsformen möglich. Dabei gründen Sie als Unternehmer oder Ihre Gesellschaft mit einem oder mehreren stillen Teilhabern eine stille Gesellschaft oder Innengesellschaft. Die stille Einlage wird dann Ihnen oder Ihrer Gesellschaft überschrieben und nur Sie treten nach außen in Erscheinung.
  12. Vorratsgesellschaft kaufen: Falls Sie über genügend Kapital verfügen, können Sie sich auch einfach eine fertige Vorratsgesellschaft kaufen. Vorrangig handelt es sich dabei um AGs und GmbHs, aber auch fertige KGs und OHGs werden angeboten. Gerade bei einer Limited können Sie so die komplizierten Gründungsformalitäten im Ausland umgehen. Bei einer Personengesellschaft, bei der sich der Gründungsprozess in Grenzen hält, ist natürlich eine Neugründung meist sinnvoller. Wichtig ist, dass die Gesellschaft bislang noch nicht aktiv war, denn dann könnten Sie später eventuell für „Altlasten“ haftbar gemacht werden.


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