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Offenlegung & Urheberrechte: Bildmaterial erstellt im Rahmen einer kostenlosen Kooperation mit Shutterstock.
Von Simone Janson (Mehr) • Zuletzt aktualisiert am 15.03.2013 • Zuerst veröffentlicht am 15.03.2013 • Bisher 80037 Leser, 56284 Social-Media-Shares Likes & Reviews (5/5) • Kommentare lesen & schreiben
Seit Anfang 2013 gilt die neue Regelung für Minijobs: Wer seit Januar einen Job in Höhe von bis zu 450 Euro annimmt, ist dafür von Krankenversicherung, Pflegeversicherung und Arbeitslosenversicherung befreit. Neu ist allerdings, dass nun Rentenversicherungsbeiträge anfallen. Was gibt es zu beachten? Ein Überblick.
Diese Frage kommt immer wieder von Lesern: „Ich hab nur einen Minijob, nichts anderes, wie versichere ich mich?“ Nur über seinen Minijobb kann man sich nicht krankenversichern. Man braucht immer noch einen versicherungspflichtigen Hauptjob als Arbeitnehmer oder Selbständiger. Oder man ist in der Familienversicherung mitversichert!
Neben einem versicherungspflichtigen Job über 450-Euro ist ein einziger 450 Euro Job möglich, der in diesem Fall vom Arbeitgeber weiterhin pauschal abgerechnet werden kann.
Werden jedoch mehrere Minijobs neben einer Hauptbeschäftigung ausgeübt, werden alle mit der Hauptbeschäftigung zusammengerechnet. Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlen dann alle Abgaben, die auch bei einem „normalen” Arbeitsverhältnis anfallen. Ist die Gesamtsumme der gezahlten Entlohnung nicht höher als 850 Euro, gilt die Midijob-Regelung – siehe unten.
Für die Arbeitgeber ändert sich nichts: Sie zahlen in gewerblichen betrieben15 Prozent Pauschalabgaben, bei Minijobs in Privathaushalten sogar nur 5 Prozent. Arbeitgeber haben gegenüber ihren geringfügig Beschäftigten die gleichen arbeitsrechtlichen Verpflichtungen wie gegenüber den anderen Beschäftigten.
Das betrifft beispielsweise die Entgeltfortzahlung, den bezahlten Erholungsurlaub sowie die Lohnfortzahlung am Feiertag. Die Pauschalabgaben für Minijobs werden nur noch an eine zentrale Stelle – die Minijob-Zentrale in Essen – gezahlt.
Neu ist, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer jetzt rentenversicherungspflichtig sind: Der ab 2013 geltende Beitragssatz liegt bei 18,9 Prozent. Minijobber in gewerblichen Betrieben müssen daher den Arbeitgeberanteil um 3,9 Prozent aufstocken – bei einem monatlichen Verdienst von 450 Euro sind das 17,55 Euro.
Minijobber in Privathaushalten müssen den Anteil ihrer Arbeitgeber um 13,9 Prozent aufstocken – bei einem Verdienst von 450 Euro sind das 62,55 pro Monat. Für bestehende Arbeitsverträge, die bis zum 31.12.2012 abgeschlossen wurden, gilt diese Regelung allerdings nicht. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Befreiung von der Rentenversicherungspflicht möglich.
Wer bislang zwischen 401 und 450 Euro verdient hat, der ist weiterhin sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Eine Befreiung von der Rentenversicherungspflicht ist nicht möglich.
Wenn bei bestehenden 400-Euro-Job-Verträgen das Entgeld auf 450 Euro erhöht wird, gelten die neuen Regelungen des Jahres 2013.
Es ist möglich, mehrere Minijobs gleichzeitig auszuüben, jedoch nicht bei demselben Arbeitgeber. Die Verdienste aus allen Beschäftigungen werden zusammengerechnet. Sie dürfen aber nicht über 450 Euro liegen.
Sobald die Grenze überschritten ist, werden Sozialversicherungsbeiträge für den gesamten Verdienst fällig und man fällt z.B. aus der studentischen Krankenversicherung heraus. Wenn jemand zwei Minijobs ausübt, bietet sich ggf. die Möglichkeit, einen durch eine geringfügige Erhöhung des Lohns auf 451 Euro oder mehr zum Midijob (siehe unten) zu machen.
Wenn eine selbständige Tätigkeit als Minjob, also mit einem Verdienst bis 450 Euro, ausgeübt wird, ist diese versicherungsfrei. Wer selbständig mehr als 450 Euro verdient, muss sich freiwillig krankenversichern.
Wer einen oder mehrere Minijobs neben der selbständigen Tätikeit ausübt, muss die gleichen Regelungen wie bei Minijobs neben einer Hauptbeschäftigung (siehe oben) beachten.
Wenn eine selbständige und nicht-selbständige Tätigkeit mit jeweils 450 Euro nebeneinander ausgeübt werden, gelten die selben Regelungen wie bei mehreren Minijobs, sprich eine Tätigkeit sollte zur Haupttätigkeit werden.
Werden selbständige und nicht-selbständige Tätigkeit nebeneinander ausgeübt und man verdient mit beiden zusammen mehr als 450 Euro, gilt die als Haupttätigkeit, bei der mehr verdient wird.
Jobs mit einem Verdienst von 450,01 bis 850,00 Euro (für einen oder mehrere Jobs zusammen) sind Midijobs, für die geringere Sozialversicherungsbeiträge berechnet werden. Die vom Arbeitnehmer zu zahlenden Sozialabgaben beginnen mit 4 % bei (ab 451 EUR/Monat) und steigen linear bis zum vollen Arbeitnehmeranteil von rund 21% bei 850 EUR Arbeitsentgelt.
Diese Regelung gilt nicht, wenn der Nebenjob mit einem Arbeitsentgelt von 451 bis 850 EUR neben einer rentenversicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung von mehr als 850 EUR ausgeübt wird. Dann sind für beide Beschäftigungen die vollen Sozialversicherungsbeiträge von Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu zahlen. Bemessungsgrundlage des Arbeitnehmer-Beitrags ist nicht das Gehalt, sondern ein nach einer bestimmten Formel berechneter Betrag.
Wer einen Minijob für 450 Euro annimmt, ist sozialversicherungsfrei beschäftigt. Das klingt erstmal nach „keine Abgaben zahlen“. Weit gefehlt: Wer sich nicht anderwertig versichern kann, hat selbst für den Versicherungsschutz zu sorgen:
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Simone Janson ist Verlegerin, Beraterin und eine der 10 wichtigsten deutschen Bloggerinnen laut Blogger-Relevanz-Index. Sie ist außerdem Leiterin des Instituts Berufebilder Yourweb, mit dem sie Geld für nachhaltige Projekte stiftet. Laut ZEIT gehört ihr als Marke eingetragenes Blog Best of HR – Berufebilder.de® zu den wichtigsten Blogs für Karriere, Berufs- und Arbeitswelt. Mehr zu ihr im Werdegang. Alle Texte von Simone Janson.
Leute, hört nicht darauf, was Arbeitgeber sagen, macht Euer eigenes Ding statt euch für 450 Euro irgendwo aburackern.
Hallo.
ab 6. juni ich arbeite im Hotel ( Minijob – 450 Euro job ). Ich kann nicht Sprechen oder Schreiben uno Fale so es tut mir leid, aber ich hoffe jemand werde verstehen meine fragen.
Ich habe keine Sozialversicherung seit 2 Jahre, aber der Chef habe gesagt es ist keine problem, er werde beim Post senden ein brief. ( er „order“ ein Socialversicherung – er habe gesagt „Order“ …. so ich weiß nicht was soll das bedeutet, wile ich glabe unter 451 die Arbeitgeber muss nicht meine Socialversicherung bezahlen. Oder “ order “ heiße nur dass er senden mich ein paar möglischkeit und dann ich wähle as ist für mich die beste Angebot, und ich bezahlen das für selbs ?
und wenn ich muss bezahlen ungefähr wie viel Euro muss ich pro Monat zahlen für ein Socialversicherung ?
+ informationen: Ich hatte keine Job in Deutschland bis diese Monat.
Ich hatte keine Socialversischerung im Deutschland
und ish bin ledig, und ish habe keine andere „Job“ nur eins.
Viele Dank für Ihre Helfe.
Lg
B.
Hallo Beata,
zunächst: Suchen Sie sich jemanden, der Ihre Muttersprache beherrscht und Ihnen in solchen Angelegenheiten helfen kann.
Grundsätzlich ist es bei Minijobs so, wie es im Text steht: Ihr Chef zahlt eine Pauschale, Sie zahlen nichts.
Aber im Text steht auch:
Nur über seinen Minijobb kann man sich nicht krankenversichern. Man braucht immer noch einen versicherungspflichtigen Hauptjob als Arbeitnehmer oder Selbständiger. Oder man ist in der Familienversicherung mitversichert![zitat-end]
D.h. wenn Sie in Deutschland gar nicht sozialversichert sind, dann ist das illegal, wenn Sie in Deutschland wohnen – Sie müssen ja irgendwie versichert sein, am besten über Ihren Job.
Leider dürfen wir Sie aus rechtlichen Gründen nicht beraten, hier kann die Minijobzentrale oder die Deutsche Rentenversicherung weiterhelfen.
Guten Tag
Diese Beiträge waren sehr informativ. Im Internet kann man aber noch zusätzliche Informationen über die private Krankenversicherung erfahren. Fest steht, dass die Leistungspakete der PKV geringer werden. Aber die Leistungen der GKV auch. Aus diesem Grund ist die private Krankenversicherung immer noch die beste Wahl für eine gute medizinische Versorgung. So kann jeder Arbeitnehmer, für seine private Krankenversicherung vom Arbeitgeber einen Zuschuss erhalten. Dieser Zuschuss bleibt steuerfrei. Dabei orientiert sich die Höhe an den Beiträgen für eine gesetzliche Krankenversicherung. Der Arbeitgeberzuschuss ist nicht von den gewählten Leistungen des Tarifes abhängig.
Hallo Gudrun, danke für den Hinweis. Welche Krankenversicherung am besten ist, hängt immer noch von der individuellen Situation wie z.B. dem Familienstand ab. Daher sollte man das nicht verallgemeinern.
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