Die Automatisierung der Arbeit und der damit einhergehende drohende Verlust von Arbeitsplätzen ist ein heiß diskutiertes Thema – auch auf Best of HR – Berufebilder.de®, wo ein entsprechender Beitrag bislang 4.000 Leser erreicht hat. Was aber soll man konkret tun, wenn einem wirklich gekündigt wird?

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Vernichtet die Automatisierung Arbeitsplätze?

Indeed-Analyst Mariano Mamertino hat bislang auf Best of HR – Berufebilder.de® fast 4.000 Leser darüber informiert, welche Auswirkungen die Automatisierung auf den Arbeitsmarkt haben kann – und welche Berufe auch in Zukunft noch gefragt sein werden.

Auch andere Experten sprechen von einschneidenden Veränderungen und rasanten Jobverlusten. Die Reaktionen auf den Beitrag zeigen, dass viele Menschen infolge drastischer Veränderungen in den letzten Jahren, nicht zuletzt auch durch die Digitalisierung, um ihren Job bangen.

Angst vor der imaginären Bedrohung

Das ist verständlich, aber dennoch problematisch: Denn mit solchen Ängsten im Hinterkopf schwebt häufig ein imaginäres Damoklesschwert einer ständigen Bedrohung über einem, dass die eigene Produktivität lähmt und einen im schlimmsten Fall sogar handlungsunfähig macht.

Besser ist es da, falls wirklich realistisch eine Kündigung zu befürchten hat, sich zu überlegen, was man gut kann. Denn für viele ist die Kündigung ein solcher Schock, dass sie kopflos genau das Falsche tun, weil sie in diesem Moment die ganze Tragweite der Situation gar nicht erfassen können.

Das liegt nicht nur an der Existenzbedrohung, die von dieser Situation ausgeht, sondern auch mit der gesellschaftlichen Stigmatisierung, die für viele Menschen mit dieser Situation verbunden ist, denn häufig hängen am Arbeitsplatz kollegiale Freundschaften, das persönliche soziale Gefüge und auch eine gewisse Mache.

Kündigung – die erste Reaktion

Ein erster Schritt ist daher, sich einzugestehen, dass man überhaupt unter Schock steht – und erst einmal nichts zu unternehmen – zumindest nichts, das eine vernünftige, rationale Entscheidung erfordert.

Auch Wut und Ärger sollte man in solchem Momenten besser für sich behalten, denn wer auf Konfrontationskurs geht, wird der Chef sich dagegen wehren und das wird nur die Basis für zukünftige Verhandlungen über die Rahmenbedingungen des Ausscheidens verkleinern.

Nur nichts unterschreiben!

Fast noch wichtiger ist: Unterschreiben Sie in einer solchen Situation nichts, schon gar nicht einen Aufhebungsvertrag. Denn dessen Vereinbarungen sind verbindlich und können von Ihnen später nicht rückgängig gemacht werden!

Wer gegen seine Kündigung klagen will, hat dafür drei Wochen Zeit. Kein Grund also, sich vom Arbeitgeber unter Zeitdruck setzen zu lassen, wenn es zum Beispiel um die Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrages geht.

Stets vorbereitet sein

Warten Sie lieber in Ruhe ab, bis sich der erste Schreck legt und Sie wieder einigermaßen klar denken können. Dann sollten Sie sich mit Vertrauenspersonen Ihrer Wahl, Ihrem Partner, Freunden, einem Coach und einem Anwalt besprechen.

Doch auch im Vorfeld kann man sich auf eine mögliche Kündigung vorbereiten: Da heute eigentlich jeder damit rechnen muss, seinen Arbeitsplatz auch wieder zu verlieren, sollte man dafür sorgen, dass der Lebenslauf ein jederzeit verkaufbares Produkt ist – am besten, indem man sich ständig darüber informiert, welche Qualifikationen auf dem Arbeitsmarkt gefragt sind und regelmäßig auch Stellenanzeigen durchforstet.

10 Sofortmaßnahmen bei Jobverlust

Was sollten Sie tun, wenn Sie arbeitslos werden? Die Situation ist nicht einfach. Wir zeigen, wie der Umgang mit der Kündigung dennoch gelingen kann.und was die 10 wichtigsten Erste-Hilfe-Maßnahmen sind.

  1. Augen auf! Wer ahnt, dass eine Kündigung droht, kann sich vorbereiten: Achten Sie darauf, was in Ihrer Firma passiert, klären Sie schwelende Konflikte – das hilft, unangenehme Überraschungen zu vermeiden.
  2. Nur kein Aktionismus! : Nicht aus Wut oder Angst irgendwie reagieren, sondern erstmal in Ruhe nachdenken und dann planvoll vorgehen!
  3. Nichts unterschreiben! Oft liegt beim Trennungsgespräch schon ein Aufhebungsvertrag fertig vorbereitet auf dem Tisch. Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen: Wer überrumpelt den Aufhebungsvertrag unterschreibt, kann daran später nichts mehr ändern.
  4. Bedenkzeit erbeten:  Verlangen Sie Bedenkzeit – mindestens von ein paar Tagen. In der Zwischenzeit sollten Sie für rechtliche Fragen eine Anwältin oder einen Anwalt einschalten und sich beraten lassen.
  5. Nur kein Selbstmitleid! : Eine Zeit der Trauer gehört nach einem Jobverlust dazu. Vergeuden Sie aber keine Zeit mit unproduktiven Selbstvorwürfen, sondern überlegen Sie lieber mit Hilfe eines Coachs, ob Sie selbst Fehler gemacht haben und was Sie in Zukunft anders machen wollen.
  6. Sie sind nicht wehrlos: Selbst wenn Sie sich vom Jobverslust überrollt fühlen und das Gefühl haben, vor vollendeten Tatsachen zu stehen: Machen Sie sich klar, dass Sie etwas tun können!
  7. Denken Sie positiv: Schreiben Sie zunächst alles Negative an der Situation auf. Fragen Sie sich dann selbst: “Was kann ich selbst nicht ändern?” und “Was kann ich aktiv dagegen tun?”
  8. Jede Hilfe nutzen: Sie müssen Sie nicht alles allein durchstehen. Suchen Sie sich Unterstützung im Privatleben. Ehemann, Partner, Freunde und Familienmitglieder können Ihnen zeigen, dass Sie als Mensch auch ohne Arbeit etwas wert sind.
  9. Professionelle Hilfe suchen: Oft kann die Familie nur Trost bieten. Ein Coach kann bei der Neuorientierung nach einer Krise helfen und in beruflichen Netzwerken erfahren Sie von neuen Jobchancen.
  10. Die Abfindung verhandeln: Ein Anwalt hilft nicht nur bei einer Klage, sondern berät Sie umfassend über Ihre Rechte – etwa wenn es um Ihre Abfindung geht: Anwälte wissen, welche verschiedenen Faktoren in Ihrer individuellen Situation eine Rolle spielen können und sie kennen die jeweils aktuell gültigen gesetzlichen Bestimmungen.