Handwerker geören zu den zukunftsträchtigen Berufen, denn ihre Fähigkeiten sind gefragt. Mit Ihrer Kunst schaffen sie nicht nur profane Möbel, sondern ermöglichen auch ein stilvolles Leben.

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Kunsthandwerk für ein stilvolles Leben

“Es ist eine Schande, nur nachts Träume zu haben. Tagsüber solltest Du ein paar Gelegenheiten haben.”

Dieses wehmütige Zitat von Stephen Alesch spricht Bände über die Räume, die er und Robin Standefer als Architekten und Designer kreieren. Ihre Firma Roman und Williams, benannt nach ihren Großeltern, huldigt einer anderen Ära. Gemeinsam ziehen sie die stimmungsvollen Stimmungen, Texturen und sinnstiftenden Objekte heran, die irgendwo zwischen Vergangenheit und Gegenwart verharren. Ihre Arbeit ist von Erinnerungen durchdrungen und ermöglicht es den Teilnehmern, sich mit einer romantischen und wichtigen Zeit zu verbinden.

Alesch gibt ihre Präsentationen immer noch in Handarbeit ab, eine Kunst, die er von klein auf bewahrt und perfektioniert hat. Standefer entwickelte ihre Fähigkeiten als Malerin dazu, Sets für Künstler wie Scorsese zu kreieren. Als Team haben sie einen Ansatz entwickelt, um Gebäude und Interieurs zu schaffen, die Handwerk und Tradition mit einer zeitgemäßen Sichtweise verbinden. Diese einzigartige Vision hat zu einer Reihe wichtiger öffentlicher und privater Projekte geführt, darunter das Ace Hotel, The Standard Hotel und 211 Elizabeth. Foto von Rose Callahan

Wie macht man sich als Tischler selbständig

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Einer der Trend-Berufe im Handwerk ist der Tischler. Tischler stellen Möbel, Türen und Fenster aus Holz und Holzwerkstoffen nach Maß, genau nach den Wünschen des Kunden her, baut vorgefertigte Teile ein oder führen ganze Innenausbauten durch. Meist handelt es sich dabei um Einzelanfertigungen.

Eine neue Einbauküche genau nach Maß? Eine Kommode nach eigenen Ideen? Tischler wissen, wie sie die Wünsche ihrer Kunden am besten umsetzen können. Ob eine Holztreppe für ein neues Haus oder eine neue Wohnzimmertür: Fast alles, was im Haus aus Holz ist, fällt in ihr Gebiet. Damit die Schrankwand später genau in den Raum passt, nehmen sie sorgfältig Maß, bevor sie eine Skizze erstellen. Welches Holz soll verwendet werden? Soll die Oberfläche matt oder glänzend sein oder etwa ein besonderes Muster erhalten? All das muss vorab bestimmt werden.

Ob Massivholz, Sperrholz- oder Spanplatten – sie kennen sich mit ihren Rohstoffen aus und wissen, was für welches Produkt am besten geeignet ist. Nach den Wünschen der Kunden erstellen sie mithilfe von Computer Aided Design (CAD) undden branchenspezifischen Softwareprogrammen Entwürfe und fertigen Modelle an. Mitunter stellen sie auch für Senioren oder Menschen, die im Rollstuhl sitzen, Spezialanfertigungen wie höhenverstellbare Tische her. Schließlich präsentieren sie ihre Entwürfe den Kunden. Dann geht es an die Umsetzung.

So arbeiten Tischler

In der Werkstatt schneiden sie das Holz zuerst grob zu und hobeln es ab. Elektrische und zunehmend auch CNC-gesteuerte Maschinen nehmen ihnen dabei viel Arbeit ab. Neben handwerklichem Geschick ist also auch technisches Verständnis gefragt. Es versteht sich, dass sie mit ihren Maschinen schonend umgehen und diese regelmäßig warten, denn schließlich sollen sie lange ihren Dienst tun. Besonders die Holzspäne und der hartnäckige Holzstaub müssen regelmäßig entfernt werden.

Kräftiges Zupacken ist erforderlich, wenn Tischler schwere Holzteile bei der Bearbeitung mehrfach anheben müssen. Um Präzisionsarbeit wiederum geht es, wenn sie mit der Hand Schlitze, Löcher oder Vertiefungen ausstemmen. Millimetergenau müssen die Teile zusammenpassen, denn das fertige Möbelstück soll schließlich gerade stehen. Sind die Einzelteile hergestellt, bohren und fräsen Tischler Löcher, in die sie Scharniere einsetzen oder Holzdübel einleimen, nageln Bretter mit dem Hammer zusammen, verleimen Teile oder verzahnen Zinken und Zapfen. Sie bringen Sockelverstellungsbeschläge oder Schienen für Schubladen an, bauen Fachböden und Zwischenwände ein oder montieren Schranktüren und Griffe.

Nicht alles wird aus kostspieligem Vollholz hergestellt. Damit auch Stücke aus Span- oder Sperrholzplatten schön anzusehen sind, furnieren Tischler die Platten, bevor sie sie weiterverarbeiten. Sie wählen das passende Furnier nach Maserung und Farbe aus, schneiden es zu und kleben es mithilfe spezieller Pressen auf die Platten. Aber auch bei Vollholz ist es nicht damit getan, raue Holzoberflächen glatt zu schleifen. Tischler verändern beispielsweise die Farbe des Holzes, indem sie es bleichen, beizen, lasieren oder lackieren. Dabei setzen sie auch ökologische Mittel ein. Wenn die Oberfläche gut versiegelt ist, bleibt sie lange schön. Wenig angenehm ist freilich der Geruch von Lacken, Verdünnern, Lösungs-, Beiz- und Holzschutzmitteln – nichts für Allergiker und empfindliche Nasen.

Restaurieren und bewahren

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Ob in einer bewohnten Wohnung der Einbauschrank montiert oder im Rohbau Fenster, Treppen und Türen eingebaut werden – immer wieder sind neue Herausforderungen zu bewältigen. Schließlich müssen die fertigen Stücke genau am vorgesehenen Ort eingepasst werden. Routiniert bauen Tischler z.B. Türzargen zusammen, passen diese in die Türöffnung ein, schäumen sie aus und hängen die Tür ein. Wenn sie eine Einbauküche montieren, schließen sie auch die Elektrogeräte und die Armaturen an. Bevor sie den Ort verlassen, prüfen sie, ob alles den Sicherheitsvorschriften entspricht und richtig funktioniert, bauen ihre Leitern und Arbeitsgerüste wieder ab und sammeln Wert- und Abfallstoffe ein.

Darüber hinaus können Tischler mit älteren Möbelstücken zu tun haben. Schließt der Schrank nicht mehr richtig, weil sich das Holz der Tür verzogen hat? Hat die Tischplatte einen Kratzer abbekommen? Tischler reparieren das gute Stück. Soll eine holzwurmbefallene alte Vitrine wieder “aufgemöbelt” werden, damit sie im Wohnzimmer eine gute Figur macht? Oder soll ein irreparabel beschädigtes Wandpaneel ersetzt werden? Auch damit kennen sie sich aus. Bevor sie ans Werk gehen, beraten sie ihre Kunden, zeigen verschiedene Möglichkeiten auf und erklären ihnen schließlich, wie sie das instand gesetzte Möbelstück am besten pflegen können.

Voraussetzungen, Aus- und Weiterbildung

Tischler ist ein anerkannter Ausbildungsberuf nach der Handwerksordnung (HwO), daher ist die Berufsbezeichnung gesetzlich Geschützt. Die Ausbildung zum Tischler dauert drei Jahre. Auch eine schulische Ausbildung ist möglich.

Grundsätzlich wird – wie bei allen anerkannten, nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung geregelten Ausbildungsberufen – für die Ausbildung zum Tischler keine bestimmte schulische oder berufliche Vorbildung rechtlich vorgeschrieben. Die Schulen legen allerdings eigene Zugangskriterien fest, teilweise wird ein Hauptschulabschluss vorausgesetzt.

Wer sich allerdings mit einem eigenen Betrieb des Tischlerhandwerks selbständig machen, will, muss sich, da Tischler ein zulassungspflichtiges Handwerk ist, in die Handwerksrolle eintragen lassen. Voraussetzung dafür ist entweder eine erfolgreich absolvierte Meisterprüfung, ein entsprechender Abschluss einer Hochschule oder einer Fachschule für Technik, eine Ausübungsberechtigung oder eine Ausnahmebewilligung.

Selbständigkeit ohne Meisterprüfung?

So genannte “qualifizierte Gesellen” können über die zuständige Handwerkskammer bei der höheren Verwaltungsbehörde einen Antrag auf Ausübungsberechtigung stellen; Voraussetzung dafür ist nach der Gesellenprüfung eine mindestens 6-jährige Tätigkeit in dem Beruf, davon wiederum mindestens 4 Jahre in leitender Stellung – beides ist durch entsprechende Zeugnisse und Bescheinigungen nachzuweisen.

Wer selbst keinen Meisterbrief besitzt und keine Ausübungsberechtigung erlangen kann oder will, kann trotzdem einen Betrieb gründen – wenn er einen sog. Technischen Betriebsleiter einstellt, der den Meistertitel trägt. Eine weitere Möglichkeit besteht für Ingenieure, Techniker und Industriemeister; diese sind genauso eintragungsfähig wie die eigentlichen Meister. Diese Regelungen gelten auch, wenn man sich nur nebenberuflich selbständig macht.

Weiterbildung zum Tischlermeister

Tischlermeister ist eine berufliche Weiterbildung nach der Handwerksordnung (HwO). Die Meisterprüfung in diesem zulassungspflichtigen Handwerk ist bundesweit einheitlich geregelt. Die Handwerksorganisationen und andere Bildungseinrichtungen bieten Vorbereitungskurse auf die Meisterprüfung an (Vollzeit ca. 12 Monate, Teilzeit ca. 24 Monate).

Weitere Informationen dazu unter http://www.handwerkskammer.de. Für einen solchen Vorbereitung können Sie sich durch das so genannte Meister-BAföG (http://www.meister-bafoeg.info) fördern lassen.

Zulassung zur Meisterprüfung und Studium

Für die Zulassung zur Meisterprüfung ist die Teilnahme an den Vorbereitungslehrgängen jedoch nicht verpflichtend. Teilweise werden Vorbereitungslehrgänge auf Weiterbildungsprüfungen auch in Form von eLearning/Blended Learning angeboten. Hier lernen die Teilnehmer jedoch nicht ausschließlich alleine am Computer. Während des Lehrgangs stehen sie in der Regel in Kontakt mit einem Dozenten, der für inhaltliche und technische Fragen zur Verfügung steht.

Tischler mit einem Meisterabschluss können unter bestimmten Voraussetzungen übrigens auch ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung studieren und beispielsweise einen Bachelorabschluss im Bereich Holztechnik erwerben. Unter bestimmten Voraussetzungen ist übrigens auch ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung ein Studium möglich.

Eintrag in die Handwerksrolle

Die Existengründung als Tischler beginnt in der Regel mit der Eintragung in die Handwerksrolle. Für die Eintragung müssen Sie persönlich erscheinen und eine Gebühr bezahlen. Mit der Bestätigung über die Eintragung kann dann beim Gewerbeamt der Gemeinde die Gewerbeanmeldung erfolgen. Das Gewerbeamt informiert wiederum das Finanzamt, die Berufsgenossenschaft.

Für die zulassungspflichtigen Handwerke, zu denen Tischler gehört (Anlage A der Handwerksordnung) besteht eine gesetzliche Rentenversicherungspflicht. Diese beginnt mit der Eintragung in die Handwerksrolle und der tatsächlichen Gewerksausübung. Daher sollte dieser Termin bewusst nah an der tatsächlichen Eröffnung des Geschäftsbetriebs gewählt werden.

Rentenversicherungspflicht

Diese Versicherungspflicht besteht bis zum Nachweis von 216 erbrachten Pflichtbeiträgen. Danach kann ein Befreiungsantrag gestellt werden. Die persönliche Kostenbelastung aus der Rentenversicherung müssen Sie bei der Berechnung Ihres Kapitalbedarfs im Rahmen des Businessplans auf jeden Fall berücksichtigen.

Mit der Eintragung in die Handwerksrolle werden Sie Mitglied in Ihrer zuständigen Handwerkskammer. An die müssen Sie zunächst sehr geringe Beiträge bezahlen, allerdings auch nur dann, wenn die Erträge über bestimmten Grenzen liegen.

Mitgliedschaft in der Handwerkskammer

Gründer, die erstmals ihr Gewerbe angemeldet haben, sind für das Jahr der Anmeldung von Beiträgen zur Handwerkskammer befreit. Für das zweite und dritte Jahr müssen sie nur die Hälfte des Grundbeitrags bezahlen und keinen Zusatzbeitrag, für das vierte Jahr sind sie noch von der Entrichtung des Zusatzbeitrags befreit, wenn es sich um natürliche Personen (keine Personen- oder Kapitalgesellschaften) handelt und der der Jahresgewinn nicht über 25.000 liegt Euro.

Gewerbetreibende, die nach § 1 Abs. 2 Nr. 1 der Handwerksordnung im Zeitraum von bis zu drei Monaten erlernbare Tätigkeiten ausüben, gehören entweder der Industrie- und Handelskammer oder der Handwerkskammer an. Sie sind, unabhängig davon, welcher Kammer sie angehören, vom Beitrag vollständig freigestellt, wenn ihr Gewerbeertrag nicht über 5.200 Euro im Jahr liegt. Chancen


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