Eine Existenzgründung ist kein unüberwindbarer bürokratischer Aufwand. Wir zeigen den einfachsten Weg zum eigenen Unternehmen.

- Keine Angst vor der Existenzgründung
- Nicht in jedem Fall der Selbstständigkeit muss ein Gewerbe angemeldet werden
- Die meisten Gewerbe in Deutschland sind nicht genehmigungspflichtig
- Das Formular zur Gewerbeanmeldung ausfüllen
- Meldung bei Finanzamt und Krankenkasse
- IHK-Anmeldung nur für Gewerbetreibende
- Top Bücher zum Thema
- Text als PDF lesen
- eKurs on Demand buchen
- Individuelles eBook nach Wunsch
- Corporate Publishing und Beratung
Keine Angst vor der Existenzgründung
Viele Menschen, die sich in Deutschland selbstständig machen möchten, schrecken davor zurück, weil sie Angst vor den bürokratischen Hürden bei der Gewerbeanmeldung haben.
Doch dabei kann Entwarnung gegeben werden: Bei der Gewerbeanmeldung handelt es sich nämlich keinesfalls um eine Raketenwissenschaft. Die wichtigsten Informationen dazu, wie ein Gewerbe richtig angemeldet wird und welche Fragen während des Anmeldeprozesses auftauchen können, gibt es in diesem Beitrag.
Nicht in jedem Fall der Selbstständigkeit muss ein Gewerbe angemeldet werden
Im § 18 des Einkommenssteuergesetztes (EstG) gibt es eine Liste mit unterschiedlichen Berufen, bei denen es sich im Rahmen von selbstständiger Arbeit um Einkünfte aus freiberuflichen Tätigkeiten handelt. Dazu gehören unter anderem Berufe wie Zahnärzte, Tierärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater, Architekten und Journalisten. Auch künstlerische oder schriftstellerische Tätigkeiten sowie Landwirtschaft und Viehzucht werden den freien Berufen zugeordnet.
Die Besonderheit dabei: Für diese Freiberufler ist keine Gewerbeanmeldung erforderlich und sie sind somit auch nicht meldepflichtig für das Gewerberegister. Ob es sich bei einer Selbstständigkeit um eine freiberufliche Tätigkeit handelt, entscheidet in letzter Konsequenz immer das zuständige Finanzamt.
Die meisten Gewerbe in Deutschland sind nicht genehmigungspflichtig
Wer sich hierzulande mit einer bestimmten Tätigkeit selbstständig machen möchte, muss dafür in den meisten Fällen keine besonderen Voraussetzungen in fachlicher Hinsicht erfüllen. Es besteht lediglich eine Verpflichtung dazu, eine Gewerbeanmeldung vorzunehmen. Dabei werden die grundsätzlichen Voraussetzungen, wie beispielsweise Volljährigkeit und Geschäftsfähigkeit überprüft.
Für einzelne Gewerbe sind jedoch besondere Voraussetzungen erforderlich. Das gilt beispielsweise für zulassungspflichtige Handwerksberufe, für die zur Genehmigung ein Meisterabschluss oder eine vergleichbare Qualifikation erforderlich ist. Wird von der Behörde eine entsprechende Genehmigung erteilt, so handelt es sich dabei in der Fachsprache um eine sogenannte Konzession. Zu den weiteren genehmigungspflichtigen Gewerben zählen unter anderem:
- Fahrschulen
- Gaststätten und Spielhallen
- Makler und Versicherungsvermittler
- Personen- und Güterbeförderung
- Pflegedienste
- Handel mit Waffen und Munition
- Handel mit Tieren
Das Formular zur Gewerbeanmeldung ausfüllen
Wer damit beginnt, das Formular zur Gewerbeanmeldung auszufüllen, sollte sich im Vorfeld schon Gedanken über die optimale Wahl der Rechtsform gemacht haben. Das Formular selbst kann entweder stationär am zuständigen Amt oder online ausgefüllt werden. Zur Legitimation ist zusätzlich ein entsprechender Identitätsnachweis in Form eines Personalausweises oder Reisepasses erforderlich. Bürger, die von außerhalb der Europäischen Union kommen, müssen zudem eine gültige Aufenthaltsgenehmigung vorweisen. Die meisten Daten auf dem Formular sind selbsterklärend. Bei ein paar Feldern helfen die folgenden Hinweise weiter:
- Feld 10: Hier müssen die gesetzlichen Vertreter und geschäftsführenden Gesellschafter bei den Rechtsformen GbR, GmbH sowie UG vollständig angeben werden.
- Feld 15: Die hier geforderte Beschreibung der geplanten Tätigkeit sollte einigermaßen ausführlich erfolgen. Hier einfach „Online-Shop“ oder „Amazon FBA“ hinzuschreiben, ist nicht ausreichend.
- Feld 18: Falls es sich um ein E-Commerce-Unternehmen oder einen stationären Shop handelt, muss hier „Handel“ angekreuzt werden. Andernfalls gibt es entsprechende Felder für Industrie- und Handwerksbetriebe. Alle anderen Tätigkeiten fallen unter „Sonstiges“.
Nachdem das Formular fertig ausgefüllt ist, kann es per E-Mail an die zuständige Behörde übermittelt oder ausgedruckt und beim Termin vor Ort vorgelegt werden. Je nach Amt entstehen dabei Kosten in der Höhe zwischen 10 und 60 Euro für die Gewerbeanmeldung.
Meldung bei Finanzamt und Krankenkasse
Nachdem das Formular abgegeben wurde, ist es nun an der Zeit, die unterschiedlichen Behörden über die Gewerbeanmeldung zu informieren.
Das ist wichtig, weil mit der Anmeldung unterschiedliche Pflichten einhergehen. Unternehmer sind im Unterschied zu Angestellten selbst für ihre Steuern verantwortlich. Das heißt, sie müssen am Ende eines Jahres im Rahmen einer Steuererklärung das Finanzamt darüber in Kenntnis setzen, wie viel sie verdient haben. Im Rahmen der Gewerbeanmeldung muss dafür der Bogen zur steuerlichen Erfassung ausgefüllt werden.
In weiterer Folge gilt es, die eigene gesetzliche Krankenkasse über den Schritt in die Selbstständigkeit zu informieren. Dazu ist in den meisten Fällen ein Anruf ausreichend, bei dem eine Schätzung des voraussichtlichen Einkommens abgegeben und daraus die Beitragshöhen und Beitragszahlungen abgeleitet werden. Die Meldung bei der Krankenkasse sollte so schnell wie möglich erfolgen, damit es zu keinen Lücken in der Krankenversicherung kommt.
IHK-Anmeldung nur für Gewerbetreibende
Mit Ausnahme von Freiberuflern müssen sich in Deutschland zudem alle Selbstständigen als Mitglied bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) anmelden. Die Kosten dafür betragen für Kleingewerbetreibende zwischen 30 und 75 Euro, für im Handelsregister eingetragene Unternehmen werden jährlich zwischen 150 und 300 Euro fällig.
Die Anmeldung erfolgt in der Regel beim zuständigen Gewerbeamt. Um welches es sich dabei genau handelt, ist vom Sitz des Unternehmens abhängig.
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